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Verwaltungsmanagement-Organisationsrecht

Total questions: 16

Worksheet time: 8mins

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1.

Sie regelt die Geschäftsführung der Landesregierung.

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

2.

Hier ist festgesetzt, welche Angelegenheiten der Beschlussfassung der LReg unterliegen.

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

3.

Hier ist festgesetzt, für welche Angelegenheiten entsprechende Regierungssitzungsanträge vorzubereiten sind um sie der Beschlussfassung der LReg zuzuführen

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

4.

Hier ist geregelt, für welche Geschäftsbereiche die einzelnen Regierungsmitglieder zuständig sind

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

5.

Sie beinhaltet Regelungen über den Geschäftsgang im Amt sowie Regelungen zur Gliederung des Amtes.

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

6.

Darin wird die Bestellung von Abteilungs-, Fachabteilungs- und ReferatsleiterInnen sowie deren Verantwortlichkeiten geregelt.

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

7.

"Die Aufgabenbesorgung hat nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu erfolgen."

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

8.

Sie regelt die Aufteilung der Geschäfte der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf die einzelnen Abteilungen und legt Zahl sowie Bezeichnung der Abteilungen fest.

a)

Geschäftsordnung der stmk. Landesregierung

b)

Geschäftsverteilung der stmk. Landesregierung

c)

Geschäftsordnung des Amtes der stmk. Landesregierung

d)

Geschäftseinteilung des Amtes der stmk. Landesregierung

9.

Wer gibt die Büroordnung heraus?

a)

Landeshauptmann

b)

Landesamtsdirektor

c)

Landesregierung

10.

Ziele der Büroordnung sind lückenlose Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Amtsvorgängen.

a)

Richtig

b)

Falsch

11.

Die Büroordnung gilt nur für die physische Aktenführung.

a)

Richtig

b)

Falsch, auch für die Elektronische

12.

Darf unsere Kanzleimitarbeiterin Post öffnen, die 1. an die Dienststelle gerichtet ist und 2. zu meinen Handen?

a)

Nein, Briefgeheimnis

b)

Ja, da die Organisationseinheit zuerst genannt wurde

13.

Geschäftszeichen zur eindeutigen Kennzeichnung

a)

Ordnungszahl-Kürzel-Kennzahl-Jahr d. Anlage

b)

Kürzel-Kennzahl-Jahr d. Anlage-Ordnungszahl

c)

Kürzel-Kennzahl-Ordnungszahl-Jahr d. Anlage

14.

Ist die Büroordnung ein besonderer Erlass?

a)

Ja, sie ist von der drei Jahres Regelung ausgenommen

b)

Nein

c)

Ja, wie das Organisationshandbuch

15.

Organisationshandbuch

a)

lückenlose Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Amtsvorgängen

b)

gegliederte Zusammenfassung aller gültigen, generellen und aufeinander abgestimmten organisatorischen und betrieblichen Regelungen

c)

von 3 Jahres Regel ausgenommen

16.

Wie oft muss die Abteilungsleitung ein Organisationshandbuch erstellen?

a)

nur ein Mal, ist von 3 Jahres Regelung ausgenommen

b)

jährlich

c)

alle 3 Jahre