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Öffentliches Recht

Total questions: 87

Worksheet time: 44mins

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1.

Öffentliches Recht regelt unter anderem

a)

Tätigkeit der mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Rechtsträger

b)

Rechtsbeziehungen, bei denen sich die Beteiligten gleichberechtigt gegenüber stehen

c)

Rechtsbeziehungen, bei denen hoheitliche Macht seitens der Behörden ausgeübt wird

d)

Dass hoheitliche Gewalt nur in Ausübung der Gesetze ausgeübt werden darf

2.

Folgende Aussagen sind nur für privates Recht unter anderem zutreffend

a)

für die Rechtsdurchsetzung sind Zivilgerichte zuständig

b)

regelt die Zuständigkeit und Tätigkeit von Bundes- und Landesbehörden

c)

regelt die Rechtsbeziehungen, bei denen hoheitliche Macht seitens der Behörden ausgeübt wird

d)

regelt Rechtsbeziehungen, bei denen sich die Beteiligten gleichberechtigt gegenüber stehen

3.

Relativ zwingendes Recht...

a)

wird auch dispositives Recht genannt

b)

kann durch Vereinbarungen nicht verändert werden

c)

verstößt gegen dass Verfassungsrecht, da Gesetze immer absolut wirksam sein müssen

d)

kann durch Vereinbarungen nur zu Gunsten des Vertragspartners verändert werden

4.

Rechtserkenntnisquellen sind unter anderem

a)

Erlässe

b)

Amtsblatt der europäischen Union

c)

Bundesgesetzblätter

d)

Landesgesetzblätter

5.

Welche Aussage/n zum Stufenbau der Rechtsordnung trifft / treffen zu?

a)

Eine Norm niedrigerer Stufe darf einer Norm höherer Stufe widersprechen wenn dies zum Vorteil der Bürger ist

b)

Das EU-Recht steht über den Verfassungsgrundsätzen

c)

Verordnungen sind Normen mit genereller Rechtskraft und müssen dem Gesetz entsprechen

d)

Rangniedrigere Norm kann nur zustande kommen, wenn dies in einer höherrangigen Norm vorgesehen ist und darf nicht in Widerspruch zur höheren Norm stehen!

6.

Eine juristische Person...

a)

ist keine natürliche Person und wird daher rechtlich wie Sachen behandelt

b)

ist geschäftsfähig, aber nicht rechtsfähig

c)

ist ein Rechtssubjekt und somit Träger von Rechten und Pflichten

d)

ist ein Rechtsobjekt

7.

Generelle Rechtsnormen sind unter anderem

a)

Verfassungsgesetze

b)

"einfache" Gesetze

c)

Bescheide

d)

Verordnungen

8.

Individuelle Rechtsnormen sind

a)

Bescheid

b)

Vertrag

c)

Urteil

d)

Verordnung

9.

Das demokratische Prinzip besagt unter anderem, dass

a)

Österreich in Bundesländer mit eigenen Kompetenzen und Mitbestimmungsrechten aufgeteilt ist

b)

Österreich einen gewählten Bundespräsidenten hat

c)

die Staatsbürger gegenüber dem Staat Grund- und Freiheitsrechte haben

d)

alle Staatsbürger an der Staatswillensbildung beteiligt sind und somit Träger der Staatsgewalt sind (Souveränität)

10.

Welche Aussagen zum österreichischen Wahlrecht sind richtig

a)

das ö Wahlrecht ist gleich

b)

das ö Wahlrecht is unmittelbar

c)

Grundsatz der Verhältniswahl bedeutet, die Sitze im NR im Verhältnis auf die Parteien aufgeteilt werden

d)

das ö Wahlrecht ist mittelbar, da wir eine repräsentative Demokratie haben

11.

Das Gewaltentrennende Prinzip

a)

beinhaltet die Grund- und Freiheitsrechte

b)

regelt, dass es eine Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit gibt, um Machtkonzentration zu verhindern

c)

wird auch Föderalismus genannt

d)

besagt, dass die Staatsfunktionen voneinander unabhängigen Organen ausgeübt werden, die nicht in die Tätigkeiten anderer Organe eingreifen dürfen

12.

Das Rechtsstaatliche Prinzip bedeutet unter anderem, dass

a)

jede Entscheidung einer staatlichen Behörde (Urteil eines Gerichtes, Bescheid einer Verwaltungsbehörde, etc.) muss auf einer allgemein zugänglichen generellen Norm beruhen muss

b)

Die Zivilgerichte die Entscheidungen von Verwaltungsbehörden überprüfen

c)

alle generellen Normen - also auch Verordnungen - nur zum Nationalrat oder Landtag erlassen werden dürfen

d)

Generelle Normen nur in gesetzlich geordneten Verfahren erzeugt werden dürfen

13.

Föderalismus bedeutet, dass

a)

Österreich ein gewähltes Staatsoberhaupt hat

b)

Österreich ein Bundesstaat ist und somit die Staatsfunktionen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind

c)

es eine Trennung der Staatsfunktionen in Legislative, Exekutive und Judikative gibt

d)

die österreichische Staatsbürger Grund- und Freiheitsrechte haben

14.

Beschlussfassung (ohne vorherigen Beharrungsfassung des Bundesrates) durch den Nationalrat für "einfache" Gesetze liegt vor bei

a)

1/2 Anwesenheit und 2/3 der abgegebenen Stimmen

b)

1/3 Anwesenheit und absolute Mehrheit (1/2+1) der abgegebenen Stimmen

c)

1/2 Anwesenheit und absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen

d)

2/3 Anwesenheit und mindestens 1/2 der abgegebenen Stimmen

15.

Eine gültige Beschlussfassung durch den Nationalrat für Verfassungsgesetze liegt vor bei

a)

1/2 Anwesenheit und absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen

b)

1/2 Anwesenheit und 2/3 der abgegebenen Stimmen

c)

1/3 Anwesenheit und absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen

d)

2/3 Anwesenheit und mindestens 1/2 der abgegebenen Stimmen

16.

Welche Aussage/n zu den Verwaltungsgerichten ist / sind richtig?

a)

Es gibt insgesamt 10 Verwaltungsgerichte

b)

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich in allen Verwaltungsangelegenheiten in zweiter Instanz zuständig

c)

Das Bundesverwaltungsgericht ist in allen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zuständig

d)

Als Grundregel besteht eine Kompetenz der Landesverwaltungsgerichte (=subsidiäre Alleinzuständigkeit)

17.

Welche Aussagen zur Gerichtsbarkeit treffen zu?

a)

Gerichte sind zuständig zur Vollziehung in allen Zivilstreitigkeiten

b)

(Straf-)Gerichte sind in Strafsachen zuständig, die nicht von Verwaltungsbehörden in Verwaltungsverfahren zu behandeln sind

c)

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich mündlich und öffentlich

d)

Es gibt eine fixe Geschäftsaufteilung bei den Gerichten

18.

Beurteilen Sie folgende Aussage/n zu den genannten Höchstgerichten:

a)

Der Oberste Gerichtshof ist das oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen

b)

Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von Verwaltungshandlungen

c)

Der EuGH ist zuständig für Auslegung des EU-Rechts, Vorabscheidungsverfahren, etc

d)

Der Verwaltungsgerichtshof kontrolliert die Einhaltung der Verfassung inkl. Grundrechte

19.

Folgendes Höchstgericht ist auf nationaler Ebenen für Erkenntnisse in Zivil- und Strafsachen zuständig:

a)

Verfassungsgerichtshof

b)

Verwaltungsgerichtshof

c)

Oberster Gerichtshof

d)

Europäischer Gerichtshof

20.

Grundsätze der Verwaltung sind unter anderem:

a)

Weisungsgebundenheit der Verwaltungsorgange

b)

Weisungsfreiheit der Verwaltungsorgane

c)

Es gibt das Amtshaftungs- und Organhaftungsprinzip (nicht sicher ob richtig oder falsch)

d)

Verwaltugsorgane sind in ihren Handlungen an das Gesetz gebunden

21.

Welche Aussage/n zur Verordnung trifft / treffen zu?

a)

ist ein Gesetz im formellen aber nicht im materiellen Sinn

b)

ist ein Gesetz im materiellen Sinn aber nicht im formellen Sinn

c)

Es herrscht das Prinzip der Vorausbestimmung des Verordnungsinhaltes durch das Gesetz

d)

Verordnungen haben einen individuellen Adressatenkreis

22.

Handlungsform/ en der Hoheitsverwaltung ist/sind

a)

Verordnung

b)

Urteil

c)

Bescheid

d)

Vertrag

23.

Welche Aussage/n zur mittelbaren Bundesverwaltung treffen zu?

a)

Landesbehörden werden funktional als Bundesbehörden tätig

b)

Bundesbehörden werden funktional als Landesbehörden tätig

c)

Bundesbehörden führen in den Bundesländern ihre Agenden mittels eigener Behörden

d)

Landesbehörden vollziehen Bundesgesetze

24.

Welche Aussage/n zur unmittelbaren Bundesverwaltung trifft / treffen zu?

a)

Bundesbehörden vollziehen Bundesgesetze mittels eigener Behörden

b)

Landesbehörden vollziehen Bundesgesetze

c)

Bundesbehörden werden funktional als Landesbehörden tätig

d)

Landesbehörden werden funktional als Bundesbehörden tätig

25.

Welche Aussagen zur Selbstverwaltung treffen zu?

a)

Weisungsfreiheit im eigenen Wirkungsbereich

b)

die kommunale Selbstverwaltung ist in der Verfassung vorgesehen

c)

Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, d.h. übergeordneter Verband soll keine Aufgaben besorgen, die ein untergeordneter ebenso gut kann

d)

berufliche Selbstverwaltung ist gesetzlich nicht vorgesehen

26.

Welche Aussage/n zum Komulationsprinzip ist /sind richtig?

a)

Für ein Projekt werden alle relevanten Gesetze (Bau. Betriebsanlage. Umwelt) in einem Verfahren angewendet bzw. mit einem Bescheid erledigt

b)

Wenn ein Sachverhalt gleichzeitig mehreren Gesetzen unterliegt, sind für die Realisierung eines Projektes unter Umständen mehrere Bewilligungen erforderlich

c)

Konzentrationsprinzip ist ein anderer Begriff für Kumulationsprinzip

d)

Bewilligungen nach dem Forstrechtgesetz sind kumulativ zu erwirken

27.

Welche Aussage/n zum Konzentrationsprizip ist / sind richtig?

a)

Für ein Projekt werden alle relevanten Gesetze (Bau. Betriebsanlage. Umwelt) in einem Verfahren angewendet bzw. mit einem Bescheid erledigt

b)

.

28.

Welche folgenden Rechtsquellen gehören insbesondere zum Bereich Verwaltungsverfahren

a)

Strafprozessordnung

b)

Verwaltungsstrafgesetz

c)

Zustellgesetz

d)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

29.

Verwaltungsstrafrecht: Bei einer Verwaltungsübertretung...

a)

wird die zuständige Verwaltungsbehörde mittels Urteil entschieden

b)

wird keine Eintragung ins Strafregister vorgenommen

c)

ist stets eine öffentliche und mündliche Verhandlung durchzuführen

d)

liegt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vor, dass aufgrund von Verwaltungsgesetzen verboten ist

30.

Welche Aussage/n ist / sind richtig? Mit der Parteistellung verbundene Rechte sind unter anderem:

a)

Rechtsanspruch auf Geltendmachung der Entscheidungspflicht der Behörden

b)

Akteneinsicht

c)

Lediglich Verkündung aber nicht Zustellung des Bescheides

d)

Erhebung von Rechtsmitteln

31.

Wesensmerkmal/e eines Bescheides ist/sind

a)

genereller Adressatenkreis

b)

hoheitlicher Akt einer Verwaltungsbehörde

c)

Förmlichkeit

d)

Rechtswirksamkeit entfaltet sich durch Zustellung bzw. Verkündung

32.

Bestandteile eines Bescheids?

a)

Rechtsmittelbelehrung

b)

Spruch

c)

Bescheidadressat

d)

Hinweis auf Insolvenzverfahren

33.

Welche Aussage/n zur Beschwerdevorentscheidung trifft / treffen zu?

a)

Bescheid erlassende Behörde kann binnen zwei Monaten den angefochtenen Bescheid aufheben, abändern oder die Beschwerde zurück oder abweisen

b)

Eine Beschwerdevorentscheidung wird von der Behörde zweiter Instanz getroffen

c)

Gegen Beschwerdevorentscheidung kann binnen zwei Wochen nach Zustellung bei der Bescheid erlassenden Behörde ein Vorlageantrag gestellt werden

d)

Die Beschwerdevorentscheidung kann von der Bescheid erlassenden Behörde nur getroffen werden, wenn sie den Bescheid abändert

34.

Außerordentliche Mittel gegen einen Bescheid sind...

a)

Berufung

b)

Wiederaufnahme des Verfahrens

c)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

d)

Freispruch

35.

Welche Behörde ist in Österreich grundsätzlich für Bauangelegenheiten zuständig?

a)

Gemeinde - Bürgermeister

b)

Bezirksverwaltungsbehörden

c)

Landeshauptmann

d)

Landesregierung

36.

Welche Aussage/n zum Verantwortlichen Beauftragten trifft / treffen zu?

a)

Der verantwortlichen Beauftragte haftet für die Einhaltung der verwaltungsrechtlichen Bestimmungen mit seinem Privatvermögen

b)

Diverse Verwaltungsgesetze (zB ArbInsp.G) sehen die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften vor

c)

Durch die Bestellung eine verantwortlichen Beauftragten werden Gewerbeinhaber bzw Geschäftsführer von der Haftung gänzlich befreit.

d)

Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit ist im §9 Verwaltungsstrafgesetz geregelt

37.

Für die Ausübung eines freien Gewerbes...

a)

ist aufgrund der Ausnahme von der Gewerbeordnung keine Gewrbeberechtigung erforderlich

b)

braucht man eine Gewrbeberechtigung, jedoch ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen

c)

braucht man keine Betriebsanlagenbewilligung

d)

müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes vorliegen

38.

Wann ist für selbstständige Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung erforderlich?

a)

Bei Ausübung eines reglementierten Gewerbes

b)

Bei Ausübung eines freien Gewerbes

c)

wenn keine Betriebsanlagengenehmigung vorliegt

d)

bei Ausübung einer von der Gewerbeordnung ausgenommenen Tätigkeit

39.

Welce Aussage/n zum gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft/treffen zu?

a)

ist entweder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigter Dienstnehmer oder ein vertretungsbefugtes Organ bei Gesellschaften

b)

ist sowohl dem Arbeitgeber als auch der Gewerbebehörde zur Einhaltung des Gewerberechts verpflichtet und haftet für Verwaltungsstrafen persönlich mit seinem Privatvermögen

c)

ist verpflichtend zu benennen für Gesellschaften und von Einzelunternehmen ohne erforderlichen Befähigungsnachweis

d)

muss immer gleichzeitig der handelsrechtliche Geschäftsführer sein

40.

Eine Betriebsanlagengenehmigung

a)

ist nötig bei theoretischer Gefährdung oder Belästigung für Personen, Nachbarn oder Umwelt

b)

ist mit einer Gewerbeberechtigung nicht notwendig

c)

ist das gleiche wie eine Baugenehmigung

d)

muss vor Betriebsaufnahme vorliegen

41.

Ein Flächenwidmungsplan

a)

ist eine Verordnung des Landeshauptmannes in Vollziehung des jeweiligen Raumordnungsgesetzes

b)

ist grundsätzlich eine Verordnung der Gemeinde, in der das Gemeindegebiet in bestimmte Bereiche eingeteilt (Bauland, Grünland, etc) wird

c)

unterliegt der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung

d)

ist wesentlich bei der Erteilung einer Baubewilligung, da eine Baulandwidmung erforderlich ist

42.

Geschäftsfähigkeit: Ein/e 16 Jährige/r

a)

ist voll geschäftsfähig, weil ja auch wahlberechtigt

b)

kann über eigenes Einkommen verfügen, wenn keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse gegeben ist

c)

darf nur alterstypische Geschäfte abschließen mit der Ausnahme, dass Schenkungen ohne Bedingungen angenommen werden dürfen

d)

kann nur "hinkende Rechtsgeschäfte" abschließen

43.

Wodurch erfolgt bei Liegenschaften wesentlich der Eigentumswechsel

a)

durch Eintragung ins Grundbuch

b)

durch den Kauf

c)

durch Übergabe

44.

Welche Aussage/n zur Ersitzung trifft / treffen zu?

a)

Voraussetzung für die Ersitzung ist der gute Glaube und Ablauf einer gesetzlich definierten Frist

b)

Ersitzung für bewegliche Sachen ist 5 Jahre

c)

Ersitzung für unbewegliche Sachen ist 30 Jahre

d)

auch geborgte Sachen können ersessen werden, wenn die Ersitzungsfrist abgelaufen ist

45.

Welche Aussagen zum Pfandrecht sind richtig?

a)

Ein Pfandrecht an unbeweglichen Sachen kann nur durch Einverleihung ins Grundbuch erworben werden

b)

mit dem Pfandrecht ist immer auch ein Gebrauchsrecht verbunden

c)

ein Pfandrecht ist - wie das Eigentum - ein dingliches Vollrecht

d)

Ein Faustpfand ist ein Pfandrecht an beweglichen Sachen

46.

Servitut: Welche Aussagen treffen zu? Ein Servitut

a)

wird durch Einverleibung ins Grundbuch in absolutes Recht

b)

bewirkt, dass der Verpflichtete aktiv eine Leistung erbringen muss

c)

ist wie Eigentum dringendes Vollrecht

d)

verjährt durch mindestens 3 Jahre fortwährende Wiedersetzung und keiner gerichtlichen Geltendmachung des Berechtigten

47.

Baurecht: Welche Aussage(n) trifft / treffen zu? Ein Baurecht...

a)

betrifft Bauwerke, die sich auf fremden Grund befinden, ohne dass sie dort ständig bleiben sollen

b)

darf nur durch die öffentliche Hand oder Kirche eingeräumt werden

c)

gilt als unbewegliche Sache

d)

entsteht durch Eintragung ins Grundbuch und wird auch so übertragen

48.

Das Grundbuch wird geführt von

a)

den Bezirksgerichten

b)

den Gemeinden

c)

den Bezirkshauptmannschaften

d)

den Landesgerichten

49.

Folgende Grundsätze gelten insbesondere im Grundbuchsrecht

a)

Eintragungsprinzip

b)

Prioritätsprizip

c)

Publizitätsprinzip

d)

Offizialmaxime

50.

Das Grundbuch besteht insbesondere aus

a)

Hauptbuch und Urkundensammlung

b)

Flächenwidmungsplan

c)

Löschungsverzeichnis

d)

Kataster

51.

Das B-Blatt des Hauptbuches enthält insbesondere

a)

Eigentümer und Anteile

b)

Einlagezahl

c)

Dienstbarkeit in dienender Stellung

d)

Berechtigungen wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

52.

Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag sind unter anderem

a)

Geschäftfähigkeit

b)

Deliktsfähigkeit

c)

jedenfalls schriftlich, weil sonst ja nicht beweisbar

d)

übereinstimmende Willenserklärung

53.

Vetragsfreiheit (=Privatautonomie) bedeutet insbesondere, dass

a)

Verträge grundsätzlich formfrei gültig zustande kommen

b)

nur Nichtunternehmer (=Private) im Rahmen der Gesetze den Vertragsinhalt frei wählen können

c)

Vertragsinhalt im Rahmen der Gesetze frei gestaltet werden kann

d)

Vertragstypen in Privatrechtsgesetzen fix vorgegeben sind

54.

Welche Aussage/n zur zivilrechtlichen Verjährung trifft/ treffen zu

a)

Verjährung bedeutet, dass der Anspruch verfällt und daher nicht mehr besteht

b)

Verjährung bedeutet, dass der Anspruch gerichtlich nicht mehr durchsetzbar ist

c)

durch eine außergerichtliche Mahnung kann die Verjährung verhindert werden

d)

Die Verjährungszeit für Forderungen des täglichen Lebens beträgt 3 Jahre

55.

Welche Aussagen zum Kataster treffen zu?

a)

Kataster wird von den Vermessungsämtern geführt und dient der Einsichtnehmung tatsächlicher Grundstücksverhältnisse

b)

eine Grundbuchseintragung darf ohne Grenzkatasternachweis nicht durchgeführt werden

c)

Grenzkataster sind Grundstücksgrenzen verbindlich nachgewiesen

d)

Der Kataster wird von den Bezirksgerichten geführt und ist wie das Grundbuch ein öffentliches Register

56.

Lieferverzug. Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers

a)

ist nicht möglich, denn Verträge sind einzuhalten

b)

bei einem Termingeschäft unter Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich

c)

bei einem Fixgeschäft nicht erforderlich, da der Vertrag im Zeitpunkt der Nichterfüllung verfällt

d)

nur möglich wenn ein Schaden entstanden ist

57.

Welche Aussagen zu den AGB´s treffen zu?

a)

AGB sind gegenüber Konsumenten unzulässig da sie nachteilige Klausel beinhalten

b)

AGB werden für immer gleichartig geschlossene Verträge zusammengefasst

c)

AGB gelten, wenn Vertragspartner auf seine AGB verweist und der andere dies akzeptiert

d)

Unklare Regelungen werden zum Nachteil des Vertragsformulierers ausgelegt (Transparenzgebot)

58.

Welche Aussagen zu Allgemeinene Geschäftsbedingungen (AGB) trifft / treffen zu?

a)

Es herrscht das Trasparenzgebot, d.h. unklare Regelungen werden zum Nachteil des Vertragsformuliereres ausgelegt

b)

AGB werden für immer gleichartig geschlossene Verträge zusammengefasst

c)

AGB gelten, wenn Vertragspartner auf seine AGB verweist und der andere dies akzeptiert

d)

AGB sind gegenüber Konsumenten unzulässig da sie nachteilige Klausel beinhalten

59.

Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen ist

a)

6 Monate

b)

1 Jahr

c)

2 Jahre

d)

3 Jahre

60.

In welchem maßgeblichen Zeitpunkt muss ein Mangel vorhanden sein, damit der Käufer Gewährleistungsansprüche hat

a)

bei Vertragsabschluss

b)

bei Übergabe bzw Erfüllung

c)

Bei Bezahlung der Rechnung

d)

während der Frist von 2-3 Jahren

61.

Die unternehmerische Untersuchungs- und Rügepflicht

a)

bedeuted, dass Unternehmer gelieferte Ware zumindest stichprobenartig untersuchen und festgestellte Mängel laut Gesetz per Einschreiben innerhalb von 3 Wochen rügen müssen

b)

gilt nur für zweiseitige unternehmensbezogene Geschäfte

c)

bedeutet, dass Unternehmer gelieferte Ware zumindest stichprobenartig untersuchen und festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist rügen müssen

d)

ist im Unternehmensgesetzbuch geregelt

62.

Schadenersatz kann geltend gemacht werden

a)

sobald ein Schaden auch nur verursacht wurde

b)

wenn der Schädiger kausal rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat

c)

absolut 30 Jahre lang, jedoch innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger

d)

lediglich wenn ein Geschäft zwischen Kaufleuten vorliegt

63.

Die Stornogebühr

a)

dient zur Sicherstellung von etwaigen Schadenersatzansprüchen

b)

muss vertraglich vereinbart werden und berechtigt bei der Bezahlung zum Rücktritt vom Vertrag (Reugeld)

c)

darf mit einem Konsumenten nicht vereinbart werden

d)

ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt zum Rücktritt vom Vetrag, wenn mindestens 15% des Auftragswertes überschritten werden

64.

Folgende Aussagen zum Konstenvoranschlag an den Verbraucher ohne Zusatzvereinbarung treffen zu

a)

ist kostenlos

b)

ist kostenpflichtig

c)

Preis ist verbindlich

d)

Preis ist unverbindlich

65.

Definition Bankgarantie: Was stimmt?

a)

Eine Bankgarantie kann unter anderem zur Sicherung eines Haftrücklasses vereinbart werden

b)

Zur Sicherung einer Forderung verpflichtet sich ein Dritter (=Bürge), für eine fremde Schuld die Haftung zu übernehmen

c)

Eine Bank gibt ein abstraktes Versprechen, zu Gunsten eines Dritten bei Vorliegen bestimmter Umstände Zahlung zu leisten.

d)

Es wird garantiert, dass bei Verzug mit einer Teilleistung der ganze Rest fällig ist.

66.

Schadenersatzanspruch aus Vertrag: Welche Aussagen treffen zu?

a)

der Geschädigte hat die Beweislast für das Vorliegen des Schadens

b)

Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn die AGB vereinbart

c)

der Geschädigte muss fremdes Verschulden beweisen

d)

der (vermeintliche) Schädiger muss seine Schuldlosigkeit beweisen

67.

Befindet sich der Käufer (beidseitiger Handelskauf) im Annahmeverzug

a)

muss der Verkäufer laut Gesetz noch mindestens 2 Lieferversuche durchführen

b)

kann der Verkäufer den Kaufpreis nicht verlangen

c)

muss der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten

d)

kann die Ware vom Verkäufer in einem öffentlichen Lagerhaus hinterlegt werden

68.

Welche Aussagen zur Gewährleistung treffen zu: Gewährleistung ist:

a)

die Verpflichtung des Unternehmers, eine schadhafte Ware auszutauschen soweit ihn ein Verschulden trifft

b)

eine Leistung, die der Verkäufer bei Verzug gewähren muss

c)

gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, verschuldensunabhängig für Mängel einzustehen, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte

d)

grundsätzlich zwingendes Recht hinsichtlich Verbraucher

69.

Arten des Eigentums: Beim schlichten Miteigentum....

a)

erfolgt die ordentliche Verwaltung grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss; außerordentliche VW erfordert Einstimmigkeit – Sicherstellung bei drohenden Schäden

b)

haben mehrere Personen quotenmäßiges Eigentumsrecht an einer Sache aufgrund von Gesetz, Vertrag, letztwilliger Verfügung

c)

können Miteigentümer über ihren Anteil selbständig verfügen

d)

ist das Eigentumsrecht verbunden mit dem dinglichen Recht, ü

70.

Die absolute Verjährungszeit nach dem ProdukthaftungsG,

a)

allgemeine Verjährungsfrist: 30 Jahre

b)

2 Jahre

c)

– kurze Frist: 3 Jahre für Forderungen des täglichen Lebens: z.B. Kaufpreisforderungen, Werklohn, Miet- und Pachtzins, DN-forderungen, Zinsen, etc.

d)

5 Jahre

71.

Welche Aussage/n ist/sind zutreffend: Sachenrechte ...

a)

regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen und Sachen ??????

b)

sind absolute Rechte (dingliche Rechte)

c)

Ein Sachenrecht wird durch Titel (z.B. Vertrag) und Modus (Übergabe) erworben / übertragen

d)

regeln vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Personen ??????

72.

Welche Aussage/n ist /sind zur Willenserklärung zutreffend

a)

es gibt ausdrückliche (mündlich, schriftlich oder mittels Notariatsakt) Willenserklärung, schlüssige (= konkludent) Willenserklärung

b)

Schlichtes Schweigen zählt als Zustimmung

c)

Willenserklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgegeben werden

d)

mündliche Willenserklärungen sind in allen Fällen ausreichend

73.

Rücktritt vom Vertrag ist unter anderem...

a)

jederzeit auch ohne Vereinbarung möglch, wenn der ....

b)

nach dem Gewährleistungsrecht bei unbehebbaren, wesentlichen Mängeln

c)

für Verbaucher nach diversen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes

d)

bei Lieferverzug unter Setzung einer Nachfrist möglich

74.

Wer trägt während des Annahmeverzuges die Gefahr des zufälligen Unterganges des Leistung?

a)

der beauftragte Zustelldienst

b)

der Schuldner der Leistung

c)

der Gläubiger der Leistung

d)

der Inhaber der Lagerstätte,wo die Sache hinterlegt wurde

75.

Zur Judikative gehören...

a)

Bundespräsident

b)

Höchstgerichte

c)

Ordentliche Gerichte - also Zivil- und Strafgerichte

d)

Landeshauptmann

76.

Folgende dingliche Sachenrechte werden insbesondere ins Grundbuch einverleibt

a)

Servitut

b)

Gewerberecht

c)

Superädifikat

d)

Reallast

77.

Zur Exekutive gehören

a)

Bundesregierung (Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesministerium)

b)

Parlament

c)

Landeshauptmann

d)

Bundespräsident

78.

Welche Aussagen treffen auf die Rechtsquellen des Verwaltungsstrafrechtes zu?

a)

Der Ablauf des Verwaltungsstrafverfahrens ist in den diversen Materiengesetzen zum Verwaltungsgesetz geregelt

b)

Verwaltungsstrafbestimmungen und Strafausmaß finden sich in den Materiengesetzen zum Verwaltungsrecht

c)

Verwaltungsstrafbestimmungen und Strafausmaß finden sich im Strafgesetzbuch

d)

Das Verwaltungsstrafgesetz regelt den Ablauf des Verwaltungsstrafverfahrens, an welchen sich die Behörde strikt halten muss

79.

Eine Revision ist ein Rechtsmittel

a)

gegen Erkenntnis an den Verwaltungsgerichtsof oder Verfassungsgerichtshof (VWGH)

b)

Bundesfinanzgericht

c)

Landeshauptmann

d)

Gemeindevorstand

80.

Welche Aussage/n zur juristischen Person ist/sind richtig?

a)

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deren Rechtsfähigkeit ergibt sich aus dem entsprechenden Gesetz (zB Gemeinde, Universität, Bundesland, Sozialversicherung)

b)

Juristische Personen des Privatrechts sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes

c)

Juristische Personen des Privatrechts entstehen ab Gründung eines Unternehmens und damit sie rechts- und handlungsfähig sind auch wenn sie nicht ins Firmenbuch eingetragen werden

d)

Jurisitische Personen des Privatrechts (zB GmbH AG), entstehen unter anderem durch Eintragung ins Firmenbuch

81.

Bei der Privatwirtschaftsverwaltung...

a)

ist das Verwaltungsverfahrensgesetz anwendbar

b)

besteht keine Hoheitsgewalt

c)

herrscht das Prinzip der einseitigen Anorndungsbefugnis (Imperium), weil Vergaberecht öffentliches Recht ist

d)

bedienen sich Verwaltungsorgane privatrechtlicher Handlungsformen (Vertrag)

82.

Oberstes Verwaltungsorgan des Bundes sind:

a)

Bundespräsident

b)

Nationalratspräsident

c)

Bundeskanzler

d)

Bundesminister

83.

Welche Aussage/n zur Bundesgesetzgebung trifft/treffen zu?

a)

Der Bundesrat hat bei allen Gesetzen ein absolutes Vetorecht

b)

Der Nationalrat wird vom Bundesrat gewählt

c)

Die Bundesregierung kann einfache Gesetze und Verfassungsgesetze auch ohne Parlament beschließen

d)

Die Bundesregierung macht Gesetzesvorschläge durch sogenannte Regierungsvorlagen

84.

Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen ist

a)

6 Wochen

b)

2 Monate

c)

2 Jahre

d)

3 Jahre

85.

Das C-Blatt im Grundbuch

a)

ist das Lastenblatt

b)

enthält alle einen Grundbuchskörper belastenden dinglichen Rechte und Beschränkungen

c)

enthält Pfandrechte, Dienstbarkeiten in dienender Stellung, Reallasten, Belastungsund Veräußerungsverbote, Bestandsrechte, Baurecht, Vorkaufsrechte, etc.

d)

enthält alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

86.

Das Gutbestandsblatt im Grundbuch ist

a)

das A1-Blatt

b)

enthält Grundstücknummern

c)

enthält Fläche, Hinweis auf Vermessung

d)

enthält Grundbuchskörper belastenden dinglichen Rechte und Beschränkungen

87.

Das A2 Blatt gibt Auskunft über...

a)

Hinweise auf Superädifikate

b)

öffentlich-rechtliche Beschränkungen und Lasten

c)

alle mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Rechte wie Dienstbarkeiten in herrschender Stellung

d)

Pfandrechte, Reallasten