WorksheetsLeben im Rechtsstaat - LEK Vorbereitung
Total questions: 16
Worksheet time: 14mins
Die gesetzgebende Gewalt (Parlament), die vollziehende Gewalt (Regierung) und die Rechtsprechung sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Regierung und die Verwaltung halten sich mit ihren Maßnahmen streng an die Grundrechte und an das geltende Recht. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Gesetze gelten für alle und werden ohne Ansehen der Person auf alle gleich angewandt. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, sich an Gerichte zu wenden, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Rechtsvorschrift muss vorher bekannt sein, damit sie eingehalten werden kann. Deshalb darf niemand für eine Tat bestraft werden, die vorher nicht verboten war. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Richter sind in ihrem Urteil nur an den Gesetzestext gebunden. Niemand darf ihnen ein Urteil vorschreiben. Dieses Prinzip des Rechtsstaats nennt man:
(a)
Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, heißt:
(a)
Die Fähigkeit, nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko Verträge abzuschließen, nennt man:
(a)
Die Fähigkeit, sich durch das Begehen einer unerlaubten Handlung schadensersatzpflichtig zu machen, nennt man:
(a)
Die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein, nennt man:
(a)
Die beschränkte Geschäftsfähigkeit erreicht man ab dem (a) Lebensjahr
Bedingte Deliktsfähigkeit erreicht man ab dem ... Lebensjahr
(a)
Religionsmündig ist ein Mensch ab dem ... Lebensalter
(a)
Beschränkte Strafmündigkeit erreicht man ab dem ... Lebensalter
(a)
Deliktfähigkeit erreicht man ab dem ... Lebensalter
(a)
Geschäftsfähig ist man ab dem ... Lebensjahr
(a)
