Wayground logo

Free Printable Worksheets

Font size

S
M
L
XL
Worksheets

Verfassungsrecht

Total questions: 198

Worksheet time: 2hrs 39mins

Name
Class
Date
1.

Was ist in der Verfassung festgelegt?

a)

Das Zusammenleben der Bürger einer Gemeinde.

b)

Grundsätzliche politische Ideen und Grundregeln, mit denen die staatliche Ordnung gestaltet und die Macht verteilt wird.

c)

Die Staatsform

d)

Der Aufbau des Staates

e)

Die Aufgaben des Staates

2.

Die ..... ist die oberste Regel für die Rechtserzeugung.

a)

Legislativverfassung

b)

Bibel

c)

Verfassung

3.

Die Verfassung regelt...

a)

wer, d.h. welche Organe berechtigt sind, Recht zu erzeugen.

b)

nicht, wie diese Organe eingerichtet werden (z.B. durch Wahl, Ernennung).

c)

welche Zuständigkeit diese Organe haben.

d)

wie Rechtsakte dieser Organe überprüft und fehlerhafte Rechtsakte beseitigt werden können.

e)

wie diese Organe für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können.

4.

Die österreichische Verfassung besteht aus einer Verfassungsurkunde.

a)

Ja, diese ist die oberste Regel für die Rechtserzeugung.

b)

Nein. Die österreichische Verfassung besteht aus verschiedenen Verfassungsgesetzen.

5.

Die österreichische Verfassung besteht aus

a)

B-VG

b)

B-VG und anderen Verfassungsgesetzen.

6.

Wie viele Verfassungen gibt es in Österreich?

a)

Eine

b)

Eine Bundesverfassung und 9 Landesverfassungen

c)

Eine Bundesverfassung und 8 Landesverfassungen. Vorarlberg und Tirol unterliegen gemeinsam einer Landesverfassung.

7.

Wodurch ist der Inhalt der Landesverfassungen bestimmt?

a)

Durch nichts. Die Länder können ihre Verfassung frei und selbst aufsetzen.

b)

Durch die Bundesverfassung.

c)

Die Landesverfassung darf nicht gegen die Bundesverfassung verstoßen.

8.

Das Landesverfassungsgesetz der Steiermark ist immer noch in der Version von 1926 gültig.

a)

Ja, es wurde nur 1960 leicht abgeändert.

b)

Nein. Im Jahr 2010 wurde das Landesverfassungsgesetz neu beschlossen.

c)

Es wurde 2010 neu beschlossen und der Proporz wurde eingeführt.

d)

Es wurde 2010 neu beschlossen; Landtag und Landesregierung wurden verkleinert.

9.

Die Bundesverfassung unterscheidet die drei Staatsfunktionen

a)

Gesetzgebung, Bundesverwaltung und Landesverwaltung

b)

Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Verwaltung

10.

Welche Aussagen zum bundesstaatlichen Grundprinzip sind richtig?

a)

Die Aufgaben des Staates werden auf den Bund und die Länder aufgeteilt.

b)

Österreich hat ein voll ausgeprägtes bundesstaatliches Prinzip da auch die ordentliche Gerichtsbarkeit von Bund und Ländern ausgeübt wird.

c)

Die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung durch den Bundesrat.

d)

Der Abschluss von staatsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern ist ein Element des bundesstaatlichen Grundprinzips.

11.

Wie viele Nationalratsabgeordnete braucht es für einen Initiativantrag?

a)

2

b)

5

c)

7

d)

4

12.

Wie viele Landtagsabgeordnete braucht es für einen Initiativantrag?

a)

3

b)

2

c)

6

13.

Wie viele Unterstützungsunterschriften benötigt man auf Bundesebene für ein Volksbegehren?

a)

200.000

b)

800.0000

c)

100.000

d)

50.000

14.

Wie viele Unterstützungsunterschriften benötigt man auf Landesebene für ein Volksbegehren?

a)

200.000

b)

800.0000

c)

100.000

d)

50.000

15.

Wie werden Gesetze kundgemacht?

a)

In den wichtigsten Tageszeitungen.

b)

An der Anschlagtafel der BVBs.

c)

Elektronisch im RIS.

d)

Elektronisch im Social Media Auftritt der Bundesregierung.

16.

Wann ist ein Landesgesetz gültig?

a)

mit den Unterschriften von Bundespräsident und Bundeskanzler

b)

mit den Unterschriften von Bundespräsidenten und Landeshauptmann

c)

Mit den Unterschriften von Landeshauptmann und einem Mitglied der Landesregierung.

17.

Ein Volksbegehren ist ein Begehren auf

a)

Erlassung eines Gesetzes

b)

Änderung eines Gesetzes

c)

Aufhebung eines Gesetzes

18.

Bei 100.000 Unterschriften in einem Volksbegehren muss der Nationalrat...

a)

die Forderung umgehend umsetzen.

b)

das Anliegen im Nationalrat behandeln.

19.

Eine Volksabstimmung ist zwingend abzuhalten...

a)

bei wichtigen Angelegenheiten wie dem Nichtraucher_innenschutz.

b)

wenn Grundprinzipien der Verfassung geändert werden.

c)

bei wichtigen Angelegenheiten wie dem EU-Beitritt.

20.

Mit welchem Alter hat man passives Wahlrecht für den Landtag?

a)

18

b)

35

c)

16

d)

14

21.

Der steirische Landtag hat seinen Sitz...

a)

in der Burg.

b)

im Grazer Landhaus.

c)

im Grazer Congress.

22.

Wie lange dauert eine Gesetzgebungsperiode des Landtags?

a)

3 Jahre

b)

8 Jahre

c)

4 Jahre

d)

5 Jahre

23.

Wie viele Mitglieder hat der steierische Landtag?

a)

45

b)

48

c)

58

d)

60

24.

Die Staatsfunktionen, welche die Bundesverfassung unterscheidet sind: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Vollziehung.

a)

Richtig

b)

Falsch

25.

Die Staatsfunktionen, welche das B-VG unterscheidet sind Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung.

a)

Falsch

b)

Richtig

26.

Gerichtsbarkeit und Verwaltung ergeben zusammen...

a)

die Gesetzgebung

b)

die Vollziehung

c)

die Judikative

27.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Nachdem der Nationalrat mit einfacher Mehrheit eine Änderung der Grundprinzipien beschlossen hat, muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

b)

Unsere Verfassung enthält 4 Grundprinzipien.

c)

Unsere Verfassung enthält 3 Grundprinzipien.

d)

Aufgrund des bundesstaatlichen Grundprinzips werden die Aufgaben auf den Bund und die Länder verteilt.

e)

Die gesetzliche Regelung der Rechte und Pflichten der/des Einzelnen ist begründet im rechtsstaatlichen Grundprinzip.

28.

Jede Person hat die Möglichkeit, sich über den Inhalt ihrer Rechte und Pflichten aus allgemein zugänglichen Quellen (Gesetzesblättern) zu informieren.

a)

Bundesstaatliches Grundprinzip

b)

Republikanisches Grundprinzip

c)

Demokratisches Grundprinzip

d)

Rechtsstaatliches Grundprinzip

29.

Der Charakter Österreichs als Republik ergibt sich aus der besonderen Stellung des Staatsoberhauptes.

a)

Richtig

b)

Falsch

30.

Das Staatsoberhaupt Österreichs...

a)

ist der Bundespräsident

b)

hat eine zeitlich begrenzte Amtsdauer von 2 x 4 Jahren

c)

wird unmittelbar vom Volk gewählt

d)

hat eine zeitlich begrenzte Amtsdauer von 2 x 6 Jahren

e)

hat nur politische Verantwortung, keine rechtliche Verantwortung

31.

Welche Aussage ist korrekt?

a)

Aktiv wahlberechtigt zum Bundespräsidenten ist man mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

b)

Passiv wahlberechtigt zum Bundespräsidenten ist man mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

c)

Passiv wahlberechtigt zum Bundespräsidenten ist man mit dem vollendeten 35. Lebensjahr.

d)

In den Nationalrat oder den Landtag kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gewählt werden.

e)

Mit 16. darf man bei den Nationalratswahlen seine Stimme abgeben.

32.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Der Nationalrat wird für 5 Jahre gewählt.

b)

Der Nationalrat wird für 3 Jahre gewählt.

c)

Ordentliche Tagungen finden von 15. September bis 15. Juli statt

d)

Die Einberufung zu den Tagungen erfolgt durch den Bundespräsidenten

e)

Die Einberufung zu den Tagungen erfolgt durch den Präsidenten des Nationalrats.

33.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Der Nationalrat hat 180 Mitglieder

b)

Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel nicht öffentlich

c)

Der Nationalrat hat 183 Mitglieder; sie bilden zusammen das Plenum

d)

Die Sitzungen des Plenums sind in der Regel öffentlich.

e)

Die Öffentlichkeit ist von Sitzungen des Plenums in der Regel ausgeschlossen.

34.

Wer leitet die Geschäfte des Nationalrats und vertritt diesen nach außen?

a)

der Bundespräsident

b)

der Bundeskanzler

c)

Mag. Wolfgang Sobotka

d)

der Nationalratspräsident

35.

Der Bund ist nach der Kompetenzverteilung für alle Anliegen zuständig, die nicht ausdrücklich den Ländern übertragen sind.

a)

Richtig

b)

Falsch. Die Länder sind nach der Kompetenzverteilung für alle Anliegen zuständig, die ihnen nicht ausdrücklich übertragen worden sind.

36.

Welche Aussagen zum bundesstaatlichen Grundprinzip sind richtig?

a)

Ein Teil der Staatsfunktionen ist dem Bund allein vorbehalten.

b)

Ein Teil der Staatsfunktionen ist den Ländern allein vorbehalten.

c)

Die Mitwirkung von Bundesorganen an der Verwaltung der Länder ist ein Element des bundesstaatlichen Grundprinzips.

d)

Der Abschluss von staatsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern ist ein Element des bundesstaatlichen Grundprinzips.

37.

Welche Aussagen zu den Wahlgrundsätzen der Landesgesetzgebung sind richtig?

a)

Das Wahlrecht zum Landtag muss demokratisch sein.

b)

Das Wahlrecht zum Landtag muss föderalistisch sein.

c)

Das Wahlrecht zum Landtag muss frei sein.

d)

Das Wahlrecht zum Landtag muss geheim sein.

e)

Das Wahlrecht zum Landtag muss persönlich sein.

38.

Welche Aussagen zur Landesgesetzgebung sind korrekt?

a)

Um ein Landesverfassungsgesetz zu beschließen, wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt.

b)

Auch mit einer Volksbefragung kann ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht werden.

c)

Jeder Gesetzesbeschluss wird zuerst beurkundet, danach im Landesgesetzblatt gedruckt und versandt.

d)

Justiz ist die Vollziehung der Gesetze durch weisungsfreie Organe.

e)

Um ein Landesverfassungsgesetz zu beschließen, muss die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

39.

Welche der folgenden Aussagen treffen auf unsere Verfassung zu?

a)

Sie regelt den Staatsaufbau.

b)

Sie regelt die Aufgaben des Staates.

c)

Sie regelt das Dienstrecht der Landesbediensteten.

d)

Sie ist die oberste Regel für die Rechtserzeugung.

e)

Sie regelt das Verwaltungsverfahren.

40.

Mit einem Volksbegehren kann die Erlassung eines Gesetzes mit einem bestimmten Inhalt begehrt werden?

a)

Ja

b)

Nein

41.

Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist für den Nationalrat bindend.

a)

Ja

b)

Nein

42.

Mit der Volksbefragung wird über ein bestimmtes Gesetz abgestimmt.

a)

Ja

b)

Nein. Das Volk kann nur sein Begehren zu einem bestimmten Gesetz / zu seinem Inhalt ausdrücken.

43.

Welche der folgenden Aussagen treffen auf das rechtsstaatliche Grundprinzip zu?

a)

Die Rechte und Pflichten des einzelnen sind durch Gesetzte festgelegt.

b)

Es gilt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

c)

Durch die Einrichtung von Gerichten und Verwaltungsbehörden soll die Einhaltung der Rechtsvorschriften gewährleistet werden.

d)

Die verwaltungsbehördlichen Entscheidungen unterliegen keiner Kontrolle.

e)

Der Staat kann in die Rechte der Bürger beliebig eingreifen.

44.

Welche Staatsfunktionen sind nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung von verschiedenen Organen auszuüben?

a)

Nur Gesetzgebung und Verwaltung

b)

Nur Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit

c)

Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung

45.

Wer ist nach der Kompetenzverteilung in den Angelegenheiten, in denen der Bund die Grundsatzgesetze erlässt, für die Erlassung der Ausführungsgesetze zuständig?

a)

Bund

b)

Länder

c)

Gemeinden

46.

Welche sind die Grundsätze des Wahlrechts für den Nationalrat und den Landtag:

a)

autonom

b)

unmittelbar

c)

geheim

d)

demokratisch

e)

persönlich

47.

Welche Aussagen zum Gesetzgebungsverfahren sind korrekt?

a)

Gesetzesentwürfe werden vor dem Nationalrat der Bundesversammlung vorgelegt.

b)

Nach dem Einspruch des Bundesrates kann der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fällen.

c)

Die Gesetzgebungsbeschlüsse erfolgen in den Ausschüssen des Nationalrates.

d)

Die Gesetzgebungsbeschlüsse erfolgen im Plenum.

48.

Der Bundespräsident beurkundet das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Gesetzes.

a)

Ja

b)

Nein

49.

Die Handlungsformen in der Hoheitsverwaltung sind:

a)

Verordnung

b)

Urteil

c)

Bescheid

d)

Vertrag

e)

Faktische Amtshandlung (Akte der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt)

50.

Jede Verwaltungsbehörde kann Verordnungen erlassen.

a)

Nein.

b)

Ja, in ihrem Bereich.

51.

Amtshaftung gibt es nur…

a)

in der Hoheitsverwaltung.

b)

in der Privatwirtschaftsverwaltung.

52.

Weisungen, die einen strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen, muss ich immer ablehnen.

a)

Ja

b)

Nein, ich muss jegliche Weisung umsetzen wenn sie von einem weisungsbefugten Organ kommen.

53.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Die Bundesregierung ist ein Kollegialorgan.

b)

Der Bundeskanzler ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich.

c)

Ein Bundesminister kann Weisungen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung erteilen.

d)

Die Bundesregierung kann von der Bundesversammlung ihres Amtes enthoben werden.

54.

Aus wem besteht die Steiermärkische Landesregierung?

a)

6-8 Mitgliedern

b)

18 Mitgliedern

c)

Dem Landeshauptmann, dem 1.LH-Stv. sowie 6 Landesräten.

55.

Der Landeshauptmann ist Vorstand des Amtes der Landesregierung

a)

Richtig

b)

Falsch

56.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Die Landesregierung ist das oberste Organ der Landesvollziehung.

b)

Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt.

c)

Die Landesregierung wirkt in der mittelbaren Bundesvollziehung mit.

57.

Die Bezirkshauptmannschaft wirkt in der mittelbaren Bundesverwaltung mit.

a)

Richtig

b)

Falsch

58.

Wer entscheidet über (bei Gemeinden letztinstanzliche) Bescheide, die in einem einfachgesetzlichen Recht verletzten?

a)

Verfassungsgerichtshof

b)

Oberster Gerichtshof

c)

Verwaltungsgerichtshof

59.

Wer entscheidet über Kompetenzstreitigkeiten?

a)

Verfassungsgerichtshof

b)

Verwaltungsgerichtshof

60.

Wodurch unterscheiden sich Gerichtsbarkeit und Verwaltung?

a)

Eine Behörde kann nicht zugleich Gericht und Verwaltungsbehörde sein.

b)

Organe der Gerichtsbarkeit sind grundsätzlich weisungsgebunden.

c)

Organe der Verwaltung sind grundsätzlich weisungsgebunden.

d)

Organe der Gerichtsbarkeit sind grundsätzlich in Ausübung ihrer Funktion unabhängig.

61.

Was ist der Grundsatz der Gewaltentrennung?

a)

Gewaltentrennung beschreibt die Trennung der einzelnen Staatsfunktionen.

b)

Machtmissbrauch soll dadurch verhindert werden.

c)

Es gibt zwei Staatsfunktionen, zwischen denen unterschieden wird.

d)

Es gibt drei Staatsfunktionen, zwischen denen unterschieden wird.

62.

Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung erfordert eine Volksbefragung.

a)

Ja

b)

Nein, sie erfordert eine Volksabstimmung.

63.

Welche Formen der Demokratie können in Österreich unterschieden werden?

a)

Die mittelbare und die unmittelbare Demokratie.

b)

Die direkte und die indirekte Demokratie.

c)

Die autonome und autokratische Demokratie.

d)

Die Scheindemokratie und die Staatsdemokratie.

64.

Welches sind Werkzeuge direkter Demokratie?

a)

Volksbefragung

b)

Volksabstimmung

c)

Volksbegehren

d)

Streik

e)

Demonstration

65.

Wie nennt man die Klausel, nach der die Länder für alle in der Bundesverfassung nicht aufgezählten Kompetenzen zuständig sind?

a)

Verantwortungsklausel

b)

Übertragungsklausel

c)

Generalklausel

d)

Kompetenzklausel

66.

Wie viele Typen der Kompetenzverteilung kennt das B-VG?

a)

4

b)

5

c)

6

d)

3

67.

Wer ist für Typ 1 Kompetenzen zuständig?

a)

Der Bund ist für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

b)

Der Bund ist für Gesetzgebung, die Länder für die Vollziehung zuständig.

c)

Der Bund ist für die Grundsatzgesetze zuständig, die Länder für die Ausführungsgesetze und die Vollziehung.

d)

Die Länder sind für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

68.

Wer ist für Typ 2 Kompetenzen zuständig?

a)

Der Bund ist für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

b)

Der Bund ist für Gesetzgebung, die Länder für die Vollziehung zuständig.

c)

Der Bund ist für die Grundsatzgesetze zuständig, die Länder für die Ausführungsgesetze und die Vollziehung.

d)

Die Länder sind für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

69.

Wer ist für Typ 3 Kompetenzen zuständig?

a)

Der Bund ist für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

b)

Der Bund ist für Gesetzgebung, die Länder für die Vollziehung zuständig.

c)

Der Bund ist für die Grundsatzgesetze zuständig, die Länder für die Ausführungsgesetze und die Vollziehung.

d)

Die Länder sind für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

70.

Wer ist für Typ 4 Kompetenzen zuständig?

a)

Der Bund ist für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

b)

Der Bund ist für Gesetzgebung, die Länder für die Vollziehung zuständig.

c)

Der Bund ist für die Grundsatzgesetze zuständig, die Länder für die Ausführungsgesetze und die Vollziehung.

d)

Die Länder sind für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig.

71.

Wer ist zur Überprüfung aller Rechtsakte vorgesehen? Welchem Grundprinzip ist dies zuzuordnen?

a)

Behörden und Gerichte

b)

Gerichte

c)

dem rechtsstaatlichen Grundprinzip

d)

dem demokratischen Grundprinzip

72.

Einfache Gesetze dürfen Grundrechten widersprechen.

a)

Ja, wenn dies ausreichend begründet ist.

b)

Nein

73.

Was kann man tun, wenn gegen Grundrechte verstoßen wird?

a)

Beschwerde beim OGH erheben.

b)

Beschwerde bein VfGH erheben.

c)

Beschwerde beim BG erheben.

74.

Wer ist zuständig bei Verstößen gegen die EMRK?

a)

der EuGH

b)

das jeweilige BG

c)

der EGMR

d)

der VfGH

75.

Wer ist zuständig bei Verstößen gegen die Grundrechtscharta?

a)

der EuGH

b)

das jeweilige BG

c)

der EGMR

d)

der VfGH

76.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Der Gleichheitssatz bindet die Gesetzgebung wie auch die Vollziehung.

b)

Geltende Rechtsvorschriften gelten nicht für alle StaatsbürgerInnen in gleicher Weise.

c)

Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

77.

Ein Polizist darf mich verhaften wenn er es für notwendig erachtet.

a)

Ja, natürlich.

b)

Nein. Verhaftungen sind nur auf Grund eines richterlichen, mit gründen versehenen Befehls zulässig.

c)

Nein, aber er darf mich festnehmen wenn gesetzliche Gründe vorliegen.

78.

Was bedeutet "Unverletzlichkeit des Hausrechts"?

a)

Eine Hausdurchsuchung darf in der Regel nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.

b)

Eine Ausnahme stellt "Gefahr im Verzug" dar.

c)

Nur ich alleine entscheide, wer mein Haus betreten darf und wer nicht.

79.

Alle StaatsbürgerInnen haben das Recht, in jedem Ort des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.

a)

Nein, will man das Bundesland wechseln, muss ein Ausreiseantrag gestellt werden.

b)

Ja. Dies beruht auf dem Recht der Freizügigkeit der Person und der Freiheit des Aufenthaltes.

80.

Wo ist der Sitz des österreichischen Nationalrats?

a)

in der Hofburg

b)

im Parlament

c)

in Brüssel

81.

Wo findet die Vorberatung vieler Angelegenheiten des Nationalrats statt?

a)

im Plenum

b)

in Ausschusssitzungen

c)

in ordentlichen Tagungen

82.

Der Nationalrat kann aufgelöst werden durch...

a)

Ablauf der Legislaturperiode.

b)

den Landtag.

c)

Entscheidung des Bundeskanzlers.

d)

Beschluss des Nationalrats (Selbstauflösung).

e)

den Bundespräsidenten.

83.

Was geschieht, wenn der Nationalrat einen Antrag auf Absetzung des Bundespräsidenten stellt und dieser in einer Volksabstimmung abgelehnt wird?

a)

Der Nationalrat wird aufgelöst.

b)

Der Nationalrat bleibt bestehen.

84.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments.

b)

Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Nationalrat nach Grundsatz der Verhältniswahl gewählt.

c)

Nach jeder Landtagswahl müssen die Bundesräte vom Landtag neu gewählt werden.

d)

Der Bundesrat hat die selbe Gesetzgebungsperiode wie der Nationalrat.

e)

Die Zahl der Mitglieder des Bundesrates ist nicht fix.

85.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Der Vorsitz des Bundesrates wechselt jährlich zwischen den Bundesländern.

b)

Sitzungen des Bundesrates sind grundsätzlich öffentlich.

c)

Aufgabe des BR ist die Vertretung der Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung.

d)

Der Vorsitz des Bundesrates wechselt halbjährlich zwischen den Bundesländern.

e)

Wenn die Steiermark den Vorsitz hat,ist das nächste Bundesland Tirol.

86.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Wesentliche Befugnis des Bundesrats ist das Recht, Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse der Länder zu erheben.

b)

Der Bundesrat kann Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen.

c)

Wesentliche Befugnis des Bundesrats ist das Recht, Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats zu erheben.

d)

Der Bundesrat hat gewisse Rechte der Mitwirkung an der Bundesvollziehung.

87.

Wer bildet die Bundesversammlung?

a)

Ausgewählte BürgermeisterInnen und die Landeshauptleute

b)

Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats

c)

Der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Landeshauptleute.

88.

Muss ein Gesetzesantrag schon einen Gesetzesentwurf enthalten?

a)

Nein, es genügt eine grobe Idee dazu.

b)

Ja. Ausnahme ist das Volksbegehren.

89.

Wie gelangen Gesetzesanträge in den Nationalrat?

a)

Per Initiativantrag, per Ausschussantrag, per Regierungsvorlage, per Volksbegehren oder per Antrag des Bundesrats oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrats.

b)

Ausschließlich per Regierungsvorlage.

90.

Wo wird über einen Gesetzesentwurf abgestimmt?

a)

im Plenum des Nationalrats

b)

in den Ausschüssen des Nationalrats

c)

im Bundesrat

91.

Was bedeutet "einfache Mehrheit"?

a)

mehr als die Hälfte

b)

mindestens ein Drittel

c)

zwei Drittel

d)

50 %

92.

Welche Beschlusserfordernisse gelten für ein einfaches Bundesgesetz?

a)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

b)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

c)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

93.

Welche Beschlusserfordernisse gelten für ein Bundesverfassungsgesetz oder eine Verfassungsbestimmung?

a)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

b)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

c)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

94.

Wer hat 8 Wochen Zeit, gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben?

a)

der Bundespräsident

b)

der Bundesrat

c)

jeder

95.

Verfassungsgesetze, mit denen Kompetenzen der Länder abgeschafft oder beschnitten werden...

a)

werden gleich behandelt wie alle anderen Gesetze.

b)

bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundeskanzlers.

c)

bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates.

96.

Wann findet eine Volksabstimmung statt?

a)

Grundsätzlich bei jeder Gesetzesänderung.

b)

Wenn der Nationalrat es beschließt, kann ein Gesetzesbeschluss vor seiner Kundmachung einer Volksabstimmung unterzogen werden.

c)

Zwingend bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung.

97.

Wer muss seine Unterschrift leisten, damit ein verfassungsmäßiges Zustandekommen eines Bundesgesetzes möglich ist?

a)

nur der Bundeskanzler

b)

alle Mitglieder des Bundesrates

c)

Der Bundespräsident beurkundet das Gesetz mit seiner Unterschrift und der Bundeskanzler muss die Beurkundung gegenzeichnen.

d)

der Nationalratspräsident

98.

Wann tritt ein Bundesgesetz in Kraft?

a)

Eine Woche nach der Kundmachung im RIS.

b)

Mit dem der Kundmachung folgenden Tag.

c)

8 Wochen nach beurkundung durch den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler

99.

Welches sind die Beschlusserfordernisse für ein einfaches Landesgesetz?

a)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

b)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

c)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

100.

Welches sind die Beschlusserfordernisse für ein Landesverfassungsgesetz / eine Verfassungsbestimmung?

a)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

b)

Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

c)

Anwesenheit eines Drittels der Abgeordneten und eine unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

101.

Wer hat 8 Wochen Zeit, gegen einen Gesetzesbeschluss des Landtags Einspruch zu erheben?

a)

der Bundespräsident

b)

die Bundesregierung

c)

jeder

102.

Wer muss seine Unterschrift leisten, damit ein verfassungsmäßiges Zustandekommen eines Landesgesetzes möglich ist?

a)

nur der Bundeskanzler

b)

alle Mitglieder des Bundesrates

c)

Der Landeshauptmann beurkundet das Gesetz mit seiner Unterschrift und ein Mitglied der Landesregierung zeichnet diese Beurkundung gegen.

d)

der Nationalratspräsident

103.

Wer übernimmt die Bestrafung schwerer Delikte?

a)

die Zivilgerichte

b)

der Verwaltungsgerichtshof

c)

der Verfassungsgerichtshof

d)

die Strafgerichte

104.

Wer entscheidet über Streitigkeiten der BürgerInnen untereinander?

a)

die Zivilgerichte

b)

der Verwaltungsgerichtshof

c)

der Verfassungsgerichtshof

d)

die Strafgerichte

105.

Wer überprüft Verwaltungsentscheidungen?

a)

die Zivilgerichte

b)

Bundes-/Landesverwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof

c)

der Verfassungsgerichtshof

d)

die Strafgerichte

106.

Wer überprüft die Verfassungsmäßigkeit bestimmter Rechtsakte und die Einhaltung der Grundrechte?

a)

die Zivilgerichte

b)

Bundes-/Landesverwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof

c)

der Verfassungsgerichtshof

d)

die Strafgerichte

107.

Welche Aufgaben hat die Verwaltung?

a)

Die Verwaltungstätigkeit umfasst sämtliche Vollzugsaufgaben außerhalb der Gerichtsbarkeit.

b)

Die Tätigkeiten der staatlichen Verwaltung beziehen sich nur auf wenige Lebensbereiche der BürgerInnen.

c)

Die Tätigkeiten der staatlichen Verwaltung beziehen sich auf beinahe alle Lebensbereiche der BürgerInnen.

108.

Ein Akt, der entgegen einer Weisung gesetzt wurde, ist rechtswidrig.

a)

Ja.

b)

Nein, sofern er einem Gesetz entspricht.

109.

Ich habe eine Weisung erfüllt, welche gegen eine Bestimmung des Strafgesetzbuchs verstößt.

a)

Das ist nicht mein Problem. Im Strafprozess berufe ich mich darauf, dass ich nur eine Weisung befolgt habe.

b)

Ich hätte diese Weisung ablehnen müssen.

c)

Ich kann mich im Strafprozess nicht damit entschuldigen, eine Weisung befolgt zu haben.

110.

Verordnungen sind keine Rechtsvorschriften.

a)

Das ist korrekt. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen.

b)

Das ist falsch. Mit Hilfe von Verordnungen können Verwaltungsbehörden Gesetze für die Allgemeinheit näher ausführen.

c)

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Verkehrszeichen ist z.B. eine Verordnung.

d)

Verordnungen gelten für alle BürgerInnen.

111.

Wo kann Beschwerde gegen einen Bescheid erhoben werden?

a)

Verfassungsgerichtshof

b)

Landesgerichtshof

c)

Verwaltungsgericht

112.

Was ist ein verfahrensfreier Verwaltungsakt?

a)

eine faktische Amtshandlung

b)

Festnahme

c)

Abnahme des Führerscheins

d)

ein Akt des sofortigen Polizeizwangs

e)

ein Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

113.

In welchem Bereich der Verwaltung wird die öffentliche Hand als Vertragspartner tätig?

a)

Hoheitsverwaltung

b)

Privatwirtschaftsverwaltung

114.

Wie kann man gegen Akte der Privatwirtschaftsverwaltung vorgehen?

a)

Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof

b)

Revision an den Verwaltungsgerichtshof

c)

Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

d)

Klage bei einem ordentlichen Gericht

115.

Wie kann man gegen Akte der Hoheitsverwaltung vorgehen?

a)

Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof

b)

Revision an den Verwaltungsgerichtshof

c)

Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof

d)

Klage bei einem ordentlichen Gericht

116.

Was soll willkürliches Handeln staatlicher Organe verhindern?

a)

das Legalitätsprinzip

b)

der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

c)

das republikanische Prinzip

d)

das demokratische Prinzip

117.

Wer haftet im Bereich der Hoheitsverwaltung für den Schaden, den die als ihre Organe handelnden Personen verursachen?

a)

Ausschließlich der Bunde

b)

die Einzelperson

c)

Bund, Land oder Gemeinde

118.

In der Amtshaftung ist nur der jeweilige Rechtsträger zu Schadenersatz verpflichtet.

a)

Ja, denn dieser haftet.

b)

Ja, außer das Organ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dann kann der Rechtsträger Schadenersatz verlangen.

c)

Hat ein Organ den Rechtsträger unmittelbar geschädigt, kann im Rahmen der Organhaftung ebenfalls Schadenersatz durch den Rechtsträger eingefordert werden.

119.

Bei der Organhaftung ist kein dritter beteiligt, nur Rechtsträger und Amtsorgan.

a)

Ja

b)

Nein

120.

Was kommt zu tragen, wenn ein Organ im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung einem Dritten Schaden zugefügt hat?

a)

Amtshaftung

b)

Organhaftung

c)

Dienstnehmerhaftung

121.

Wozu dient Datenschutz?

a)

Um jede_n BürgerIn zu schikanieren mit unzähligen Zustimmungserklärungen.

b)

Zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten.

c)

Zum Schutz vor uneingeschränkter Nutzung und Auswertung der von uns gespeicherten Daten.

122.

Dem Datenschutz unterliegen nur digitale Daten.

a)

Ja.

b)

Nein, der Schutzanspruch gilt unabhängig von der technischen Form der Daten.

123.

Wer sind die obersten Verwaltungsorgane des Bundes?

a)

Bundesministerien

b)

Bundespräsident

c)

BürgermeisterInnen

d)

Bundesregierung und BundesministerInnen

e)

Landeshauptleute

124.

Wie oft kann der Bundespräsident wiedergewählt werden?

a)

so oft das Bundesvolk dies tut

b)

ein Mal

c)

zwei Mal

125.

Welches Gericht kann über ein Ende des Amtes des Bundespräsidenten entscheiden?

a)

der OGH

b)

der Verfassungsgerichtshof nach Anklage durch Beschluss der Bundesversammlung

c)

der Verwaltungsgerichtshof

126.

Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler.

a)

Richtig

b)

Falsch

127.

Der Bundespräsident schlägt die Regierungsmitglieder vor, der Bundeskanzler ernennt sie.

a)

Richtig

b)

Falsch

128.

Der Bundeskanzler schlägt die Regierungsmitglieder vor, der Bundespräsident ernennt sie.

a)

Richtig

b)

Falsch

129.

Wer hat den Oberbefehl über das Bundesheer?

a)

Verteidigungsminister

b)

Bundespräsident

c)

Bundeskanzler

d)

Mario Kunasek

130.

Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler und die gesamte Regierung ohne Vorschlag entlassen sowie einzelne Mitglieder der BR auf Vorschlag des Bundeskanzlers.

a)

Richtig

b)

Falsch

131.

Sind StaatssekräterInnen Mitglieder der Bundesregierung?

a)

Ja

b)

Nein

132.

Es ist rechtlich festgelegt, dass Beschlüsse der Bundesregierung einstimmig gefasst werden.

a)

Ja

b)

Nein, es hat sich jedoch als Verfassungspraxis herausgebildet.

133.

Wodurch wird die Stelle des Bundeskanzlers gegenüber den übrigen Regierungsmitgliedern aufgewertet?

a)

Er ist Vorsitzender der Bundesregierung.

b)

Er hat die Kompetenz, dem Bundespräsidenten Vorschläge zu Ernennung und Entlassung von MinisterInnen zu machen.

c)

Er ist Leiter eines Ministeriums seiner Wahl.

d)

Er ist Leiter des Bundeskanzleramtes.

134.

Die Bundesministerien sind der Geschäftsapparat, welcher einem_r BundesministerIn untersteht.

a)

Richtig

b)

Falsch

135.

Wer besorgt die unmittelbare Bundesverwaltung?

a)

die Bundesministerien

b)

eigene Behörden des Bundes

c)

die Landeshauptleute

d)

die Bundesregierung

136.

Wer besorgt die mittelbare Bundesverwaltung?

a)

die Bundesministerien

b)

eigene Behörden des Bundes

c)

die Landeshauptleute und die ihnen unterstellten Behörden

d)

die Bundesregierung

137.

Das AMS ist eine Bundesbehörde.

a)

Ja

b)

Nein

138.

Die Bezirkshauptmannschaften sind ausschließlich Bundesbehörden.

a)

Ja.

b)

Sie sind sowohl Bundes- als auch Landesbehörden.

c)

Sie sind auch Bundesbehörden der mittelbaren Bundesverwaltung.

139.

Wer ist das Organ der mittelbaren Bundesverwaltung und den BundesministerInnen gegenüber weisungsgebunden?

a)

der Bundespräsident

b)

der Bundeskanzler

c)

die Landeshauptleute

140.

Nur die Landeshauptleute können Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung erledigen.

a)

Ja, sie dürfen Angelegenheiten nicht übertragen.

b)

Nein, sie dürfen Angelegenheiten auf andere Mitglieder der Landesregierung übertragen.

141.

Wie viele Bezirkshauptmannschaften gibt es in der Steiermark?

a)

12 + 1 Stadt mit eigenem Statut

b)

13

142.

Wer ist oberstes Organ der Landesvollziehung?

a)

die Bundesregierung

b)

der Nationalrat

c)

die Landesregierung als Kollegialorgan

d)

einzelne, berufene Mitglieder der Landesregierung

143.

Wer wählt die Mitglieder der Landesregierung?

a)

das Landesvolk

b)

der Landtag

c)

die Landeshauptleute

144.

Wer leitet den inneren Dienst des Amtes der Landesregierung?

a)

der Landeshauptmann

b)

der Bürgermeister der Stadt Graz

c)

der Landesamtsdirektor

d)

der Landesamtsvorsteher

145.

Welche Angelegenheiten besorgen die Bezirkshauptmannschaften?

a)

Ausschließlich Angelegenheiten der Landesverwaltung

b)

Angelegenheit der Bundes- und Landesverwaltung die nicht anderen Behörden zugewiesen sind

146.

Was ist eine Politische Expositur?

a)

Eine eigene Behörde in einem großen Bezirk.

b)

ein unselbstständiger Teil einer Bezirkshauptmannschaft

147.

Welche Besonderheiten zeichnen Graz aus?

a)

Es ist eine Stadt mit eigenem Statut.

b)

Keine. Graz hat eine normale Bezirkshauptmannschaft.

c)

Agenden der Bezirksverwaltung werden durch Gemeindeorgane besorgt.

148.

Welche Organe hat die Gemeinde?

a)

Stadtrat

b)

Gemeindesenat

c)

Gemeinderat

d)

BürgermeisterIn

e)

Gemeindevorstand

149.

Wie bezeichnet man das Recht von Gemeinden, bestimmte Angelegenheiten frei von Weisungen zu besorgen?

a)

eigener Dunstkreis

b)

Selbstverwirklichung

c)

eigener Wirkungsbereich

150.

Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden umfasst...

a)

Verwaltung des Gemeindevermögens

b)

Verwaltung der Gemeindeunternehmen

c)

das Recht, gewisse Abgaben auszuschreiben

d)

Verzicht auf eigene Haushaltsführung

151.

Wie kann man sich gegen einen Bescheid des Bürgermeisters wehren?

a)

Berufung beim Gemeinderat

b)

Berufung beim Landesverwaltungsgericht

152.

Wer ist Behörde in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde?

a)

der Gemeinderat

b)

der Gemeindevorstand

c)

der Bürgermeister

153.

Was hat eine Verurteilung vor dem Verfassungsgerichtshof für ein oberstes Organ der Vollziehung zufolge?

a)

Bußgeld

b)

nichts, die obersten Organe sind immun

c)

Verlust des Amtes

154.

Das Strafgesetzbuch kennt keine Amtsdelikte.

a)

Richtig

b)

Falsch

155.

Der Landeshauptmann missachtet eine Weisung der Bundesregierung.

a)

Er kann auf Beschluss der Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

b)

Er kann auf Beschluss der Bundesregierung beim Verwaltungsgerichtshof angeklagt werden.

c)

Er kann auf Beschluss der Bundesregierung beim Rechnungshof angeklagt werden.

156.

Absetzung durch Volksabstimmung, Misstrauensvotum, Interpellation und Untersuchungsausschüsse sind Instrumente der...

a)

rechtlichen Verantwortlichkeit

b)

politischen Verantwortlichkeit

c)

persönlichen Verantwortlichkeit

157.

Es gibt keinen zweigliedrigen Instanzenzug mehr.

a)

Richtig

b)

Falsch. Es gibt ihn noch in den Gemeinden.

158.

Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof werden auch als Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bezeichnet.

a)

Richtig

b)

Falsch

159.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einverstanden bin?

a)

an die nächste Instanz

b)

an den OGH

c)

an niemanden mehr; die Entscheidung war eine Letztentscheidung

160.

Wie viele Landesverwaltungsgerichte gibt es seit 2014?

a)

9, eines in jedem Bundesland

b)

11, eines in jedem Bundesland, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht

161.

Wie können Entscheidungen am Verwaltungsgericht getroffen werden?

a)

durch EinzelrichterInnen

b)

durch einen Senat aus 3 Mitgliedern wenn das Materiengesetz dies vorsieht

c)

durch die Beteiligung von fachkundigen LaienrichterInnen

162.

Was bringe ich gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ein?

a)

Säumnisbeschwerde

b)

Bescheidbeschwerde

c)

Maßnahmenbeschwerde

163.

Ich warte seit 7 Monaten auf einen Bescheid der Verwaltungsbehörde.

a)

Ich bringe eine Bescheidbeschwerde vor.

b)

Ich bringe eine Säumnisbeschwerde vor.

c)

Ich bringe eine Maßnahmenbeschwerde vor.

164.

Der Verwaltungsgerichtshof ist die zweite Stufe der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

a)

Richtig. Ihm obliegt die Kontrolle der Tätigkeit der Verwaltungsgerichte.

b)

Falsch.

165.

Wie können Entscheidungen am Verwaltungsgerichtshof getroffen werden?

a)

durch EinzelrichterInnen

b)

durch einen Senat aus 3 Mitgliedern wenn das Materiengesetz dies vorsieht

c)

durch die Beteiligung von fachkundigen LaienrichterInnen

d)

grundsätzlich in 3er, 5er oder 9er Senaten

166.

Ich kann immer vom Landersverwaltungsgericht zum Landesverwaltungsgerichtshof gehen, um Revision einzubringen.

a)

Ja natürlich!

b)

Nein, nur wenn das LVG im Spruch angibt, dass eine ordentliche Revision zulässig ist.

c)

Wenn das LVG eine ordentliche Revision nicht zulässt, kann u.U. eine außerordentliche Revision eingebracht werden.

d)

Bei geringen Geldstrafen ist eine Revision nie zulässig.

167.

Ich warte seit 7 Monaten auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

a)

Ich bringe Säumnisbeschwerde vor.

b)

Ich bringe Maßnahmenbeschwerde vor.

c)

Ich bringe einen Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgerichtshof ein.

168.

Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten.

a)

Richtig

b)

Falsch

169.

Die RichterInnen des Verfassungsgerichtshofs sind BerufsrichterInnen.

a)

Ja.

b)

Nein, aber sie haben die richterlichen Garantien.

170.

Wie können Entscheidungen am Verfassungsgerichtshof getroffen werden?

a)

im Plenum wenn der Vorsitzende der Vize und alle 12 Mitglieder anwesend sind

b)

im Plenum wenn der Vorsitzende und wenigstens 8 Mitglieder anwesend sind

c)

durch die Beteiligung von fachkundigen LaienrichterInnen

d)

grundsätzlich in 3er, 5er oder 9er Senaten

171.

In bestimmten Fällen genügt ein kleiner Senat um Entscheidungen im Verfassungsgericht treffen zu können.

a)

Nein, es müssen mindesten 8 Mitglieder und der Vorsitz anwesend sein.

b)

Ja, in gewissen Fällen genügt der Vorsitz und 4 Mitglieder.

172.

Welches sind Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes?

a)

Kompetenzkonflikte

b)

Verordnungsprüfung

c)

Gesetzesprüfung

d)

Wahlgerichtsbarkeit

e)

Staatsgerichtsbarkeit

173.

Ich kann mich in jeglichen Belangen beim Verfassungsgerichtshof beschweren.

a)

Ja.

b)

Nein.

c)

Ich kann mich über Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichts beschweren.

d)

Ich kann mich nur beschweren, wenn ich denke, dass meine Grundrechte verletzt wurden.

e)

Meine Beschwerde kann nur ein Anwalt einbringen.

174.

Was bedeutet eine Stattgebung durch den Verwaltungsgerichtshof?

a)

Die Beschwerde ist von Vornherein aussichtslos.

b)

Die Beschwerde ist unzulässig.

c)

Die behauptete Rechtsverletzung besteht nicht.

d)

Die behauptete Rechtsverletzung ist erfolgt.

e)

Der angefochtene Verwaltungsakt ist aufzuheben.

175.

Was bedeutet eine Zurückweisung durch den Verwaltungsgerichtshof?

a)

Die Beschwerde ist von Vornherein aussichtslos.

b)

Die Beschwerde ist unzulässig.

c)

Die behauptete Rechtsverletzung besteht nicht.

d)

Die behauptete Rechtsverletzung ist erfolgt.

e)

Der angefochtene Verwaltungsakt ist aufzuheben.

176.

Was bedeutet eine Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof?

a)

Die Beschwerde ist von Vornherein aussichtslos.

b)

Die Beschwerde ist unzulässig.

c)

Die behauptete Rechtsverletzung besteht nicht.

d)

Die behauptete Rechtsverletzung ist erfolgt.

e)

Der angefochtene Verwaltungsakt ist aufzuheben.

177.

Was bedeutet eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof?

a)

Die Beschwerde ist von Vornherein aussichtslos.

b)

Die Beschwerde ist unzulässig.

c)

Die behauptete Rechtsverletzung besteht nicht.

d)

Die behauptete Rechtsverletzung ist erfolgt.

e)

Der angefochtene Verwaltungsakt ist aufzuheben.

178.

Wer macht die Rechnungs- und Gebarungskontrolle des Bundes der Länder und der Gemeinden?

a)

Landesrechnungshof

b)

Rechnungshof

c)

Verwaltungsgerichtshof

d)

Verrechnungsgerichtshof

e)

Finanzgerichtshof

179.

Für wie lange wird der Rechnungshofpräsident bestellt?

a)

5 Jahre

b)

4 Jahre

c)

12 jahre

d)

6 Jahre

180.

Kann der Rechnungshofpräsident wiedergewählt werden?

a)

Ja, unbegrenzt oft.

b)

Ja, ein Mal.

c)

Nein, eine Wiederwahl ist unzulässig.

181.

Wie wird der Rechnungshofpräsident bestimmt?

a)

vom Bundesrat gewählt

b)

vom Nationalrat gewählt

c)

vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt

182.

Eine Gemeinde hat 8.000 EinwohnerInnen. Ist der Rechnungshof zuständig?

a)

Ja

b)

Nein

183.

Eine Gemeinde hat 10.500 EinwohnerInnen. Ist der Rechnungshof zuständig?

a)

Ja

b)

Nein

184.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Volksanwaltschaft?

a)

6

b)

18

c)

9

d)

3

185.

Wie wird die Volksanwaltschaft bestimmt?

a)

vom Bundesrat gewählt

b)

vom Nationalrat gewählt

c)

vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt

186.

Kann die Volksanwaltschaft wiedergewählt werden?

a)

Ja, unbegrenzt oft.

b)

Ja, ein Mal.

c)

Nein, eine Wiederwahl ist unzulässig.

187.

Die Tätigkeit in der Volksanwalt wird nebenberuflich von den Mitgliedern ausgeführt.

a)

Nein, die Mitglieder dürfen keine andere Tätigkeit ausüben.

b)

Ja, sie wird nebenberuflich Teilzeit ausgeführt.

188.

Die Gerichtsbarkeit ist von Kontrollen der Volksanwaltschaft ausgenommen.

a)

Richtig

b)

Falsch

189.

Wie lange dauert eine Funktionsperiode der Volksanwaltschaft?

a)

4 Jahre

b)

12 Jahre

c)

6 Jahre

d)

3 Jahre

190.

Die Volksanwaltschaft ist zuständig für die Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes.

a)

Ja, durch Landesverfassungsgesetzgebung kann sie aber auch für den Bereich der Verwaltung des betreffenden Landes zuständig erklärt werden.

b)

Ja, ausschließlich.

c)

Nein, ausschließlich für die Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung des Landes.

191.

Was kann die Volksanwaltschaft tun?

a)

Empfehlungen an die zuständigen Organe des Bundes bzw. Landes erteilen.

b)

Veränderungen einklagen

192.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Grundlagen unserer Verfassung sind unter anderem das republikanische und das rechtsstaatliche Grundprinzip.

b)

Die Änderung von Grundprinzipien verlangt eine Volksabstimmung nachdem der Nationalrat mit einfacher Mehrheit abgestimmt hat.

c)

Das bundesstaatliche Prinzip besagt, dass Aufgaben des Staates auf Bund und Länder aufgeteilt werden.

d)

Die Rechte und Pflichten der BürgerInnen sowie die Bindung der Verwaltung an Gesetze basieren auf dem rechtsstaatlichen Grundprinzip.

e)

Grundlagen unserer Verfassung sind unter anderem das freiheitliche und das rechtsstaatliche Grundprinzip.

193.

Welche Aussagen sind korrekt?

a)

Passives Wahlrecht zum Landtag oder Nationalrat besteht ab dem 16. Lebensjahr.

b)

Aktives Wahlrecht zum Nationalrat oder Landtag besteht ab dem 16. Lebensjahr.

c)

Zum Bundespräsidenten wählbar ist man ab dem 35. Lebensjahr.

194.

Die Landesregierung ist das oberste Organ in der

Landesverwaltung.

a)

Ja

b)

Nein

195.

Die Mitglieder der Landesregierung werden vom Landtag

gewählt.

a)

Ja

b)

Nein

196.

Wird der Bundesrat vom Volk gewählt?

a)

Ja

b)

Nein

197.

Der Bürgermeister wird in der Steiermark vom Volk

gewählt.

a)

Ja

b)

Nein

c)

Er wird vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung gewählt.

198.

Die Landesregierung besteht aus 48 Mitgliedern.

a)

Ja

b)

Nein