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Verfahrensrecht

Total questions: 158

Worksheet time: 1hrs 19mins

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1.

Die Aufgaben des Staates sind:

a)

Gesetzgebung, Vollziehung, Verwaltung

b)

Gesetzgebung, Vollziehung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit

c)

Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit

2.

Vollziehung ist

a)

Verwaltung & Gerichtsbarkeit

b)

Gesetzgebung & Verwaltung

3.

Gesetzgebungsorgane des Bundes:

a)

Nationalrat & Bundesversammlung

b)

Bundespräsident & Bundeskanzler

c)

Nationalrat & Bundesrat

4.

Verwaltung ist...

a)

das Urteilen über Streitigkeiten verschiedener Parteien.

b)

Handeln durch weisungsgebundene Organe.

5.

Gerichtsbarkeit ist...

a)

das Urteilen über Streitigkeiten verschiedener Parteien.

b)

Handeln durch weisungsgebundene Organe.

6.

Wer ist zuständig für die Vollziehung?

a)

formelles Verwaltungsrecht

b)

materielles Verwaltungsrecht

7.

Organisationsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht...

a)

bilden das formelle Verwaltungsrecht

b)

bilden das materielle Verwaltungsrecht

8.

Wie ist die Vollziehung durchzuführen?

a)

formelles Verwaltungsrecht

b)

materielles Verwaltungsrecht

9.

Wo wird der Inhalt des Verwaltungshandelns geregelt?

a)

Organisationsrecht

b)

Verwaltungsverfahrensrecht

c)

Materiengesetze

10.

Was ist Inhalt des Verwaltungshandelns?

a)

formelles Verwaltungsrecht

b)

materielles Verwaltungsrecht

11.

Rechtsgrundlagen Verwaltungsverfahren:

a)

EGVG

b)

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

c)

BVergG

d)

B-VG

e)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

12.

Rechtsgrundlagen Verwaltungsverfahren:

a)

KVP

b)

AVG

c)

BVergG

d)

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

e)

VVG

13.

Rechtsgrundlagen Verwaltungsverfahren:

a)

KVP

b)

VwGVG

c)

Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

d)

Zustellgesetz

e)

ZustellG

14.

Genügen die Verfahrensgesetze der Verwaltung?

a)

Ja.

b)

Nein, sie gelten nur subsidiär zu den Materiengesetzen.

15.

Überprüfe immer:

a)

AVG + Materiengesetz

b)

EGVG + Materiengesetz

c)

B-VG + Materiengesetz

d)

ZustellG + Materiengesetz

16.

EGVG

a)

Privatwirtschaftsverwaltung

b)

Hoheitsverwaltung

c)

Erlassung von Urteilen

d)

Erlassung von Bescheiden

17.

Das EGVG regelt, welche Verwaltungsorgane die Verfahrensgesetze in welchen Angelegenheiten anzuwenden haben.

a)

Ja

b)

Nein

18.

Behördliches Verfahren der Verwaltungsbehörden

a)

VStG

b)

AVG

c)

VVG

19.

Strafverfahren der Verwaltungsbehörden (Ausnahme: Finanzstrafbehörden des Bundes)

a)

VStG

b)

AVG

c)

VVG

20.

Vollstreckungsverfahren BH, LR, Landeshauptleute, Landespolizeidirektionen, BVBs

a)

VStG

b)

AVG

c)

VVG

21.

Gilt für Abgabeverfahren das AVG?

a)

Ja.

b)

Nein, nie.

c)

Nein, außer bei Verwaltungsabgaben.

22.

Wo sind die allgemeinen Regeln für ein Verwaltungsverfahren festgelegt?

a)

VStG

b)

AVG

c)

VVG

d)

B-VG

23.

Ich kann mein Anliegen bei jeder Behörde einbringen.

a)

Ja.

b)

Nein, nur bei der sachlich und örtlich zuständigen Behörde.

24.

Wo sehe ich zuerst nach, wenn ich die Zuständigkeit für mein Anliegen eruieren möchte?

a)

AVG

b)

VVG

c)

VStG

d)

im entsprechenden Materiengesetz

25.

Im Materiengesetz steht nichts zur sachlichen Zuständigkeit.

a)

in Angelegenheiten der Bundesverwaltung ist die BVB zuständig.

b)

Dann ist es in §2 AVG geregelt.

26.

Ich sende meinen Antrag an eine unzuständige Behörde.

a)

Er wird entsorgt.

b)

Er wird an mich retourniert.

c)

Die Behörde muss ihn an die zuständige Stelle weiterleiten.

d)

Die Fristen gelten dann aufgrund der Zeitverzögerung nicht mehr.

e)

Fristgebundenheit bleibt bestehen

27.

So lange es niemandem auffällt, kann Befangenheit ignoriert werden.

a)

Richtig.

b)

Die Befangenheit ist vom betreffenden Organ von Amts wegen wahrzunehmen

c)

Das Organ muss von sich aus den Fall niederlegen.

28.

Ich bearbeite Anträge nach BHG. Mein Vater bringt einen Antrag auf eine Leistung nach BHG bei mir ein.

a)

absolute Befangenheit

b)

relative Befangenheit

29.

Mein Kind benötigt Schulassistenz. Ich bin zuständig für diese Anträge.

a)

absolute Befangenheit

b)

relative Befangenheit

30.

Relative Befangenheit...

a)

muss im Einzelfall geprüft werden.

b)

ist klar definiert.

31.

Was ist korrekt?

a)

Die Parteien sind meist eine große Gruppe.

b)

Die Beteiligten können eine größere Gruppe sein.

c)

Parteien haben ein Recht auf Parteiengehör.

d)

Beteiligten muss Akteneinsicht gewährt werden.

32.

Als Beteiligter habe ich das Recht auf Geltendmachung der Entscheidungspflicht.

a)

Ja.

b)

Nein, dieses Recht haben nur Parteien.

33.

Als Partei kann ich Rechtsmittel erheben.

a)

Ja

b)

Nein, das können nur Beteiligte.

34.

Welcher Zweck muss bzgl. der Prüfung der Stellung im Verfahren geprüft werden?

a)

Naturschutzzweck

b)

Legalitätszweck

c)

Schutzzweck der Norm

35.

Kann ich mich im Verfahren vertreten lassen.

a)

Ja.

b)

Nein, es ist eine höchstepersönliche Angelegenheit.

36.

Ich lasse mich im Verfahren von meinem Lebensgefährten vertreten.

a)

Ist i.O. wenn ich ihm eine schriftliche Vollmacht ausstelle.

b)

Ist i.O. wenn ich ihm vor der Behörde mündlich die Vollmacht erteile.

c)

Ist i.O., er kann einfach so statt mir agieren.

d)

Ist i.O. wenn kein Zweifel an der Vertretungsbefugnis besteht.

37.

Ich lasse mich im Verfahren von einem Anwalt vertreten.

a)

Er muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

b)

Er muss sich nur auf die erteilte Vollmacht berufen.

38.

Ich lasse mich im Verfahren vertreten.

a)

Der Schriftverkehr wird mir zugestellt.

b)

Der Schriftverkehr wird mir nicht mehr zugestellt.

c)

Der Schriftverkehr geht an meine Vertretung.

39.

Wie können Anbringen eingebracht werden?

a)

schriftlich

b)

mündlich

c)

telefonisch

d)

per Flaschenpost

e)

telepathisch

40.

Wo finde ich Regelungen zur Form der Einbringung?

a)

im Materiengesetz

b)

im AVG

41.

Welches Datum zählt bei Anbringen?

a)

Das an dem das Anbringen einlangt.

b)

Das des Poststempels.

42.

Meine Frist endet heute. Vorgabe lautet: Einbringung innerhalb der Amtsstunden 8-12:30

a)

Das Datum zählt; habe bis 23:59h Zeit.

b)

Die Vorgabe zählt. 12:31h ist zu spät.

43.

Kann ich ein fristgebundenes Anliegen mündlich einbringen?

a)

Ja, wenn tunlich und zweckmäßig.

b)

Nein.

44.

Mein Antrag langt nicht fristgerecht ein.

a)

er wird abgewiesen

b)

er wird zurückgewiesen

45.

Ich möchte neben dem Altenheim eine 24h Freiluftdisco betreiben und reiche alle notwendigen Unterlagen ein.

a)

mein Antrag wird zurückgewiesen

b)

mein Antrag wird abgewiesen

46.

Die Behörde bearbeitet mangelhafte Anträge gar nicht.

a)

Nein, sie muss einen Verbesserungsvorschlag erteilen.

b)

Korrekt.

c)

Erfülle ich den Verbesserungsvorschlag nicht fristgerecht, erfolgt die Zurückweisung.

d)

Ja, wenn ein nicht verbesserungsfähiger Mangel vorliegt.

47.

Formelle Voraussetzung nicht erfüllt.

a)

Zurückweisung bzw. vorab Verbesserungsauftrag

b)

Abweisung

48.

Inhaltliche Voraussetzung nicht erfüllt.

a)

Zurückweisung bzw. vorab Verbesserungsauftrag

b)

Abweisung

49.

Bescheidverkündung am 13.12., 3 tägige Frist endet am...

a)

15.12.

b)

16.12.

50.

3 Wochenfrist beginnt am Mittwoch. Fristende?

a)

Donnerstag in 3 Wochen

b)

Mittwoch in 3 Wochen

c)

Freitag in drei Wochen

51.

Der letzte Tag meiner Frist fällt auf einen Sonntag.

a)

Dann endet die Frist an diesem Sonntag

b)

die Frist endet erst am Montag

52.

Aktenvermerk

a)

formgebunden

b)

formlos

c)

Mitwirkung von Beteiligten nötig

d)

Erstellung nur durch Behörde selbst

53.

Niederschrift

a)

formgebunden

b)

formlos

c)

Mitwirkung von Beteiligten nötig

d)

Erstellung nur durch Behörde selbst

54.

Die Niederschrift muss von allen anwesenden Personen unterzeichnet werden.

a)

Nein.

b)

Grundsätzlich ja.

c)

Es genügt die Hauptpartei und zwei Beteiligte.

55.

Rechtsbelehrungspflicht

a)

Mandaktionspflicht

b)

Manuduktionspflicht

c)

Pflicht der Behörde

d)

Behörde ist nicht zuständig. Jeder muss selbst nachlesen.

e)

Gilt auch, wenn mich ein Anwalt vertritt.

56.

Organe der Behörde müssen mir sagen, wie ich meinen Antrag gestalten muss.

a)

ja, formell & materiell

b)

ja, formell

c)

ja, materiell

57.

Ich lasse mich durch einen Notar vertreten.

a)

Behörde hat keine Manduktionspflicht

b)

Behörde hat Manduktionspflicht

58.

Beteiligte haben das Recht auf Akteneinsicht.

a)

Ja, das ist ein subjektives Verfahrensrecht.

b)

Nein, Beteiligte haben dieses Recht nicht.

59.

Parteien haben das Recht auf Akteneinsicht.

a)

Ja, das ist ein subjektives Verfahrensrecht.

b)

Nein, Beteiligte haben dieses Recht nicht.

60.

Abschriften oder Kopien von Akten/Aktenteilen können gemacht werden.

a)

Ja, wenn der Datenschutz nicht verletzt wird.

b)

Nein, Auskunft kann nur mündlich eingeholt werden.

61.

Ich kann mir als Partei einen Akt ausleihen und zu Haus in Ruhe kopieren.

a)

Nein, er muss auf der Behörde verbleiben.

b)

Ja, Akteneinsicht ist mein subjektives Recht.

62.

Mein Anwalt kann einen Akt ausleihen und in der Kanzlei kopieren lassen.

a)

Nein, er muss auf der Behörde verbleiben.

b)

Ja, Akteneinsicht ist mein subjektives Recht.

63.

Eine einfache Ladung kann erzwungen werden.

a)

Ja.

b)

Nein.

64.

Ein Ladungsbescheid kann erzwungen werden.

a)

Ja.

b)

Nein.

65.

Wer kann Personen außerhalb seines Sprengels vorladen?

a)

jede Behörde

b)

nur das Verwaltungsgericht

66.

Darf eine Behörde ohne Antrag tätig werden?

a)

Nicht, wenn das Materiengesetz es nicht zulässt.

b)

Dann wenn das Materiengesetz die Einleitung des Verfahrens auf Antrag nicht vorschreibt.

67.

Wie wird der entscheidungsmaßgebende Sachverhalt ermittelt.

a)

im Ermittlungsverfahren

b)

durch eine Verfahrenskommission

68.

Ein Ermittlungsverfahren ist zwingend durchzuführen.

a)

Ja, immer.

b)

Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen.

c)

Nicht, wenn der Sachverhalt unzweifelhaft feststeht.

d)

Nicht bei Ladung oder Mandatsbescheid

69.

Wer leitet ein Verfahren?

a)

der Verhandlungsleiter

b)

der Bezirkshauptmann

70.

Wie ist im Ermittlungsverfahren vorzugehen.

a)

Primär nach Materiengesetz

b)

Sekundär nach Vorgaben des Verhandlungsleiters

71.

Ich kann im Verfahren laufend neue Beweismittel vorbringen.

a)

Ja.

b)

Nein, seit 2018 kann die Behörde ein Verfahren für geschlossen erklären.

72.

Grundsätze im Ermittlungsverfahren:

a)

Parteiengehör

b)

Beteiligtengehör

c)

Einfachheit, Raschheit, Kostenersparnis

d)

Akteneinsicht

e)

Manuduktionspflicht

73.

Grundsätze im Ermittlungsverfahren:

a)

Amtswegigkeit

b)

Erforschung der formellen Wahrheit

c)

Erforschung der materiellen Wahrheit

d)

Unbeschränktheit der Beweismittel

e)

Manuduktionspflicht

74.

Welches ist ein Grundsatz im Ermittlungsverfahren?

a)

Akteneinsicht

b)

freie Beweiswürdigung

c)

Rechtbelehrungspflicht

75.

Mündliche Verhandlungen sind nicht zulässig.

a)

Richtig

b)

Falsch

76.

Ich erhebe meine Einwendungen nicht in der mündlichen Verhandlung.

a)

Präklusion

b)

Verlust der Parteistellung

c)

Manuduktion

77.

Ich konnte mich unverschuldet im mündlichen Verfahren nicht äußern.

a)

Präklusion

b)

Parteistellung uniederbringlich verloren

c)

Wiedereinsetzungsantrag bis nach der Rechtskraft der Entscheidung möglich

d)

Wiedereinsetzungsantrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung möglich

78.

Private Urkunden

a)

Reisepass

b)

Grundbuchauszug

c)

Testament

d)

Schuldschein

e)

Bescheid

79.

Öffentliche Urkunden

a)

Reisepass

b)

Grundbuchauszug

c)

Testament

d)

Schuldschein

e)

Bescheid

80.

In einem Verwaltungsverfahren unterliegen Zeugen nicht der Wahrheitspflicht.

a)

Richtig

b)

Falsch

81.

Wer trägt die Kosten für einen nicht amtlichen Sachverständigen?

a)

die Behörde

b)

die Partei selbst

82.

Wer trägt die Kosten für einen amtlichen Sachverständigen?

a)

die Behörde

b)

die Partei selbst

83.

Was ist das zentrale Element des österreichischen Verwaltungsrechts?

a)

Verfassung

b)

Verordnung

c)

Urteil

d)

Bescheid

84.

Ein Verwaltungsverfahren endet durch...

a)

Bescheid oder Einstellung

b)

Erlass oder Abweisung

c)

Verordnung oder Stattgebung

85.

Die Ausfertigung muss zwingend die Unterschrift des Genehmigenden enthalten.

a)

Ja.

b)

Nein, auch Kanzleibeglaubigung oder elektr. Signatur möglich

86.

Ein Bescheid ist...

a)

ein hoheitlicher Verwaltungsakt.

b)

allgemein gültig.

c)

ein privatwirtschaftlicher Verwaltungsakt.

d)

eine rechtlich verbindliche Anordnung gegenüber einer einzelnen Person.

87.

Gilt ein Bescheid ab mündlicher Verkündung?

a)

Nein, er hat erst schriftlich zu erfolgen.

b)

Ja, ab Verkündung beginnen evtl. Fristen zu laufen.

c)

Nein, er gilt ausschließlich ab Zeitpunkt der Zustellung.

88.

Merkmale des Bescheids:

a)

ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid

b)

Bezeichnung der Behörde

c)

Spruch

d)

Begründung

e)

Rechtsmittelbelehrung

89.

Das Datum der Bescheiderlassung ist wesentlicher Bestandteil des Bescheids.

a)

Ja, ab diesem beginnen Fristen zu laufen.

b)

Nein, die Fristen beginnen mit Zustellung zu laufen.

90.

Wann hat ein Bescheid Rechtskraft?

a)

ab Zustellung

b)

ab Ende der Rechtsmittelfrist

c)

mit Rechtsmittelverzicht

d)

ab Beschlussdatum

91.

Hat ein Bescheid Rechtskraft, kann ich nichts mehr dagegen unternehmen.

a)

Ja, die Rechtsmittel sind ausgeschöpft

b)

Nein, man könnte den VfGH oder den VwGH anrufen.

92.

Gegen einen Bescheid kann ich Berufung einlegen.

a)

Ja

b)

Nein, Beschwerde an das VwG

93.

Das Verwaltungsgericht hat entscheiden. Ich bin nicht einverstanden.

a)

kein Rechtsmittel mehr möglich

b)

Revision an den VwGH möglich

c)

Beschwerde an den VfGH möglich

d)

Beschwerde an den VwGH möglich

e)

Revision an den VfGH möglich

94.

Bei Gemeindeangelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich gibt es einen zweigliedrigen Instanzenzug.

a)

Richtig

b)

Falsch

95.

Bei Gemeindeangelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich gibt es einen zweigliedrigen Instanzenzug.

a)

Richtig

b)

Falsch

96.

Rechtsmittel gegen Entscheidung des Bürgermeisters?

a)

Berufung an Gemeinderat oder Gemeindevorstand

b)

Beschwerde an Gemeinderat oder Gemeindevorstand

c)

Revision an Gemeinderat oder Gemeindevorstand

97.

Berufung an den Gemeinderat wurde abgelehnt.

a)

Berufung beim LvwG

b)

Revision beim LvwG

c)

Beschwerde beim LvwG

98.

Rechtsmittel gegen Entscheidung des Bürgermeisters im übertragenen Wirkungsbereich.

a)

Berufung beim Gemeinderat

b)

Beschwerde beim LvwG

99.

Rechtsmittel gegen Entscheidung des Bürgermeisters im eigenen Wirkungsbereich.

a)

Berufung beim Gemeinderat

b)

Beschwerde beim LvwG

100.

Berufungen müssen schriftlich eingebracht werden.

a)

Richtig

b)

Falsch

101.

Berufungen haben keine aufschiebende Wirkung.

a)

Richtig

b)

Falsch

102.

Die Behörde erkennt einen eigens verursachten Fehler bei Bescheiderstellung.

a)

Sie kann eine Berufungsvorentscheidung treffen

b)

Sie wird versuchen, ein zweitinstanzliches Verfahren zu verhindern.

c)

Sie weist die Berufung zurück.

103.

Ich erhalte die Berufungsvorentscheidung.

a)

binnen 2 Wochen nach Zustellung kann ich einen Vorlageantrag stellen

b)

binnen 4 Wochen nach Zustellung kann ich einen Vorlageantrag stellen

c)

durch Einlangen des Vorlageantrags tritt die Berufungsvorentscheidung außer Kraft

104.

Ich erhalte den Bescheid am 01.10. und berufe am 1.11.

a)

die Behörde kann eine Berufungsvorentscheidung treffen

b)

meine Berufung wird zurückgewiesen

c)

ich habe die Frist versäumt

105.

Die Berufungsbehörde gibt der Unterbehörde Recht.

a)

die Berufung wird abgewiesen

b)

die Berufung wird zurückgewiesen

c)

die Berufung wird abgelehnt

106.

Die Berufungsbehörde stellt fest, dass die Unterbehörde einen Fehler gemacht hat.

a)

der Berufung wird stattgegeben

b)

der Berufung wird Folge gegeben

c)

der Berufung wird Recht gegeben

107.

Mir soll eine gesetzliche Geldleistung vorgeschrieben werden.

a)

ein Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden

b)

ein Mandatsbescheid kann ohne Ermittlungsverfahren ausgestellt werden

108.

Bei einem Lokalaugenschein wird Gefahr im Verzug festgestellt.

a)

ein Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden

b)

ein Mandatsbescheid kann ohne Ermittlungsverfahren ausgestellt werden

109.

Rechtsmittel gegen Mandatsbescheid?

a)

Berufung

b)

Revision

c)

Beschwerde

d)

Vorstellung

110.

Die Behörde kann in rechtskräftige Bescheide nicht mehr eingreifen.

a)

Richtig

b)

Falsch, dies ist möglich und in bestimmten Fällen ausdrücklich im Gesetz festgelegt

111.

Eine unzuständige Behörde erlässt einen Bescheid.

a)

ist gültig so lange nicht strafgesetzwidrig

b)

ist nichtig

112.

Ein Bescheid hat Rechtskraft. Er weist einen rechtlichen Fehler auf.

a)

kann im Normalfall nicht mehr abgeändert werden

b)

Rechtskraft darf nur ausnahmsweise durchbrochen werden

c)

Rechtsmittel ist die Revision am VwGH

d)

Rechtsmittel ist die Wiederaufnahme des Verfahrens

113.

Relative Frist zur Wiederaufnahme eines Verfahrens

a)

2 Wochen ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds

b)

3 Jahre nach Bescheiderlassung

c)

4 Wochen ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds

d)

2 Jahre nach Bescheiderlassung

114.

Absolute Frist zur Wiederaufnahme eines Verfahrens

a)

2 Wochen ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds

b)

3 Jahre nach Bescheiderlassung

c)

4 Wochen ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds

d)

2 Jahre nach Bescheiderlassung

115.

Ich habe unverschuldet eine Frist versäumt.

a)

Pech gehabt

b)

die Behörde kann von Amts wegen Wiedereinsetzung verfügen

c)

ich kann einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen

d)

meine Frist beträgt 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses

116.

Die Behörde hat...

a)

binnen 3 Monaten Entscheidungen zu treffen.

b)

binnen 6 Monaten Entscheidungen zu treffen

c)

ohne unnötigen Aufschub zu handeln

117.

Behörde 1. Instanz in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde ist säumig.

a)

Devolutionsantrag

b)

Säumnisbeschwerde an VwG

118.

Das VwG ist säumig.

a)

Devolutionsantrag

b)

Säumnisbeschwerde an VwG

c)

Fristsetzungsantrag an den VwGH

119.

Es kann sein, dass Parteien Kosten der Behörde im Verfahren übernehmen müssen.

a)

Nein, jeder trägt seine Kosten selbst

b)

Ja, z.B. Barauslagen oder andere Gebühren

120.

Wo ist das Verfahren der Verwaltungsgerichte geregelt?

a)

AVG

b)

VwGVG

c)

VVG

d)

VStG

121.

Mir wurde der Führerschein abgenommen obwohl ich völlig unschuldig war.

a)

Bescheidbeschwerde

b)

Maßnahmenbeschwerde

c)

Säumnisbeschwerde

d)

Weisungsbeschwerde

122.

Zuständigkeit in Angelgenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung

a)

Bundesfinanzgericht

b)

Bundesverwaltungsgericht

c)

Landesverwaltungsgerichte

123.

Zuständigkeit in Angelgenheiten der Landesverwaltung

a)

Bundesfinanzgericht

b)

Bundesverwaltungsgericht

c)

Landesverwaltungsgerichte

124.

Zuständigkeit in Abgabesachen lt. Art 131 Abs 3 B-VG

a)

Bundesfinanzgericht

b)

Bundesverwaltungsgericht

c)

Landesverwaltungsgerichte

125.

Beschwerde an VwG

a)

ich muss eine mündliche Verhandlung beantragen

b)

das VwG hat eine mündliche, öffentliche Verhandlung durchzuführen

126.

Meiner Beschwerde am VwG wird stattgegeben

a)

ich erhalte eine Erkenntnis

b)

ich erhalte einen Beschluss

127.

Beschwerdefrist Maßnahmenbeschwerde

a)

6 Wochen

b)

2 Wochen

c)

4 Wochen

128.

Meine Beschwerde am VwG wird zurückgewiesen

a)

ich erhalte eine Erkenntnis

b)

ich erhalte einen Beschluss

129.

Meine Beschwerde am VwG wird abgewiesen

a)

ich erhalte eine Erkenntnis

b)

ich erhalte einen Beschluss

130.

Beschwerdefrist Bescheidbeschwerde

a)

6 Wochen

b)

2 Wochen

c)

4 Wochen

131.

Wo ist die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen geregelt?

a)

AVG

b)

VwGVG

c)

VVG

d)

VStG

132.

Wo findet man die einzelnen Tatbestände der zu ahndenden Verwaltungsübertretungen?

a)

im kodifizierten Verwaltungsstrafrecht

b)

in den jeweiligen Materiengesetzen

133.

Ein Richter entscheidet im Verwaltungsstrafverfahren.

a)

Nein, die Funktion von "Kläger" und "Richter" sind vereint.

b)

Ja.

134.

Seit 1.10.2018 ist das Hüpfen auf einem Bein vor einer BVB verboten. Ich bin am 25.09.2018 beim Hüpfen erwischt worden.

a)

Verwaltungsübertretung

b)

es gilt das Verbot der Rückwirkung von Strafbestimmungen

c)

keine Verwaltungsübertretung

135.

Merkmale einer Straftat

a)

Tatbildmäßigkeit

b)

Rechtswidrigkeit

c)

Schuldhaftigkeit

d)

Fahrlässigkeit

e)

Vorsatz

136.

Beweislast im Verwaltungsstrafverfahren liegt...

a)

beim Beschuldigten

b)

bei der Behörde

137.

Ich rase mit 200 ins Krankenhaus um das Leben meines Kindes zu retten.

a)

Rechtsfertigungsgrund

b)

Schuldausschließungsgrund

c)

Notstand

138.

Ein 13 jähriger begeht eine Verwaltungsübertretung

a)

Rechtsfertigungsgrund

b)

Schuldausschließungsgrund

c)

Strafunmündigkeit

139.

Strafen nach VStG

a)

primäre Freiheitsstrafe

b)

Freiheitsstrafe von max. 6 Wochen

c)

Geldstrafe

d)

Verfall von Gegenständen

e)

gemeinnützige Arbeit

140.

Wer kann sachliche zuständig sein im Verwaltungsstrafverfahren.

a)

nur die BVB

b)

BVB oder LPD

c)

LPD

d)

BKA

141.

Wer kann örtlich zuständig sein im Verwaltungsstrafverfahren?

a)

nur die Wohnsitzbehörde

b)

Behörde in deren Sprengel die Übertretung begangen wurde

c)

Wohnsitzbehörde wenn Zuständigkeit übertragen wird

142.

Ich werde freigesprochen im Verwaltungsstrafverfahren

a)

Einstellung

b)

Straferkenntnis

c)

Bescheid

143.

Schuldig nach einem Ermittlungsverfahren

a)

Einstellung

b)

Straferkenntnis

c)

Organstrafverfügung

144.

Ich ignoriere eine Organstrafverfügung.

a)

das Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet

b)

ich muss Mahnspesen zahlen

c)

es erfolgt eine Einstellung

145.

Beschwerde gegen Straferkenntnis

a)

VwG

b)

VfG

c)

aufschiebende Wirkung

d)

Verfahrenshilfeverteidiger nicht vorgesehen

146.

Das VwG hat ... Zeit um meine Beschwerde gegen eine Straferkenntnis zu bearbeiten

a)

15 Monate

b)

10 Monate

c)

6 Wochen

d)

12 Monate

147.

Wo ist die zwangsweise Durchsetzung von in Beschlüssen oder Erkenntnissen festgelegten Pflichten geregelt?

a)

AVG

b)

VVG

c)

VStG

d)

B-VG

148.

Vollstreckung von Geldleistungen

a)

durch das Gericht nach der Exekutionsordnung

b)

durch Inkassobüros

c)

Ersatzvornahme

149.

Ich muss meinen Zubau per Bescheid abreißen, tue es aber nicht.

a)

Geldstrafe

b)

Ersatzvornahme

c)

Zwangsstrafe

d)

vertretbare Leistung

150.

Zustellungen von Gerichten und Behörden der Hoheitsverwaltung sind nur am Postweg zulässig.

a)

Richtig

b)

Falsch

151.

Zustellungen von Gerichten und Behörden der Hoheitsverwaltung ist auch elektronisch möglich.

a)

Richtig, Voraussetzung ist die Registrierung der Bürgerkarte

b)

Falsch

152.

Eine Person hat einen gesetzlichen Vertreter. Wem wird zugestellt?

a)

immer nur der Person selbst

b)

dem gesetzlichen Vertreter

153.

Zustellung zu eigenen Handen

a)

Rsa-Kuvert

b)

Rsb-Kuvert

154.

"Normale" Zustellung mit Zustellnachweis

a)

Rsa-Kuvert

b)

Rsb-Kuvert

155.

Eine Ersatzzustellung ist immer möglich.

a)

Ja

b)

nicht bei Rsa-Briefen

c)

nicht bei Rsb-Briefen

156.

Wie lange kann ich ein hinterlegtes Dokument abholen?

a)

mindestens 2 Wochen

b)

mindestens 3 Wochen

c)

mindestens 4 Wochen

157.

Jemand verweigert die Annahme einer Zustellung.

a)

Anzeige

b)

Zwangsmaßnahme

c)

Zurücklassung oder Hinterlegung

158.

Zustellfehler können…

a)

repariert werden.

b)

geheilt werden.

c)

erlassen werden.