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WorksheetsAllgemeine Geschäftsbedingungen_AnfB1
Total questions: 14
Worksheet time: 14mins
1 Allgemeines und Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der JPBS AG. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
Die Klausel ist korrekt und wirksam.
Die Klausel ist unwirksam, da abweichende Absprachen vor den AGB gelten.
2 Leistungsumfang, Preise
2.1 JPBS ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistung und weitere in Anspruch genommene Dienste vereinbarten Preise zu bezahlen.
Die Klausel ist unwirksam, da die Beschreibung unspezifisch ist.
Die Klausel ist korrekt und wirksam.
2.2 Sonderbestimmung Tablets: Sollten aufgrund der starken Nachfrage Tablets nicht lieferbar sein, behält sich JPBS das Recht vor, statt der bestellten Tablets sämtlicher Marken auch Laptops mit ähnlicher Konfiguration zu liefern.
Die Klausel ist korrekt und wirksam.
Die Klausel ist unwirksam, weil die Leistungsänderung nicht zumutbar ist, da ein Laptop etwas ganz anderes ist als ein Tablet.
2.3 Bei zu liefernden Waren behält sich JPBS innerhalb der ersten acht Wochen nach Vertragsschluss vor, eventuelle Preiserhöhungen der Lieferanten an den Endkunden weiterzugeben.
Die Klausel ist korrekt, da das Risiko der Preiserhöhung vertraglich auf den Kunden übertragen werden darf.
Eine Bestimmung, die die Erhöhung des Entgelts für Waren innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss vorsieht, ist unwirksam.
3 Rügepflicht des Käufers
3.1 Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und generell nur bis zwei Tage nach dem Kauf möglich. Danach ist jede weitere Reklamation durch den Käufer ausgeschlossen.
Die Klausel ist wirksam, da der Kunde eine solche Klausel erwarten kann.
Die Klausel ist unwirksam; es liegt ein Verstoß gegen die
Generalklausel (Inhaltskontrolle) vor, da ein versteckter Mangel erst später feststellbar ist.
3.2 Der Käufer hat bei Mängeln zu belegen, dass diese bereits vor Übergabe der Ware bestanden haben.
Die Klausel ist wirksam, da der Verkäufer nicht wissen kann was der Kunde mit der Ware macht.
Die Klausel ist unwirksam, weil der Verkäufer die Beweislast
zum Nachteil des Käufers ändert.
4 Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt im Verhältnis zu Verbrauchern einen Monat bei Neuware, bei gebrauchter Ware gibt es keine Gewährleistung. Die Gewährleistung besteht lediglich in der Nachbesserung.
Die Klausel ist korrekt, da man gebrauchte Ware nicht in gleicher Qualität ersetzen kann.
Die Klausel ist unwirksam; es liegt ein Verstoß gegen die
Generalklausel (Inhaltskontrolle) vor, da die gesetzliche Gewährleistungspflicht 24 Monate beträgt.
4.2 Von jeglicher Gewährleistung bei Neuware ausgeschlossen sind:
a) Mängel, die vom Käufer zu vertreten sind ( z.B. Beschädigung durch falsche Bedienung u. A.),
b) Mängel durch Verschleiß bei etwaiger Überbeanspruchung oder Mängel durch höhere Gewalt.
Die Klausel ist korrekt und wirksam.
Die Klausel ist unwirksam, da auch Verschleißteile der Gewährleistung unterliegen.
5 JPBS-Community
Der Käufer eines Tablets/PCs/Laptops verpflichtet sich gleichzeitig zu einer Mitgliedschaft in der JPBS-Community. Den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro pro Jahr übernimmt ebenfalls der Käufer.
Die Klausel ist wirksam, da der Kunde mit dieser Zusatzleistung rechnen kann und nur Vorteile für ihn hat.
Die Klausel ist unwirksam, da es sich um eine überraschende
Klausel handelt. Mit dieser Bestimmung musste ein Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags über ein Tablet nicht rechnen.
6 Zahlungsbedingungen
Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen ist JPBS neben der Berechnung von Verzugszinsen berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 350 Euro, abhängig von der Rechnungshöhe, zu verlangen.
Die Klausel ist korrekt, da der Kunde damit rechnen muss und Zahlungsverzug ein großes Problem für das Unternehmen darstellt.
Die Klausel ist unzulässig; eine Vertragsstrafe darf im Fall eines
Zahlungsverzugs nicht erhoben werden.
7 Widerruf
Ein Widerrufsrecht wird dem Käufer nicht eingeräumt.
Die Klausel ist wirksam, da der Händler zurückgegebene Ware nur für weniger Geld verkaufen kann.
Der Ausschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs-
rechts ist nicht möglich und verstößt aufgrund der unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers gegen die Generalklausel.
Fall 1
Frau Meier hat sich beim Versandhaus „Bemazon“ ein neues Kleid bestellt — sie möchte es zur Hochzeit ihrer Schwester tragen. Liefertermin ist der 3. April. Das Versandhaus weist während des Bestellvorgangs ausdrücklich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Käufer kann sie über einen Link abrufen und herunterladen. Außerdem muss der Käufer zustimmen, dass er die AGB gelesen hat — nur dann kann der Bestellvorgang abgeschlossen werden.
Die AGB sind lesbar und über einen Link erreichbar. Es gibt einen ausdrücklichen Hinweis. Der Käufer muss den AGB ausdrücklich zustimmen.
Die AGB sind Bestandteil des Vertrags geworden.
Die AGB sind kein Bestandteil des Vertrags geworden, da die AGB nur über einen Link erreichbar waren.
Fall 2:
Zwei Tage später erhält Frau Meier eine E-Mail des Versandhauses. Man teilt ihr darin unter Bezug auf §5 der AGB mit, dass man ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktritt.
§ 5 Rücktritt
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten zu können.
Die AGB sind Bestandteil des Vertrags geworden, da Frau Meier mit einer solchen Klausel rechnen muss.
Die Klausel ist unwirksam, da ohne sachlich gerechtfertigten
Grund keine Lösung von der Vertragspflicht möglich ist.
Fall 3:
Sarah, eine Schwester von Frau Meier, bestellt beim Versandhaus „Bemazon“ ein Kleid für 100 Euro. Diesmal klappt alles — nach zwei Tagen wird das Kleid geliefert. Vor lauter Freude vergisst Sarah die Rechnung. Vierzehn Tage nach Lieferung erhält Sie eine Mahnung der „JPBS“: Sie soll 15 Euro Verzugszinsen bezahlen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, dem Kunden ohne Mahnverfahren pauschal 15 Prozent Verzugszinsen zu berechnen
Die AGB sind Bestandteil des Vertrags geworden, da Verzugszinsen bis zu 20% pauschal berechnet werden dürfen.
Die Klausel ist unwirksam, da der Lieferant zunächst verpflichtet ist, zu mahnen.
