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Die ANV- Daten und Fakten

Total questions: 6

Worksheet time: 12mins

Name
Class
Date
1.

Wo kann man die Arbeitnehmerinnenveranlagung machen?

a)

Nur persönlich im Finanzamt.

b)

Bei der Polizei ODER im Magistrat.

c)

Elektronisch im FinanzOnline- Portal ODER im zuständigen Finanzamt.

d)

Auf der Bank.

2.

Wie lange hat man Zeit, um die Arbeitnehmerinnenveranlagung zu machen?

a)

3 Jahre

b)

1 Jahr

c)

3 Monate

d)

5 Jahre

3.

Welche zu viel bezahlte Steuer holt man sich mithilfe der Arbeitnehmerinnenveranlagung zurück?

a)

Die Umsatzsteuer

b)

Die Lohnsteuer

c)

Den Sozialversicherungsbeitrag

d)

Die Einkommenssteuer

4.

Wer muss in Österreich die Lohnsteuer ans Finanzamt abführen?

a)

Der Arbeitgeber

b)

Der Arbeitnehmer

5.

Warum macht man eine Arbeitnehmerinnenveranlagung?

a)

Weil es für jeden Arbeitnehmer verpflichtend ist.

b)

Um sich Lohnsteuer, welche man unterm Jahr zu viel bezahlt hat, vom Finanzamt zurückzuholen.

6.

Wie macht man eine Arbeitnehmerinnenveranlagung mit Antrag?

a)

Man schreibt einen Brief ans Finanzamt.

b)

Man füllt das Formular L1 (+ Zusätze) aus, und sendet es (elektronisch oder per Post) ans Finanzamt.

c)

Man braucht nichts zu machen, die Arbeitnehmerinnenveranlagung passiert immer automatisch.

d)

Man ruft beim Finanzamt an und erledigt die Arbeitnehmerinnenveranlagung telefonisch.