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Haushaltsrecht

Total questions: 72

Worksheet time: 36mins

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1.

Was hat die Landesregierung Steiermark dem Landtag im Vorfeld zum Budgetentwurf vorzulegen?

a)

Landesfinanzrahmen + Strategiebericht

b)

Landesfinanzgebraung + Steuerbericht

c)

Landesfinanzplan + Strategierahmen

2.

Voranschlagbeträge sind wie festzusetzen?

a)

in durch hundert teilbaren Beträge

b)

in durch 2 teilbaren Beträgen

c)

auf den Cent genau wie veranschlagt

3.

Einnahmen / Ausgaben ohne Werteverzehr

a)

Doppik

b)

Kameralistik

4.

Bestands- u. Erfolgskonten inkl. Werteverzehr

a)

Doppik

b)

Kameralistik

5.

Der Landesfinanzrahmen wird erstellt für

a)

5 Jahre

b)

3 Jahre

c)

1 Jahr

d)

4 Jahre

6.

Der Landesfinanzrahmen ist

a)

eine ungefähre Schätzung der Aus- und Einzahlungen

b)

eine verbindliche Planung der Aus- und Einzahlungen

7.

Im Landesfinanzrahmen

a)

sind die Obergrenzen für Einzahlungen festgelegt.

b)

sind die Untergrenzen für Einzahlungen festgelegt.

c)

sind die Obergrenzen für Auszahlungen festgelegt.

d)

sind die Untergrenzen für Auszahlungen festgelegt.

8.

Der Strategiebericht enthält Erläuterungen zum Landesfinanzrahmen.

a)

Ja

b)

Nein

9.

Beschlossene Budgets sind geheim.

a)

Ja

b)

Nein, sie werden im Internet veröffentlicht

10.

Für Unternehmen der Privatwirtschaft gelten

a)

doppische Grundsätze

b)

kameralistische Grundsätze

11.

Mit der Haushaltsreform 2015 wurde das Rechnungswesen umgestellt auf einen

a)

2-Komponenten Haushalt

b)

3-Komponenten Haushalt

c)

4-Komponenten Haushalt

12.

Mehrphasensystem

a)

Grundsatz des Rechnungswesens

b)

eine von 3 Komponenten des Haushalts

c)

Reduktion der Kameralistik

13.

Wo ist die Organisation der Haushaltsführung, Haushaltsplanung und Vollziehung geregelt?

a)

StLHG

b)

B-VG

c)

StGB

d)

im Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetz 2014

14.

Kann ich anordnendes und vollziehendes Organ sein?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Anordnung und Vollzug sind getrennt

d)

Vier-Augen-Prinzip

15.

Haushaltsleitende Organe

a)

anordnend

b)

ausführend

16.

Landesbuchhaltung

a)

anordnend

b)

ausführend

17.

Aufwendungen Personal, IT, Sachaufwand

a)

Zentralstellen

b)

Abteilungen 1, 2, 5

c)

Abteilungen 6,11,7

18.

Ergebnishaushalt

a)

Ergebnisbudget + Ergebnisrechnung

b)

Finanzierungsbudget + Finanzierungsrechnung

c)

Vermögensrechnung

d)

Gewinn- und Verlustrechnung

e)

Geldflussrechnung

19.

Finanzierungshaushalt

a)

Ergebnisbudget + Ergebnisrechnung

b)

Finanzierungsbudget + Finanzierungsrechnung

c)

Vermögensrechnung

d)

Geldflussrechnung

e)

Bilanz

20.

Vermögenshaushalt

a)

Ergebnisbudget + Ergebnisrechnung

b)

Finanzierungsbudget + Finanzierungsrechnung

c)

Vermögensrechnung

d)

Geldflussrechnung

e)

Bilanz

21.

Aufwand

a)

Zufluss an liquiden Mitteln

b)

Abfluss an liquiden Mitteln

c)

Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

d)

Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

22.

Ertrag

a)

Zufluss an liquiden Mitteln

b)

Abfluss an liquiden Mitteln

c)

Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

d)

Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

23.

Auszahlung

a)

Zufluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr

b)

Abfluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr

c)

Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

d)

Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

24.

Einzahlung

a)

Zufluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr

b)

Abfluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr

c)

Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

d)

Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung

25.

Das Landesbudget ist unterteilt in

a)

Bereichsbudgets, Globalbudgets, Detailbudgets

b)

Sektorenbudgets, Globalbudgets, Einzelbudgets

c)

freie und gebundene Budgets

26.

Jedes Regierungsmitglied bewirtschaftet mindestens 1 Globalbudget.

a)

Ja

b)

Nein

27.

Wie soll die Zielerreichung gemessen werden?

a)

Indikatoren

b)

Kennzahlen

c)

rein nach Einsparungshöhe

28.

Muss man Gleichstellung im Globalbudget berücksichtigen?

a)

Ja, mindestens 1 Wirkungsziel muss ein Gleichstellungsziel sein

b)

Nein

29.

Wie viele Indikatoren je Wirkungsziel sind festzulegen?

a)

1-5

b)

beliebig viele

c)

1-3

30.

Gilt ein Spekulationsverbot?

a)

Ja, die Finanzgebarung ist risikoavers auszurichten

b)

Nein, so kann das Land an viel Geld kommen

31.

Grundsätze der Haushaltsführung

a)

Wirkungsorierentierung

b)

Transparenz

c)

Wirtschaftlichkeit

d)

Budgetwahrheit

e)

Kameralistik

32.

Im Budgetentwurf müssen

a)

Mittelverwendung und Mittelaufwendung netto aufgenommen werden.

b)

Mittelverwendung und Mittelaufwendung brutto aufgenommen werden.

c)

Mittelverwendung und Mittelaufwendung voneinander getrennt aufgenommen werden.

33.

Alle Einzahlungen des Landes haben der Bedeckung seines gesamten Auszahlungsbedarfs zu dienen.

a)

Gesamtabdeckungsgrundsatz

b)

Ausgeglichenheitsgrundsatz

c)

Aufwandsdeckungsgrundsatz

34.

Wofür ist im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt ein Landesgesetz erforderlich?

a)

Zur Aufnahme von Anleihen des Landes, der Gemeindevertreterverbände u. Gemeinden

b)

Regelung der Landes- & Gemeindeabgaben

c)

Regelung des Landesfinanzrahmens

d)

Wirkungsorientierung

35.

Wer legt den Landesfinanzrahmen vor?

a)

die Landesregierung

b)

der Landtag

c)

der Landeshauptmann

d)

der Landesrechnungshof

36.

Der Landesbudgetrahmen muss spätestens

a)

in der letzten Landtagssitzung der ordentlichen Tagung vor dem Sommer vorgelegt werden.

b)

in der letzten Landtagssitzung der ordentlichen Tagung vor dem Sommer beschlossen werden können.

37.

Das Landesbudget muss dem Landtag vorgelegt werden

a)

spätestens 10 Wochen vor Beginn des folgenden Finanzjahres

b)

spätestens 15 Wochen vor Beginn des folgenden Finanzjahres

38.

Wann sind Über- oder Unterschreitungen zulässig?

a)

bei Gefahr in Verzug

b)

zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

c)

bei Katastrophen

d)

Ja, immer

39.

Der Landtag muss Über- oder Unterschreitungen genehmigen.

a)

Ja

b)

Nein

40.

Das Land kann den Budgetrahmen völlig selbstständig verwalten.

a)

Ja

b)

Nein, es muss sich mit Bund und Gemeinden koordinieren

c)

Nein, es muss das Ausgleichsgebot berücksichtigt werden

41.

Das Land will eine Liegenschaft kaufen um 120.000. Beschlussfassung durch den Landtag ist

a)

nicht nötig

b)

nötig

c)

zusätzlich ist ein Beschluss der Landesregierung nötig

42.

Das Land will eine Liegenschaft kaufen um 160.000. Beschlussfassung durch den Landtag ist

a)

nicht nötig

b)

nötig

c)

zusätzlich ist ein Beschluss der Landesregierung nötig

43.

Das Land bekommt eine Liegenschaft geschenkt. Die Folgekosten betragen 20.000 Euro. Ist ein Landtagsbeschluss nötig?

a)

nicht nötig

b)

nötig

c)

zusätzlich ist ein Beschluss der Landesregierung nötig

44.

Das Land bekommt eine Liegenschaft geschenkt. Die Folgekosten betragen 70.000 Euro. Ist ein Landtagsbeschluss nötig?

a)

nicht nötig

b)

nötig

c)

zusätzlich ist ein Beschluss der Landesregierung nötig

45.

Ein Landtagsbeschluss ist nötig bei.

a)

Bürgschaften, Haftungen, Garantien

b)

Darlehen

c)

unentgeltlicher Erwerb von Sachen bei Folgekosten >30.000

d)

Veräußerug / Belastung von Landesvermögen >50.000

46.

Wer hat grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für den Vollzug des Landesbudgets?

a)

haushaltsführende Organe

b)

haushaltsleitende Organe

c)

Mitglieder der Landesregierung

d)

Gemeinderatsmitglieder

e)

Landtagspräsident

47.

Wer hat grundsätzlich die alleinige Zuständigkeit für den Vollzug des Landesbudgets?

a)

LeiterIn Landesrechnungshof

b)

PräsidentIn Landesverwaltungsgericht

c)

Nationalratspräsident

d)

Bundeskanzler

48.

Landeshaushaltsverordnung regelt

a)

Haushaltsplanung

b)

Budgetcontrolling

c)

Kosten- u. Leistungsrechnung

49.

Was ist im ersten Quartal eines Jahres unter Einbeziehung der haushaltsleitenden und haushaltsführenden Stellen zu erledigen?

a)

Plausibilitätsprüfung

b)

Kostenträgerprüfung

c)

Finanzrahmenprüfung

d)

Strategieplanabstimmung

50.

Wodurch wird die Zielerreichung laufend überprüft?

a)

Budgetcontrolling

b)

Ausgabencontrolling

c)

Plausibilitätsprüfung

51.

Kostenartenrechnung

a)

Welche Kosten sind angefallen?

b)

Wo sind die Kosten angefallen?

c)

Wofür sind die Kosten angefallen?

d)

Warum sind die Kosten angefallen?

52.

Kostenstellenrechnung

a)

Welche Kosten sind angefallen?

b)

Wo sind die Kosten angefallen?

c)

Wofür sind die Kosten angefallen?

d)

Warum sind die Kosten angefallen?

53.

Kostenträgerrechnung

a)

Welche Kosten sind angefallen?

b)

Wo sind die Kosten angefallen?

c)

Wofür sind die Kosten angefallen?

d)

Warum sind die Kosten angefallen?

54.

Die Kostenartenrechnung dokumentiert

a)

welche Kosten nach Arten differenziert in welcher Höhe angefallen sind.

b)

den Ort der Kostenentstehung und der Leistungserbringung.

c)

die Zuordnung der geleisteten Arbeitszeit zu einem Kostenträger.

55.

Die Kostenstellenrechnung dokumentiert

a)

welche Kosten nach Arten differenziert in welcher Höhe angefallen sind.

b)

den Ort der Kostenentstehung und der Leistungserbringung.

c)

die Zuordnung der geleisteten Arbeitszeit zu einem Kostenträger.

56.

Die Kostenträgerrechnung dokumentiert

a)

welche Kosten nach Arten differenziert in welcher Höhe angefallen sind.

b)

den Ort der Kostenentstehung und der Leistungserbringung.

c)

die Zuordnung der geleisteten Arbeitszeit zu einem Kostenträger.

57.

Der ... ist Basis für die Darstellung als Kostenträger.

a)

Universalkatalog

b)

Erbringungskatalog

c)

Leistungskatalog

d)

Kostenträgerkatalog

58.

Innerbetriebliche Leistungen sind Marktleistungen.

a)

Ja

b)

Nein

59.

Wer ist zur Erteilung einer Anordnung im Gebarungsvollzug befugt?

a)

haushaltsführendes Organ

b)

haushaltsleitendes Organ

c)

Leitung der haushaltsführenden Stelle

d)

Leitung der haushaltsführenden Stelle wenn Anordnungsbefugnis schriftlich übertragen

e)

Bedienstete wenn Anordnungsbefugnis schriftlich übertragen

60.

Durch Unterfertigung einer Anordnung wird die Richtigkeit der angeordneten Verrechnungsdaten und das vorschriftsmäßige Zustandekommen der Anordnung bestätigt.

a)

Ja

b)

Nein

61.

Ist eine Lieferung tatsächlich erfolgt?

a)

sachliche Prüfung

b)

rechnerische Prüfung

62.

Wurden geleistete Anzahlungen in der Endabrechnung berücksichtigt?

a)

sachliche Prüfung

b)

rechnerische Prüfung

63.

Prüfung, ob Zahlungsanspruch der Höhe nach besteht.

a)

sachliche Prüfung

b)

rechnerische Prüfung

64.

Prüfung, ob Zahlungsanspruch dem Grunde nach besteht.

a)

sachliche Prüfung

b)

rechnerische Prüfung

65.

Ich ordne eine Leistungserbringung an, prüfe und bestätige sachliche wie rechnerische Richtigkeit.

a)

Korrektes Vorgehen

b)

nicht möglich

c)

Unvereinbarkeit

66.

Ich verzichte in einem Gebarungsfall auf meine Anordnungsbefugnis, prüfe und bestätige sachliche wie rechnerische Richtigkeit.

a)

Korrektes Vorgehen

b)

nicht möglich

c)

Vier-Augen-Prinzip

67.

Ich ordne eine Gebarung an, in der mein Ehemann sachliche und rechnerische Richtigkeit prüft.

a)

Kein Problem

b)

Befangenheit

c)

nicht möglich

68.

Ich prüfe eine Gebarung die das Unternehmen meiner Mutter betrifft.

a)

Korrekt

b)

Befangenheit

69.

Wo werden die tatsächlich getätigten Mittelverwendungen des abgelaufenen Finanzjahres dargestellt?

a)

Budgetabschluss

b)

Rechnungsabschluss

c)

Abschlusscontrolling

70.

Ergebnisrechnungsmethoden

a)

Nettoergebnis

b)

Nettofinanzierungssaldo

c)

Bruttofinanzierungssaldo

d)

Ergebnisrechnung nach Maastricht

e)

Struktureller Saldo

71.

Differenz aus der Summe der Erträge und Aufwendungen

a)

Nettoergebnis

b)

Nettofinanzierungssaldo

c)

Bruttofinanzierungssaldo

d)

Ergebnisrechnung nach Maastricht

e)

Struktureller Saldo

72.

Maastrichtergebnis

a)

Differenz Erträge und Aufwendungen

b)

ergebnisunwirksame Vorgänge werden nicht berücksichtigt

c)

Rücklagengebarung ist ergebnisunwirksam

d)

Erwerb/Veräußerung von Anteilen ist ergebniswirksam

e)

Struktureller Saldo