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WorksheetsPDK - LF 3 - Mutterschutz 2
Total questions: 14
Worksheet time: 7mins
Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz hat der AG
die Information über die Schwangerschaft unverzüglich an alle direkt mit der Schwangeren zusammenarbeitenden Kollegen/Kolleginnen weiterzugeben
unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren
die werdende Mutter für alle Arzt- und Zahnarztbesuche freizustellen
unverzüglich die Agentur für Arbeit zu informieren
Betriebliche Beschäftigungsverbote sind stets
schon bei den ersten Zeichen der Schwangerschaft anzuordnen
vom Arzt zu verhängen
auf Antrag der Arbeitnehmerin zu verhängen
nur dann zu verhängen, wenn alle niederschwelligen anderweitigen Maßnahmen ausgeschöpft sind
Der AG ist laut MuSchG verpflichtet eine..
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen dies zu dokumentieren.
Frauenbeauftrage zu ernennen, sobald eine Frau im UN schwanger ist.
Hebamme bereit zu halten, wenn sich eine Frau entscheidet die Schutzfrist vor der Geburt nicht in Anspruch zu nehmen.
Umgestaltung der Arbeitsbedingungen bei Feststellung einer Gefahr in der Gefährdungsbeurteilung
Das individuelle Beschäftigungsverbot...
wird vom AG angeordnet
wird vom Arzt angeordnet
gibt es nur als totales Beschäftigungsverbot
gibt es als partielles oder totales Beschäftigungsverbot
wird stets in der Folge eines betrieblichen Beschäftigungsverbots vom Betriebsarzt angeordnet
Ein partielles Beschäftigungsverbot besagt, dass
die Frau bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kann
die Frau absolut keine Arbeiten ausführen darf
die Frau alle Arbeiten ausführen darf, nur nicht die von ihrem "regulären" Arbeitsplatz
zu bestimmten Zeiten nicht arbeiten darf
Ab dem ersten Tag der Schwangerschaft gilt...
die Möglichkeit von der Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für das Beschäftigungsverbot zwischen 20:00 und 22:00 Uhr zu bekommen.
die Möglichkeit, die werdende Mutter auch nachts zu beschäftigen, sofern es betrieblich notwendig ist.
ein Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit mit und ohne vorgeschriebenem Arbeitstempo
ein grundsätzliches Verbot von Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr.
Der Mindestrichtwert für Stillzeiten beträgt ...
1x täglich eine halbe Stunde
3x täglich eine halbe Stunde
4x täglich eine halbe Stunde
2x täglich eine halbe Stunde
Der Mutterschutzlohn wird gezahlt ...
während der Schutzfrist vor der Geburt
während der Schutzfrist nach der Geburt
während der Schutzfristen
während eines Beschäftigungsverbots
Der Mutterschutzlohn ist...
steuerfrei aber beitragspflichtig
steuerpflichtig aber beitragsfrei
steuer- und beitragsfrei
steuer- und beitragspflichtig
Während des Beschäftigungsverbots...
kann kein Urlaubsanspruch erworben werden
entsteht Urlaubsanspruch
wird der erworbene Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt für jeden vollen Monat
entsteht lediglich ein Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG, auch wenn im Arbeitsvertrag mehr vereinbart wurde
entsteht lediglich ein Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG, auch wenn im Tarifvertrag mehr vereinbart wurde
Ein besonderer Kündigungsschutz besteht...
während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
während der Schwangerschaft - bis zum Tag der Entbindung
während der Schwangerschaft - bis zum Ablauf der Schutzfrist nach der Geburt
während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Entbindung
während der Schwangerschaft und bis zu drei Jahre nach der Entbindung
Bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht ein besonderer Kündigungsschutz ...
für 4 Monate nach der Fehlgeburt.
für 6 Monate nach der Fehlgeburt.
für 12 Monate nach der Fehlgeburt.
für 8 Monate nach der Fehlgeburt.
Der besondere Kündigungsschutz besteht nur...
wenn der AG von der Schwangerschaft weiß - eine nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist nicht möglich.
wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er bis zu einer Woche im Nachgang davon erfährt.
wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er bis zu zwei Wochen im Nachgang davon erfährt.
wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er einen Monat im Nachgang davon erfährt.
Eine Kündigung einer werdenden Mutter ist..
ausnahmsweise mit einer behördlichen Genehmigung möglich.
grundsätzlich total ausgeschlossen.
grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung möglich.
ausschließlich nur möglich, wenn der Anstoß von der Frau ausgeht.
