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Strafrecht

Total questions: 5

Worksheet time: 3mins

Name
Class
Date
1.

Was trifft auf "Vergeltung" zu?

a)

Die Strafe ist kein gerechter Ausgleich für die Tat.

b)

Schadenszufügung gegen den ursprünglichen Täter, um etwas zu vergelten, ist in Deutschland nicht erlaubt.

c)

Es muss niemand bestraft werden, um die Gerechtigkeit wieder herzustellen.

2.

Was trifft auf "Schadensersatz" zu?

a)

Es gilt das Sprichwort "Finger um Finger - Zeh um Zeh!"

b)

Ene Schadenszufügung kann ebenso Schadensersatz sein.

c)

Ein Straftäter wird bestraft, damit Gerechtigkeit wieder hergestellt wird.

3.

Was trifft auf "Abschreckung" zu?

a)

Diese Art der Bestrafung hält meist keine Menschen ab, eine Straftat zu begehen.

b)

Mitmenschen sollen durch Abschreckung mittels harter Strafen davon abgehalten werden, ein Verbrechen zu begehen.

c)

Hier gilt das Sprichwort "Auge um Auge - Zahn um Zahn!"

4.

Was trifft auf "Schutz" zu?

a)

Als Strafe kann ein Gefängnisaufenthalt folgen.

b)

Landet ein Täter im Gefängnis, bleibt bei den Bürgerinnen und Bürger ein Gefühl der Schutzlosigkeit zurück.

c)

Ein Täter kommt ins Gefängnis, damit er sich dort geschützt ist.

5.

Was trifft auf "Resozialisierung" zu?

a)

Resozialisierung bedeutet "Besserungsanstalt".

b)

Ein verurteilter Täter lernt, sich wieder besser in die Gesellschaft einzugliedern.

c)

Ein Straftäter wird mit Medikamenten ruhig gestellt, damit er nicht mehr rückfällig wird und erneut eine Straftat begeht.