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VGV Intensivmodul

Total questions: 43

Worksheet time: 43mins

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1.

Gemeinsam mit Ihrem Kunden führen Sie eine Wertermittlung des Wohngebäudes durch. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine wichtige Rolle.


Welches Kriterium gehört nicht zur Wertermittlung?

a)

Baujahr

b)

Wohnfläche

c)

Ausstattungsmerkmale

d)

Bauart

2.

Sie besprechen mit Ludwig Eberhardt den Umfang der Leitungswasser-versicherung nach VGB 2008. Sie stellen dar, welche Leitungsrohre zusätzlich versichert werden können. Herr Eberhardt möchte wissen, welches der folgenden Rohre automatisch versichert ist.


Bedingungsgemäß mitversichert ist das:

a)

Ableitungsrohr zur Entsorgung des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück.

b)

Zuleitungsrohr zur Versorgung der Gartenbewässerungsanlage auf dem Grundstück.

c)

Ableitungsrohr zur Entsorgung des versicherten Gebäudes außerhalb des Grundstücks.

d)

Zuleitungsrohr zur Versorgung der mitversicherten Garage auf dem Versicherungsgrundstück.

3.

Bei der Aufnahme eines Antrages zur Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 fragt Sie Herr Obenauf, ob auch der Holzzaun und die massiv gemauerten Boxen für die Mülltonnen, die sich weiter hinten auf dem Grundstück befinden, mitversichert sind.


Welche Antwort geben Sie Herrn Obenauf?

a)

Es handelt sich hier um bedingungsgemäß mitversichertes Zubehör, das im Antrag nicht aufgeführt werden muss.

b)

Da der Holzzaun und die Mülltonnenboxen nicht mit dem Wohngebäude verbunden sind, können sie nicht versichert werden.

c)

Es handelt sich bei den Mülltonnenboxen um Zubehör, das in den Antrag aufzunehmen ist, der Zaun muss ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen werden.

d)

Da die Mülltonnen massiv gemauert sind, sind sie bedingungsgemäß mitversichert. Der Holzzaun kann nicht versichert werden.

4.

Herr Becker hat eine Satellitenschüssel in einer Ecke seines Grundstückes aufgestellt.

Er fragt Sie, ob er diese Anlage nach VGB 2008 mitversichern kann.

a)

Diese Antennenanlage ist beitragsfrei mit eingeschlossen.

b)

Die Satellitenschüssel ist über die Hausratversicherung versichert.

c)

Der Einschluss der Anlage kann vereinbart werden.

d)

Diese Antennenanlage ist nicht versicherbar.

5.

Im Gespräch über seine Wohngebäudeversicherung erzählt Ihnen Herr Hinkebein, dass er aus Sicherheitsgründen eine Alarmanlage installiert habe. Sie bestehe u. a. aus außen am Gebäude angebrachten Blinkleuchten, die im Falle eines Einbruchs einen optischen Alarm geben.

Herr Hinkebein möchte wissen, ob diese Anlage im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung versichert ist?

a)

Die innen liegenden Teile der Anlage sind mitversichert; lediglich die außen angebrachten Blinkleuchten sind nicht versichert.

b)

Für Gebäudezubehör bedarf es einer besonderen Vereinbarung, damit dieses versichert ist.

c)

Hier handelt es sich um sonstiges Zubehör, somit besteht kein Versicherungsschutz.

d)

Die Anlage ist Gebäudezubehör, das der Nutzung zu Wohnzwecken dient und somit ohne besondere Vereinbarung mitversichert ist.

6.

Sie nehmen bei Herrn Könner eine Schadenanzeige zu einer Wohngebäudeversicherung auf. Ein Zuleitungsrohr zum Geräteschuppen ist im Erdreich gebrochen. Der Geräteschuppen selbst ist nicht versichert.


Herr Könner fragt Sie nun, ob dieses Zuleitungsrohr versichert ist?

a)

Wenn die Zuleitung zu dem Geräteschuppen über eine Klausel versichert wurde, besteht Versicherungsschutz.

b)

Da das Zuleitungsrohr seinen Ursprung im versicherten Gebäude hat und der Rohrbruch auf dem Grundstück eintrat, besteht Versicherungsschutz.

c)

Da Zuleitungsrohre nur in Gebäuden, und dann auch nur in versicherten Gebäuden, versichert sind, besteht kein Versicherungsschutz.

d)

Das Zuleitungsrohr wäre nur versichert, wenn auch für den Geräteschuppen Versicherungsschutz bestünde.

7.

Das Einfamilienhaus von Frau Multhaupt ist nach VGB 2008 versichert. Sie haben Ihr erklärt, dass auch innerhalb eines Gebäudes Schäden durch Frost mitversichert sind. Sie möchte nun Beispiele für Schäden, die nach VGB 2008 nicht versichert sind.


Frostschäden sind nicht versichert an…

a)

Wasserhähnen

b)

Wasch- und Spülmaschinen

c)

Heizkesseln

d)

Warmwasserboilern

e)

Waschbecken/Geruchsverschlüssen

8.

Herr Abel hat in seinem Zweifamilienhaus die untere Etage an seinen Schwager Herrn Horn vermietet. Herr Horn hat über der Terrasse eine Markise anbringen lassen.


Herr Abel möchte von Ihnen wissen, ob diese Markise über seine Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert ist ?

a)

Nein, dieses Risiko ist nicht versicherbar.

b)

Ja, da es sich hierbei um Zubehör handelt.

c)

Nein, da die Markise von Herrn Horn angebracht wurde.

d)

Ja, da es sich um einen Gebäudebestandteil handelt.

9.

Für Tom Thomasi besteht bei Ihrer Gesellschaft eine Verbundene Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008. Er schildert Ihnen am Telefon folgenden Schadenhergang: Durch Hagelschaden sind die Dachverkleidung aus Kunststoff und die Isolierglasscheiben seines Wintergartens zertrümmert worden.


Herr Thomasi fragt Sie, ob Versicherungsschutz besteht.

a)

Ja, sofern mind. Windstärke 8 vorlag, ist der Gesamtschaden versichert.

b)

Ja, sofern mind. Windstärke 8 vorlag, besteht Versicherungsschutz für die Dachverkleidung, nicht aber für die Isolierglasscheiben.

c)

Ja, der Gesamtschaden ist versichert.

d)

Ja, für die Dachverkleidung schon, nicht aber für die Isolierglasscheiben.

10.

Sie nehmen bei Herr Schön eine Schadenanzeige zu seiner Wohngebäudeversicherung auf. Durch Funkenflug beim Grillen auf der Terrasse ist ein Schwelbrand im Dachstuhl entstanden. Die Dachisolierung und elektrische Leitungen sind verschmort.


Herr Schön fragt, ob die Wohngebäudeversicherung Entschädigung leistet. Sie erklären ihm, dass…

a)

es sich hier um einen Sengschaden handelt, der nicht versichert ist, da keine offene Flamme vorhanden war.

b)

Grillen auf der Terrasse fahrlässig ist und der Schaden deshalb nicht versichert ist.

c)

er Versicherungsschutz hat, da es sich hier um ein Feuer handelt, das den bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich ausgebreitet hat.

d)

Schwelbrände eigentlich nicht versichert sind, aber in der Wohngebäudeversicherung auf dem Kulanzweg reguliert werden.

11.

Für das Einfamilienhaus von Herrn Habendanz besteht eine Wohngebäude-versicherung nach VGB 2008. Mit der Regulierung eines Leitungswasserschadens ist er unzufrieden, weil die angebotene Entschädigung nicht seinen Erwartungen entspricht.

Er erkundigt sich bei Ihnen, welche Kündigungsmöglichkeiten er nach Abwicklung des Schadens zur Verfügung hat.

Sie Informieren ihn, dass er…

a)

die vom Schaden betroffene Gefahr sofort kündigen kann.

b)

aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens nicht kündigen kann.

c)

ach Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen kann.

d)

den gesamten Vertrag sofort kündigen kann.

12.

Herr Horst hat sein Gebäude bei Ihrer Gesellschaft nach VGB 2008 versichert. In dem Gebäude befindet sich auf 20 % der Gesamtnutzfläche ein Tabakwarenladen. Durch Sturm werden das Schaufenster des Ladens und das 4,5 qm große Fenster des Wohnzimmers zerstört.


Was antworten Sie Herrn Horst auf die Frage, ob der Schaden ersatzpflichtig ist?

a)

Beide Schäden werden ersetzt.

b)

Nur die Wohnzimmerscheibe wird ersetzt.

c)

Nur die Schaufensterscheibe wird ersetzt.

d)

Nur Scheiben bis 3 qm werden ersetzt.

13.

Sie nehmen bei Frau Saffer eine Schadenanzeige zur Wohngebäude-versicherung auf. Unbekannte Täter haben nach einem Einbruch mehrere Wasserhähne geöffnet. Der Leitungs-wasserschaden an Fußbodenbelägen (Parkett) und Zwischendecken ist erheblich, da sich Frau Saffer im Urlaub befand.


Frau Saffer möchte von Ihnen wissen, ob Sie mit einer Entschädigung rechnen kann.

a)

Nein, da das Einbruch-Diebstahl-Risiko in der Wohngebäudeversicherung nicht enthalten ist.

b)

Ja, da es sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser handelt.

c)

Nein, da es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, der von den Tätern vorsätzlich herbeigerufen wurde.

d)

Wahrscheinlich, da bei Spezialfällen ohne Verschulden des Versicherungsnehmers mit einer Kulanzzahlung gerechnet werden kann.

14.

Herr Schneider hat bei Ihrer Gesellschaft eine Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008. In seinem Einfamilienhaus wird das Ventil eines Heizkörpers undicht. Der ausströmende Wasserdampf beschädigt das Parkett erheblich.


Es entstehen folgende Kosten: Parkett 1.000,- €, Ventil 40,- €


Versicherungsschutz besteht…

a)

für den gesamten Schaden.

b)

nur für den Schaden am Parkett.

c)

nur dann, wenn ein Frostschaden am Ventil entstanden ist.

d)

nicht, da kein Leitungswasser ausgetreten ist.

15.

Herr Bär ruft Sie an und schildert Ihnen folgenden Schadenfall: Ein Abflussrohr im Erdge-schoss ist verstopft. Das aus den oberen Stockwerken kommende Abwasser tritt im 1. Stock aus dem Spülbecken und aus dem Klosett und führt zu einer erheblichen Durchnässung an Decken und Wänden.

Besteht im Rahmen der VGB 2008 Versicherungsschutz für die Beseitigung der Verstopfung und Durchnässung?

a)

Es handelt sich hier um Schäden durch Reinigungs- und Schmutzwasser, die im Rahmen der VGB nicht gedeckt sind.

b)

Der Schaden an Decken und Wänden und die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung werden ersetzt.

c)

Ersetzt werden die Kosten für die Beseitigung der Durchnässungsschäden, jedoch nicht für die Beseitigung der Verstopfung im Abflussrohr.

d)

Es handelt sich um einen Rückstauschaden, der im Rahmen der VGB nicht gedeckt ist.

16.

Vor dem Besuch bei Herrn Werner informieren Sie sich noch einmal über die mitversicherten Kosten. Sie prüfen in den VGB 2008 die Aussagen zur Höhe der Entschädigungsgrenzen in der Gleitenden Neuwertversicherung.


Welche Auskunft können Sie Ihrem Kunden geben?

a)

Die Entschädigungsgrenze für Aufräumungs- und Abbruchkosten beträgt 3 % der Versicherungssumme 1914.

b)

Die Entschädigung aller versicherten Kosten ist auf 5 % der Versicherungssumme 1914 begrenzt.

c)

Aufwendungen der Feuerwehr können bis 5 % der Versicherungssumme 1914 gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

d)

Für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ist keine Entschädigungsgrenze festgelegt.

17.

Das Haus von Herrn Wolle ist zum Gleitenden Neuwert nach VGB 2008 versichert. Sie stellen den Einschluss versicherter Kosten für das Aufräumen der Schadenstelle und das Abfahren von Schutt nach einem ersatzpflichtigem Schaden in den Vordergrund.


Um dem Kunden die Höhe der Entschädigungsgrenze für diese Kosten berechnen zu können, benötigen Sie neben der Versicherungssumme noch folgende Daten:

a)

Baupreisindex / Prozentsatz der Entschädigung für Aufräumungs- und Abbruchkosten.

b)

Baupreisindex / Wert des Gebäudes am Schadentag.

c)

Gleitender Neuwert / Höhe des Gesamtschadens.

d)

Gleitender Neuwert / Prozentsatz der Entschädigung für Aufräumungs- und Abbruchkosten.

18.

Im letzten Jahr brannte das Einfamilienhaus von Herrn Glanz ab (Totalschaden). Bei sofortiger Wiederherstellung hätten die Kosten 150.000,- € betragen. Da keine Handwerker zu bekommen waren, verzögerte sich der Wiederaufbau. Die endgültigen Kosten für das Haus in gleicher Art und Zweckbestimmung werden dadurch voraussichtlich ca. 175.000,- € betragen.

Herr Glanz möchte wissen, ob auch die Mehrkosten im Rahmen der Gleitenden Neuwertversicherung entschädigt werden?

a)

Nein, da Mehrkosten infolge Preissteigerung nicht mitversichert sind.

b)

Ja, allerdings sind die Mehrkosten begrenzt auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme 1914.

c)

Nein, da der Kunde bei Bauverzögerung nur Anspruch auf eine Zweitentschädigung hat.

d)

Ja, da Mehrkosten infolge Preissteigerung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, entschädigt werden.

19.

Herr Stahl berichtet ihnen in einem Gespräch über seine Wohngebäudeversicherung, dass er im Schadenfall sein Wohnhaus wohl so nicht wieder aufbauen könnte, da die Bausatzung der Gemeinde mittlerweile andere Dachformen vorsieht. Eine andere Dachform würde beim Wiederaufbau Mehrkosten verursachen.

Herr Stahl möchte wissen, ob diese Kosten von seiner Wohngebäudeversicherung reguliert würden?

a)

Nein, der Versicherungsnehmer muss in der ursprünglichen Form wieder aufbauen, deshalb kann kein Ersatz der Mehrkosten erfolgen.

b)

Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Gesamt-Versicherungssumme ohne Einschränkung mitversichert.

c)

Nein, nur die direkt am Wiederaufbau zuzuordnenden Kosten können ersetzt werden; hier handelt es sich um indirekte Kosten.

d)

Ja, die Kosten infolge behördlicher Auflagen sind bis zu 5 % der Versicherungssumme mitversichert.

20.

Bei einem relativ kleinen Dachstuhlbrand wird durch den massiven Einsatz von Löschwasser das übrige Gebäude stark beschädigt. Das Gebäude ist nur gegen Feuer versichert.


Der Kunde fragt Sie, ob der gesamte Schaden bezahlt wird?

a)

Nein, es sind nur reine Feuerschäden versichert.

b)

Ja, auch Schäden durch Löschwasser sind mitversichert.

c)

Ja, auch Schäden durch Löschwasser sind bis 5 % der Versicherungssumme mitversichert.

d)

Nein, Kosten für Folgeschäden müssen zusätzlich versichert sein.

21.

Während eines Verkaufsgespräches zu einer Verbundenen Wohngebäudeversicherung erläutern Sie Christian Förster die versicherten Kosten nach VGB 2008.


Welche der folgenden Kostenarten sind ohne Begrenzung versichert?

a)

Aufäum- und Abbruchkosten

b)

Schutz- und Bewegungskosten

c)

Schadenabwendungs- und Minderungskosten

d)

Mehrkosten durch behördliche Auflagen.

e)

Mehrkosten durch Preissteigerung

22.

Die Ortsfeuerwehr rückt aus, den Keller von Herrn Schulze auspumpen, der aufgrund eines Rohrbruchs im Haus unter Wasser steht. Die Kosten für den Einsatz in Höhe von 365,- € wurden Herrn Schulze in Rechnung gestellt.


Herr Schulze fragt Sie, ob seine Wohngebäudeversicherung die Kosten übernimmt? Die Kosten werden…

a)

nur übernommen, wenn diese gegen Prämienzuschlag versichert wurden.

b)

in voller Höhe übernommen.

c)

nicht übernommen, da Leistungen der Feuerwehr nicht versichert sind.

d)

bis 5 % der Versicherungssumme 1914 erstattet, da es sich um Schutzkosten handelt.

23.

Frau Sehenfelder besitzt ein Zweifamilienhaus. Das obere Stockwerk bewohnt sie selbst, das Untere hat sie an Friseur Galbani vermietet. Während des Gespräches fragt Sie Frau Sehenfelder, ob im Falle eines Brandes der Mietausfall versichert ist.

Der Mietausfall…

a)

ist automatisch in der Gebäudeversicherung in voller Höhe versichert.

b)

ist bei gewerblichen Räumen auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.

c)

für gewerblich genutzte Räume muss gesondert vereinbart werden.

d)

ist nur versichert, wenn weniger als 50 % des gesamten Gebäudes gewerblich genutzt werden.

24.

Sie beraten Herrn Lutz, Besitzer eines Zweifamilienhauses, zu einer Wohngebäudeversicherung. Da er eine Wohnung ständig vermietet, möchten Sie ihm die Vorteile des versicherten Mietausfalls darstellen. Sie erläutern Herrn Lutz: Versichert ist der Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls, wenn der Mieter…

a)

berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Mietnebenkosten werden nicht ersetzt.

b)

seine Wohnung nicht mehr bewohnen kann oder wenn die Benutzung auch von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. Liegen die Kosten der Ersatzwohnung höher, werden auch die Mehrkosten übernommen.

c)

berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Ersetzt werden auch Mietnebenkosten.

d)

auf Wohnkomfort verzichten müsste und er den Mieter ersatzweise in einer Wohnung gleichen Komforts unterbringen muss.

25.

Bei Reparaturarbeiten nach einem Rohrbruch im Badezimmer ist das Einfamilienhaus von Guido Westerwelle für zwei Wochen nicht bewohnbar. Für diese Zeit zieht er in ein Hotel.

Er fragt, ob die Hotelkosten von seiner Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Übernommen werden…

a)

die Hotelkosten in voller Höhe.

b)

die Hotelkosten ohne Frühstück.

c)

die Kosten in Höhe des fiktiven Mietwertes des Hauses.

d)

die Kosten in Höhe des ortsüblichen Mietwertes des Hauses.

26.

Herr Schönfelder möchte eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert nach VGB 2008 beantragen. Zur Festlegung der Versicherungssumme macht er Ihnen verschiedene Angaben zum Wert des Gebäudes.

Welcher Wert kann zur Berechnung des Wertes 1914 verwendet werden?

a)

Zeitwert

b)

Einheitswert des Finanzamtes

c)

Kauf- oder Verkaufswert

d)

Herstellungskosten

27.

Entgegen des Vorschlages des Vermittlers eine gleitende Neuwertversicherung für das Wohnhaus abzuschließen, entscheidet sich Herr Kasten nur für eine Neuwertversicherung. Die Versicherungssumme beträgt 200.000,- €. Einige Jahre später brennt das Haus vollständig ab. Der Versicherungswert (Neuwert) ist mit 250.000,- € am Schadentag abzusetzen.

Welche Entschädigung kann Herr Kasten erwarten?

a)

160.000,- €

b)

200.000,- €

c)

220.000,- €

d)

500.000,- €

28.

Herr Bierfelder hat für sein Wohn- und Geschäftshaus eine Wohngebäude-versicherung nach VGB 2008 ohne weitere Einschlüsse abgeschlossen. Nach einem Brand sind die im Erdgeschoß befindliche Gewerbeeinheit (monatl. 400,- € Pacht inkl. Nebenkosten) sowie die beiden sich darüber befindenden Wohnungen (je 275,- € monatl. Miete inkl. Nebenkosten) nicht mehr bewohnbar. Ihr Kunde beansprucht für zwei Monate Mietausfall.

Welche voraussichtliche Entschädigung können Sie ihm nennen?

a)

1.100,- €

b)

950,- €

c)

1.900,- €

d)

550,- €

29.

Sie nehmen bei Herrn Fragenicht einen Antrag auf eine Wohngebäude-versicherung nach VGB 2008 auf. Hierbei erläutern Sie die Vorteile des Unterversicherungsverzichts. Herr Fragenicht möchte von Ihnen wissen, unter welchen Voraussetzungen dieser Verzicht vereinbart werden kann.


Sie bieten Herrn Fragenicht folgende Möglichkeit an: Vorlage…

a)

des Einheitswertbescheides des Finanzamtes.

b)

einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen.

c)

einer Bestätigung des Architekten über die tatsächlich angefallenen Baukosten.

d)

einer Schätzungsurkunde der finanzierenden Bank über den Verkehrswert der Immobilie

30.

Im Gespräch nennt Ihnen Frau Rahn die Gesamtkosten für Ihren Neubau, der nach VGB 2008 versichert werden soll. Sie fragen nach, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen.

Welchen Positionen sind bei der Ermittlung des Versicherungswertes für das Gebäude im Sinne der VGB 2008 zu berücksichtigen?

a)

Architektengebühren

b)

Erschließungskosten

c)

Konstruktions- und Planungskosten

d)

Finanzierungskosten

e)

Eigenleistungen

31.

Frau Hübschmann ließ in ihr Einfamilienhaus eine wasserführende Fußbodenheizung einbauen. Die Kosten beliefen sich auf 21.000,- €.

Was empfehlen Sie Frau Hübschmann hinsichtlich ihrer Wohngebäudeversicherung?

a)

Keine Änderung des Vertrages, da eine Fußbodenheizung automatisch mitversichert ist.

b)

Versicherungssumme 1914 neu ermitteln.

c)

Versicherungssumme 1914 und Risikoverhältnisse neu aufnehmen.

d)

Keine Änderung der Versicherungssumme 1914, jedoch Einschluss per Klausel.

32.

Herr Hirsche möchte eine Wohngebäudeversicherung nach VGB 2008 für ein neu erworbenes, älteres Gebäude abschließen.


Wovon können Sie ausgehen, um den Wert 1914 genau berechnen zu können?

a)

Vom Kubikmeter umbauten Raum.

b)

Vom Kaufpreis laut Kaufvertrag.

c)

Vom Kaufpreis abzüglich des Wertes des Grundstückes.

d)

Vom Einheitswert des Finanzamtes.

33.

Frau März ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses. Die Eltern hatten das Haus 1984 für 195.000,- € gebaut (tatsächliche Baukosten). Es liegt ein Bausachverständigungsgutachten aus 1991 über einen Verkehrswert von 270.000,- € vor. Die von der Kundin geschätzten Neubaukosten betragen heute 315.000,- €. Das Objekt kann heute für 285.000,- € verkauft werden. Welchen Wert legen Sie zur Ermittlung des Wertes 1914 für die Gleitende Neuwertversicherung zugrunde?

a)

195.000,- €

b)

270.000,- €

c)

285.000,- €

d)

315.000,- €

34.

Im Gespräch nennt Ihnen Frau Knorr die Gesamtkosten für ihren Neubau, der nach VGB 2008 versichert werden soll. Sie fragen nach, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen.

Welche Position bleibt bei der Ermittlung des Neuwertes für das Gebäude im Sinne der VGB 2008 unberücksichtigt?

a)

Kosten der Planung

b)

Architektengebühr

c)

Erschließungskosten

d)

Eigenleistung

35.

Das zum Gleitenden Neuwert versicherte Wohnhaus von Werner Überscher wurde in Köln durch eine Gasexplosion völlig zerstört. Er beabsichtigt nun, das gleiche Haus in Düsseldorf wieder aufzubauen, weil er dort seinen Arbeitsplatz hat.

Er fragt Sie, mit welche Entschädigung er rechnen kann, wenn er in Düsseldorf wieder aufbaut.

a)

Mit dem ortsüblichen Neubauwert in Düsseldorf.

b)

Mit keiner Entschädigung.

c)

Mit dem ortsüblichen Neubauwert in Köln.

d)

Mit dem Zeitwert des Gebäudes in Köln.

36.

Aufgrund eines Anrufes wissen Sie, dass Herr Rhode in Erfurt ein Haus mit Grundstück im Gesamtwert von 190.000,- € gekauft hat.

Wie ermitteln Sie den Versicherungswert 1914 für die Gleitende Wohngebäudeversicherung?

Indem Sie….

a)

Vom Kaufpreis den Grundstückspreis abziehen und den verbleibenden Wert durch den gültigen Bauindex dividieren.

b)

Kaufpreis durch den Bauindex dividieren.

c)

Den Wert 1914 nach Wohnfläche und Ausstattungsmerkmalen ermitteln.

d)

Den Gebäudewert (ohne Grundstückswert) durch den gleitenden Neuwertfaktor dividieren.

37.

Vor einigen Tagen wurde der Wintergarten der Familie Lösch fertig gestellt. Dieser hat einen Gesamtwert von 35.000,- €. Familie Lösch hat Ihr Gebäude derzeit mit 10.500,- Mark/Wert 1914 gegen die Gefahren F/Lw/St versichert.

Anpassungsfaktor 2014: 16,45

Baupreisindex 2014: 1.289,40

Um welchen Betrag muss die VS Wert 1914 zusätzlich erhöht werden, damit keine Unterversicherung besteht (Wert 1914 auf volle Mark aufgerundet)?

a)

2.800,- Mark

b)

2.200,- Mark

c)

2.700,- Mark

d)

2.100,- Mark

38.

In seinem Einfamilienhaus betreibt Herr Gebhardt einen Schreibwarenladen (20 % der Gesamtnutzfläche). Das Gebäude ist nach VGB 2008 versichert. Durch Sturm wird das Schaufenster des Ladens zerstört.

Herr Gebhard fragt Sie, ob der Schaden ersatzpflichtig ist.

a)

Alle Schäden die durch direkte Sturmeinwirkung entstehen, werden entschädigt.

b)

Schäden an Schaufensterscheiben sind in der Sturmversicherung nicht versichert.

c)

Schaufensterscheiben sind im Rahmen der Sturmversicherung nur bis 3 qm mitversichert.

d)

Glasbruchschäden durch Sturm sind generell nicht versichert.

39.

Das Nachbarhaus von Herrn Freya brennt ab. Dabei werden Flugasche und Ruß auf das Wohnhaus von Herrn Freya geschleudert und verursachen dort Verschmutzung und Sengschäden. Für Herrn Freya besteht bei Ihrer Gesellschaft eine Versicherung im Rahmen der VGB 2008 mit allen drei Gefahren.

Er fragt Sie, ob und ggf. von wem sein Schaden reguliert wird.

a)

Die Feuerversicherung des Nachbarn reguliert den Schaden.

b)

Die eigene Feuerversicherung tritt nicht ein, weil bei ihm kein Feuer entstanden ist.

c)

Die eigene Feuerversicherung reguliert, weil die Ursache der Schäden ein Schadenfeuer ist.

d)

Schäden dieser Art zahlt die Haftpflichtversicherung des Nachbarn.

40.

Aufgrund eines Kontakts zu einem Immobilienmakler erfahren Sie von verschiedenen Objekten, die möglicherweise für eine Wohngebäude-versicherung in Frage kommen.

Welche Gebäude könnten allerdings nicht auf Grundlage der VGB 2008 versichert werden?

a)

leerstehende Gebäude

b)

gemischt genutzte Objekte

c)

überwiegend gewerblich genutzte Objekte

d)

Wochenend- und Ferienhäuser

41.

Ihr Bestandskunde Ebert H. hat ein Einfamilienhaus gekauft. Im Beratungsgespräch fragt er: Ist ein Hausbesitzer immer zum Abschluss einer Versicherung gegen Feuer verpflichtet?

Welche Aussage ist richtig?

a)

Nein, nur für Eigentümergemeinschaften besteht eine Versicherungspflicht.

b)

Ja, gegen Feuer besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

c)

Ja, weil dies für die Eintragung ins Grundbuch verlangt wird.

d)

Für ein Gebäude muss eine Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung abgeschlossen werden.

42.

Im Verkaufsgespräch erläutern Sie anhand von Beispielen den Leistungsumfang der Gefahrengruppe Leitungswasser.

Welche Schäden sind im Rahmen dieser Gruppe nicht versichert?

a)

Nach schweren Regenfällen kommt es zu einem Rückstau im Abflusssystem, wodurch erhebliche Schäden am Fußboden des Gebäudes zurückbleiben.

b)

Starker Frost bringt ein Wasserrohr zum Platzen. Durch das ausströmende Wasser ist der verklebte Teppichboden des Hausbesitzers unbrauchbar geworden.

c)

Durch ein defektes Heizungsventil läuft Wasser aus der Heizungsanlage aus und zerstört u. a. den Holzfußboden im Wohnzimmer.

d)

er Ablaufschlauch der Waschmaschine platzte. Durch das austretende Wasser wölbt sich der Parkettboden im Flur.

43.

Im Gespräch stellen Sie dem Kunden den Nutzen der Wohngebäudeversicherung dar. Eine der nachfolgenden Aussagen ist falsch:

a)

Bei einem größeren Schaden muss er für die notwendigen Reparaturen am Haus nicht die eigenen Ersparnisse angreifen oder sogar eine Hypothek aufnehmen.

b)

Die Wohngebäudeversicherung garantiert dem Hausbesitzer finanzielle Unabhängigkeit auch nach einem größeren Schaden am Haus.

c)

Bei Aufnahme von Hypotheken wird ausreichender Versicherungsschutz für das Wohngebäude häufig verlangt.

d)

Die Wohngebäudeversicherung versichert den Hausbesitzer gegen Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Hagelschäden.