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Sachkundig im Pflanzenschutz

Total questions: 15

Worksheet time: 4hrs 45mins

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Date
1.

101 Das Pflanzenschutzgesetz setzt im Umgang mit Pflanzenschutz strenge

Maßstäbe. Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung von Pflanzen-

schutzmitteln ?

a)

a) Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind keine besonderen

Kenntnisse erforderlich

b)

b) Jeder Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirt-

schaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft muss sachkundig im

Pflanzenschutz sein

c)

c) Nur im Bereich des Hausgartens muss der Anwender von Pflanzenschutz-

mitteln sachkundig sein.

2.

102 Wer muss für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzen-

schutzgesetzes sachkundig sein ?

a)

a) Der Auszubildende.

b)

b) Der Hobbygärtner.

c)

c) Der Landwirt, Gärtner, Forstwirt.

3.

103 Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur

Erlangung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz wird erbracht, wenn der

Anwender folgende Berufsausbildung mit Erfolg absolviert hat:

a)

a) Landwirt, Forstwirt, Gärtner und ähnliche.

b)

b) Biologiestudium.

c)

c) Landmaschinentechniker.

4.

104 Muss der Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sachkundig sein ?

a)

a) Ja, er muss den Käufer über die richtige Anwendung und über mögliche

Gefahren durch Pflanzenschutzmittel informieren.

b)

b) Ja, um dem Käufer das billigste Pflanzenschutzmittel verkaufen zu

können.

c)

c) Nein, da jedermann Pflanzenschutzmittel verkaufen darf

5.

105 Wer muss der zuständigen Behörde auf Verlangen den Sachkundenachweis

erbringen ?

a)

a) Der Pflanzenschutzmittel-Großhändler.

b)

b) Der Pflanzenschutzmittel-Hersteller.

c)

c) Jeder, der Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Landwirtschaft, des

Gartenbaus und der Forstwirtschaft anwendet, der gewerbliche Anwender

sowie der Pflanzenschutzmittel-Verkäufer im Einzelhandel.

6.

106 Innerhalb welchen Zeitraums müssen sachkundige Personen eine Fort- und

Weiterbildungsmaßnahme wahrnehmen ?

a)

a) Mindestens einmal in drei Jahren.

b)

b) Alle 5 Jahre

c)

c) Derartige Maßnahmen sind nicht erforderlich.

7.

107 Einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis benötigen

a)

a) berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln.

b)

b) Berater im Pflanzenschutz.

c)

c) Abgeber von Pflanzenschutzmitteln.

d)

d) Haus- und Hobbygärtner.

8.

108 Welche Voraussetzungen sind für den Nachweis der Sachkunde für Anwender

erforderlich ?

a)

a) Zuverlässigkeit.

b)

b) Fachliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.

c)

c) Mindestalter von 20 Jahren.

9.

109 Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird erbracht durch

a)

a) eine erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung.

b)

b) ein Zeugnis über eine mit einer Prüfung abgeschlossene Berufsausbildung

c)

c) eine Bescheinigung durch die zuständige Behörde eines anderen Mitglied-

d)

d) die Mitgliedschaft im Bauernverband.

10.

110 Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Anwendung

zugelassen sind, muss der Abgebende

a)

a) sich den Sachkundenachweis des Erwerbers vorlegen lassen.

b)

b) den Erwerber über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwen-

dung des Pflanzenschutzmittels unterrichten.

c)

c) das Alter des Erwerbers festhalten.

11.

111 Welche Kenntnisse muss ein Verkäufer eines Pflanzenschutzmittels besitzen, um

den Käufer gesetzesgemäß beraten zu können ?

a)

a) Kenntnisse über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung

des Pflanzenschutzmittels.

b)

b) Kenntnisse über die Zuverlässigkeit des Herstellers des Pflanzenschutz-

mittels.

c)

c) Kenntnisse über die Risiken der Anwendung des Pflanzenschutzmittels für

Mensch, Tier und Naturhaushalt.

d)

d) Kenntnisse über die sachgerechte Lagerung und Entsorgung des Pflanzen-

schutzmittels.

12.

112 Über welche Vertriebswege dürfen Pflanzenschutzmittel verkauft werden ?

a)

a) Internet, aber nur mit Sachkundenachweis des Vertreibers und Informati-

onen über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des

Pflanzenschutzmittels.

b)

b) Automaten oder Selbstbedienung im Einzelhandel.

c)

c) Verkäufer mit Sachkundenachweis im Einzelhandel.

13.

113 Was hat der Verkäufer bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu beachten?

a)

a) Bei Abgabe eines Pflanzenschutzmittels, das für den Haus- und Kleingarten zugelassen ist, hat sich der Verkäufer den Personalausweis des Käufers vorlegen zu lassen.

b)

b) Bei Abgabe eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die Anwendung durch berufliche Anwender zugelassen ist, hat sich der Verkäufer den Sachkundenachweis des Käufers vorlegen zu lassen.

c)

c) Der Verkäufer muss einen Sachkundenachweis besitzen.

14.

114 Ein Einzelhandelsgeschäft möchte auch Pflanzenschutzmittel in das Verkaufsprogramm aufnehmen. Auf welche Weise dürfen Pflanzenschutzmittel verkauft werden?

a)

a) In Automaten oder anderen Formen der Selbstbedienung

b)

b) Nur von sachkundigen Verkäufern.

c)

c) Es gibt keine besonderen Regelungen

15.

115 Dürfen Pflanzenschutzmittel im Einzelhandel in Selbstbedienung abgegeben werden?

a)

a) Nur ungiftige Präparate.

b)

b) Nur Pflanzenstärkungsmittel.

c)

c) Nein.