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WorksheetsBehandlungsvertrag
Total questions: 11
Worksheet time: 4mins
Wie kommt ein Behandlungsvertrag zu Stande?
Durch zwei überstimmenden WE.
Durch eine WE durch den Arzt.
Durch eine WE durch den Patienten.
Wie kann man die Schweigepflicht entbinden?
Durch Anruf von dem Patient.
Aufhebung der Schweigepflicht zur eigenen Verteidigung vor Gericht.
Durch gestörtes Vertrauensverhältnis.
Durch den Tod.
Welche Pflichten ergeben sich aus einem Behandlungsvertrag für den ZA?
Behindertengerechte Praxis und Schweigepflicht.
Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen und Meldepflicht.
Dokumentationspflicht und Anzeigepflicht.
Meldepflicht und Sorgfaltspflicht
Aspekte eines Aufklärungsgespräches:
Verfallsdatum der Medizinprodukte, Eigenanteil.
Diagnose, Ziele, Risikoaufklärung, Rezept ausstellen.h
Ablauf, Diagnose, Ziele, Erfolgsraten, Notwendigkeiten.
Was ist ein Dienstvertrag?
Erfolg wird garantiert. Kein Erfolg = Keine Vergütung.
Kunstgerechte Behandlung wird garantiert (sorgfältiges arbeiten)
Herstellung von ZE durch Zahntechniker.
Welche Pflichten hat ein Patient?
Honorarzahlung und Wahrnehmung des Termins.
Rechnung vor Behandlungsbeginn zahlen, Vorher Zähne putzen.
Mitwirkung bei der Behandlung, Unterstützung der Zahnärztlichen Maßnahmen.
Honorarzahlung, Aufklärungspflicht und Erscheinungspflicht.
Was sind mögliche Gründe zur Ablehnung einer Behandlung?
Überlastung der Praxis
Wenn der Patient seine Zähne nicht putzt
Zu spät kommen
Fehlende Fachgebietskenntnisse
Wann kann ein Zahnarzt einen Behandlungsvertrag beenden?
Bei gestörtem Vertrauensverhältnis.
Jederzeit formlos möglich.
Bei Kündigung.
Bei frechem Verhalten.
Was zählt zu einem Antrag der Behandlung ?
Die Terminvergabe.
Die Erklärung der Behandlung.
Das Platznehmen im Behandlungszimmer.
Duldung der Behandlung.
Wann haftet der Zahnarzt bei Behandlungsfehlern?
Wenn kein Erfolg am Behandlungsende vorliegt.
Nur wenn der Fehler ursächlich für den Schaden war.
Bei Verunreinigungen eines Kleidungsstückes.
Was sind gesetzliche Beweiserleichterungen zu Gunsten des Patienten?
Beherrschbare Risiken.
Grobe Behandlungsfehler.
Verletzung der Dokumentationspflicht.
Nichterhebung von Befunden.
