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Erbschaftsteuerrecht Teil 1

Authored by Ulay Oezer

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Erbschaftsteuerrecht Teil 1
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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wann tritt die Nacherbfolge ein?

Grundsätzlich mit dem Tod des Vorerben.

Grundsätzlich mit dem Tod des Nacherben (§ 2106 Abs. 1 BGB).

Grundsätzlich mit dem Tod des ersten Erblassers.

Grundsätzlich mit dem Tod des Nacherblassers.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Was ist unter einem Vermächtnis zu verstehen?

Wenn bspw. der Erblasser jemandem einzelne Vermögensgegenstände zuwendet, ohne dass dieser "Erbe" wird (§ 1939 iVm. 2147 ff BGB).

Immer dann, wenn jemand als Erbe in einem Testament eingesetzt wird.

Immer dann, wenn jemand automatisch mit dem Erbfall die Eigentümerstellung erhält.

Bspw. dann, wenn jemand derart mächtig ist, dass das Nachlassgericht ihm die Erbeneigenschaft zusprechen muss.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Was ist unter einem Berliner Testament zu verstehen?

Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der Nachlass beider Ehegatten an einen (oder mehrere) Schlusserben fallen soll.

Nur ein Ehegatte setzt den anderen Ehegatten als Alleinerbe ein und sieht vor, dass daneben auch mehrere Schlusserben miterben (§ 2269 BGB).

Testamente, die nach einer Sondervorschrift ausschließlich in Berlin erstellt werden können (§ 2269 BGB).

Wenn sich nicht-eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und dies außerhalb von Berlin erfolgt.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch?

Er entsteht erst mit dem Erbfall, sodass er zu Lebzeiten des Erblassers nicht verlangt werden kann.

Er entsteht zwar mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB), kann jedoch bereits zu Lebzeiten als "Voraus" eingeklagt werden.

Er entsteht vor dem Erbfall, ist vererblich und übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB)

Es gilt der Grundsatz: "nur Erben macht Sterben".

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Kann auf ein Pflichtteil verzichtet werden?

Ja, durch Schriftform (§ 2346 Abs. 2 BGB).

Ja, durch Textform (§ 2346 Abs. 2 BGB).

Nein, das ist leider nicht möglich.

Der Pflichtteilsberechtigte kann durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser auf sein Pflichtteilsrecht verzichten.

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Was ist unter "Vor- und Nacherbschaft" zu verstehen?

Hierbei setzt der Erblasser einen Erben in der Weise ein, dass dieser erst dann zum Erben wird, wenn ein anderer Erbe geworden ist.

Immer dann, wenn der zunächst eingesetzte Erbe "Nacherbe", der zweite Erbe "Vorerbe" genannt wird (§ 2100 BGB).

Immer dann, wenn man ansonsten keinerlei Erben hätte.

Immer nur dann, wenn der Erbe noch nicht zur Welt gekommen ist (§ 1922, 1923 BGB).

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Ein Testament muss ..

.. immer vorliegen, andernfalls kann man nicht erben.

.. zwingend auf hoher See errichtet werden.

.. zwingend vor dem Notar errichtet werden.

.. bestimmte Formvorschriften beachten.

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