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Strafkosten-Quiz II (Rechtsmittel, Beschwerde und Einziehung)

Total questions: 20

Worksheet time: 18mins

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Class
Date
1.

Wann fällt die Gebühr KV Nr. 3119 GKG nur an?

a)

wenn der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen wird

b)

wenn nach Einspruch gegen den Strafbefehl ein Urteil gesprochen wird

c)

wenn im Bürowege durch Beschluss die Tagessatzhöhe geändert wird

d)

wenn kein Einspruch eingelegt wird

2.

Bei der Auswahl der Berufungsgebühr kommt es darauf an, ob das Berufungsverfahren mit oder ohne Urteil beendet wurde.

a)

richtig

b)

falsch

3.

Welchen Absatz der Vorbemerkung 3.1 KVGKG müssen Sie anwenden, wenn bei einer Gesamtstrafe nur gegen eine einzelne Tat Rechtsmittel eingelegt wurde?

a)

Abs. 1

b)

Abs. 5

c)

Abs. 4

d)

Abs. 7

4.

Wie ist eine Zurückverweisung bei der Gebühr zu berücksichtigen?

a)

jede durchlaufene Instanz wird abgerechnet, auch notfalls doppelt

b)

Zurückverweisungen kennt das Strafrecht nicht

c)

jede Instanz darf nur einmal abgerechnet werden

d)

bei Zurückverweisungen müssen alle Instanzen doppelt abgerechnet werden

5.

Urteil Amtsgericht: Freiheitsstrafe 1 Jahr 8 Monate

Urteil Landgericht: Freiheitsstrafe 1 Jahr mit Bewährung

Welche Gebühr wählen Sie für den Ansatz in der 1. Instanz?

a)

KV Nr. 3110 GKG

b)

KV Nr. 3111 GKG

c)

KV Nr. 3112 GKG

d)

KV Nr. 3116 GKG

6.

Wie wird ein Wahlverteidiger in der Kostenrechnung behandelt?

a)

kein Ansatz, außergerichtliche Kosten

b)

Ansatz unter KV Nr. 9005 GKG

c)

Ansatz unter KV Nr. 9007 GKG

d)

Ansatz unter KV Nr. 9015 GKG

7.

Zu welcher nachfolgenden Konstellationen gehört der folgende Kostenansatz?

Geldstrafe - 30.000 Euro

KV Nr. 3111 GKG aus 300 TS - 310 Euro

KV Nr. 3120/3111 aus 300 TS - 465 Euro

a)

Urteil AG: Geldstrafe 300 TS zu 100 Euro, Berufung Urteil: Geldstrafe 280 TS

b)

Urteil AG: Geldstrafe 280 TS zu 100 Euro, Berufung wird zurückgenommen

c)

Urteil AG: Geldstrafe 300 TS zu 100 Euro, Berufung Urteil: Berufung wird verworfen

d)

keine der Antworten ist richtig

8.

Welche Antwort ist für die folgende Konstellation korrekt?

Beschluss des Amtsgerichts: RA Mustermann wird als Pflichtverteidiger bestellt, Beschwerde des Angeklagten, Beschwerde wird durch Beschluss Landgericht verworfen

a)

Beschwerde ist kostenfrei, § 1 GKG

b)

Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 3600 GKG

c)

Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 9007 GKG

d)

Ansatz der Beschwerde unter KV Nr. 3602 GKG

9.

Wie könnte ein beispielhaftes Aktenzeichen lauten, unter dem eine Kostenrechnung für einen Erwachsenen erstellt wurde?

a)

25 VRJs 3493/23

b)

25 Js 3493/23

c)

25 VRs 3493/23

d)

1 Ds 25 Js 3493/23

10.

Wie lautet eine eiserne Regel beim Erstellen der Kostenrechnung, die Sie niemals missachten dürfen?

a)

alle Instanzen werden nur aus der rechtskräftigen Strafe abgerechnet

b)

alle Instanzen werden aus der jeweils dort ausgesprochenen Strafe abgerechnet

c)

nur die letzte Instanz wird in der Kostenrechnung abgerechnet

d)

für jede Instanz muss eine eigene Kostenrechnung erstellt werden

11.

Bei den Gebühren in der Rechtsmittelinstanz ist es wichtig, dass die jeweilige Gebühr immer mit einer erstinstanzlichen Gebühr "gekoppelt" werden muss.

a)

richtig

b)

falsch

12.

Welche KV Nrn. müssen Sie in der Berufungsinstanz ansetzen für folgende Konstellation?

Urteil AG: Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre (Einzelstrafen: 1 Jahr, 6 Monate und 10 Monate)

Berufung nur gegen Einzelstrafe 10 Monate

Urteil LG: neue Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 8 Monate mit neuer Einzelstrafe 6 Monate

a)

KV Nr. 3120 + 3112 GKG

b)

KV Nr. 3120 + 3116 GKG

c)

KV Nr. 3120 + 3110 GKG

d)

KV Nr. 3120 + 3111 GKG

13.

Beschränkung des Rechtsmittels auf die Rechtsfolgen bedeutet ...

a)

... dass das komplette Urteil angefochten wurde

b)

... dass nur die ausgesprochenen Strafen angefochten und der Schuldspruch rechtskräftig wurde

c)

... dass nur die Strafhöhe angefochten wurde

d)

... dass kein Rechtsmittel eingelegt wurde

14.

Im Urteil wurde rechtskräftig ein Fahrverbot verhängt.

Welche Aussagen treffen zu?

a)

Fahrverbot ist eine Maßregel

b)

Fahrverbot ist eine Nebenstrafe

c)

Fahrverbot ist unter KV Nr. 3116 GKG anzusetzen

d)

für Fahrverbot fällt keine Gebühr an, § 1 GKG

15.

Welche Vorschrift ist bei einer Ermäßigung in der Rechtsmittelinstanz in der Kostenrechnung zu zitieren?

a)

§ 437 Abs. 4 StPO

b)

§ 347 Abs. 4 StPO

c)

§ 473 Abs. 4 StPO

d)

§ 473 Abs. 7 StPO

16.

Wann nur kann eine Einziehungsgebühr anfallen?

a)

wenn in der 1. Instanz eine Einziehung angeordnet wurde

b)

wenn ein Rechtsmittel dagegen erfolgreich war, also die Einziehung aufgehoben wird

c)

wenn der eingezogene Gegenstand an den Verurteilten zurückgegeben wird

d)

wenn ein Rechtsmittel dagegen erfolglos ist, also die Einziehung wieder angeordnet bzw. aufrechterhalten wurde

17.

Was ist zu beachten, wenn mehrere Gegenstände in einem Verfahren eingezogen werden?

a)

zwei Gebühren

b)

nur eine Gebühr

c)

gar keine Gebühr

d)

Einziehungsgebühr ist anteilig anzusetzen (also nur die Hälfte)

18.

Angeklagter Adam und Angeklagte Eva haben bei der gemeinsamen Tat 20.000 Euro erbeutet. Die Einziehung des Wertersatzes dieses Betrags wurde im Urteil ausgesprochen.

Welche Aussage/n trifft/treffen hier nun zu?

a)

wenn dagegen gemeinsames Rechtsmittel, müsste Einziehungsgebühr je anteilig angesetzt werden

b)

Betrag des Wertersatzes (also 20.000 Euro) müsste mit Kostenrechnung eingefordert werden (§§ 1, 4 EBAO, 1 Abs. 1 Nr. 2a JBeitrG)

c)

wenn dagegen gemeinsames Rechtsmittel, müsste Einziehungsgebühr für jeden gesondert angesetzt werden

d)

für Einziehung in der 1. Instanz müsste eine Gebühr erhoben werden

19.

Welche Vorschriften wären in der Kostenrechnung anzugeben, wenn mehrere Verurteilte gegen die Einziehung Rechtsmittel eingelegt hätten?

a)

§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.1 Abs. 6 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg

b)

§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 und 2 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg, § 466 S. 1 StPO

c)

§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 KVGKG

d)

§ 3 Abs. 2 GKG, Vorbem. 3.4 Abs. 1 und 2 KVGKG, § 31 Abs. 1 GKG, Nr. 8.4 KostVfg

20.

Welche Behörde ist für den Kostenansatz zuständig, wenn ein Jugendlicher verurteilt wurde?

a)

Staatsanwaltschaft

b)

Landgericht

c)

Amtsgericht

d)

Bayerisches Oberstes Landesgericht