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Vergaberecht

Total questions: 90

Worksheet time: 45mins

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1.

Warum gibt es das Vergaberecht?

a)

Öffentliche Auftraggeber verfügen am Markt über eine starke Machtposition

b)

Die Verwendung öffentlicher Gelder muss geregelt werden

c)

Chancengleichheit und objektive Nachprüfbarkeit

d)

Entwicklung konkurrenzfähiger Unternehmen soll gefördert werden

2.

Was sind innerstaatlichen Grundlagen des Vergaberechts?

a)

Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

b)

das Primärrecht

c)

BGBl. I Nr. 65/2018 (Vergaberechtsreformgesetz)

d)

Rechtsmittelrichtlinien

e)

BVergG 2018

3.

Das BvergG regelt den Rechtsschutz nur für den Bundesbereich.

a)

Ja

b)

Die Länder orientieren sich an den Vorgaben des B-VG

c)

in der Stmk. gilt das Steiermärkische Vergaberechtsschutzgesetz 2016

d)

in der Stmk. gilt das Steiermärkische Vergaberechtsschutzgesetz 2018

4.

Einrichtungen öffentlichen Rechts unterliegen nicht dem Vergaberecht.

a)

Richtig

b)

Falsch

5.

Ein Krankenhaus wird durch einen privaten Rechtsträger errichtet (>EU-Schwellenwert); das Land fördert mit mehr als 50%.

a)

Private Rechtsträger fallen nie unter das BVergG.

b)

Das Vorhaben fällt unter das BVergG da >50% von der öffentlichen Hand finanziert werden

6.

Das BVergG regelt Verfahren zur Beschaffung von...

a)

Bauaufträgen, Lieferaufträgen, Dienstleistungsaufträgen

b)

Bauaufträgen und Immobilienbeschaffung

c)

Dienstleistungen rein geistiger Natur

7.

Eine Firma stellt einen Getränkeautomaten in einer BH auf.

a)

Fall für das BVergG

b)

Fall für das BVergGKonz

c)

Firma erhält Geld für erbrachte Leistung von der BH

d)

Firma erhält das Recht, den Automaten in der BH aufzustellen

8.

Es soll eine Beschaffung i.H. von 10 Euro getätigt werden.

a)

Wert zu gering um ins BVergG zu fallen

b)

BVergG gilt erst ab 50.000 Euro

c)

BVergG gilt ab "1 Cent"

d)

alle Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber fallen unter das BVerG

9.

Was sind innerstaatlichen Grundlagen des Vergaberechts?

a)

Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

b)

das Primärrecht

c)

BGBl. I Nr. 65/2018 (Vergaberechtsreformgesetz)

d)

Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz 2018

e)

BVergG 2018

10.

Was sind gemeinschaftliche Grundlagen des Vergaberechts?

a)

Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

b)

das Primärrecht

c)

EU-Vergaberichtlinien

d)

Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz 2018

e)

BVergG 2018

11.

Ein Bauauftrag...

a)

ist ausschließlich die Ausführung von Bauleistungen.

b)

ist die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauleistungen.

12.

Lieferaufträge sind alle entgeltlichen Aufträge deren Vertragsgegenstand...

a)

Pizza ist.

b)

Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist.

c)

ausschließlich der Kauf von Waren ist.

d)

der Kauf von Waren ist, die ins Eigentum des öffentl. Auftraggebers übergehen.

13.

Das Leasing eines Dienst-KFZ ist ein Lieferauftrag.

a)

Ja

b)

Nein

14.

Besondere Dienstleistungen...

a)

haben den selben Schwellenwert wie die übrigen DL.

b)

haben einen höheren Schwellenwert als die übrigen DL.

c)

Schwellenwert: 750.000

d)

Schwellenwert: 550.000

15.

Welche sind besondere Dienstleistungen?

a)

DL des Sozialwesens

b)

DL des Gesundheitswesens

c)

Datenverarbeitung

d)

Abfallbeseitigung

e)

Sicherheitsdienste

16.

Welche sind nicht besondere Dienstleistungen?

a)

DL des Sozialwesens

b)

DL des Gesundheitswesens

c)

Datenverarbeitung

d)

Abfallbeseitigung

e)

Unternehmensberatung

17.

Die Ausschreibung geistiger Dienstleistungen muss zwingend zum gleichen Ergebnis führen.

a)

Ja

b)

Nein

18.

Was ist wesentlicher Inhalt einer geistigen Dienstleistung?

a)

Kreative Lösung einer Aufgabenstellung

b)

Liefern konkreter Ergebnisse

19.

Für geistige Dienstleistungen ist ein Verhandlungsverfahren zu wählen.

a)

Ja

b)

Nein

20.

Findet das Vergaberecht bei In-house-Vergaben Anwendung?

a)

Ja, bei jedem ausgegebenen Cent.

b)

Nein

c)

Es ist neu, dass auch die "Tochter" an die kontrollierende "Mutter" vergeben darf.

21.

Welche drei Begriffe gehören zusammen?

a)

In-house-Vergabe

b)

Bauaufträge

c)

Öffentlich-öffentlich Kooperation

d)

Finanzdienstleistungen

e)

AEUV

22.

Ausnahmen vom Vergaberecht.

a)

In-house-Vergabe

b)

Bauaufträge

c)

Öffentlich-öffentlich Kooperation

d)

Finanzdienstleistungen

e)

Werkverträge

23.

Ausnahmen vom Vergaberecht.

a)

In-house-Vergabe

b)

Arbeitsverträge

c)

Öffentlich-öffentlich Kooperation

d)

Finanzdienstleistungen

e)

Werkverträge

24.

Unterliegen Erwerb und Vermietung von Grundstücken oder unbeweglichem Vermögen dem BVergG?

a)

Ja

b)

Nein

25.

Zentrale Beschaffungsstellen sind vom BVergG ausgenommen.

a)

Ja, grundsätzlich.

b)

Ja, wenn sie sich bei der Beschaffung dieser Leistungen an die Bestimmungen des Vergabegesetzes gehalten hat.

c)

Nein.

26.

Wie hoch ist der Schwellenwert für Bauaufträge?

a)

5.548.000

b)

221.000

c)

750.000

27.

Wie hoch ist der Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge?

a)

5.548.000

b)

221.000

c)

750.000

d)

331.000

28.

Wie hoch ist der Schwellenwert besondere Dienstleistungsaufträge?

a)

5.548.000

b)

221.000

c)

750.000

d)

331.000

e)

100.000

29.

Ein Bauauftrag i.H.v. 5.000.000 liegt...

a)

ober der Schwelle.

b)

unter der Schwelle.

30.

Es ist zulässig, Aufträge zu splitten um Schwellenwerte zu unterschreiten.

a)

Ja, das ist zulässig.

b)

Dieses Vorgehen ist unzulässig.

c)

Eine Berechnung darf nie in der Absicht erfolgen, das BVergG zu umgehen.

31.

Die Rahmenvereinbarung ist ein eigenständiges Vergabeverfahren.

a)

Ja

b)

Nein, sie stellt eine spezifische Auftragsform dar

32.

Im Ober- und im Unterschwellenbereich kann...

a)

man nicht wählen, welches Verfahren man anwendet.

b)

man immer nur das offene Verfahren anwenden.

c)

man wählen zwischen offenem und nicht offenem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung.

d)

man wählen zwischen offene und nicht offenen Verfahren ohne vorheriger Bekanntmachung.

33.

Beim ... wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich aufgefordert.

a)

nicht offenen Verfahren mit Bekanntmachung

b)

offenen Verfahren

c)

nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung

d)

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

34.

Beim offenen Verfahren herrscht Verhandlungsgebot.

a)

Ja

b)

Nein

c)

Es herrscht Verhandlungsverbot

35.

Wie viele Stufen hat das nicht offene Verfahren mit Bekanntmachung?

a)

2

b)

3

c)

4

36.

Beim nicht offenen Verfahren > Schwelle mit Bekanntmachung werden zur Angebotsabgabe...

a)

mindestens 3 Unternehmen ausgewählt.

b)

mindestens 5 Unternehmen ausgewählt.

37.

Beim nicht offenen Verfahren < Schwelle mit Bekanntmachung werden zur Angebotsabgabe...

a)

mindestens 3 Unternehmen ausgewählt.

b)

mindestens 5 Unternehmen ausgewählt.

38.

Beim nicht offenen Verfahren mit Bekanntmachung werden unbeschränkt viele zur Angebotslegung aufgefordert.

a)

Richtig

b)

Falsch. Unbeschränkt viele können einen Teilnahmeantrag stellen.

39.

Beim nicht offenen Verfahren mit Bekanntmachung dürfen Angebote nach dem Öffnen nicht mehr verändert werden.

a)

Richtig

b)

Falsch

40.

Wann darf der Auftraggeber mindestens drei Unternehmen seiner Wahl zur Abgabe laden?

a)

nur im Oberschwellenbereich

b)

nur im Unterschwellenbereich

c)

im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung

d)

nur wenn gewisse Subschwellenwerte eingehalten werden

41.

Das Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung hat gleich viele Stufen wie das nicht offene Verfahren mit Bekanntmachung.

a)

Ja

b)

Nein

42.

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:

a)

in Ausnahmefällen genügt Aufforderung an ein Unternehmen

b)

immer müssen mindestens 3 Unternehmen aufgefordert werden

c)

grundsätzlich müssen mind. 3 Unternehmen aufgefordert werden

43.

Was trifft zu?

a)

Verhandlungsverfahren sind Ausnahmen

b)

Voraussetzungen für Verhandlungsverfahren sind streng reglementiert

c)

Verhandlungsverfahren kommen kaum vor.

d)

Verhandlungsverfahren werden häufig zugelassen.

44.

Rahmenverträge:

a)

Es herrscht Abnahmeverpflichtung.

b)

Es herrscht keine Abnahmeverpflichtung.

c)

Bieten sich für einmalige Aufträge an.

d)

Bieten sich für wiederkehrende Aufträge an.

45.

Welches Form wähle ich vorzugsweise für Streusalz?

a)

nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung

b)

offenes Verfahren

c)

nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung

d)

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

e)

Rahmenvereinbarung

46.

Warum würde man für Streusalz eine Rahmenvereinbarung wählen?

a)

Bedarf ist vorab nicht festzulegen

b)

keine Abnahmeverpflichtung

c)

einmaliger Auftrag

d)

wiederkehrender Auftrag

47.

Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung:

a)

immer möglich < Schwelle

b)

grundsätzlich nur möglich < Schwelle

c)

oft zusätzlich reglementiert durch Subschwellen

d)

Bauaufträgen bis 2 Mio.

e)

Liefer- u. DL Aufträge bis 100.000

48.

Wann ist Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung möglich?

a)

< Schwelle

b)

> Schwelle

c)

bis 100.000

d)

bis 150.000

49.

Die Schwellen im Vergaberecht sind...

a)

immer brutto zu verstehen.

b)

immer netto zu verstehen.

50.

Direktvergabe...

a)

ist unzulässig.

b)

ist zulässig <100.000

c)

ist zulässig bei best. unionsrechtlich kofinanzierten Projekten.

d)

ist zulässig < 200.000

51.

Direktvergabe mit Bekanntmachung zulässig für...

a)

Liefer- und DL Aufträge < 150.000

b)

Bauaufträge < 500.000

c)

Liefer- und DL Aufträge < 130.000

d)

Bauaufträge < 300.000

52.

Grundsätze von Vergabeverfahren:

a)

Liberalität

b)

Nichtdiskriminierung

c)

Demokratie

d)

Gleichbehandlung

e)

Wirtschaftlichkeit

53.

Grundsätze von Vergabeverfahren:

a)

Preisdumping

b)

Nichtdiskriminierung

c)

Transparenz

d)

freier u. lauterer Wettbewerb

e)

Verhältnismäßigkeit

54.

Eine Leistung muss zwingend vergeben werden.

a)

Ja.

b)

Nein, nur die Absicht muss bestehen.

55.

Auftragsart und Auftragswert bestimmen das Vergabeverfahren.

a)

Richtig

b)

Falsch

56.

Ich kann die gewählte Verfahrensart ein Mal während des Vergabeverfahrens wechseln.

a)

Ja.

b)

Nein.

57.

Die Übermittlung der Bekanntmachung muss nicht zwingend elektronisch erfolgen.

a)

Richtig

b)

Falsch

58.

Bekanntmachung > Schwelle

a)

im Tagesblatt der EU

b)

im Amtsblatt der EU

c)

per Standardformular

d)

im OGD-Open Government Data

59.

Bekanntmachung < Schwelle

a)

im Tagesblatt der EU

b)

im Amtsblatt der EU

c)

im OGD-Open Government Data

60.

Bekanntmachung EU Amtsblatt

a)

CDV-Code (Common Data Vocabulary)

b)

CPV-Code (Common Procurement Vocabulary)

c)

CC (Common Code)

61.

Elektronische Kommunikation im BVergG 2018 >Schwelle

a)

ist eine Kann-Bestimmung

b)

ist verpflichtend.

62.

Elektronische Kommunikation im BVergG 2016 > Schwelle

a)

im Regelfall vorgesehen

b)

ist verpflichtend.

63.

Elektronische Kommunikation im BVergG 2018 <Schwelle

a)

ist eine Kann-Bestimmung

b)

ist verpflichtend.

64.

Der Auftraggeber kann den Auftrag nach Ausschreibung verändern.

a)

Nein, er ist daran gebunden.

b)

Ja, ein Mal kann geändert werden.

65.

Was besteht während Angebots- und Zuschlagsfrist?

a)

Geheimhaltungspflicht nur für den Auftraggeber

b)

Geheimhaltungspflicht nur für die Bieter

c)

Geheimhaltungspflicht für beide Seiten

66.

Ich möchte einen 20m2 großen Zubau machen; die Planung steht.

a)

Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

b)

Erstellung einer konstruktiven Leistungsbeschreibung.

67.

Ich möchte einen Zubau machen, habe aber noch keine Vorstellung, wie dieser genau aussehen soll.

a)

Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

b)

Erstellung einer konstruktiven Leistungsbeschreibung.

68.

< wie auch > Schwelle gilt immer das Billigstbieterprinzip.

a)

Ja, der Preis ist immer ausschlaggebend.

b)

Nein, dieses gilt nur in Ausnahmen.

c)

Nein, es gilt grundsätzlich das Bestbieterprinzip.

69.

Für geistige Dienstleistungen kann ich nie nach Billigstbieterprinzip vergeben.

a)

Richtig

b)

Falsch

c)

In einigen Ausnahmefällen schon

70.

Es dürfen keine Eignungskriterien festgelegt werden. Das wäre diskriminierend.

a)

Richtig

b)

Falsch

71.

Auftragnehmer können Eignung belegen

a)

durch Direktübermittlung an Auftraggeber.

b)

durch ANKÖ

c)

durch Eigenerklärung

d)

mittels Anruf beim Auftraggeber

e)

< Schwelle per EEE (Einh. Europ. Eigenerklärung)

72.

Als Zuschlagsempfänger kann man Nachweise nachreichen.

a)

Ja

b)

Nein

73.

Sobald ein Angebot einlangt, kann man es öffnen.

a)

Ja.

b)

Nein. Erst nach Ende der Angebotsfrist.

74.

Kann ich als Bieter an der Angebotsöffnung teilnehmen?

a)

Nein, sie erfolgt geheim.

b)

Ja, immer.

c)

Nur in offenen und nicht offenen Verfahren wenn der Auftraggeber zustimmt.

d)

Immer in offenen und nicht offenen Verfahren.

75.

Angebotsprüfung

a)

Eignung der Bieter u. evtl. Subunternehmen

b)

Vergabegrundsätze

c)

Vollständigkeit und Form

d)

Erfüllung sonstiger Bestimmungen

e)

Preisgestaltung

76.

Aufklärungsgespräche...

a)

können von Einzelpersonen geführt werden.

b)

sollten stets kommissionell geführt werden.

c)

sollen schriftlich festgehalten werden.

d)

sollen per Tondokument aufgezeichnet werden.

77.

Was darf im Verfahren nicht Thema sein?

a)

der Preis

b)

verbesserungsfähige Mängel

c)

Unklarheiten in Angeboten

78.

Wie prüft man den Preis?

a)

vertiefte Angebotsprüfung

b)

Gar nicht, das wäre diskriminierend.

c)

mittels vergleichbarer Erfahrungswerte

79.

Eine vertiefte Angebotsprüfung...

a)

ist nur nötig, wenn der Preis zu hoch erscheint.

b)

ist auch nötig, wenn der Preis zu gering erscheint.

80.

Ich kann im Angebot anbieten, den Billigstpreis um 20% zu unterbieten.

a)

Ja, wenn ich das Risiko eingehen will.

b)

Nein. Mein Antrag wird ausscheiden.

81.

Wo kann man das Ausscheiden eines Angebots anfechten?

a)

gar nicht

b)

beim VfGH

c)

beim Verwaltungsgericht

d)

beim OGH

82.

Die Zuschlagsentscheidung...

a)

erhält nur das Unternehmen, welches den Zuschlag bekommen soll.

b)

muss allen verbliebenen Bietern mitgeteilt werden.

c)

muss allen teilnehmenden Bietern mitgeteilt werden.

83.

Es genügt, den abgelehnten Bietern die Zuschlagserteilung zuzusenden.

a)

Ja.

b)

Nein. Die Ablehnung muss auch genau begründet werden.

84.

Mit Zuschlagsentscheidung kann das Projekt beginnen.

a)

Ja.

b)

Nein, es herrscht 10 Tage Stillhaltefrist.

c)

Nein, es herrschen 10 Tage Schweigepflicht.

85.

Ab 50.000 muss das Ergebnis jeder Vergabe...

a)

im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

b)

unter data.gv.at bereitgestellt werden.

c)

müssen Metadaten und Kerndaten elektronisch bereitgestellt werden.

86.

Vergabespezifischer Rechtsschutz

a)

Landesverwaltungsgericht Steiermark

b)

Bundesverwaltungsgericht

c)

OGH

d)

Verwaltungsgerichtshof

e)

Rechnungshof

87.

Einstweiliger Rechtsschutz:

a)

Landesverwaltungsgericht

b)

nach der Zuschlagserteilung

c)

bis zur Zuschlagserteilung

d)

Auftraggeber können weitere Schritte im Vergabeverfahren untersagt werden

88.

Nachprüfungsverfahren

a)

bis zur Zuschlagserteilung

b)

ab Zuschlagserteilung

89.

Frist für Nachprüfungsantrag

a)

20 Tage

b)

10 Tage

c)

1 Monat

90.

Das Landesverwaltungsericht hat ... Zeit f. Entscheidung über Nachprüfungsanträge.

a)

1 Monat

b)

10 Tage

c)

2 Monate

d)

6 Monate