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Lernfeld 1 Quiz

Total questions: 28

Worksheet time: 15mins

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1.

1. Was bedeutet der Begriff „duales System“ hinsichtlich der Berufsausbildung?

a)

•A) Am Ausbildungsort wird der Müll bei der Entsorgung getrennt. Wertstoffe gehören in die gelbe Tonne.

b)

•B) Der Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt.

c)

•C) Die Abschlussprüfung findet sowohl bei der IHK als auch in der Berufsschule statt.

d)

•D) Die Berufsschüler melden sich selbst in der Berufsschule an.

e)

E) Die Auszubildenden haben Anspruch auf ein Jobticket für Fahrten zur Berufsschule und zum Ausbildungsort.

2.

2. Lernfelder beschreiben … 

a)

A) ein weites Feld von Wissen und Kompetenzen.

b)

B) Räume in der Berufsschule, in denen man für Klassenarbeiten lernen kann.

c)

C) die Fächer, die die Lehrer an berufsbildenden Schulen unterrichten.

d)

D) die Lerninhalte für die Berufsschule.

e)

E) den Zusammenschluss verschiedener Schulformen zu Schulzentren.

3.

3. Welches Gesetz ist die Grundlage für eine einheitliche und anerkannte Berufsausbildung?

a)

A) Berufsanerkennungs- und –einheitsgesetz (BAEG)

b)

B) Berufseinheits- und –anerkennungsgesetz (BEAG)

c)

C) Berufsbildungseinheitlichkeitsgesetz (BBeG)

d)

D) Berufsbildungsgesetz (BBiG)

e)

E) Berufsbildungsanerkennungsgesetz (BBaG).

4.

4. Der Ausbildungsrahmenplan gliedert die Berufsausbildung … 

a)

A) nach den Vorgaben der Ausbilder

b)

B) inhaltlich und sachlich

c)

C) nach den Vorgaben der IHK

d)

D) nach den Vorgaben der Berufsschule

e)

E) sachlich und zeitlich

5.

5. Welche Lernfelder sind für Verkäuferinnen/Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel inhaltlich identisch?

a)

A) Lernfelder 1-8 und 12

b)

B) Lernfelder 1-10 und 16

c)

C) Lernfelder 1-12

d)

D) Lernfelder 1-10

e)

E) Lernfelder 1-5 und 6-9

6.

6. Welcher Ablauf ist für das Fachgespräch (mündliche Prüfung) typisch?

a)

A) Nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten findet ein 20-minütiges Prüfungsgespräch statt.

b)

B) Nach einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten findet ein 15-minütiges Prüfungsgespräch statt.

c)

C) Nach einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten findet ein 15-minütiges Prüfungsgespräch statt.

d)

D) Nach einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten findet ein maximal 20-minütiges Prüfungsgespräch statt.

e)

E) Nach einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten findet ein 20-minütiges Prüfungsgespräch statt.

7.

7. Zum Bestehen der Abschlussprüfung darf der Prüfling …

a)

A) eine Zusatzprüfung ablegen, wenn er in einem Prüfungsteil nicht ausreichende Leistungen hat.

b)

B) eine Zusatzprüfung ablegen, wenn er in drei Prüfungsteilen nicht ausreichende Leistungen hat.

c)

C) eine Zusatzprüfung ablegen, wenn er in einem Prüfungsteil mangelhafte Leistungen hat.

d)

D) eine Zusatzprüfung ablegen, wenn er in zwei Prüfungsteilen nicht ausreichende Leistungen hat.

e)

E) eine Zusatzprüfung ablegen, wenn er in einem Prüfungsteil ungenügende Leistungen hat.

8.

8. Der Ausbildungsvertrag …

a)

A) muss spätestens vor der Abschlussprüfung schriftlich festgehalten werden.

b)

B) muss bei minderjährigen Auszubildenden vom Ausbilder unterschrieben werden

c)

C) muss spätestens vor Ender der Probezeit schriftlich festgehalten werden. 

d)

D) muss spätestens vor Beginn der Ausbildung  schriftlich festgehalten werden.

e)

E) wird von der IHK bei der Berufsschule eingereicht.

9.

9. Welche Pflichten hat der Ausbilder bzw. Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung nach dem BBiG?

a)

A) Jobtickets für die Auszubildenden bereitstellen

b)

B) vermögenswirksame Leistungen gewähren

c)

C) kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln im Ausbildungsbetrieb

d)

D) kostenlose Parkplätze am Ausbildungsbetrieb bereitstellen

e)

E) Übernahme der kompletten Beiträge zur Rentenversicherung

10.

10. Welche Pflichten hat der Auszubildende während der Ausbildung nach dem BBiG?

a)

A) Befolgung von Anweisungen aller Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb

b)

B) Reinigung und Pflege der Ladeneinrichtung

c)

C) sorgfältige Ausführung der ihm aufgetragenen Aufgaben

d)

D) Repräsentation des Ausbildungsbetriebes bei Brauchtumsveranstaltungen

e)

E) Stillschweigen wahren über die Öffnungszeiten und Kontaktdaten des Ausbildungsbetriebes

11.

11. Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

a)

A) Für alle minderjährigen Arbeitnehmer und volljährigen Auszubildenden

b)

B) für alle minderjährigen Arbeitnehmer und Auszubildenden

c)

C) für alle Auszubildenden

d)

D) für alle minderjährigen Ausbilder

e)

E) für alle Ausbildungsbetriebe mit Umschülern

12.

12. Welche Bestimmungen enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz unter anderem?

a)

A) Arbeitszeit, Urlaubszeit und Ausbildungsvergütung

b)

B) Überstundenvergütung und Urlaubsausgleich

c)

C) Berufsschulzeiten und Urlaub

d)

D) Ausbildungsvergütung und Urlaubsgeld

e)

E) Berufsschulauswahl und Berufsschulzeiten

13.

13. Auszubildende haben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz folgende Urlaubsansprüche

a)

A) noch nicht 18-jährige: 26 Tage

b)

B) noch nicht 17-jährige: 29 Tage

c)

C) noch nicht 17-jährige: 27 Tage

d)

D) noch nicht 18-jährige: 24 Tage

e)

E) noch nicht 16-jährige: 29 Tage

14.

14. Welche Regelung gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für den Berufsschulbesuch?

a)

A) Minderjährige Auszubildende dürfen nach mehr als 6 Stunden Berufsschulunterricht nicht mehr im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden

b)

B) Minderjährige Auszubildende dürfen nach mehr als 6 Stunden Berufsschulunterricht nur samstags im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden

c)

C) Minderjährige Auszubildende dürfen nach mehr als 5 Stunden Berufsschulunterricht nur einmal wöchentlich im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden

d)

D) Minderjährige Auszubildende dürfen nach mehr als 7 Stunden Berufsschulunterricht ausnahmsweise im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden

e)

E) Minderjährige Auszubildende dürfen nach weniger als 5 Stunden Berufsschulunterricht nicht mehr samstags im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden

15.

15. Welche Fortbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung im Einzelhandel sind typisch?

a)

A) Handelsassistent und Handelsfachwirt

b)

B) Handelsvertreter und Abteilungsleiter

c)

C) Filialleiter und Tagesvertretung 

d)

D) Betriebsleiter und Handelsbevollmächtigter

e)

E) Betriebsrat und Gewerkschaftsvertreter

16.

Kapitel2

1. Aus welchen fünf „Säulen“ besteht die Sozialversicherung?

a)

A) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Haftpflichtversicherung

b)

B) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und private Unfallversicherung

c)

C) Krankenversicherung (privat), Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

d)

D) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

e)

E) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, betriebliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung

17.

Kapitel 2

2. Wie funktioniert die Beitragsbemessungsgrenze im Wesentlichen?

a)

A) Nach erreichen der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr fällig.

b)

B) Bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ist die Sozialversicherung freiwillig

c)

C) Die Versicherungsbeiträge sinken bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze und bleiben dann bei steigendem Einkommen gleich

d)

D) Bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag zur Unfallversicherung proportional

e)

E) Die Versicherungsbeiträge steigen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze und bleiben danach bei steigendem Einkommen gleich

18.

Kapitel 2

3. Welche Anlageformen sind für Vermögenswirksame Leistungen typisch?

a)

A) Sparbuch oder festverzinsliche Wertpapiere

b)

B) Bausparvertrag oder Investmentsparvertrag

c)

C) Bausparvertrag und Sparbuch

d)

D) Sparbuch und Investmentsparvertrag

e)

E) Investmentsparvertrag und festverzinsliche Wertpapiere

19.

Kapitel 2

4. Wer fördert durch einen Zuschuss die vermögenswirksamen Leistungen?

a)

A) Die IHK mit Auszubildendensparzulage und die Berufsschule mit Leistungszulagen

b)

B) Die IHK mit Leistungszulagen und der Staat mit Auszubildendensparzulage

c)

C) Der Ausbilder je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag und der Staat mit Arbeitnehmersparzulage

d)

D) Der Ausbilder je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag und die IHK mit Leistungszulagen

e)

E) Die Berufsschule mit Leistungszulagen und der Staat je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag 

20.

Kapitel 2

5. Worum handelt es sich bei der „Riester-Rente“?

a)

A) Es handelt sich um eine Rente für Selbstständige

b)

B) Es handelt sich um eine zusätzliche Altersvorsorge ohne staatliche Förderung

c)

C) Es handelt sich um eine zusätzliche Altersvorsorge für Rentner

d)

D) Es handelt sich um eine zusätzliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

e)

E) Es handelt sich um eine staatliche Altersvorsorge

21.

Kapitel 2

6. Das Umlageverfahren der Rentenversicherung funktioniert in Zukunft schlechter, weil…

a)

A) immer mehr Arbeitnehmer privat vorsorgen

b)

B) immer weniger Rentner in die Rentenversicherung einzahlen

c)

C) immer mehr Arbeitnehmer immer mehr Rentnern gegenüberstehen

d)

D) immer weniger Arbeitnehmer immer weniger Rentnern gegenüberstehen

e)

E) immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentnern gegenüberstehen

22.

Kapitel 3

1. Wer handelt den Tarifvertrag aus?

a)

A) Bundesregierung und Gewerkschaften

b)

B) Gewerkschaften und Bundesrat

c)

C) Arbeitgeberverbände und Bundesregierung

d)

D) Bundesregierung und Bundesrat

e)

E) Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

23.

Kapitel 3

2. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Manteltarifvertrag und dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag?

a)

A) Der Manteltarifvertrag hat eine kürzere Laufzeit als der Lohn- und Gehaltstarifvertrag

b)

B) Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen, der Lohn- und Gehaltstarifvertrag Löhne und Gehälter

c)

C) Der Manteltarifvertrag regelt Löhne und Gehälter, Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag allgemeine Arbeitsbedingungen

d)

D) Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine längere Laufzeit als der Manteltarifvertrag

e)

E) Der Manteltarifvertrag regelt auch die Bereitstellung von Berufskleidung

24.

Kapitel 3

3. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung …

a)

A) überträgt den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern den Kündigungsschutz der Gewerkschaftsmitglieder.

b)

B) sichert den organisierten Arbeitgebern die rechtliche Gleichstellung zu.

c)

C) sichert den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern nicht die rechtliche Gleichstellung mit Gewerkschaftsmitgliedern zu.

d)

D) sichert den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern die rechtliche Gleichstellung mit Gewerkschaftsmitgliedern zu.

e)

E) sichert den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitgebern die rechtliche Gleichstellung mit Gewerkschaftsmitgliedern zu.

25.

Kapitel 3

4. In welchen Fällen wird ein Streik als Arbeitskampfmaßnahme möglich?

a)

A) Scheitern der Schlichtung und vorherige Warnstreiks

b)

B) Scheitern der Schlichtung und Urabstimmung

c)

C) Tarifverhandlungen und Aussperrung

d)

D) Aussperrung und Schlichtung

e)

E) Schlichtung und Tarifverhandlung

26.

Kapitel 3

5. Welche wesentliche Aufgabe hat ein Betriebsrat?

a)

A) Der Betriebsrat vertritt die Arbeitgeberinteressen gegenüber der Gewerkschaft

b)

B) Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerinteressen gegenüber der          IHK

c)

C) Der Betriebsrat vertritt die Arbeitgeberinteressen gegenüber der IHK

d)

D) Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber

e)

E) Der Betriebsrat vertritt die Arbeitgeberinteressen gegenüber den Arbeitnehmern

27.

Kapitel 3

6. Warum wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung nur auf zwei Jahre gewählt, anstatt wie der Betriebsrat auf vier Jahre?

a)

A) Jugendliche halten eine Aufgabe in einem Gremium noch nicht so lange aus

b)

B) Jugendliche und Auszubildende haben noch andere Interessen als Politik

c)

C) Jugendliche und Auszubildende verlassen u.U. nach Ausbildungsabschluss den Betrieb

d)

D) Jugendliche und Auszubildende können sich noch nicht so gut durchsetzen

e)

E) Auszubildende haben für Aufgaben im Gremium weniger Zeit wegen der Berufsschule

28.

Kapitel 3

7. Welche typischen Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

a)

A) Ausrichtung von Brauchtumsveranstaltungen im Auftrag des Arbeitgebers

b)

B) Vertretung der Jugendinteressen im Betriebsrat

c)

C) Vertretung des Betriebsrats in der Berufsschule

d)

D) Vertretung der Jugendinteressen bei der IHK

e)

E) Vertretung der Jugendinteressen in der Berufsschule