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Arbeit und Sozialrecht

Total questions: 69

Worksheet time: 1hrs 9mins

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1.

Was umfasst der Begriff Sozialrecht

a)

Alle Rechtsnormen, die staatlich organisierte Hilfe zugunsten des Einzelnen in bestimmten Risikofällen regeln

b)

Die Fürsorge bzw. Sozialhilfe

c)

Die Kündigungsentschädigung

d)

Die steuerfinanzierte Versorgung von Beamten und Kriegsopfern

2.

Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

a)

Der Arbeitnehmer kann sich beliebig Urlaub nehmen

b)

Der Arbeitgeber kann Urlaub beliebig einseitig anordnen

c)

Urlaub kann schriftlich, mündlich oder konkludent vereinbart werden

3.

Welche der nachfolgenden Rechtsgebiete umfasst das Arbeitsrecht?

a)

Privatrecht

b)

Strafrecht

c)

öffentliches Recht

d)

Familienrecht

4.

Welche der Aussagen zum Sozialplan in einer Betriebsvereinbarung sind/ist richtig?

a)

Im Falle einer Betriebsänderung nach §109 ArbVG kann stets ein Sozialplan erzwungen werden

b)

Im Falle einer Betriebsänderung nach §109 ArbVG kann ein Sozialplan bei Fehlen einer Sozialplanregelung in Kollektivvertrag oder Satzung erzwungen werden

c)

Sozialpläne können in jedem Betrieb mit Betriebsrat und mind. 5 Arbeitnehmern abgeschlossen werden

d)

Wiedereinstellungsklauseln in Sozialplänen sind zulässige Abschlussnormen

5.

In einem Betrieb soll von Zwei- auf Einschichtbetrieb umgestellt werden

a)

Da sich durch die Schichtänderung die wesentlichen Bestimmungsmerkmale des Arbeitsverhältnisses ändern, geht der OGH von einer Versetzung aus

b)

Da sich durch die Schichtänderung die wesentlichen Bestimmungsmerkmale des Arbeitsverhältnisses nicht ändern, geht der OGH von keiner Versetzung aus

6.

Für welche Seite(n) gilt die sogenannte Außenseitererwirkung des Kollektivvertrages?

a)

Für keine der beiden Seiten

b)

Für die Arbeitnehmerseite

c)

Für beide Seiten

d)

Für die Arbeitgeberseite

7.

Welche der folgenden Einrichtungen sind kollektivvertragsfähig?

a)

Der österreichische Rundfunk auf Arbeitgeberseite - Der ÖGB auf Arbeitnehmerseite

b)

Die Arbeiterkammer auf Arbeitnehmerseite

c)

Die KFU Graz auf Arbeitgeberseite

8.

Was passiert, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber beendet wird?

a)

Eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wird ausgelöst

b)

Die Kündigung beendet das befristete Arbeitsverhältnis

c)

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in Höhe des fiktiven Entgelts bis zum Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist

d)

Die Kündigung ist unwirksam

9.

Der Unternehmer U schickt den Arbeitnehmer A nach Hause, weil er keine Arbeit für ihn hat. A ist arbeitsbereit und hält sich am Betriebsgelände auf.

a)

Das Risiko des Arbeitsausfalls trägt der Arbeitgeber

b)

A hat einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt

c)

Der Arbeitnehmer A hat keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts

d)

Es kommt zu einer Durchbrechung des Grundsatzes „ohne Arbeit kein Entgelt“

10.

Der Kollektivvertrag entfaltet Nachwirkungen

a)

nicht im Falle des Fristablaufs

b)

bei allen Beendigungsformen

c)

nur solange kein neuer KV abgeschlossen wurde

d)

nur im Falle der Kündigung des KV

11.

Wer ist nach dem ASVG versichert?

a)

Unselbstständige Erwerbstätige

b)

Bestimmte dienstnehmerähnliche Personen

c)

Arbeitnehmer in einem unentgeltlichen Dienstverhältnis

d)

Beamte

12.

Die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags bestimmt sich

a)

primär anhand der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers zur am KV beteiligten Kollektivvertragspartei

b)

anhand der konkret ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers

c)

primär anhand der Mitgliedschaft des Arbeitgebers zur am KV beteiligten Kollektivvertragspartei

13.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf die Voraussetzungen für den Abschluss von Kollektivverträgen zu?

a)

KV können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden

b)

der KV darf nicht gesetz- oder sittenwidrig sein

c)

es herrscht ein Abschlusszwang

d)

KV können zwischen jedem Arbeitgeber und dem ÖGB abgeschlossen werden

14.

Unentgeltliche Arbeitsverhältnisse

a)

sind sittenwidrig

b)

bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit

c)

unterliegen der Sozialversicherungspflicht

15.

Die Vorschriften des UrlG bezügl. Urlaubsregelungen finden analoge Anwendung auf freie Dienstnehmer

a)

Richtig

b)

Falsch

16.

Welche Kriterien sind für das Vorliegen eines Angestellten- bzw. Arbeiter- Arbeitsverhältnisses primär entscheidend?

a)

Die vertraglich vereinbarte Stellung als Arbeiter oder Angestellter

b)

Die tatsächlich ausgeübte Beschäftigung

17.

Ein Gesellschafter kann nie Arbeitnehmer eines Betriebes sein

a)

Richtig

b)

Falsch

18.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf ein Praktikantenverhältnis zu?

a)

Es erfolgt in Ergänzung der theoretischen Ausbildung durch Praxis

b)

Es besteht eine Arbeitspflicht

c)

Praktikanten haben einen Entgeltanspruch

d)

Der Ausbildungszweck steht nicht im Vordergrund, daher befindet sich der Praktikant in einem Arbeitsverhältnis

19.

A ist ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Seine Gesellschaftsanteile betragen 30%. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

a)

Aufgrund seiner Gesellschaftsanteile kann A kein Arbeitnehmer sein

b)

Alleine seine Gesellschaftsanteile stehen der Arbeitnehmereigenschaft des A nicht entgegen

c)

Die Arbeitnehmereigenschaft des A ist abhängig vom konkreten Gesellschaftsvertrag

20.

Welche der folgenden Merkmale kennzeichnen einen Arbeitsvertrag?

a)

Eine Stellvertretung durch einen Arbeitnehmer ist stets möglich

b)

Der Arbeitnehmer ist nicht an Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsfolge gebunden

c)

Der Erfolg der Leistung kommt dem Arbeitgeber zugute

d)

Der Arbeitnehmer hat die Leistung persönlich zu erbringen

21.

Welche Kosten müssen vom Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitnehmerkündigung rückerstattet werden?

a)

Ausbildungskosten in jedem Fall

b)

Einschulungskosten, wenn dies vereinbart wurde

c)

Ausbildungskosten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde

22.

All-in Vereinbarungen

a)

sind unzulässig

b)

sind ausnahmslos zulässig

c)

sind zulässig, solange sie den Arbeitnehmer in einem vorbestimmten Durchrechnungszeitraum von max. 12 Monaten nicht schlechter stellen als er stehen würde, wäre dieser während des Zeitraums nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn und den gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Überstundenzuschlägen entlohnt worden

d)

sind ausschließlich zulässig, solange der Arbeitnehmer jeden Monat ein höheres Entgelt als das kollektivvertragliche Mindestentgelt einschließlich der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Überstundenzuschläge erhält.

23.

Der Arbeitnehmer A arbeitet als Controller in Innsbruck bei der Firma X. Das monatliche Entgelt aus seinem Arbeitsvertrag beträgt €1.500 brutto. Außerdem erhält A eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt. Worum handelt es sich bei der Wohnung bzw. welche Art von Vertrag liegt vor?

a)

Die Gewährung der Wohnung ist Teil des kollektivvertraglichen Mindestentgelts

b)

Es handelt sich um eine Dienstwohnung, auf die das MRG keine Anwendung findet

c)

Es liegt ein Arbeitsvertrag vor, bei dem die Gewährung der Wohnung Gehaltsbestandteil ist

d)

Es liegt ein Mietvertrag vor aufgrund dessen sich A zur Verminderung des Mietzinses zu Dienstleistungen verpflichtet

24.

Welche Betriebsvereinbarungen wirken normativ?

a)

Fakultative Betriebsvereinbarungen

b)

Freiheitliche Betriebsvereinbarungen

c)

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen

d)

Freie Betriebsvereinbarungen

25.

Welche(s) der nachfolgenden Gesetze kommen/kommt teilweise für arbeitnehmerähnliche Personen zur Anwendung?

a)

KautSchG

b)

AuslBG

c)

ArbVG - UrlG

26.

Eine Gewinnbeteiligung kann in welchen der folgenden Fälle vorgenommen werden?

a)

Nur bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages

b)

Sowohl bei Arbeitsverträgen als auch bei Gesellschaftsverträgen

c)

Nur bei Gesellschaftsverträgen

27.

Die T-GmbH stellt der X-GmbH Arbeiter für einen Zeitraum von 4 Monaten zur Verfügung. Welcher Vertrag liegt zwischen der T-GmbH und den Arbeitern vor?

a)

Ein Werkvertrag

b)

Ein Dienstverschaffungsvertrag

c)

Ein Gesellschaftsvertrag

d)

Ein Arbeitsvertrag

28.

Was darf ein Kollektivvertrag mit normativer Wirkung regeln?

a)

Alles, was regelmäßiger Inhalt eines Arbeitsverhältnisses ist

b)

Jede Form von Abschlussnormen

c)

Regelungen für freie Dienstnehmer

d)

Die Erweiterung der Regelungsbefugnisse für Betriebsräte

29.

Gegenüber wem bestehen die vertraglichen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung?

a)

Gegenüber dem Überlasser

b)

Gegenüber dem Beschäftiger

30.

§39 AngG verpflichtet den Arbeitgeber dem Angestellten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf dessen Verlangen ein einfaches Dienstzeugnis auszustellen. Arbeitgeber A möchte mögliche Druckkosten und Verwaltungsaufwand sparen und vereinbart mit Arbeitnehmer B im Arbeitsvertrag, den Verzicht auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Ist das rechtlich möglich?

a)

nein

b)

ja

31.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf ein Arbeitsverhältnis auf Probe zu?

a)

Es bedarf einer ausdrücklich darauf gerichteten Parteienvereinbarung oder einer kollektivvertraglichen Regelung

b)

Die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit einer Schwangeren im Probemonat kann ein Anfechtungsrecht nach dem Gleichbehandlungsrecht auslösen

c)

Der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz kommen zur Anwendung

d)

Es bedarf eines Lösungsgrundes, um das Arbeitsverhältnis auf Probe im ersten Monat lösen zu können

32.

Befristete Arbeitsverhältnisse

a)

sind grundsätzlich nicht kündbar

b)

können aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden

c)

dürfen mit Frauen nicht abgeschlossen werden

d)

sind unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar

e)

bedürfen zu ihrer Beendigung einer weiteren Beendigungserklärung

33.

Welche der Aussagen trifft/treffen auf die Kollektivvertragsangehörigkeit zu?

a)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Kollektivvertragsabschlusses Mitglieder der vertragschließenden Parteien waren, sind kollektivvertragsangehörig

b)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach Abschluss des Kollektivvertrages Mitglieder der vertragschließenden Parteien werden, sind kollektivvertragsangehörig

c)

Die Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers ist vom Vorliegen einer Gewerbeberechtigung unabhängig

d)

Der Austritt aus einer freiwilligen Berufsvereinigung führt stets zur Beendigung der Kollektivvertragsangehörigkeit

34.

Kollektivverträge dürfen mit normativer Wirkung Regelungen treffen über

a)

die Mitstimmungsrechte des Betriebsrats

b)

den regelmäßig wiederkehrenden, typischen Inhalt von Arbeitsverträgen

c)

die Rückzahlung von vom Arbeitgeber gewährter Darlehen

35.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Lebenszeit zu?

a)

Eine Kündigung ist vom Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten möglich

b)

Es ist vom Arbeitgeber unkündbar

c)

Eine Kündigung ist nach Ablauf von fünf Jahren vom Arbeitgeber unter Einhaltung einer First von 6 Monaten möglich

d)

Es ist vom Arbeitnehmer unkündbar

36.

Aufgrund eines schwerwiegenden Schneechaos kann der Arbeitnehmer A seinen Arbeitsplatz nicht erreichen.

Welche Aussagen sind/ist zutreffend?

a)

Es handelt sich um ein Ereignis, das der neutralen Sphäre zugeordnet wird. Der Arbeitnehmer hat daher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

b)

Es handelt sich um ein Ereignis, das der neutralen Sphäre zugeordnet wird. Daher hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

c)

Es handelt sich um ein Ereignis, das in die Sphäre des Arbeitnehmers fällt. Er hat daher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

d)

Es handelt sich um ein Ereignis, das in die Sphäre des Arbeitnehmers fällt. Er hat daher einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

37.

In welchen Fällen gebührt ein Anspruch auf ein 13. Und 14. Monatsgehalt (Renumeration)?

a)

Jedem Arbeitnehmer aufgrund des Gesetzes

b)

Ausschließlich, wenn es der Kollektivvertrag vorsieht

c)

Ausschließlich, wenn es einzelvertraglich vereinbart wurde

d)

Wenn der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag dies vorsieht

38.

Zwischen Ehegatten und Familienangehörigen kann ein Arbeitsvertrag nicht wirksam abgeschlossen werden.

a)

Richtig

b)

Falsch

39.

Worum handelt es sich bei einem sogenannten Ehrenangestellten?

a)

Um einen Beamten

b)

Um einen verdienten Angestellten

c)

Um einen Arbeiter, mit dem Angestellteneigenschaft bzw. die Anwendbarkeit des Angestelltengesetzes vereinbart wurde

d)

Um einen Angestellten, mit dem Arbeitereigenschaft vereinbart wurde

40.

Jahrelang wurden mit den Billeteuren der Wiener Volksoper auf zehn Monate befristete Verträge abgeschlossen. Zwischen zwei Spielzeiten wurden die Dienstverhältnisse immer für 2 Monate unterbrochen.

a)

Der OGH sah die Theaterferien als keine sachliche Rechtfertigung für die Aneinanderreihung befristeter Dienstverhältnisse an

b)

Es wurde das Vorliegen eines Kettendienstverhältnisses bejaht

c)

Der OGH sah in den Theaterferien eine sachliche Rechtfertigung für die wiederholte neuerliche Aneinanderreihung befristeter Dienstverhältnisse

d)

Die Befristungsvereinbarung wurde als nichtig angesehen

41.

Welche der Aussagen in Bezug auf eine Betriebsvereinbarung sind/ist richtig?

a)

Eine Betriebsvereinbarung darf über allgemeine Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln, geschlossen werden

b)

Eine Betriebsvereinbarung darf über die Höhe von Abfertigungsansprüchen geschlossen werden

c)

Eine Betriebsvereinbarung darf über die Richtlinien zur Vergabe von Werkswohnungen geschlossen werden

d)

Eine Betriebsvereinbarung darf auch über Gegenstände, deren Regelung sich der Kollektivvertrag vorbehält, abgeschlossen werden

42.

Welche Aussage zur Arbeitsbereitschaft ist richtig?

a)

Arbeitsbereitschaft ist keine Arbeitszeit

b)

Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit

c)

Der Arbeitnehmer kann sich seinen Aufenthaltsort frei auswählen, muss nur innerhalb einer bestimmten Zeit seine Arbeit am Arbeitsort aufnehmen können

43.

Welche der nachfolgenden Kollektivvertragsparteien können unter den gesetzlichen Voraussetzungen kollektivvertragsfähig aufgrund behördlicher Zuerkennung sein?

a)

Die Wirtschaftskammer

b)

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte

c)

Vereine nach dem Vereinsgesetz - Freiwillige Berufsvereinigungen

44.

Welche Betriebsvereinbarung entfaltet Nachwirkung im Fall einer Kündigung?

a)

Die notwendige BV

b)

Die erzwingbare BV

c)

Die fakultative BV

d)

Die notwendige BV mit Zwangsschichtung

45.

Herr A beauftragt den Tischler T, ihm einen Tisch aus Buchenholz zum Preis von €400 bis zum 1.2.2012 anzufertigen. Die Arbeitnehmer des Tischlers Huber stellen den Tisch her. Welcher Vertrag ist zwischen A und T zustande gekommen?

a)

Werkvertrag

b)

Arbeitsvertrag

46.

Welche der Aussagen betreffend Vorstellungskosten ist richtig?

a)

Eine Rückerstattungspflicht trifft den Arbeitgeber dann, wenn er sich konkludent, zBsp durch die Aufforderung zur persönlichen Vorstellung, dazu verpflichtet hat

b)

Ein Stellenwerber hat auch dann einen Anspruch auf Rückerstattung der Vorstellungskosten, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde

47.

Der Betriebswirt B wird vom Controlling in die Buchhaltung versetzt. Im Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die dies zulässt. Um welche Art der Versetzung handelt es sich?

a)

Um eine vertragsändernde Versetzung

b)

Um eine direktionale Versetzung

c)

Um eine auch mit Zustimmung des Betriebsrates unzulässige Versetzung

48.

Der Tankstellenpächter T ist im Rahmen seines Tankstellenbetriebes an den Bezug von Benzin einer bestimmten Gesellschaft gebunden, ebenso an die Führung eines Logos und einer bestimmten Produktpalette im Tankstellenshop.

a)

Er ist eine arbeitnehmerähnliche Person

b)

Er ist Arbeitnehmer einer Gesellschaft

c)

Er ist rechtlich und wirtschaftlich unabhängig

d)

Er ist rechtlich selbstständig, wirtschaftlich jedoch abhängig

49.

Zu Weihnachten zahlt der Arbeitgeber jedes Jahr €500 zusätzlich an jeden seiner Arbeitnehmer aus. Er betont stets, dass er dies freiwillig macht.

a)

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung bzw. betriebliche Übung

b)

Der Arbeitgeber legt ein Anbot vor, den Arbeitsvertrag durch diese Zahlung zu ergänzen

c)

Der Arbeitgeber kann die Zahlung jederzeit einstellen

d)

Freiwillige Zahlungen sind nicht als Entgelt zu werten

50.

Welche der folgenden Aussagen treffen/trifft auf einen Lehrling iSd BAG zu?

a)

Er steht in einem Ausbildungsverhältnis

b)

Ein Lehrling ist kein Arbeitsverhältnis

c)

Es besteht eine Behaltepflicht von 4 Monaten nach Ablauf der Lehrzeit

d)

Der Abschluss des Lehrvertrages eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten

51.

Welche Aussagen in Bezug auf einen Werkvertrag sind richtig?

a)

Der Werkunternehmer steht in keiner persönlichen Abhängigkeit zum Werkbesteller

b)

Dem Werkbesteller kommt der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit zugute

c)

Der Werkunternehmer ist den Weisungen des Werkbestellers in Bezug auf die Arbeitszeit unterworfen

d)

Dem Werkunternehmer kommt der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit zugute

52.

Der arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften des AZG finden analoge Anwendung auf freie Dienstnehmer.

a)

Richtig

b)

Falsch

53.

Worum handelt es sich bei einer Provision?

a)

Um eine zusätzliche Vergütung für einen besonderen Erfolg

b)

Um eine Beteiligung an Abschlüssen, die vom Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erwirkt wurden

54.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf das System der Abfertigung alt zu?

a)

In der Abfertigung alt wird das Entgelt nach dem BMSVG bemessen

b)

In der Abfertigung alt besteht ein Abfertigungsanspruch bei jeder Beerdigungsform des Arbeitsverhältnisses

c)

Schuldner der Abfertigung als ist der Arbeitgeber

d)

Die Höhe der Abfertigung alt ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses

55.

Welche der Aussagen sind/ist richtig?

a)

Der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses ist stets der Probemonat

b)

Innerhalb des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des Probemonats gekündigt werden

c)

Der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses kann vertraglich als Probemonat festgelegt werden

d)

Der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses kann durch Kollektivvertrag als Probemonat festgelegt werden

56.

Unter Mehrfachversicherung versteht man

a)

die Versicherungspflicht in mehreren Zweigen der Sozialversicherung

b)

die Pflichtversicherung in der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung

57.

Im Betrieb der X-GmbH fällt der Strom aus, weil das Stromkabel durch den örtlichen Energieversorger gekappt wurde. Die Maschinen stehen still und der Arbeitgeber schickt die Arbeitnehmer nach Hause. Welche Aussagen sind richtig?

a)

Die Störung ist der Arbeitnehmersphäre zuzuordnen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts

b)

Die Störung ist der Arbeitgebersphäre zuzuordnen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts

c)

Die Störung ist der neutralen Sphäre zuzuordnen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.

d)

Die Störung ist keiner Sphäre zuzuordnen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.

58.

Wann bedarf eine verschlechternde Versetzung der Zustimmung des Betriebsrates?

a)

Bei einer direktionalen Versetzung über 13 Wochen

b)

Bei einer vertragsändernden Versetzung über 13 Wochen


c)

Bei jeder provisorischen Versetzung

d)

Bei einer sachlich gerechtfertigten, provisorischen Versetzung von mehr als 13 Wochen

59.

Der Arbeitgeber spricht die Kündigung eines Controllers für den Fall aus, dass dieser einer Gehaltsreduktion von €2.500 monatlich auf €2.400 monatlich nicht zustimmt. Welche der folgenden Aussagen stimmt?

a)

Der Versetzungsschutz nach §101 ArbVG kommt zur Anwendung

b)

Es liegt eine Änderungskündigung vor

60.

Der Arbeitnehmer A ist als Arbeiter in einem Betrieb beschäftigt. Der anzuwendende Metallarbeiterkollektivvertrag sieht einen Nachtarbeiterzuschlag in Höhe von €8 pro Stunde vor. Nun wird mit A vertraglich Angestellteneigenschaft und somit die Anwendung des Angestelltenkollektivvertrages vereinbart. Der Angestelltenkollektivvertrag sieht einen Nachtarbeitszuschlag von €7 pro Stunde vor. Welche Aussage ist richtig?

a)

Dem A gebührt ein Nachtarbeitszuschlag von €7

b)

Dem A gebührt ein Nachtarbeitszuschlag von €8

61.

Der Arbeitgeber darf in §96 ArbVG genannten Maßnahmen

a)

aufgrund seines Weisungsrechts stets setzen

b)

nur setzen, wenn hierüber eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde

c)

nur mit Zustimmung der Arbeiterkammer setzen

d)

nie setzen

62.

Ruhepausen

a)

zählen nicht zur Arbeitszeit

b)

zählen zur Arbeitszeit

63.

Wie muss der Endzeitpunkt einer nicht kalendermäßigen Befristung ausgestaltet sein?

a)

Der Eintritt des Ereignisses muss sicher sein

b)

Der Eintritt darf von den Parteien beeinflussbar sein

c)

Der Endzeitpunkt der Befristung muss objektiv bestimmbar sein

d)

Der Eintritt des Ereignisses muss nicht sicher sein

64.

Welche der Aussagen treffen/trifft auf einen Dienstzettel zu?

a)

Er dient als Angebot zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung

b)

Er hat deklaratorische Wirkung

c)

Er dient zum Nachweis der Arbeitsbedingungen

d)

Er hat konstitutive Wirkung

65.

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer unterliegen

a)

der Teilversicherung in der Unfallversicherung

b)

der Teilversicherung in der Krankenversicherung - keiner Pflichtversicherung

c)

der Vollversicherung

66.

Welche Betriebsvereinbarung ist fristlos kündbar?

a)

Die erzwingbare BV

b)

Die fakultative BV

c)

Die notwendige BV

d)

Die notwendige BV mit Zwangsschlichtung

67.

Der Arbeitnehmer A zahlt €500 anstatt €700 monatliche Miete an B für eine Wohnung. Er muss jedoch als Nebenleistung unter anderem den Rasen mähen und das Stiegenhaus im 5-stöckigen Haus einmal pro Woche reinigen. Welche der Aussagen ist/sind richtig?

a)

Es liegt ein Mietvertrag vor

b)

Es liegen ein Mietvertrag und ein Werkvertrag vor

c)

Es liegt ein Arbeitsvertrag vor

d)

Es liegt kein Vertrag vor

68.

Vom schuldrechtlichen Teil des Kollektivvertrags sind umfasst:

a)

Friedenspflicht

b)

Beziehungen der Kollektivvertragsparteien untereinander

c)

Entgeltregelung

d)

Arbeitszeitregelungen

69.

Freizeit während der Kündigungsfrist steht dem Arbeitnehmer zu bei:

a)

Kündigung durch den Arbeitgeber

b)

Kündigung durch den Arbeitnehmer - ungerechtfertigte Entlassung

c)

gerechtfertigtem Austritt