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Dienstrecht

Total questions: 115

Worksheet time: 58mins

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1.

Was sind die Grundlagen des Dienst- und Besoldungsrechtes?

a)

das Bundesverfassungsgesetz

b)

das Landesverfassungsgesetz

c)

Landes-Dienst- und Besoldungsrecht

d)

Steiermärkisches Pensionsgesetz 2009

e)

sonstige Vorschriften

2.

Woher leitet sich die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Bereich des Dienstrechtes ab?

a)

Art. 21 StGB

b)

Art. 21 L-VG

c)

Art. 21 DBR

d)

Art. 21 B-VG

3.

Welche allgemeinen Anstellungserfordernisse gibt es?

a)

Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgeschaft eines EWR Mitgliedstaates bzw. unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

b)

Vollendung des 15. Lebensjahres

c)

volle bzw. nur durch Minderjährigkeit beschränkte Handlungsfähigkeit

d)

Vollendung des 18. Lebensjahres

e)

Nur österreichische Staatsbürger_innen können im Stmk. Landesdienst aufgenommen werden

4.

Welche allgemeinen Anstellungserfordernisse gibt es?

a)

persönliche und fachliche Eignung

b)

Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR Mitgliedstaates bzw. uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

c)

Einwandfreies/ehrenhaftes Vorleben

d)

beschränkte Handlungsfähigkeit

5.

Gibt es Positionen im Landesdienst, welche man nur als österreichische_r Staatsbürger_in einnehmen kann?

a)

Nein, man muss nur einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

b)

Ja, solche, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraussetzen (Hoheitsverwaltung).

c)

In den Landesdienst können nur österreichische Staatsbürger_innen aufgenommen werden.

d)

Ja, dies nennt man Inländervorbehalt.

6.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass ein_e Vertragsbedienstete_r sich die Aufnahme in den Landesdienst erschlichen hat.

a)

Es wird im Disziplinarweg gegen die Person vorgegangen.

b)

Es wird gegen die Person mit Kündigung oder Entlassung vorgegangen.

c)

Es geschieht nichts. Das Land ist schließlich einen Vertrag mit der Person eingegangen.

7.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass ein_e Beamte_r sich die Aufnahme in den Landesdienst erschlichen hat.

a)

Es wird im Disziplinarweg gegen die Person vorgegangen.

b)

Es wird gegen die Person mit Kündigung oder Entlassung vorgegangen.

c)

Es geschieht nichts. Das Land ist schließlich einen Vertrag mit der Person eingegangen.

8.

Was muss ein Dienstvertrag enthalten?

a)

Name und Anschrift des Dienstgebers

b)

Blutgruppe des Dienstnehmers

c)

Name und Anschrift des Dienstnehmers

d)

Beginn des Dienstverhältnisses

9.

Was muss ein Dienstvertrag enthalten?

a)

medizinische Daten des Dienstnehmers

b)

ob das Dienstverhältnis auf Probe, auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit eingegangen wird

c)

bei Dienstverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Dienstverhältnisses

d)

für welche Beschäftigungsart der Dienstnehmer aufgenommen wird

10.

Was muss ein Dienstvertrag enthalten?

a)

Wirkungsbereich, Funktionsgruppe, Gehaltsklasse, Gehaltsstufe

b)

Beschäftigungsausmaß

c)

sexuelle Orientierung des Dienstnehmers

d)

vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Dienstnehmers

e)

ob der Dienstnehmer für einen Dienstort oder für einen örtlichen Verwaltungsbereich aufgenommen wird

11.

Muss im Dienstvertrag das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes festgehalten werden?

a)

Nein, das ergibt sich automatisch aus dem Beschäftigugsausmaß.

b)

Ja, das Ausmaß muss im Vertrag festgehalten werden.

12.

Wo kann man als Landesbedienstete_r nachsehen, wenn man seine Kündigungsfrist wissen will?

a)

im B-VG

b)

im L-VG

c)

im Dienstvertrag

13.

Muss im Dienstvertrag angeführt werden, dass das L-DBR in der jeweils als Landesgesetz geltenden Fassung auf das Dienstverhältnis anzuwenden ist?

a)

Ja, das muss im Dienstvertrag angeführt werden.

b)

Nein, das ergibt sich automatisch aus einer Anstellung im Landesdienst.

c)

Ja, denn es können in Ausnahmefällen Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des L-DBR abweichen.

14.

Können in Dienstverträgen Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des L-DBR abweichen?

a)

Nein, das L-DBR ist zwingend anzuwenden.

b)

Ja, es können so genannte Sonderverträge erstellt werden.

15.

Welche Besonderheit zeichnet das Dienstverhältnis auf Probe aus?

a)

es kann nur für die Höchstdauer von 3 Monaten abgeschlossen werden

b)

es kann nur für die Höchstdauer von 1 Monat abgeschlossen werden

c)

es kann während der Probezeit vom Dienstgeber ohne Grund aufgelöst werden

d)

es kann während der Probezeit von Dienstgeber und Dienstnehmer ohne Grund aufgelöst werden

16.

Wie oft kann ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit verlängert werden?

a)

zwei Mal auf höchstens sechs Monate

b)

so oft der Dienstgeber zustimmt

c)

ein Mal auf höchstens sechs Monate

17.

Was geschieht mit einem Dienstverhältnis, das über die Mögliche Verlängerung hinaus fortgesetzt wird?

a)

es muss in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden

b)

der Dienstnehmer erhält kein Gehalt mehr

18.

Wie kann ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit beendet werden?

a)

Pragmatisierung

b)

einvernehmliche Auflösung

c)

Kündigung

d)

Austritt durch den Dienstnehmer

e)

Tod des Dienstnehmers

19.

Darf man als Landesbedienstete_r Geschenke annehmen?

a)

Ja natürlich. Man arbeitet schließlich auch hart für ein wenig Anerkennung.

b)

Nein

c)

Landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Wertes dürfen angenommen werden.

20.

Haben Landesbedienstete die Amtsverschwiegenheit gegenüber der Landesregierung einzuhalten?

a)

Ja

b)

Nein

21.

Die Volksanwaltschaft möchte mich zu einem meiner Fälle befragen.

a)

Das ist nicht sofort möglich. Erst muss ich mich von der Amtsverschwiegenheit entbinden lassen.

b)

Das ist möglich da Landesbedienstete der Volksanwaltschaft gegenüber nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind.

c)

Das ist nicht möglich da ich der Amtsverschwiegenheit unterliege außer die Landesregierung verlangt Auskunft.

22.

Wie nennt man die Geheimhaltung aller Tatsachen, die aus der amtlichen Tätigkeit bekannt werden und deren Geheimhaltung in überwiegendem Interesse der Parteien geboten ist.

a)

Stillschweigen

b)

Amtsstille

c)

Amtsverschwiegenheit

d)

Sprechverbot

23.

Wie viele Gehaltsklassen gibt es?

a)

27

b)

31

c)

24

d)

30

24.

Wie viele Gehaltsstufen gibt es?

a)

17

b)

24

c)

22

d)

18

25.

Ab welcher Gehaltsklasse sind alle zeitlichen Mehrdienstleistungen abgegolten?

a)

24

b)

13

c)

17

d)

32

26.

Wie setzt sich der monatliche Bezug zusammen?

a)

aus dem Gehalt und allfälligen Ergänzungszulagen

b)

aus dem Gehalt und den Bonuszahlungen

c)

aus dem Gehalt und dem aliquoten Urlaubsgeld

27.

Wie ermittelt sich der Stellenwert von Dienstnehmer_innen?

a)

auf Grundlage einer aktuellen Stellenbeschreibung

b)

mittels Punktevergabe für Aussehen, Charme und Esprit

c)

mittels Punktevergabe für "Wissen"

d)

mittels Punktevergabe für "Denken"

e)

mittels Punktevergabe für "Verantwortung"

28.

Die Hauptbewertungsfaktoren für den Stellenwert sind:

a)

Intelligenz, Leistungsfähigkeit, Mathematische Kompetenzen

b)

Wissen, Denken, Verantwortung

c)

Verantwortung, Intelligenz, Belastbarkeit

d)

Denken, Verantwortung, Qualifiaktion

e)

Akademischer Grad, Wissen, Verwantwortung

29.

Der Monatsbezug von Beamt_innen ist

a)

teilbar

b)

unteilbar

30.

Der Monatsbezug von Vertragsbediensteten ist

a)

teilbar

b)

unteilbar

31.

Beamt_innen erhalten den Monatsbezug

a)

am 15. jeden Monats

b)

am Ersten jeden Monats

c)

am letzten Tag des Monats

32.

Vertragsbedienstete erhalten den Monatsbezug

a)

am Ersten jeden Monats

b)

am 15. jeden Monats

33.

Der Anspruch auf Kinderzuschuss ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft.

a)

Nein, man erhält ihn sobald man ein Kind hat.

b)

Ja.

34.

In meinem Haushalt leben meine zwei Kinder aus erster Ehe und das Kind meines jetzigen Partners. Wir oft erhalte ich den Kinderzuschuss?

a)

1 Mal in voller Höhe und zwei Mal Anteilig

b)

Ab drei Kindern nur noch die 1,5 fache Summe für zwei der Kinder

c)

Drei Mal in voller Höhe

d)

Insgesamt 57,3 Euro

35.

Bekomme ich für mein Kind, 23 Jahre, Vollzeitstudent, den Kinderzuschuss?

a)

Ja, er wird bis zum 26. Lebensjahr ausbezahlt.

b)

Ja, wenn das Einkommen des Kindes (und auch dessen Ehepartner_i oder eingetragene Lebenspartner_in) nicht über der Geringfügigkeit liegt.

c)

Nein. Kinderzuschuss wird nur bis zum vollendeten 19. Lebensjahr ausbezahlt.

36.

Wann erhält man eine Ergänzungszulage?

a)

Wenn man vorübergehend Arbeiten verrichtet, die üblicherweise von jemandem höherer Gehaltsklasse getan werden. Es ist dabei unerheblich, wie lange man diese Funktion übernimmt.

b)

Wenn man über 40 Überstunden pro Monat gemacht hat.

c)

Wenn man mindestens 29 Tage lang Arbeiten verrichtet, die üblicherweise von jemandem höherer Gehaltsklasse getan werden.

d)

Wenn man in eine niedrigere Gehaltsklasse rücküberstellt wird ohne darauf selbst Einfluss genommen zu haben.

37.

Nach dreijähriger Dienstzeit werde ich in eine niedrigere Gehaltsklasse rücküberstellt aus Gründen, welche ich nicht zu vertreten habe.

a)

Ich erhalte eine Ergänzungszulage i.H.v. 100% der Differenz auf mein bisherigen Gehalts.

b)

Ich erhalte eine Ergänzungszulage i.H.v. 75% der Differenz auf mein bisherigen Gehalts.

c)

Ich erhalte eine Ergänzungszulage i.H.v. 50% der Differenz auf mein bisherigen Gehalts.

d)

Ich erhalte ab sofort das niedrigere Gehalt.

38.

Nach siebenjähriger Dienstzeit werde ich aus Gründen, welche ich nicht zu vertreten habe, in eine niedrigere Gehaltsklasse rücküberstellt.

a)

Ich erhalte 100% der Differenz zum höheren Gehalt als Ergänzungszulage.

b)

Ich erhalte 75% der Differenz zum höheren Gehalt als Ergänzungszulage.

c)

Ich erhalte 50% der Differenz zum höheren Gehalt als Ergänzungszulage.

39.

Was zählt zu den Nebengebühren?

a)

Sodexo-Gutscheine

b)

Überstundenvergütung

c)

Journaldienstvergütung

d)

Sonn- und Feiertagsvergütung

40.

Was zählt zu den Nebengebühren?

a)

Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan

b)

Familienbeihilfe

c)

Bereitschaftsvergütung

d)

Belohnung

e)

Erschwernisvergütung

41.

Werden die Monatsbezüge von VB aliquotiert?

a)

Ja

b)

Nein

42.

Ich muss drei Kilometer von zu Hause in die Arbeit fahren.

a)

Ich erhalte Fahrtkostenzuschuss

b)

Ich erhalte keinen Fahrtkostenzuschuss

43.

Ich muss 31 km von zu Hause zur Arbeit fahren.

a)

Ich erhalte keinen Fahrtkostenzuschuss

b)

Ich erhalte Fahrtkostenzuschuss i.H.v 0,42 Euro/km

c)

Ich erhalte Fahrtkostenzuschuss i.H.v 4,41 Cent/km

d)

Ich erhalte Fahrtkostenzuschuss

44.

Wie erreiche ich einen höheren Monatsbezug?

a)

Vorrückung

b)

Überstellung

c)

Lohnerhöhung für gute Leistungen

45.

Wann erfolgt die Vorrückung von Gehaltsstufe 1 auf 2?

a)

nach 2 Jahren

b)

nach 5 Jahren

c)

nach 10 Jahren

46.

Ich werde in eine andere Gehaltsklasse überstellt.

a)

Vorrückungsstichtag bleibt gleich

b)

Vorrückungsstichtag ändert sich auf den Tag der Überstellung

47.

Ich lege meine Dienstprüfung nicht in der Frist ab.

a)

der Bienalsprung erfolgt normal

b)

ich bin der Vorrückung gehemmt

48.

Ich nehme Karenzurlaub.

a)

der Bienalsprung erfolgt in dieser Zeit normal

b)

ich bin der Vorrückung gehemmt während des KU

49.

Meine Dienstbeurteilung lautet "nicht entsprechend" in den letzten 3 Jahren.

a)

der Bienalsprung erfolgt dennoch normal

b)

ich bin 3 Jahre in der Vorrückung gehemmt

c)

ich bin 2 Jahre in der Vorrückung gehemmt

50.

Ich bleibe mehr als 3 Tage unentschuldigt dem Dienst fern.

a)

Ich werde gekündigt.

b)

Meine Bezüge entfallen.

c)

Meine Bezüge werden halbiert.

51.

In der Mutterschaftskarenz erhalte ich meine Bezüge weiter.

a)

Ja

b)

Nein

52.

Mein DV begann am 1.1. Am 2.1. falle ich durch einen Unfall aus.

a)

das DV ist unverzüglich beendet

b)

ich erhalte für 42 Kalendertage meine Bezüge

c)

ich erhalte für 91 Kalendertage meine Bezüge

d)

ich erhalte für 182 Kalendertage meine Bezüge

53.

Ich arbeite seit 6 Jahren beim Land. Ich werde krank

a)

ich werde nach drei Wochen karenziert

b)

ich erhalte für 42 Kalendertage meine Bezüge

c)

ich erhalte für 91 Kalendertage meine Bezüge

d)

ich erhalte für 182 Kalendertage meine Bezüge

54.

Ich arbeite seit 4 Jahren beim Land. Ich werde krank

a)

die Bezüge entfallen nach drei Tagen

b)

ich erhalte für 42 Kalendertage meine Bezüge

c)

ich erhalte für 91 Kalendertage meine Bezüge

d)

ich erhalte für 182 Kalendertage meine Bezüge

55.

Was passiert, wenn in einem langen Krankenstand meine vollen Bezüge enden?

a)

ich erhalte für den gleichen Zeitraum 50% meiner Bezüge

b)

ich erhalte für den gleichen Zeitraum 49% meiner Bezüge

c)

ich erhalte für den gleichen Zeitraum 39% meiner Bezüge

d)

ich erhalte auch einen evtl. Kinderzuschuss weiter

56.

Bei einer Dienstverhinderung wegen Dienstunfall gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Freizeitunfall.

a)

Nein

b)

es gibt die Möglichkeit der Fristverlängerung

c)

Ja

d)

u.U. werden volle Bezüge sogar über das Ende des DV hinaus bezahlt

57.

Ich bin unverschuldet dienstverhindert (kein Unfall, keine Krankheit)

a)

es gelten die gleichen Regelungen wie bei Unfall/Krankheit

b)

15 Tage volle Bezüge, 15 Tage halbe Bezüge ab 1. Arbeitstag

c)

15 Tage volle Bezüge, 15 Tage halbe Bezüge nach 1. Arbeitsmonat

58.

Ein Beamter hat 7 Dienstjahre und wird krank.

a)

182 Kalendertage volle Bezüge

b)

1 Jahr volle Bezüge

c)

200 Tage volle Bezüge

d)

2 Jahre volle Bezüge

59.

Ab dem ersten Arbeitstag zahlt der Dienstgeber 1,53% des Monatsgehalts in die Mitarbeitervorsorgekasse.

a)

Ja

b)

Nein, erst nach Ablauf des Probemonats

60.

Während Karenz, Zivildienst, Familienhospizfreistellung etc. wird weiter in die Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt.

a)

Ja, der selbe Betrag wie davor.

b)

Nein, die Zahlungen pausieren.

c)

Ja, aber nur 1,53% des Kinderbetreuungsgeldes

d)

Kinderbetreuungsgeld ist die fiktive Bemessungsgrundlage

61.

Ich kündige.

a)

ich erhalte meine Abfertigung

b)

ich erhalte keine Abfertigung

62.

Ich gehe in Pension.

a)

ich erhalte das gesamte Abfertigungskapital

b)

ich erhalte 80% des Abfertigungskapitals

63.

Nach Ende des DV kann ich die Abfertigung...

a)

auszahlen lassen.

b)

weiterveranlagen.

c)

übertragen an eine neue Mitarbeitervorsorgekasse.

d)

als Einmalprämie in meine Pensionszusatzversicherung übertragen.

64.

Ab dem ersten Tag eines DV, egal welcher Art, wird in die Pensionskasse einbezahlt.

a)

Richtig

b)

Falsch

c)

ab dem ersten Tag eines unbefristeten DV

65.

Das Land bezahlt mir eine teure Ausbildung. Zwei Jahre später kündige ich.

a)

Ja und?

b)

Das Land kann die Kosten der Ausbildung zurückfordern.

c)

Das Land kann die während der Ausbildung bezahlten Bezüge zurück fordern.

d)

Das Land kann die durch die Ausbildung entstandenen Reisegebühren zurückverlangen.

66.

Innerhalb eines Jahres kann der DG ohne Angabe von Gründen kündigen.

a)

Ja

b)

Nein

67.

Nach ausgesprochener Entlassung bleibe ich im DV bis die Kündigungsfrist endet.

a)

Ja

b)

Nein

c)

Es liegt eine schwere Pflichtverletzung vor.

68.

Ein Austritt wird gleich behandelt wie eine Kündigung.

a)

Ja

b)

Nein, wenn ich austrete muss ich keine Kündigungsfrist einhalten.

69.

Jede_r Landesbedienstete kann pragmatisiert werden.

a)

Richtig

b)

Falsch

70.

Pragmatisiert werden kann...

a)

der Haustechniker.

b)

ein Amtssachverständiger.

c)

jemand, der mit der Erfüllung von Kernaufgaben in der Verwaltung betraut ist.

d)

ein Lehrlingsausbildner

71.

Durch Pragmatisierung steige ich zwei Gehaltsstufen auf.

a)

Richtig

b)

Falsch

72.

Ich werde nach 1,5 Jahren gekündigt.

a)

Kündigungsfrist 2 Monate

b)

Kündigungsfrist 3 Monate

c)

Kündigungsfrist 1 Monat

73.

4 jährige Dauer des provisorischen DV eines Beamten

a)

Definitivstellung tritt jedenfalls ein

b)

Definitivstellung tritt ein wenn die Definitivstellungserfordernisse erfüllt sind

c)

Unkündbarkeit

74.

Dienstliche Aufgaben müssen...

a)

treu, mutig und engagiert erfüllt werde.

b)

treu, gewissenhaft und unparteiisch erfüllt werden.

c)

aktiv, rasch und selbstständig.

75.

Mit Ruhestand enden meine Pflichten.

a)

Ja.

b)

Nein. Ich bin weiterhin zu einer dem Standesansehen angemessenen Haltung verpflichtet.

76.

Ich bin meldepflichtig bzgl. aller wichtiger Daten bzw. deren Änderung, die mich betreffen.

a)

Ja

b)

Nein

77.

Wer ist Vorgesetzte_r?

a)

Jeder, der mehr verdient.

b)

Jede_r Bedienstete_r die/der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über die Mitarbeiter_innen betraut ist.

c)

Die, die mehr Wissen, mehr Verantwortung tragen und mehr denken als ich.

78.

Mein Vorgesetzter erteilt mir eine rechtswidrige Weisung.

a)

ich erfülle sie nicht

b)

ich weise auf die Rechtswidrigkeit hin

c)

die Weisung muss nach Hinweis schriftlich noch einmal ergehen

79.

Mein Vorgesetzter erteilt mir eine unzweckmäßige Weisung.

a)

ich kann meine Bedenken mitteilen

b)

ich muss der Weisung nachkommen

c)

Die Weisung muss schriftlich wiederholt werden

80.

Anbringen betreffend meines Dienstverhältnisses sende ich selbsttätig an die richtige Stelle.

a)

Ja.

b)

Nein, sie sind im Dienstweg einzubringen.

c)

Ich sende sie zuerst an meinen unmittelbaren Vorgesetzten.

81.

Regelmäßige Wochendienstzeit Normaldienstplan

a)

40 Stunden

b)

30 Stunden

c)

48 Stunden maximal

82.

Dienstpläne

a)

Normaldienstplan

b)

Gleitzeitdienstplan

c)

Schicht- oder Wechseldienstplan

d)

Verlängerter Dienstplan

e)

Verkürzter Dienstplan

83.

Überstunden müssen angeordnet werden.

a)

Ja

b)

Nein

84.

Ich bleibe freiwillig zwei Stunden länger im Büro.

a)

das sind Überstunden; 1:1,25 monetäre Abgeltung

b)

in der Gleitzeit abzubauen

c)

keinerlei Mehransprüche

85.

Ich mache 3 angeordnete Überstunden.

a)

1:1,5 Freizeitausgleich bei Vollzeit

b)

1:1,25 Freizeitausgleich bei Teilzeit

86.

Ich habe ein Kind.

a)

bis längstens zum Schuleintritt kann ich die Wochendienstzeit auf die Hälfte herabsetzen

b)

bis zum Schuleintritt muss ich die Wochendienstzeit auf die Hälfte herabsetzen

c)

ich darf die Arbeitszeit nur Herabsetzen, wenn dies genehmigt wird

87.

Ich kann die Wochendienstzeit herabsetzen aus beliebigem Anlass.

a)

natürlich nicht

b)

Ja

88.

Sabbatical

a)

Herabsetzung der Wochendienstzeit mit geblockter Dienstleistung

b)

Rahmenzeit 4 Jahre

c)

Rahmenzeit 5 Jahre

d)

ein Freistellungsjahr

89.

Ab 55, vor Übertritt in den Ruhestand, kann ich die Wochendienstzeit bis zur Hälfte verringern.

a)

ab 60

b)

Ja

90.

Herabsetzung der Wochendienstzeit vor Ruhestand

a)

auch der Pensionsbeitrag reduziert sich

b)

der Pensionsbeitrag bleibt gleich

91.

Man hat nur ein Mal Anspruch auf Pflegeteilzeit.

a)

Ja

b)

Nein. Ein neuerliches Ansuchen kann gestellt werden bei Erhöhung der Pflegeeinstufung.

92.

Bildungsteilzeit

a)

4 Monate bis 2 Jahre

b)

Weiterbildungsmaßnahme muss nicht nachgewiesen werden

c)

mindestens 10 Stunden Dienstzeit / Woche

d)

ein Teil muss mind. 4 Monate betragen

93.

Ab dem ersten Tag der Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung zu bringen.

a)

Ja

b)

grundsätzlich erst nach drei Tagen

c)

Ja, wenn der Dienststellenleiter dies verlangt.

94.

Nebentätigkeit

a)

weitere Tätigkeiten in einem anderen Wirkungskreis des Landes an AN übertragen

b)

jede Beschäftigung außerhalb des Dienstverhältnisses

95.

Nebenbeschäftigung

a)

weitere Tätigkeiten in einem anderen Wirkungskreis des Landes an AN übertragen

b)

jede Beschäftigung außerhalb des Dienstverhältnisses

96.

Muss ich jede Nebenbeschäftigung melden?

a)

sobald sie erwerbsmäßig ist

b)

Ja

97.

Ich bin 35. und arbeite Vollzeit.

a)

Anspruch: 200 Stunden Urlaub / Jahr

b)

Anspruch: 240 Stunden / Jahr

98.

Ich werde im Juli 2019 43

a)

ich habe 2019 240 Stunden Urlaubsanspruch

b)

ich habe ab 2020 240 Stunden Urlaubsanspruch

c)

ich habe 2019 200 Stunden Urlaubsanspruch

99.

Wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen kann ich

a)

50 % des Urlaubs ungeteilt verbrauchen

b)

20% des Urlaubs ungeteilt verbrauchen

c)

70 % des Urlaubs ungeteilt verbrauchen

100.

Wann verfällt Resturlaub aus 2018?

a)

am 31.12.2019

b)

am 31.12.2020

c)

am 31.12.2018

101.

Ich konnte aus dienstlichen Gründen nicht den gesamten Resturlaub aus 2018 2019 verbrauchen. Wann verfällt er?

a)

am 31.12.2019

b)

am 31.12.2020

c)

am 31.12.2018

102.

Ich werde im Urlaub krank.

a)

Pech gehabt.

b)

> 3 Tage: Urlaub wird zu Krankenstand (mit Bestätigung und Meldung)

103.

Ich nehme Karenzurlaub und

a)

bekomme weiterhin volle Bezüge.

b)

meine Bezüge entfallen.

c)

ich muss mich selbst versichern.

d)

die Pensionsbeiträge entfallen.

104.

Frühkarenzurlaub

a)

ist auch möglich, wenn das Kind in einem anderen Haushalt lebt.

b)

kann 2-4 Wochen gewährt werden

c)

wird nur gewährt, wenn keine dienstlichen Interessen dagegen stehen

105.

Pflegefreistellung

a)

ist auch möglich, wenn mein Kind in einem anderen Haushalt lebt.

b)

ist auch möglich für meine Eltern in einem anderen Haushalt

106.

Pflegefreistellung darf nicht stundenweise konsumiert werden.

a)

Richtig

b)

Falsch

107.

Für ein Kind unter 12 kann man bei Notwendigkeit die Pflegefreistellung verdoppeln

a)

Richtig

b)

Falsch

108.

Meine erste Dienstbeurteilung muss ich erhalten

a)

nach 2 Jahren

b)

nach 5 Jahren

c)

nach 1 Jahr

109.

Wie oft muss eine Dienstbeurteilung erfolgen?

a)

periodisch alle 3 Jahre

b)

periodisch alle 5 Jahre

c)

im Anlassfall

d)

periodisch jährlich

110.

Ich habe zwei Jahre hintereinander eine „nicht entsprechende“ Dienstbeurteilung.

a)

Hemmung der Vorrückung

b)

Entlassung als VB

c)

Kündigung als Beamter

d)

Entlassung als Beamter

e)

Kündigung als VB

111.

Ich wechsle meine Dienststelle dauerhaft.

a)

Versetzung

b)

Dienstzuteilung

112.

Lt. L-VG vertritt die ... das Land als Dienstgeber gegenüber allen VB.

a)

Stmk. Landesregierung

b)

Stmk. Landesverwaltung

c)

Bundesregierung

113.

Ich wechsle meine Dienststelle für 3 Wochen.

a)

Versetzung

b)

Dienstzuteilung

114.

Begleitfreistellung

a)

bis zum 12. Lj. des Kindes

b)

bis zum 10. Lj. des Kindes

c)

bis zum 14. Lj. des Kindes

115.

Ich arbeite seit 11 Jahren beim Land. Ich werde krank

a)

die Bezüge entfallen nach drei Tagen

b)

ich erhalte für 42 Kalendertage meine Bezüge

c)

ich erhalte für 91 Kalendertage meine Bezüge

d)

ich erhalte für 182 Kalendertage meine Bezüge