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Öff.Recht Support SW 1 - 13

Authored by Jan Wallimann

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Öff.Recht Support SW 1 - 13
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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Nicht zu den Strukturprinzipien der Bundesverfassung gehören....

Sozialstaatsprinzip

Neutralitätsprinzip

Demokratieprinzip

Zentralstaatsprinzip

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Voraussetzungen für die Anerkennung von Gewohnheitsrecht?

langjährige Praxis, Rechtsüberzeugung, Raum für Gewohnheitsrecht

langjährige Praxis, betrifft das Staatsorganisationsrecht

langjährige Praxis, Rechtsüberzeugung, keine neuen Pflichten für Private

langjährige Praxis, betrifft das Verhältnis Staat-Individuum

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek setzt sich der Staatsbegriff aus welchen drei Elementen zusammen?

Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatsrecht

Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt

Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatslegitimation

Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatslegitimation

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Aussage trifft zum Begriff "Schweizer Bundesverfassung" nicht zu?

Hat eine instrumentale und materiale Funktion.  

Soll die Grundlage für eine demokratische, rechtsstaatliche Schweiz bilden

Dient der Kontrolle der Machtausübung durch die staatlichen Behörden.

Schliesst den Bestand von ungeschriebenem Verfassungsrecht aus.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton

Ist so ausgebaut, dass der Bund für neue Aufgaben immer zuständig ist

Folgt dem Prinzip der Einzelermächtigung der Kantone

Soll verhindern, dass die Kantone eine zu grosse Souveränität inne haben

Folgt dem Prinzip der subsidiären Generalkompetenz der Kantone

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Strukturprinzipien der Bundesverfassung....

Haben lediglich eine Ordnungsfunktion

Werden alle in der Verfassung förmlich aufgelistet

Können aufgrund Unbestimmtheit nicht als Auslegungshilfe verwendet werden

Bringen die tragenden Grundwerte der BV zum Ausdruck

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Aussage beschreibt die persönliche Freiheit nach BV 10 II zutreffend?

Schützt die natürlichen sowie juristischen Personen

Kann nur angerufen werden, wenn auf einen Körper physisch eingewirkt wurde

Schützt nur elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung

Kurze polizeiliche Anhaltung ist kein Eingriff in die Bewegungsfreiheit

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