Schuldrecht BT II, Verjährung, Rechtswidrigkeit, Verschulden

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University

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Sebastian Schwamberger

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9 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie lange beträgt die Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB?

zwei Jahre

drei Jahre

fünf Jahre

zehn Jahre

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wie lange beträgt die Verjährungshöchstfrist für "normale" Schadensersatzansprüche nach § 199 BGB?

zwei Jahre

drei Jahre

fünf Jahre

zehn Jahre

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wann beginnt die dreijährige Regelverjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB zu laufen?

Ende des Jahres von Kenntnis von Schaden und Schädiger

Ab dem Zeitpunkt von Kenntnis von Schaden und Schädiger

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Wann entfällt die Rechtswidrigkeit

Immer dann, wenn dem Schädiger keine Sorgfaltswidrigkeit nachzuweisen ist (Handlungsunrechtslehre)

Der Rechtswidrigkeitsvorwurf entfällt nur, wenn sich der Schädiger auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

In was kann nicht eingewilligt werden?

In eine leichte Körperverletzung

In starke Schmerzen

In eine Verstümmelung

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Einwilligung beim Sport: Welche Verletzungen umfasst eine Einwilligung?

Alle Verletzungen während der Ausübung des Sports

Nur sozialadäquate Verletzungen, hierzu gehörden auch Verletzungen durch "Fouls"

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

SInd Minderjährige bis vom 7. zum 10. Lebensjahr verschuldensfähig?

Überhaupt keine Verschuldensfähigkeit

Keine Verschuldensfähigkeit, wenn bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bestand.

Keine Verschuldensfähigkeit hinsichtlich Unfällen mit einem Kraftfahrzeug. Ansonsten: Keine Verschuldensfähigkeit, wenn bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bestand.

8.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

SInd Minderjährige bis vom 7. verschuldensfähig?

Überhaupt keine Verschuldensfähigkeit

Keine Verschuldensfähigkeit, wenn bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bestand.

Keine Verschuldensfähigkeit hinsichtlich Unfällen mit einem Kraftfahrzeug. Ansonsten: Keine Verschuldensfähigkeit, wenn bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht bestand.

9.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Der Sorgfaltsmaßstab des § 276 II BGB ist

ojektiv-abstrakt, also nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, zu beurteilen.

subjektiv-konkret, also nach den individuellen Fähigkeiten, zu beurteilen.