wayground logo

Free Printable Worksheets

Font size

S
M
L
XL
Worksheets

PDK - LF 3 - Datenschutz (1)

Total questions: 7

Worksheet time: 4mins

Name
Class
Date
1.

Unter Datensicherung versteht man alle Maßnahmen....

a)

zur Sicherung der Privatsphäre der Mitarbeiter

b)

die unberechtigten Zugriff verhindern

c)

Bewahrung der Vertraulichkeit

d)

die Verlust von Daten verhindern

e)

die die Verfälschung von Daten verhindern

2.

Unter Maleware versteht man Schadprogramme die sich

a)

sich in andere Programme, Dateien einschleusen und dort zu diversen Schäden führen

b)

selbst in andere Programme oder Dateien einschleusen und sich dadurch reproduzieren

c)

als vermeintlich nutzvolle Software tarnen und im Hintergrund laufen nicht sichtbare schädliche Funktionen

d)

Fernlöschmöglichkeiten bei mobilen Endgeräten

3.

Welche der nachfolgenden Maßnahmen zur Datensicherung zählen zu den organisatorischen Maßnahmen?

a)

Zutrittskontrollen zu den EDV-Räumen

b)

Software auf dem neuesten Stand

c)

Bildschirmsperren

d)

eingeschränkte Zugriffsrechte

e)

sichere Paßwörter

4.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung basiert auf...

a)

dem Bundesdatenschutzgesetz

b)

der EU-Datenschutzgrundverordnung

c)

dem Bayerischen Datenschutzgesetz

d)

dem GG

e)

dem BGB

5.

Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen, wenn

a)

in der Regel mindestens 20 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

b)

in der Regel mindestens 10 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

c)

in der Regel mindestens 30 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

d)

in der Regel mindestens 50 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

6.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten muss...

a)

schriftlich erfolgen.

b)

mündlich erfolgen.

c)

notariell beurkundet werden.

d)

notariell beglaubigt werden.

7.

Für den Datenschutzbeauftragten gilt ein

a)

Kündigungsverbot für den Zeitraum der Bestellung.

b)

Kündigungsverbot für den Zeitraum der Bestellung und ein Jahr danach.

c)

Kündigungsverbot für den Zeitraum der Bestellung und drei Jahre danach.

d)

Kündigungsverbot, sofern der Betriebsrat es beantragt.