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PDK - LF 3 - Personalakte (2)

Total questions: 7

Worksheet time: 5mins

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Class
Date
1.

Welche der nachfolgenden Rechte stehen Arbeitnehmer/innen im Zusammenhang mit der Personalakte zu?

a)

Schriftliche Erklärungen zum Inhalt der Personalakte abgeben

und der Akte beifügen lassen

b)

Aufnahme von Unterlagen die bedeutsam sind verlangen

c)

Anspruch Entfernung von bestimmten Vorgängen

d)

Anspruch auf Berichtigung von bestimmten Vorgängen

e)

Der/Die Arbeitnehmer/innen haben im Zusammenhang mit der Personalakte keine besonderen Rechte - ausgenommen das Recht der Einsichtnahme

2.

Der Betriebsrat bzw. Mitglieder des Betriebsrats...

a)

hat/haben grundsätzlich das Recht alle Personalakten bei Bedarf einzusehen.

b)

hat/haben das Recht die Personalakten von Arbeitnehmer/innen die gekündigt werden sollen vollumfänglich einzusehen

c)

kann/können Arbeitnehmer/innen auf deren Verlangen bei der Einsichtnahme in deren Personalakte begleiten

d)

müssen vom Arbeitgeber alles Informationen aus den Personalakten erhalten, die zu deren Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind.

e)

hat/haben niemals das Recht Personalakten von Mitarbeiter/innen einzusehen.

3.

Die genaue Einteilung der Personalakte ist...

a)

rechtlich im HGB vorgeschrieben.

b)

rechtlich im SGB vorgeschrieben.

c)

rechtlich im BGB vorgeschrieben

d)

gar nicht vorgeschrieben.

e)

nur bei Unternehmen die zertifiziert sind rechtlich vorgeschrieben.

4.

Die Schwerbehindertenvertretung kann ...

a)

um Nachteile für schwerbehinderte Menschen zu vermeiden, grundsätzlich stets alle Personalakten jederzeit einsehen.

b)

Arbeitnehmer/innen auf dessen/ihren Wunsch zur Einsichtnahme in die Personalakte begleiten.

c)

sich stets alle Personalakten von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen vorlegen lassen.

d)

sich alle Personalakten von nicht schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen vorlegen lassen.

5.

Ärztliche Berichte über den Gesundheitszustand von Mitarbeiter/innen müssen ...

a)

ganz vorne in der Personalakte liegen, damit sie stets ausreichend beachtet werden können. Dies ist Ausdruck der Fürsorgepflicht.

b)

besonders vor dem Zugang Dritter geschützt werden. Oft werden sie getrennt von der Hauptakte in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt.

c)

in Kopie an alle Mitarbeiter/innen der Personalabteilung gehen, damit der Arbeitgeber in ausreichendem Maße seine Fürsorgepflicht wahrnehmen kann.

d)

bei digitalen Personalakten als "PopUp" hinterlegt werden, damit der bearbeitende Personaler/die bearbeitende Personalerin sich stets auf dem Laufenden halten kann.

6.

In welchem der nachfolgend aufgeführten Gesetze finden sich Regelungen zur Aufbewahrungspflicht von Unterlagen?

a)

HGB

b)

BGB

c)

GG

d)

SGB

e)

Nachweisgesetz

7.

Arbeitnehmer/innen müssen spätestens am.... die Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

a)

31.1. des Folgejahres

b)

28.2. des Folgejahres

c)

31.3. des Folgejahres

d)

30.6. des Folgejahres

e)

31.12. des laufenden Jahres