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ZF LF 12 Mahnverfahren, Insolvenz, Verjährung

Total questions: 10

Worksheet time: 7mins

Name
Class
Date
1.

Welche Folge hat das Verhalten des Antragstellers beim gerichtlichen Mahnverfahren in der ersten Runde?

a)

Zahlung --> Vollstreckungsbescheid

b)

Widerspruch --> Gerichtsverhandlung

c)

Schweigen --> Ende des Verfahrens

2.

Welche Folge hat das Verhalten des Antragstellers beim gerichtlichen Mahnverfahren in der zweiten Runde?

a)

Zahlung --> Ende des Verfahrens

b)

Schweigen --> Gerichtsverhandlung

c)

Einspruch --> Zwangsvollstreckung

3.

Welche Folge hat das Verhalten des Antragstellers beim gerichtlichen Mahnverfahren in der dritten Runde?

a)

Zwangsvollstreckung mit Pfändung: kein Vermögen --> Erzwingungshaft

b)

Zwangsvollstreckung mit Zwangsvollstreckung: Pfandsiegel, Austauschpfändung, Taschenpfändung, Lohnpfändung

c)

Zwangsvollstreckung mit Pfändung: Pfandsiegel, Austauschpfändung, Taschenpfändung, Lohnpfändung

4.

Welche Aussagen sind richtig?

a)

Ist eine Forderung verjährt, so kann sie nicht mehr gerichtlich eingeklagt werden!

b)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre

c)

Beginn der Verjährungsfrist mit Eintritt der Forderung.

d)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

5.

Welche Aussagen sind richtig?

Eine Lieferantenrechnung ist am 19.01.2020 fällig.

a)

Fälligkeit des Anspruchs: 19.01.2020

b)

Beginn der Verjährung: 31.12.2023 plus 3 Jahre

c)

Ende der Verjährung: 31.12.2020

d)

Forderung ist verjährt am: 01.01.2024

6.

Welche Aussage ist zur Verschiebung der Verjährung richtig?

a)

Hemmung: Verjährungsfrist wird durch hemmendes Ereignis (z. B. Klageerhebung, Zustellung Mahnbescheid) gestoppt und läuft danach normal weiter.

b)

Hemmung: tritt ein, wenn Schuldner um Zahlungsaufschub bittet, Teilzahlung oder Zinszahlung leistet.

c)

Unterbrechung: tritt ein, wenn Schuldner um Zahlungsaufschub bittet, Teilzahlung oder Zinszahlung leistet.

d)

Unterbrechung: Verjährungsfrist wird durch hemmendes Ereignis (z. B. Klageerhebung, Zustellung Mahnbescheid) gestoppt und läuft danach normal weiter.

7.

Nach dem gerichtlichen Insolvenzverfahren muss der Schuldner was erfüllen?

a)

den pfändbaren Teil seines Einkommens abführen.

b)

sich bei Arbeitslosigkeit um eine Arbeit bemühen, aber nicht jede annehmen.

c)

Jeden zweiten Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen.

d)

ererbtes Vermögen zur Hälfte zur Tilgung seiner Schulden abführen.

8.

Welche Aussagen zu den Verjährungsfristen sind richtig?

a)

Die Regelverjährung von drei Jahren beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.

b)

Grundstücksrechte verjähren nach 5 Jahren.

c)

Die Regelverjährung von drei Jahren beginnt mit der Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis des Gläubigers.

d)

Grundstücksrechte verjähren nach 10 Jahren.

9.

Welche Ereignisse führen zu einer Unterbrechung der Verjährung?

a)

Durch Gläubiger: Teilzahlung, Zinszahlung, Bitte um Stundung, Sicherheitsleistung.

b)

Verjährungsfrist beginnt neu zu laufen ab Unterbrechung = Abbruch + Neuanfang

c)

Durch Schuldner: Teilzahlung, Zinszahlung, Bitte um Stundung, Sicherheitsleistung.

10.

Um was kann die Hemmung der Verjährung verlängert werden?

a)

Zeitspanne der Hemmung

b)

Verlängerung

c)

Pause + Verlängerung