WorksheetsPDK - LF 3 - Aufbewahrungsfristen
Total questions: 7
Worksheet time: 4mins
Das Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen muss mindestens aufbewahrt werden,
bis 2 Jahre nach Ablauf der letzten Eintragung
bis 2 Jahre nach dem 31.12. der letzten Eintragung
bis 3 Jahre nach Ablauf der letzten Eintragung
bis 3 Jahre nach dem 31.12. der letzten Eintragung
bis zur nächsten Betriebsprüfung
Quittungen über die Zahlung von Arbeitslohn müssen mindestens.... aufbewahrt werden.
2 Jahre
4 Jahre
6 Jahre
8 Jahre
10 Jahre
Das Lohnkonto und die dazugehörigen Belege müssen mindestens ….. aufbewahrt werden.
bis Ablauf des 6.ten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung erfolgt
Ablauf des 10.ten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung erfolgt
Ablauf des 4.ten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung erfolgt
Ablauf des 2.ten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung erfolgt
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Lohn- und Beitragsunterlagen …. aufbewahrt werden.
10 Jahre
bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs
6 Jahre
bis zum Ablauf des übernächsten auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs
bis zum Ablauf des auf die letzte Lohnsteuer-Außenprüfung folgenden Kalenderjahres
Beitragsrelevante Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge müssen …. aufbewahrt werden.
bis zum Ende des Kalenderjahres der letzten Betriebsprüfung
bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres der letzten Betriebsprüfung
6 Jahre
10 Jahre
bis zum Ende des Kalenderjahres der letzten Lohnsteuer-Außenprüfung
Unterlagen zur Überschreitung der werktäglichen Arbeitszeit müssen …. aufbewahrt werden.
1 Jahr
4 Jahre
10 Jahre
2 Jahre
6 Jahre
Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz müssen mindestens …. aufbewahrt werden.
1 Jahr
3 Jahre
4 Jahre
2 Jahre
10 Jahre
