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Einkunftsarten

Total questions: 6

Worksheet time: 5mins

Name
Class
Date
1.

Alfred Meier besitzt als selbständiger Arzt eine Praxis in Düsseldorf.

a)

Einkünfte nach § 15 EStG.

b)

Einkünfte nach § 18 EStG, da Ausübung eines Katalogberufs.

2.

Der Politiker Johannes Blau ist Mitglied des Aufsichtsrates der Mayer AG in Leverkusen. Für die Teilnahme an den Aufsichtsratsitzungen erhält erjährlich 5.000 €

a)

Einkünfte aus § 18 EStG, da Ausübung eines Katalogberufs.

b)

Einkünfte aus § 15 EStG, da kein Katalogberuf.

c)

Einkünfte aus § 18 EStG, da eine sonstige selbstständige Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied vorliegt.

3.

Die Rechtsanwälte Sandmann und Rabe haben ihre beiden Praxen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen.

a)

Einkünfte gemäß § 15 (1) S. 1 Nr. 2 EStG, da es sich um eine GbR handelt.

b)

Auch eine GbR als Personengesellschaft kann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, so dass Einkünfte nach § 18 EStG (Katalogberuf) vorliegen.

4.

Bernhard Groß ist als Oberarzt in einem Krankenhaus angestellt.

a)

Einkünfte nach § 18 EStG.

b)

Einkünfte nach § 19 EStG.

c)

Einkünfte nach § 15 EStG.

5.

Ein Lehrer erteilt außerhalb seiner Schulzeit Nachhilfeunterricht.

a)

Einkünfte nach § 19 EStG

b)

Einkünfte nach § 18 EStG.

c)

Einkünfte nach § 15 EStG.

6.

Der Zahntechniker Carl Zange betreibt ein Dentallabor.

a)

Einkünfte aus § 15 EStG.

b)

Einkünfte aus § 18 EStG, da Katalogberuf...

c)

Einkünfte aus § 18 EStG, da ein den Katalogberufen ähnlicher Beruf (auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig).