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Finanzrecht

Total questions: 44

Worksheet time: 22mins

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1.

Nach welchem System erfolgt die Abgabenteilung zwischen den Gebietskörperschaften in Österreich?

a)

nach dem Trennsystem

b)

nach dem Verbundsystem

c)

nach dem Mischsystem

2.

Welche Systeme der Abgabenteilung gibt es in einer föderalen Finanzordnung?

a)

das Trennsystem

b)

das Verbundsystem

c)

das Mischsystem

d)

das Linearsystem

e)

das Liberalsystem

3.

Was ist das Trennsystem in einer föderalen Finanzordnung?

a)

Gebietskörperschaften finanzieren sich völlig voneinander unabhängig.

b)

Gebietskörperschaften finanzieren sich gegenseitig.

c)

Alle Gebietskörperschaften erhalten die gleiche Finanzierung.

d)

Steuern werden ausschließlich durch den Zentralstaat eingehoben. Danach erfolgt die Aufteilung auf die partizipierenden staatlichen Ebenen, jeweils auf Basis von festen Beteiligungsquoten oder nach Anwendung von Bedarfsmaßstäben.

4.

Was ist das Verbundsystem in einer föderalen Finanzordnung?

a)

Steuern werden ausschließlich durch den Zentralstaat eingehoben. Danach erfolgt die Aufteilung auf die partizipierenden staatlichen Ebenen, jeweils auf Basis von festen Beteiligungsquoten oder nach Anwendung von Bedarfsmaßstäben.

b)

Die Gebietskörperschaften erhalten sowohl eigene Einnahmen als auch Mittel der übergeordneten Instanzen. Die Gebietskörperschaften verfügen über eine eigene Abgabenhoheit (ausschließliche Bundes-, Landes- oder Gemeindeabgaben). Zum Teil besteht ein Steuerverbund, wo auch meist der Bund die Steuern einhebt und den Ertrag mit den anderen Gebietskörperschaften teilt.

c)

Gebietskörperschaften finanzieren sich völlig voneinander unabhängig.

5.

Was ist das Mischsystem in einer föderalen Finanzordnung?

a)

Die Gebietskörperschaften erhalten sowohl eigene Einnahmen als auch Mittel der übergeordneten Instanzen. Die Gebietskörperschaften verfügen über eine eigene Abgabenhoheit (ausschließliche Bundes-, Landes- oder Gemeindeabgaben). Zum Teil besteht ein Steuerverbund, wo auch meist der Bund die Steuern einhebt und den Ertrag mit den anderen Gebietskörperschaften teilt.s

b)

Ausschließliche Einhebung der Steuern durch Zentralstaat. Dann Aufteilung auf die partizipierenden staatlichen Ebenen, jeweils auf Basis von festen Beteiligungsquoten oder nach Anwendung von Bedarfsmaßstäben.

c)

Gebietskörperschaften finanzieren sich völlig voneinander unabhängig.

6.

Was sind Grundsätze der Finanzverfassung?

a)

Grundsatz der eigenen Kostentragung

b)

Kompetenz-Kompetenz

c)

Legalitätsprinzip

d)

Sachlichkeitsgebot, Grundsatz der Finanzausgleichsgerechtigkeit

e)

Grundsatz der geteilten Kostentragung

7.

Was besagt der Grundsatz der eigenen Kostentragung?

a)

Der Bund und die übrigen Gebietskörperschaften tragen den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben (Vollziehung) ergibt, selbst sofern die zuständige Gesetzgebung nichts anderes bestimmt.

b)

Der Aufwand kann in die Kategorien "Personalaufwand", "Amtssachaufwand" und "Zweckaufwand" eingeteilt werden.

c)

Der zuständige Gesetzgeber kann keine abweichenden Kostentragungsregelungen bestimmen.

d)

Der Bund kann Kosten auf Länder und Gemeinden überwälzen, nicht aber Länder auf den Bund.

8.

Welche Anforderungen stellt die Finanzverfassung an den Finanzausgleich?

a)

Seine Regelungen müssen in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

b)

Er hat darauf Bedacht zu nehmen, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden.

c)

Seine Regelungen müssen in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der Städte erfolgen.

d)

Er hat darauf Bedacht zu nehmen, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften um maximal 5% pro Jahr überschritten werden.

9.

Was versteht man unter Abgabenhoheit?

a)

Das Recht der Gebietskörperschaft, Abgaben inhaltlich zu regeln.

b)

Das Recht der Gebietskörperschaft, die Höhe von Abgaben zu regen.

c)

Das Recht der Gebietskörperschaft, Abgaben zu kassieren.

d)

Das Recht der Gebietskörperschaft, Abgaben umzuverteilen zu anderen Gebietskörperschaften.

10.

Was versteht man unter Ertragshoheit?

a)

Das Recht, über Ertrag der Abgaben, die von einer staatlichen Ebene (Bund oder Land) eingehoben werden, in einem im Finanzausgleichsgesetz oder einem sonstigen Gesetz festgelegtem Verhältnis autonom verfügen zu können.

b)

Das Recht, über Ertrag der Abgaben, die von einer staatlichen Ebene (Bund oder Land) eingehoben werden, völlig autonom zu verfügen.

c)

Das Recht, über Ertrag der Abgaben, die von einer staatlichen Ebene (Bund oder Land) eingehoben werden, nach selbst festgesetzten Zuweisungsregelungen zu verfügen.

11.

Was bedeutet der Begriff „ausschließliche Abgaben“?

a)

Der Ertrag ausschließlicher Abgaben fließt zur Gänze dem Bund zu.

b)

Der Ertrag ausschließlicher Abgaben fließt zur Hälfte dem Bund und zur Hälfte den Ländern zu.

c)

Der Anteil an ausschließlichen Abgeben an den Abgabeneinnahmen liegt bei etwa 10%.

d)

Dem Bund steht es nicht frei, neue Abgaben zu schaffen und sie in den Materiengesetzen selbst als ausschließliche Bundesabgaben zu gestalten.

e)

Beispiele sind: Stempel- und Rechtsgebühren, die Glücksspielabgabe, die Konsulargebühren und die Punzierungsgebühren.

12.

Gemeinschaftliche Bundesabgaben sind:

a)

Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben, an deren Ertrag Bund und Länder (Gemeinden) beteiligt sind.

b)

Einkommenssteuer

c)

Körperschaftssteuer

d)

Glücksspielabgabe

e)

Umsatzsteuer

13.

Landesabgaben sind:

a)

Ausschließliche Landesabgaben fließen in Gänze den Ländern zu.

b)

Ertragsanteile gemeinschaftlicher Landesabgaben gehen an Land und Gemeinden.

c)

In der Stmk. sind ausschließliche Landesabgaben z.B. die Feuerschutzsteuer, die Fischereikartenabgabe, die Jagd- und Fischereiabgaben, die Jagdkartenabgabe oder die Landes-Rundfunkabgabe.

d)

Die Nächtigungsabgabe in der Stmk. ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe.

e)

Die Nächtigungsabgabe in der Stmk. ist eine ausschließliche Landesabgabe.

14.

Gemeindeabgaben sind:

a)

Abgaben, deren Ertrag zur Gänze den Gemeinden zufließt.

b)

Dazu gehören z.B. die Grundsteuer, die Kommunalsteuer und die Fremdenverkehrsabgaben.

15.

Wie hoch war in etwa das gesamte Abgabenaufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Österreich 2017?

a)

80 Milliarden Euro

b)

180 Milliarden Euro

c)

18 Milliarden Euro

16.

Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz stammt von...

a)

...01. Jänner 2017

b)

...01. Jänner 2008

c)

...01. Jänner 2016

17.

Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz gilt bis...

a)

... 31. Dezember 2025

b)

...31. Dezember 2021

c)

...31. Dezember 2020

d)

... auf Widerruf eines Finanzausgleichspartners

18.

Was regelt das Finanzausgleichsgesetz?

a)

Die Höhe des Steuerausgleichs von Arbeitnehmer_innen.

b)

Die finanzielle Beziehung zwischen den Gebietskörperschaften.

c)

Der Finanzausgleich wird nicht verhandelt, sondern vom Bund vorgegeben.

d)

Der Finanzausgleich wird zwischen den Finanzausgleichspartnern (Bund, Länder, Gemeinden) verhandelt und im zeitlich befristeten Finanzausgleichsgesetz.

e)

Das Finanzausgleichsgesetz ist ein einfaches Bundesgesetz.

19.

Die Finanzausgleichsverhandlungen werden von folgenden Finanzausgleichspartnern geführt:

a)

Bund

b)

Ländern

c)

Gemeinden

d)

Nationalrat

e)

Nationalbank

20.

Wie setzt sich der Aufteilungsschlüssel der Mittel zusammen?

a)

2/3 Länder und Gemeinden, 1 Drittel Bund.

b)

Drittelteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

c)

2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden.

21.

Was ist die Oberverteilung im Finanzausgleich?

a)

Die obersten (größten) Gemeinden erhalten den höchsten Anteil der gemeinschaftlichen Bundesabgaben.

b)

Die Summe der gemeinschaftlichen Landesabgaben wird auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Vor der Verteilung erfolgen Vorwegabzüge vor allem für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.

c)

Die Summe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc.) wird auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Vor der Verteilung erfolgen Vorwegabzüge vor allem für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.

22.

Was ist die Unterverteilung im Finanzausgleich?

a)

Es gibt die länderweise wie auch die gemeindeweise Unterverteilung.

b)

Die Ländermittel werden auf die Bundesländer bzw. auf die Summe der Gemeinden in einem Bundesland aufgeteilt.

c)

Die Unterverteilung ist die Zuteilung von Finanzzuweisungen und Zuschüssen des Bundes auf Länder und Gemeinden.

23.

Werden die gemeinschaftlichen Bundesabgaben zur Gänze auf die Finanzausgleichspartner aufgeteilt?

a)

Ja, sie werden zur Gänze aufgeteilt.

b)

Nein, sie werden nicht zur Gänze aufgeteilt.

c)

Nein, es erfolgen zuvor Abzüge von rund 3 Milliarden Euro.

d)

Nein, es erfolgen zuvor Abzüge für den Familienlastenausgleichsfonds, den Gesundheits- und Sozialbereich, die Gesundheitsförderung-, aufklärung- und Information, die KFZ-Steuer, den Ausgleichsfonds der Krankenversicherung oder den Pflegefonds.

e)

Nein, es erfolgen zuvor Abzüge von rund 8 Milliarden Euro.

24.

Wovon finanziert sich das Land Steiermark in überwiegendem Ausmaß?

a)

Im überwiegenden Ausmaß finanziert sich das Land Steiermark aus dem Aufkommen an ausschließlichen Landesabgaben.

b)

Im überwiegenden Ausmaß finanziert sich das Land Steiermark aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben

c)

Im überwiegenden Ausmaß finanziert sich das Land Steiermark aus dem Aufkommen an gemeinschaftlichen Landesabgaben.

25.

Das Land Steiermark finanziert sich überwiegend durch…

a)

Umsatzsteuer und Lohnsteuer.

b)

aus Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.

c)

aus Ertragsanteilen aus den ausschließlichen Bundesabgaben.

d)

gemeinschaftlichen Landesabgaben.

26.

Ist ein Sanktionsverfahren bei Verletzungen des österreichischen Stabilitätspaktes vorgesehen?

a)

Ja

b)

Nein

27.

Über Verletzungen der Pflichten des Konsultationsmechanismus und über die Zahlungspflicht entscheidet...

a)

der Landesrechnungshof.

b)

der Verfassungsgerichtshof.

c)

der Rechnungshof

d)

das Finanzgericht.

28.

Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspaktpakt regelt...

a)

die Schuldenrückzahlung der Vertragspartner.

b)

die Vermeidung öffentlicher Defizite.

c)

die Prämien für besonders sparsame Mitgliedsstaaten.

29.

Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspaktpakt hat zum Ziel...

a)

dass als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit von höchstens 1 % des BIP erzielt wird.

b)

dass als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit von höchstens 5 % des BIP erzielt wird

c)

öffentliche Defizite zu vermeiden.

30.

Der innerösterreichische Stabilitätspakt 2012 hat zum Ziel...

a)

eine Schuldenbremse für Bund, Länder und Gemeinden verbindlich festzulegen.

b)

die Vermeidung öffentlicher Defizite.

c)

eine Schuldenbremse für Bund und Länder verbindlich festzulegen.

31.

Der innerösterreichische Stabilitätspakt 2012 regelt...

a)

die innerstaatliche Haushaltskoordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

b)

die innerstaatliche Haushaltskoordinierung des Bundes.

c)

dass als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit von höchstens 1 % des BIP erzielt wird.

32.

Was ist die Berechnungsbasis für die Feststellung der Haushaltsergebnisse für das "Maastricht Ergebnis"?

a)

Der Nettofinanzierungsbedarf, darunter versteht man den Unterschied zwischen den Einzahlungen und den Auszahlungen.

b)

Der Bruttofinanzierungsbedarf, darunter versteht man den Unterschied zwischen den Einzahlungen und den Auszahlungen.

33.

In Österreich werden die meisten Einnahmen aus den folgenden Abgaben erzielt:

a)

Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Mineralölsteuer, Einkommenssteuer

b)

Gemeinschaftliche Bundesabgaben

c)

Ausschließliche Bundesabgaben

d)

Gemeinschaftliche Landesabgaben

e)

Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgabe, Lustbarkeitsabgabe

34.

68 % der gemeinschaftlichen Bundesabgaben

a)

Länder

b)

Gemeinden

c)

Bund

35.

Anteil der gemeinschaftlichen Bundesabgaben Länder?

a)

68%

b)

20%

c)

12%

36.

12 % der gemeinschaftlichen Bundesabgaben

a)

Länder

b)

Gemeinden

c)

Bund

37.

Anteil der gemeinschaftlichen Bundesabgaben Gemeinden?

a)

68%

b)

20%

c)

12%

38.

Was ist die Unterverteilung im Finanzausgleich?

a)

der 2. Schritt im Finanzausgleich

b)

der 1. Schritt im Finanzausgleich

39.

länderweise Unterverteilung

a)

Volkszahl

b)

abgestufter Bevölkerungsschlüssel

40.

gemeindeweise Unterverteilung

a)

Volkszahl

b)

abgestufter Bevölkerungsschlüssel

41.

Maastricht Kriterien

a)

Konvergenzkriterien

b)

Plausibiltätskriterien

c)

Preisstabilität

d)

Preisflexibilität

42.

Maastricht Kriterien

a)

Haushaltsdisziplin

b)

Plausibiltätskriterien

c)

Stabiler Wechselkurs

d)

langfristig niedrige Zinssätze

43.

ESVG

a)

Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung

b)

nationales Rechnungssystem

c)

international vereinheitlichtes Rechnungssystem

d)

systematisch detaillierte Beschreibung einer Volkswirtschaft

44.

Zuschlagsabgaben

a)

Stammabgabe der Länder und Zuschläge des Bundes

b)

Stammabgabe des Bundes und Zuschläge der Länder