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Azubis - Rechte und Pflichten (Einstieg)

Total questions: 10

Worksheet time: 5mins

Name
Class
Date
1.

Was gilt für den Berufsschulunterricht?

a)

Ein Auszubildender muss die Berufsschule besuchen, wenn ihn der ausbildende Betrieb dafür freistellt.

b)

Ein Auszubildender muss die Berufsschule besuchen und sich aktiv am Unterricht beteiligen.

c)

Ein Auszubildender kann die Berufsschule besuchen, wenn sie ihm neue Inhalte vermittelt.

2.

Was gilt für das Berichtsheft?

a)

Ein Auszubildender muss ein Berichtsheft oder einen Ausbildungsnachweis führen und regelmäßig dem Betrieb vorlegen.

b)

Ein Auszubildender kann ein Berichtsheft oder einen Ausbildungsnachweis führen, wenn der Ausbildungsbetrieb einwilligt.

c)

Ein Auszubildender muss ein Berichtsheft oder einen Ausbildungsnachweis führen und regelmäßig den Erziehungsberechtigten vorlegen.

3.

Was gilt für Anweisungen?

a)

Ein Auszubildender hat das Recht auf autonome Entscheidungen bezüglich der eigenen Aufgaben und Arbeiten.

b)

Ein Auszubildender hat die Pflicht, die Anweisungen von weisungsberechtigten Personen zu befolgen.

c)

Auszubildender hat die Pflicht, Anweisungen von weisungsberechtigten Personen zu befolgen, auch wenn sie nicht dem Ausbildungsziel dienen.

4.

Was gilt für Urlaub?

a)

Ein Auszubildender hat die Pflicht, sich während des Urlaubs zu erholen.

b)

Ein Auszubildender hat die Pflicht, während des Urlaubs zu arbeiten.

c)

Ein Auszubildender hat die Pflicht, sich während des Urlaubs für den Ausbildungsbetrieb in Einsatzbereitschaft zu halten.

5.

Was gilt für Arbeitszeiten?

a)

Ein Auszubildender hat das Recht auf Gleitzeit.

b)

Ein Auszubildender hat das Recht auf freie Wahl der Urlaubstage.

c)

Ein Auszubildender hat das Recht auf möglichst zusammenhängende Urlaubstage.

6.

Was gilt für die Bezahlung?

a)

Ein Auszubildender muss ab dem 1. Krankheitstag dem Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest vorlegen.

b)

Ein Auszubildender muss ab dem 3. Krankheitstag dem Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest vorlegen.

c)

Ein Auszubildender muss ab dem 5. Krankheitstag dem Ausbildungsbetrieb ein ärztliches Attest vorlegen.

7.

Was gilt für die Bezahlung?

a)

Ein Auszubildender hat kein Recht auf angemessene Vergütung.

b)

Ein Auszubildender hat das Recht auf angemessene Vergütung.

c)

Ein Auszubildender hat das Recht auf eine angemessene, leistungsabhängige Vergütung.

8.

Was gilt für Festanstellung?

a)

Ein Auszubildender hat das Recht auf eine Festanstellung nach der Ausbildung, sofern er dies wünscht.

b)

Ein Auszubildender hat das Recht auf eine Festanstellung nach der Ausbildung, sofern seine Leistungen dies rechtfertigen.

c)

Ein Auszubildender hat kein Recht auf eine Festanstellung nach der Ausbildung.

9.

Was gilt für Prüfungen?

a)

Ein Auszubildender hat nicht die Pflicht, an den Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.

b)

Ein Auszubildender hat das Recht, für Zwischen- und Abschlussprüfungen vom Betrieb freigestellt zu werden.

c)

Ein Auszubildender hat kein Recht auf eine Festanstellung nach der Ausbildung.

10.

Was gilt für die Leistungsbeurteilung?

a)

Ein Auszubildender hat am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Empfehlungsschreiben des Ausbildungsbetriebs.

b)

Ein Auszubildender hat am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Arbeitszeugnis vom Ausbildungsbetrieb.

c)

Ein Auszubildender hat am Ende der Ausbildung das Recht auf ein Beurteilungsgespräch mit den Vorgesetzten, ein Empfehlungsschreiben und ein Arbeitszeugnis.