WorksheetsPflanzenschutzrecht
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301 In welcher Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen für die Zulassung von Pflan-
zenschutzmitteln für alle Mitgliedstaaten der EU geregelt ?
a) Deutsches Pflanzenschutzgesetz.
b) EU-Verordnung Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzen-
schutzmitteln.
c) Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
302 Was versteht man unter „Zulassung“ eines Pflanzenschutzmittels
a) Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde das Inverkehrbringen
eines Pflanzenschutzmittels erlaubt.
b) Genehmigung der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels.
c) Änderung von Anwendungsbestimmungen.
303 Welches ist die für den praktischen Pflanzenschutz wichtigste Rechtsgrundlage ?
a) Die Bienenschutzverordnung.
b) Das Pflanzenschutzgesetz.
c) Die Rückstands-Höchstgehalteverordnung.
304 Auf welche Bereiche erstreckt sich der Pflanzenschutz nach Maßgabe des Pflan-
zenschutzgesetzes ?
a) Schutz der Wildpflanzen.
b) Nur Schutz der Kulturpflanzen.
c) Schutz der Kulturpflanzen, Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt vor
schädlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln.
305 Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in Deutschland gilt
a) nur in Deutschland.
b) auch in den angrenzenden Nachbarländern.
c) in allen Mitgliedstaaten der EU.
306 Ein Pflanzenschutzmittel, das in Frankreich zugelassen ist und mit einem in
Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel identisch ist, darf in Deutschland
in den Verkehr gebracht werden, wenn
a) dies der Berufsverband empfiehlt.
b) das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dafür
eine Genehmigung erteilt hat.c) die zuständige Landesbehörde eine Erlaubnis erteilt hat
c) die zuständige Landesbehörde eine Erlaubnis erteilt hat
307 Darf ein Pflanzenschutzmittel, das in Holland zugelassen ist und einem in
Deutschland zugelassenen Mittel entspricht, in Holland gekauft und im eigenen
Betrieb eingesetzt werden ?
a) Nur, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
heit dafür eine Genehmigung erteilt hat.
b) Ja, da die Zulassung in Holland in allen Mitgliedstaaten gilt.
c) Ja, aber nur mit Zustimmung der Zollbehörde.
308 Darf der Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel Pflanzenschutz-
mittel aus dem Ausland beziehen ?
a) Ja, wenn er in Grenznähe wohnt
b) Ja, wenn das Pflanzenschutzmittel im Ausland billiger ist.
c) Ja, wenn es sich um Pflanzenschutzmittel handelt, die identisch mit in
Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind.
309 Ein Landwirt hat erfahren, dass im Ausland Pflanzenschutzmittel billiger sind.
Kann er dort Pflanzenschutzmittel kaufen und sie im Privatwagen nach Deutsch-
land einführen ?
a) Die Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel ist
grundsätzlich verboten
b) Die Einfuhr ist nur in grenznahen Gebieten erlaubt.
c) Pflanzenschutzmittel können generell eingeführt werden.
310 Das Pflanzenschutzgesetz regelt den Einsatzbereich von Pflanzenschutzmitteln.
Auf welchen Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel angewandt werden ?
a) Auf befestigten Freilandflächen
b) Auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten
Flächen
c) An oder in oberirdischen Gewässern
311 Durch welche Behörde werden Pflanzenschutzmittel zugelassen
a) Pflanzenschutzamt.
b) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
c) Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
312 Was versteht man unter Indikationszulassung ?
a) Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den bei der Zulassung von dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
festgelegten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen Anwendungs-
gebieten eingesetzt werden.
b) Die Indikationszulassung regelt nur den Vertrieb von Pflanzenschutz-
mitteln.
c) Die Indikationszulassung gilt nur für giftige Pflanzenschutzmittel.
313 Was versteht man unter Anwendungsgebiet
a) Bestimmte Pflanzen oder Pflanzenarten zusammen mit den Schad-
organismen, gegen die die Pflanzen geschützt werden sollen
b) Räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Pflanzenschutzmittel zum Einsatz
kommen dürfen.
c) Von der Gemeindeverwaltung festgesetzte Flurbereiche, in denen
Pflanzenschutz erlaubt ist.
314 Auf welchen Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt ?
a) Feldraine, Böschungen, Wegrände
b) In Hopfengärten, Hausgärten
c) Grünland.
315 Wie müssen Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet sein, damit diese im Haus und Kleingarten verwendet werden dürfen?
a) Anwendung im Freiland zugelassen.
b) Anwendung im Haus- Und Kleingarten zulässig.
c) Pflanzenschutzmittel bis max. 1l/kg Gebindegröße.
316 Welche Pflanzenschutzmittel dürfen in Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt werden?
a) Alle zugelassenen PSM.
b) Zugelassene Pflanzenschutzmittel mit dem speziellen Aufdruck "Anwendung in Haus- und Kleingarten zulässig".
c) Pflanzenschutzmittel bis max. 1l/kg Gebindegröße.
317 Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen
a) alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
b) nur nicht giftige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
c) nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet sind.
318 Wer Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder zu gewerblichen Zwecken andere über die Anwendung beraten will, muss dies anzeigen bei der
a) Gemeindeverwaltung
b) nach Landesrecht zuständigen Behörde.
c) Industrie- und Handelskammer.
319 Wer ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel zu Versuchszwecken anwenden will,
a) benötigt grundsätzlich eine Genehmigung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
b) muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
c) muss alle 5 Jahre eine Sachkundeprüfung ablegen
320 Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Auflagen für den Anwender erteilt werden. Wo findet der Anwender diese Auflagen?
a) In Fachzeitschrifen.
b) In Werbeprospekten der Pflanzenschutzmittel-Industrie.
c) In der Gebrauchsanleitung.
321 Bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels können Auflagen für den Anwender erteilt werden, z.B. kein Einsatz in Wasserschutzgebieten. Welche folgen kann die Missachtung derartiger Auflagen haben?
a) Einleitungen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
b) Gefängnis.
c) Zahlung eines Bußgeldes.
322 Der Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
unterliegt strengen Vorschriften:
a) Ohne Genehmigung ist kein Einsatz möglich.
b) Genehmigungsfähig sind nur Einsätze im Weinbau und im Forst
c) Die eingesetzten Mittel müssen dafür eigens zugelassen und genehmigt
sein
323 Wie lange darf ein Pflanzenschutzmittel nach Ablauf oder Widerruf der Zulassung
noch in den Verkehr gebracht werden (Abverkaufsfrist) ?
a) 3 Monate.
b) 6 Monate
c) 12 Monate.
d) Überhaupt nicht.
324 Wie lange darf ein Pflanzenschutzmittel nach Ablauf oder Widerruf der Zulassung
noch angewendet werden (Aufbrauchfrist) ?
a) 6 Monate.
b) 12 Monate
c) 18 Monate.
d) Überhaupt nicht
325 Dürfen Pflanzenschutzmittel nach Ende der Zulassung noch vertrieben und ange-
wendet werden ?
a) Sie dürfen weder vertrieben noch angewendet werden
b) Es besteht eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten sowie eine Aufbrauchs-
frist von 18 Monaten.
c) Sie dürfen nicht mehr verkauft, aber noch zwei Jahre angewendet werden
326 Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen Pflanzenschutzmitteln und
Pflanzenstärkungsmitteln. Worin unterscheiden sie sich aus rechtlicher Sicht ?
a) Es gibt keinen Unterschied.
b) Pflanzenschutzmittel müssen vom BVL zugelassen werden, Pflanzenstär-
kungsmittel müssen lediglich beim BVL in einer Liste geführt werden.
c) Pflanzenstärkungsmittel unterliegen keinerlei Vorschriften
327 Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach Vorlage einer Genehmigung zur
Anwendung abgegeben werden. Wo findet der Verkäufer Informationen über die
Abgabe von Mitteln zur Anwendung auf Nichtkulturland ?
a) In Werbeprospekten der Pflanzenschutzmittelindustrie
b) In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
c) In der Gebrauchsanleitung.
328 Wonach muss der Verkäufer den Kunden fragen, wenn Nichtkulturlandflächen
behandelt werden sollen ?
a) Nach der Genehmigung der zuständigen Behörde zur Anwendung.
b) Nach dem Personalausweis.
c) Nach dem gewünschten Mittel
329 Warum dürfen Pflanzenschutzmittel mit bestimmten Wirkstoffen nur mit beson-
derer Genehmigung abgegeben werden, wenn sie auf Nichtkulturlandflächen
eingesetzt werden sollen ?
a) Wegen der Gefährdung des Grundwassers.
b) Wegen des unangenehmen Geruchs
c) Wegen der Gefahr für den Anwender
330 Welche Daten müssen über die in einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftli-
chen oder gärtnerischen Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel aufge-
zeichnet werden ?
a) Der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwen-
dungsdatum.
b) Das verwendete Pflanzenschutzmittel.
c) Das Fabrikat des eingesetzten Pflanzenschutzgeräts.
d) Die Aufwandmenge.
331 Wie lange müssen berufliche Anwender Aufzeichnungen über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln bereithalten ?
a) 1 Jahr.
b) 3 Jahre.
c) 5 Jahre.
d) Überhaupt nicht.
332 Wie lange müssen Händler Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel, die sie
einführen, ausführen, lagern oder in Verkehr bringen, bereithalten ?
a) 1 Jahr
b) 3 Jahre
c) 5 Jahre.
d) Überhaupt nicht
333 Auf welchen Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur speziell
dafür zugelassene oder genehmigte Pflanzenschutzmittel angewendet werden ?
a) Öffentliche Parks, öffentlich zugängliche Sportplätze, Golfplätze.
b) Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze
c) Friedhöfe.
d) Flugplätze.
334 Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen
a) Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die vom BVL dafür als geeignet
festgestellt und genehmigt worden sind.
b) nur Pflanzenstärkungsmittel eingesetzt werden.
c) keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
335 Der nationale Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln
a) wird unter Mitwirkung der Länder erstellt.
b) beinhaltet eine Auflistung über die wirksamsten Pflanzenschutzmittel.
c) beinhaltet Maßnahmen zur Verminderung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Nautrhaushalt.
336 Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz umfasst
a) vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Kulturpflanzen.
b) die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.
c) Maßnahmen zu Abwehr von Gefahren, die vom Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ausgehen können.
337 Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind - mit Ausnahme von handgehaltenen, schulter- und rückentragbaren Geräten - in regelmäßigen Zeitabständen von amtlichen oder amtlich anerkannten Kontrollstellen prüfen zu lassen
a) jährlich
b) alle zwei Jahre
c) alle sechs Kalnderhalbjahre.
338 Welche in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte müssen in regelmäßigen Zeitabständen von amtlichen oder amtlich anerkannten Kontrollstellen geprüft werden?
a) Gebläsesprühgeräte
b) motorbetriebene Rückensprühgeräte
c) Granulatstreugeräte (ab 31.12.2020)
d) Feldspritzgeräte.
339 Welche Gesetze und Verordnungen dienen insbesondere dem Gewässerschutz?
a) Wasesrhaushaltsgesetz
b) Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung
c) Chemikalien-Verbotsverordnung
d) Grundwasserverordnung
