

BPolG Definitionen
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Annekatrin Bär
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11 questions
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1.
FLASHCARD QUESTION
Front
Öffentliche Sicherheit
Back
Der Schutz des Einzelnen oder der Allgemeinheit vor Schäden, die dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates,
den Rechtsgütern des Einzelnen (Individualrechte) oder der Allgemeinheit (Universalrechtsgüter) oder
der gesamten geschriebenen Rechtsordnung
drohen.
2.
FLASHCARD QUESTION
Front
Öffentliche Ordnung
Back
Ungeschriebene Normen für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die das geordnete Gemeinschaftsleben im Staat gewährleisten
3.
FLASHCARD QUESTION
Front
Aufgabenbereich der BPOL
Back
Hierunter fallen alle präventiven Aufgaben der Bundespolizei nach §§ 1-7 BPolG.
4.
FLASHCARD QUESTION
Front
Subsidiarität
Back
Ein Rückgriff auf die Generalklausel ist nur möglich, wenn weder spezialgesetzliche Befugnisse noch Standardmaßnahmen nach §§ 21-50 BPolG in Betracht kommen.
5.
FLASHCARD QUESTION
Front
Verhältnismäßigkeit
Back
Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist.
6.
FLASHCARD QUESTION
Front
Geeignet
Back
Die Maßnahme muss objektiv zwecktauglich sein, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
7.
FLASHCARD QUESTION
Front
Erforderlich
Back
Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
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