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Thema 6.5 (2/3)

Total questions: 10

Worksheet time: 6mins

Name
Class
Date
1.

Wann ruht der Anspruch auf Krankengeld?

a)

Soweit und solange beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen wird.

b)

Die Krankmeldung nicht rechtzeitig gemeldet wird.

c)

Bezug von Mutterschaftsgeld

d)

Bezug von Übergangsgeld

e)

Bezug von Weihnachtsgeld

2.

Welche Antwort ist richtig?

a)

Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, wenn das Krankengeld aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit zu berechnen ist.

b)

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Elternzeit aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beginnt.

3.

Wann wird das Krankengeld angepasst?

a)

Niemals.

b)

Nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraumes.

c)

Nach Ablauf eines Jahres nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

d)

Immer zum 01.07. eines Jahres.

4.

Welcher Anpassungsfaktor ist gültig, wenn die Arbeitsunfähigkeit am 01.06.2019 begonnen hat und Bemessungszeitraum Mai 2019 war?

a)

01.07.2020

b)

01.07.2019

c)

01.07.2018

5.

Was ist anzupassen?

a)

Bruttokrankengeld

b)

Nettokrankengeld

c)

Beitragsbemessungsgrundlage

6.

Stimmt die Aussage? Das Krankengeld ist grundsätzlich unbegrenzt zu zahlen.

a)

Ja.

b)

Nein.

c)

Habe ich keine Meinung zu.

7.

Stimmt die Aussage? Blockfristen sind starre Fristen.

a)

Ja.

b)

Nein.

c)

Habe ich keine Meinung zu.

8.

Was ist richtig?

a)

Zum Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts der Arbeitsunfähigkeit muss auch eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bestehen.

b)

Zeiten der PKV werden angerechnet.

c)

Zeiten anderer Krankenkassen werden angerechnet.

9.

Stimmt die Aussage? Wird der KG-Anspruch nicht ausgeschöpft, beginnt ein neuer Anspruch bei Eintritt einer neuen Blockfrist.

a)

Ja

b)

Nein

c)

Habe ich keine Meinung zu.

10.

78 Wochen sind wieviel Tage?

a)

546 Tage

b)

545 Tage

c)

547 Tage