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WorksheetsStrafkosten-Quiz II (Rechtsmittel, Beschwerde und Einziehung)
Total questions: 20
Worksheet time: 18mins
Wann fällt die Gebühr KV Nr. 3119 GKG nur an?
wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen wird
wenn nach Einspruch gegen den Strafbefehl ein Urteil gesprochen wird
wenn im Bürowege durch Beschluss die Tagessatzhöhe geändert wird
wenn kein Einspruch eingelegt wird
Bei der Auswahl der Berufungsgebühr kommt es darauf an, ob das Berufungsverfahren mit oder ohne Urteil beendet wurde.
richtig
falsch
Welchen Absatz der Vorbemerkung 3.1 KVGKG müssen Sie anwenden, wenn bei einer Gesamtstrafe nur gegen eine einzelne Tat Rechtsmittel eingelegt wurde?
Abs. 1
Abs. 5
Abs. 4
Abs. 7
Wie ist eine Zurückverweisung bei der Gebühr zu berücksichtigen?
jede durchlaufene Instanz wird abgerechnet, auch notfalls doppelt
Zurückverweisungen kennt das Strafrecht nicht
jede Instanz darf nur einmal abgerechnet werden
bei Zurückverweisungen müssen alle Instanzen doppelt abgerechnet werden
Urteil Amtsgericht: Freiheitsstrafe 1 Jahr 8 Monate
Urteil Landgericht: Freiheitsstrafe 1 Jahr mit Bewährung
Welche Gebühr wählen Sie für den Ansatz in der 1. Instanz?
KV Nr. 3110 GKG
KV Nr. 3111 GKG
KV Nr. 3112 GKG
KV Nr. 3116 GKG
Wie wird ein Wahlverteidiger in der Kostenrechnung behandelt?
kein Ansatz, außergerichtliche Kosten
Ansatz unter KV Nr. 9005 GKG
Ansatz unter KV Nr. 9007 GKG
Ansatz unter KV Nr. 9015 GKG
Zu welcher nachfolgenden Konstellationen gehört der folgende Kostenansatz?
Geldstrafe - 30.000 Euro
KV Nr. 3111 GKG aus 300 TS - 310 Euro
KV Nr. 3120/3111 aus 300 TS - 465 Euro
Urteil AG: Geldstrafe 300 TS zu 100 Euro, Berufung Urteil: Geldstrafe 280 TS
Urteil AG: Geldstrafe 280 TS zu 100 Euro, Berufung wird zurückgenommen
Urteil AG: Geldstrafe 300 TS zu 100 Euro, Berufung Urteil: Berufung wird verworfen
keine der Antworten ist richtig
Welche Antwort ist für die folgende Konstellation korrekt?
Beschluss des Amtsgerichts: RA Mustermann wird als Pflichtverteidiger bestellt, Beschwerde des Angeklagten, Beschwerde wird durch Beschluss Landgericht verworfen
Beschwerde ist kostenfrei, § 1 GKG
Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 3600 GKG
Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 9007 GKG
Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 3602 GKG
Wie könnte ein beispielhaftes Aktenzeichen lauten, unter dem eine Kostenrechnung für einen Erwachsenen erstellt wurde?
25 VRJs 3493/23
25 Js 3493/23
25 VRs 3493/23
1 Ds 25 Js 3493/23
Wie lautet eine eiserne Regel beim Erstellen der Kostenrechnung, die Sie niemals missachten dürfen?
alle Instanzen werden nur aus der rechtskräftigen Strafe abgerechnet
alle Instanzen werden aus der jeweils dort ausgesprochenen Strafe abgerechnet
nur die letzte Instanz wird in der Kostenrechnung abgerechnet
für jede Instanz muss eine eigene Kostenrechnung erstellt werden
Bei den Gebühren in der Rechtsmittelinstanz ist es wichtig, dass die jeweilige Gebühr immer mit einer erstinstanzlichen Gebühr "gekoppelt" werden muss.
richtig
falsch
Welche KV Nrn. müssen Sie in der Berufungsinstanz ansetzen für folgende Konstellation?
Urteil AG: Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre (Einzelstrafen: 1 Jahr, 6 Monate und 10 Monate)
Berufung nur gegen Einzelstrafe 10 Monate
Urteil LG: neue Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 8 Monate mit neuer Einzelstrafe 6 Monate
KV Nr. 3120 + 3112 GKG
KV Nr. 3120 + 3116 GKG
KV Nr. 3120 + 3110 GKG
KV Nr. 3120 + 3111 GKG
Beschränkung des Rechtsmittels auf die Rechtsfolgen bedeutet ...
... dass das komplette Urteil angefochten wurde
... dass nur die ausgesprochenen Strafen angefochten und der Schuldspruch rechtskräftig wurde
... dass nur die Strafhöhe angefochten wurde
... dass kein Rechtsmittel eingelegt wurde
Im Urteil wurde rechtskräftig ein Fahrverbot verhängt.
Welche Aussagen treffen zu?
Fahrverbot ist eine Maßregel
Fahrverbot ist eine Nebenstrafe
Fahrverbot ist unter KV Nr. 3116 GKG anzusetzen
für Fahrverbot fällt keine Gebühr an, § 1 GKG
Welche Vorschrift ist bei einer Ermäßigung in der Rechtsmittelinstanz in der Kostenrechnung zu zitieren?
§ 437 Abs. 4 StPO
§ 347 Abs. 4 StPO
§ 473 Abs. 4 StPO
§ 473 Abs. 7 StPO
Wann nur kann eine Einziehungsgebühr anfallen?
wenn in der 1. Instanz eine Einziehung angeordnet wurde
wenn ein Rechtsmittel dagegen erfolgreich war, also die Einziehung aufgehoben wird
wenn der eingezogene Gegenstand an den Verurteilten zurückgegeben wird
wenn ein Rechtsmittel dagegen erfolglos ist, also die Einziehung wieder angeordnet bzw. aufrechterhalten wurde
Was ist zu beachten, wenn mehrere Gegenstände in einem Verfahren eingezogen werden?
zwei Gebühren
nur eine Gebühr
gar keine Gebühr
Einziehungsgebühr ist anteilig anzusetzen (also nur die Hälfte)
Angeklagter Adam und Angeklagte Eva haben bei der gemeinsamen Tat 20.000 Euro erbeutet. Die Einziehung des Wertersatzes dieses Betrags wurde im Urteil ausgesprochen.
Welche Aussage/n trifft/treffen hier nun zu?
wenn dagegen gemeinsames Rechtsmittel, müsste Einziehungsgebühr je anteilig angesetzt werden
Betrag des Wertersatzes (also 20.000 Euro) müsste mit Kostenrechnung eingefordert werden (§§ 1, 4 EBAO, 1 Abs. 1 Nr. 2a JBeitrG)
wenn dagegen gemeinsames Rechtsmittel, müsste Einziehungsgebühr für jeden gesondert angesetzt werden
für Einziehung in der 1. Instanz müsste eine Gebühr erhoben werden
Welche Vorschriften wären in der Kostenrechnung anzugeben, wenn mehrere Verurteilte gegen die Einziehung Rechtsmittel eingelegt hätten?
§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.1 Abs. 6 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg
§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 und 2 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg, § 466 S. 1 StPO
§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 KVGKG
§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 und 2 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg
Welche Behörde ist für den Kostenansatz zuständig, wenn ein Jugendlicher verurteilt wurde?
Staatsanwaltschaft
Landgericht
Amtsgericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
