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AvmG Intensivmodul

Total questions: 20

Worksheet time: 40mins

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Date
1.

Sie beraten Vera Alscher zu einem Altersvorsorgevertrag im Rahmen des AVmG. Frau Alscher ist alleinerziehende Mutter einer einjährigen Tochter. Zur Zeit nimmt sie ihre Elternzeit in Anspruch und hat kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

Hat Frau Alscher Anspruch auf staatliche Förderung?

a)

Nein, während der Elternzeit hat sie keinen Anspruch.

b)

Ja, weil sie zum berechtigten Personenkreis gehört.

c)

Nein, weil sie keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.

d)

Ja, bis das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.

2.

Ute Schreiner ist Mutter von zwei Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren. Seit 2 Monaten arbeitet sie wieder mit einer halben Stelle als Verkäuferin in einer Boutique. Ihr Jahresgehalt wird 10.000 € betragen. Sie beraten Ute Schreiner zu einem Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG. Frau Schreiner fragt, welchen Eigenbetrag sie mindestens aufwenden muss, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.

a)

0 €

b)

38 €

c)

45 €

d)

60 €

e)

100 €

3.

Simon Schlüter interessiert sich für einen Altersvorsorgevertrag nach dem AVmG. Er möchte insbesondere wissen, wie die Beiträge für diese Form der Altersvorsorge steuerlich behandelt werden.

Sie erklären Herrn Schlüter, dass die Beiträge

a)

nur bei Rentenversicherungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

b)

bei allen zertifizierten Anlageformen steuerlich geltend gemacht werden können.

c)

nur dann im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können, sofern sie nicht durch andere Sonderausgaben bereits ausgeschöpft sind.

d)

nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, weil die Leistungen nachgelagert besteuert werden.

4.

Martina Schlosser ist Hausfrau und Mutter von zwei Kindern. Ihr Ehemann hat bereits bei Ihrer Gesellschaft einen Altersvorsorgevertrag im Rahmen des AVmG abgeschlossen.

Frau Schlosser möchte jetzt von Ihnen wissen, ob sie als Hausfrau ohne Einkommen auch einen Altersvorsorgevertrag abschließen kann

a)

Nein, da sie nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sie keinen eigenen Vertrag abschließen.

b)

Nein, ein eigener Vertrag ist nicht notwendig, weil ihr Mann bereits die Zulage für sie erhält.

c)

Ja, als Hausfrau mit zwei Kindern muss sie einen Vertrag mindestens in Höhe des Sockelbetrages von 60 € abschließen.

d)

Ja, sie sollte einen Vertrag abschließen und den Sockelbeitrag i. H. v. 60 € einzahlen, da sie dann auch eine Förderung erhält.

5.

Sie haben mit Familie Grebner (2 Kinder) über Möglichkeiten des Altersvermögensgesetzes gesprochen und eine Rentenversicherung angeboten. Herr Grebner möchte wissen, was im Falle seines Todes mit der Altersvorsorge und der erhaltenen Förderung geschieht.

Förderunschädlich ist, wenn das Altersvorsorgekapital…

a)

sofort an die Witwe ausgezahlt wird.

b)

auf einen bestehenden Altersvorsorgevertrag auf den Namen der Witwe übertragen wird.

c)

an die Witwe oder die Kinder ausgezahlt wird.

d)

auf einen Altersvorsorgevertrag auf den Namen der Witwe oder der Kinder übertragen wird.

e)

an die Witwe ausgezahlt wird, sofern im Vertrag eine Todesfallleistung vereinbart war.

6.

Sie haben Ellen Weder vom Abschluss eines Altersvorsorgevertrages überzeugt. Bei der Antragsaufnahme kommen Sie nochmals auf die Grundsätze der Förderung nach dem AVmG zu sprechen.

Frau Wader bittet Sie darzustellen, wann sie über Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag verfügen kann.

a)

Eine Rentenzahlung kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. bei Bezug einer gesetzlichen Rente erfolgen.

b)

Eine Rente kann zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrages beansprucht werden.

c)

Eine Rentenzahlung erfolgt nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

d)

Eine Rentenzahlung erfolgt zum vereinbarten Beginn.

7.

Sie beraten Ihren Kunden Alfred Kerst, kaufmännischer Angestellter, zum aktuellen Thema Altersvermögensgesetz.

Herr Kerst möchte wissen, wie er die Gewährung der Zulagen gemäß AVmG beantragen kann.

a)

Herr Kerst beantragt die Zulagen bei der ZfA.

b)

Mit Abgabe der Steuererklärung werden Herrn Kerst die Zulagen gutgeschrieben.

c)

Die Zulagen werden dem begünstigten Altersvorsorgevertrag automatisch von der ZfA gut geschrieben.

d)

Herr Kerst muss einen Zulagenantrag ausfüllen, der von der Gesellschaft zur Prüfung und Auszahlung an die ZfA weitergeleitet wird.

8.

Rainer Rist möchte seine Altersvorsorge so gestalten, dass eine Förderung nach dem Altersvermögensgesetz möglich ist. Sie erläutern Herrn Rist, dass eine Förderung u. a. für Rentenversicherungen, Investmentfonds oder Banksparpläne möglich ist , sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Dazu gehören...

a)

Beginn der Leistungsphase nicht vor dem 62. Lebensjahr.

b)

zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.

c)

Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten über den Zeitraum der Stornohaftung, mindestens aber über fünf Jahre.

d)

der Ausschluss von Abtretungen oder Übertragung von Forderungen aus dem Vertrag.

e)

keine Übertragungsmöglichkeit des Vertrages auf einen anderen Anbieter.

9.

Sie haben Frau Müller von den Vorteilen eines Vertrages im Rahmen des Altersvermögens-gesetzes überzeugt. Frau Müller möchte von Ihnen wissen, zu welchem Zeitpunkt die Förderstufen des AVmG in Kraft treten und welche Steigerungen sie beinhalten…

a)

ab 2002 alle 2 Jahre um 1 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, bis 2008 begrenzt auf den förderungsfähigen Höchstbetrag.

b)

ab 2002 bis 2008 jährlich um 0,5 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze.

c)

ab 2002 alle 2 Jahre um 1 % des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt auf den förderungsfähigen Höchstbetrag.

d)

ab Beginn 2002 bis Ende 2008 jährlich um 1 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens.

e)

ab Beginn 2002 jährlich um 0,5 % begrenzt auf den förderungsfähige Höchstbetrag.

10.

Welche der nachstehenden Informationspflichten gehört nicht zu den vom Gesetzgeber genannten?

a)

Die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge

b)

Die Offenlegung der vollständigen Kalkulationsgrundlagen

c)

Die einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten

d)

Die Berücksichtigung ethischer und ökologischer Belange bei der Beitragsverwendung

11.

Frau Alheidt, verheiratet, 2 Kinder (2007/2005 geb.), möchte die volle Förderung nach dem Altersvermögensgesetz in Anspruch nehmen. Sie & ihr Ehemann gehören zum geförderten Personenkreis. Folgende EK-situation: Brutto-EK 30.000 € / Sozialvers.-pflichtiges EK 29.000 € / zu versteuerndes EK 27.000 € / Netto-EK 22.000 €

Welchen Eigenbeitrag muss die Familie im Jahr 2011 aufbringen, wenn obige Zahlen zugrunde gelegt werden?

a)

402

b)

522

c)

252

d)

482

12.

Sie erläutern Herrn Hauenstein welche Folgen die schädliche Verwendung eines Altersvorsorgevertrages nach sich zieht.

a)

Rückzahlung der Zulagen

b)

Rückzahlung etwaiger Steuervorteile durch Sonderausgabenabzug

c)

Zinsen sind einkommensteuerpflichtig

d)

Wertsteigerungen sind einkommensteuerpflichtig

e)

Der Auszahlungsbetrag abzüglich staatlicher Förderleistungen ist einkommensteuerpflichtig

13.

Sie führen ein Beratungsgespräch und erläutern Frau Drisch (25) die gesetzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit von Altersvorsorgeverträgen.

Frau Drisch möchte wissen, ob sie sich bei einem finanziellen Engpass das angesparte Kapital auszahlen lassen kann.

a)

Ja, Sie muss jedoch auf die Auszahlung entfallende Zulagen und ggf. Steuervorteile zurückzahlen. Außerdem sind Erträge und Wertsteigerungen einkommensteuerpflichtig.

b)

Nein, die Verfügung über Altersvorsorgevermögen vor Vollendung des 62. Lebensjahres muss vertraglich ausgeschlossen sein.

c)

Ja, es ist aber ratsam die 12-jährige Mindestvertragsdauer einzuhalten, da sie sonst steuerliche Nachteile in Kauf nehmen muss.

d)

Nein, weil Altersvorsorgevermögen grundsätzlich nur in Form von lebenslangen Leistungen verwendet werden darf.

14.

Frau Rauch ist bereit über den beim AVmG geforderten Mindestprozentsatz hinaus Beiträge in ihren Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.


Welche Auswirkungen hätte dies?

a)

Keine

b)

Mehrbeiträge sind grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.

c)

Mehrbeiträge können als Sonderausgaben im Rahmen bestimmter Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

d)

Sind als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.

15.

Sie sprechen Herrn Nutzinger (Arbeitnehmer, verheiratet, 2 Kinder) auf die Möglichkeit an, ein staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen aufzubauen. Dieser ist jedoch skeptisch, weil er gelesen hat, dass der Staat erbrachte Förderleistungen unter gewissen Voraussetzungen wieder zurückfordern kann.

Sie erläutern ihm, dass dies z. B. möglich ist, wenn er...

a)

verstirbt und vorhandenes Kapital an seine Kinder ausgezahlt wird.

b)

verstirbt und vorhandenes Kapital auf einen auf den Namen seiner Ehefrau lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird.

c)

den Vertrag ruhen lässt.

d)

den Vertrag kündigt und das angesammelte Kapital in einen anderen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt.

16.

Sie zeigen Herrn Hotz anhand eines Beispiels auf, welcher Betrag zur Auszahlung gelangt, wenn ein AV-vertrag gekündigt wird und er die Auszahlung schädlich verwendet. Das steuerlich geförderte AV-vermögen setzt sich wie folgt zusammen: Eigenbeiträge 10 T€ / gutgeschriebene Zulagen 5 T€ / Erträge 2 T€ / Wertsteigerungen 10 T€ / Altersvorsorgevermögen 27 T€. Außerdem betrugen die Steuervergünstigungen für diesen Vertrag aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug 3,5 T€.

a)

27.000 €

b)

22.000 €

c)

18.500 €

d)

12.000 €

17.

Sie analysieren Ihren Bestand nach Personengruppen die nach dem Altersvermögensgesetz förderungsfähig sind. Welche der nachfolgend genannten Personengruppen können die Förderung in Anspruch nehmen?

a)

Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.

b)

Freiwillig Versicherte in der GRV.

c)

Nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung.

d)

Geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken.

e)

Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen.

18.

Der Kunde Stefan Siegler ist seit einem Jahr Hartz IV-Empfänger. Er fragt Sie, ob eine Anrechnung der Basisrenten auf seine bestehenden Vermögenswerte im Rahmen von Hartz IV möglich ist.

a)

Nein, es erfolgt keine Anrechnung auf die Vermögenswerte.

b)

Ja, es erfolgt eine volle Anrechnung auf die Vermögenswerte.

c)

Nein, es erfolgt nur eine teilweise auf die Vermögenswerte.

d)

Ja, es erfolgt eine Anrechnung auf die Vermögenswerte im Verhältnis von 1 zu 2.

19.

Sie verfolgen im Fernsehen eine Diskussion unter Altersvorsorgeexperten. Sie müssen den Kopf schütteln wegen einiger Fehlinformationen bezüglich der Kinderzulage nach AVmG. Welche Aussagen sind aber richtig?

a)

Dem Vater wird die Kinderzulage nur auf Antrag beider Elternteile zugerechnet.

b)

Kinderzulage können Eltern nur bis zum 18. Lj. des Kindes erhalten.

c)

Kinderzulage wird für maximal vier Kinder pro Familie gewährt.

d)

Die Kinderzulage wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.

e)

1) Kinderzulage muss mit der Einkommensteuererklärung jährlich beantragt werden.

20.

Gustav Göttgen möchte bald seinen Zulagenantrag stellen. Welche Frist muss er nach Ablauf des Veranlagungszeitraums einhalten, damit sein Antrag auf Förderung nach AVmG berücksichtigt wird?

a)

12 Monat

b)

3 Jahre

c)

2 Jahre

d)

18 Monate