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PDK - LF 3 - Mutterschutz 2

Total questions: 14

Worksheet time: 7mins

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1.

Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz hat der AG

a)

die Information über die Schwangerschaft unverzüglich an alle direkt mit der Schwangeren zusammenarbeitenden Kollegen/Kolleginnen weiterzugeben

b)

unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren

c)

die werdende Mutter für alle Arzt- und Zahnarztbesuche freizustellen

d)

unverzüglich die Agentur für Arbeit zu informieren

2.

Betriebliche Beschäftigungsverbote sind stets

a)

schon bei den ersten Zeichen der Schwangerschaft anzuordnen

b)

vom Arzt zu verhängen

c)

auf Antrag der Arbeitnehmerin zu verhängen

d)

nur dann zu verhängen, wenn alle niederschwelligen anderweitigen Maßnahmen ausgeschöpft sind

3.

Der AG ist laut MuSchG verpflichtet eine..

a)

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen dies zu dokumentieren.

b)

Frauenbeauftrage zu ernennen, sobald eine Frau im UN schwanger ist.

c)

Hebamme bereit zu halten, wenn sich eine Frau entscheidet die Schutzfrist vor der Geburt nicht in Anspruch zu nehmen.

d)

Umgestaltung der Arbeitsbedingungen bei Feststellung einer Gefahr in der Gefährdungsbeurteilung

4.

Das individuelle Beschäftigungsverbot...

a)

wird vom AG angeordnet

b)

wird vom Arzt angeordnet

c)

gibt es nur als totales Beschäftigungsverbot

d)

gibt es als partielles oder totales Beschäftigungsverbot

e)

wird stets in der Folge eines betrieblichen Beschäftigungsverbots vom Betriebsarzt angeordnet

5.

Ein partielles Beschäftigungsverbot besagt, dass

a)

die Frau bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kann

b)

die Frau absolut keine Arbeiten ausführen darf

c)

die Frau alle Arbeiten ausführen darf, nur nicht die von ihrem "regulären" Arbeitsplatz

d)

zu bestimmten Zeiten nicht arbeiten darf

6.

Ab dem ersten Tag der Schwangerschaft gilt...

a)

die Möglichkeit von der Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für das Beschäftigungsverbot zwischen 20:00 und 22:00 Uhr zu bekommen.

b)

die Möglichkeit, die werdende Mutter auch nachts zu beschäftigen, sofern es betrieblich notwendig ist.

c)

ein Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit mit und ohne vorgeschriebenem Arbeitstempo

d)

ein grundsätzliches Verbot von Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr.

7.

Der Mindestrichtwert für Stillzeiten beträgt ...

a)

1x täglich eine halbe Stunde

b)

3x täglich eine halbe Stunde

c)

4x täglich eine halbe Stunde

d)

2x täglich eine halbe Stunde

8.

Der Mutterschutzlohn wird gezahlt ...

a)

während der Schutzfrist vor der Geburt

b)

während der Schutzfrist nach der Geburt

c)

während der Schutzfristen

d)

während eines Beschäftigungsverbots

9.

Der Mutterschutzlohn ist...

a)

steuerfrei aber beitragspflichtig

b)

steuerpflichtig aber beitragsfrei

c)

steuer- und beitragsfrei

d)

steuer- und beitragspflichtig

10.

Während des Beschäftigungsverbots...

a)

kann kein Urlaubsanspruch erworben werden

b)

entsteht Urlaubsanspruch

c)

wird der erworbene Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt für jeden vollen Monat

d)

entsteht lediglich ein Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG, auch wenn im Arbeitsvertrag mehr vereinbart wurde

e)

entsteht lediglich ein Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG, auch wenn im Tarifvertrag mehr vereinbart wurde

11.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht...

a)

während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

b)

während der Schwangerschaft - bis zum Tag der Entbindung

c)

während der Schwangerschaft - bis zum Ablauf der Schutzfrist nach der Geburt

d)

während der Schwangerschaft und bis zu einem Jahr nach der Entbindung

e)

während der Schwangerschaft und bis zu drei Jahre nach der Entbindung

12.

Bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht ein besonderer Kündigungsschutz ...

a)

für 4 Monate nach der Fehlgeburt.

b)

für 6 Monate nach der Fehlgeburt.

c)

für 12 Monate nach der Fehlgeburt.

d)

für 8 Monate nach der Fehlgeburt.

13.

Der besondere Kündigungsschutz besteht nur...

a)

wenn der AG von der Schwangerschaft weiß - eine nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft ist nicht möglich.

b)

wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er bis zu einer Woche im Nachgang davon erfährt.

c)

wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er bis zu zwei Wochen im Nachgang davon erfährt.

d)

wenn der AG von der Schwangerschaft weiß bzw. wenn er einen Monat im Nachgang davon erfährt.

14.

Eine Kündigung einer werdenden Mutter ist..

a)

ausnahmsweise mit einer behördlichen Genehmigung möglich.

b)

grundsätzlich total ausgeschlossen.

c)

grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung möglich.

d)

ausschließlich nur möglich, wenn der Anstoß von der Frau ausgeht.