WorksheetsQuiz BGB AT
Total questions: 39
Worksheet time: 33mins
Was ist das zentrale Prinzip des BGB AT bzw. des BGB generell?
(a)
In welcher Reihenfolge werden Ansprüche sinnvollerweise geprüft?
1. Deliktisch
2. Bereicherungsrechtlich
3. Vertraglich
4. Quasivertraglich bzw. vertragsähnlich
5. Dinglich
1. Vertraglich
2. Quasivertraglich bzw. vertragsähnlich
3. Bereicherungsrechtlich
4. Dinglich
5. Deliktisch
1. Vertraglich
2. Vertragsähnlich
3. Dinglich
4. Deliktisch
5. Bereicherungsrechtlich
Welche Merkmale bzw. welches Merkmal des inneren Tatbestands einer Willenserklärung sind nach hM konstitutiv (= zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung)?
Handlungswille,
Erklärungsbewusstsein und Rechtsbindungswille
Rechtsbindungswille und Handlungswille
Handlungswille
Handlungswille
Erklärungsbewusstsein
Geschäftswille
Nach welchen Vorschriften richtet sich das Zustandekommen eines Kaufvertrages bei ebay und warum?
§ 156 BGB, weil es sich dabei um eine Spezialvorschrift für Versteigerungen handelt
§§ 145, 147 BGB, weil der Kaufvertrag nicht - wie in § 156 BGB vorausgesetzt - durch Zuschlag zustande kommt
§§ 145, 147 BGB, weil § 156 BGB auf private Versteigerungen keine Anwendung findet
Nach der hM ist eine Willenserklärung auch bei fehlendem Erklärungsbewusstsein unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Welche sind das?
Es muss zumindest auch der Geschäftswille vorliegen.
Voraussetzung sind
Erklärungsfahrlässigkeit des Erklärenden und
Schutzwürdigkeit des anderen Teils
Es muss sich um eine Weinversteigerung in Trier handeln.
Anhand welches Wirksamkeitsmerkmals (des äußeren Tatbestands einer Willenserklärung) wird die Willenserklärung von der bloßen invitatio ad offerendum abgegrenzt?
Handlungswille
Rechtsbindungswille
Geschäftsfähigkeit
Bestimmtheit
Was sind die klassischen Argumente gegen den Rechtsbindungswillen
Gefahr der Mehrfachverpflichtung
Die essential negotii stehen noch gar nicht fest
Negative Vertragsabschlussfreiheit (isb. wegen der Solvenz des Vertragspartners)
Vertauschung der Preisaushänge (isb. im Ladengeschäft)
Warum ist eine Auftragsbestätigung im online-Verkehr regelmäßig keine Annahme, obwohl sie "spiegelbildlich" alle Informationen beinhaltet, die auch das Angebot enthält?
Verkäufer möchte nur Pflicht aus § 312i BGB erfüllen
Häufig wird die Erklärung automatisch versandt: Automatische Erklärungen sind niemals Willenserklärungen.
Weil sie mit "Auftragsbestätigung" überschrieben ist, weicht sie vom Angebot ab und gilt nach § 150 Abs. 2 BGB als neues Angebot
Wonach richtet sich die Auslegung von nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen?
§§ 133, 157 BGB
§§ 157, 242 BGB
§§ 145, 147 BGB
§ 133 BGB
Wovon hängt es ab, ob eine Willenserklärung nach §§ 133, 157 BGB ausgelegt wird?
von der Verkörperung
von dem Umstand, ob sie unter Abwesenden abgegeben wird
von der Empfangsbedürftigkeit
Wann werden nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen wirksam?
Mit Zugang gem. § 130 Abs. 1 BGB (direkt)
Mit Zugang gem. § 130 Abs. 1 BGB analog
Mit Abgabe
Bereits mit dem Entschluss, eine solche Willenserklärung abzugeben
Nenne eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont (normativ) gem. §§ 133, 157 BGB normativ ausgelegt werden?
invitati ad offerendum
Antrag ad incertas personas
falsa demonstratio non nocet
protestatio facto contraria
Was sind die Voraussetzungen des falsa-demonstratio-Satzes?
Die Parteien erklären objektiv etwas Übereinstimmendes, ihr natürlicher Wille stimmt aber nicht überein
Die Parteien haben die essentialia negotii gar nicht bezeichnet: Lieber etwas gar nicht bezeichnen, als es falsch bezeichnen, ist ihre Devise...
Objektiv bezeichnen die Parteien etwas falsch, subjektiv meinen sie aber dasselbe
Es muss sich bei der gekauften Sache um Haakjöringsköd (Haifischfleisch) handeln
Wie lautet der richtige Obersatz der Prüfung der wirksamen Stellvertretung?
X könnte Y wirksam stellvertreten haben, § 164 I BGB.
X könnte Stellvertreter des Y geworden sein, § 164 I BGB.
Stellvertreter ist, wer eine eigene Willenserklärung, im fremden Namen, mit Vertretungsmacht abgibt.
Y selbst hat keine Willenserklärung abgegeben.
X könnte aber mit Wirkung für und gegen Y gehandelt haben, § 164 I BGB.
Wie lautet die Definition von Zugang iSd § 130 Abs. 1 BGB?
Richtige Vernehmung des Erklärungsinhaltes durch den Adressaten
Erreichen des Machtbereichs + Erwartbarkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen
Die Willenserklärung ist bereits dann zugegangen, wenn sie den Machtbereich erreicht.
Eine Willenserklärung geht nur zu, wenn sie in den Briefkasten gelegt wird. Die Übergabe an einen Empfangsboten reicht nicht aus.
Unter welcher/n Voraussetzung/en tritt nach der hM bei der fahrlässigen (nicht vorsätzlichen!) Zugangsvereitelung die Rechtzeitigkeitsfiktion ein?
Die Rechtzeitigkeitsfiktion tritt nie ein. Das ist nur bei der arglistigen Zugangsvereitelung der Fall.
Die Rechtzeitigkeitsfiktion tritt ein, wenn der Erklärende unverzüglich einen erneuten Zustellungsversuch unternimmt
Bei der fahrlässigen Zugangsvereitelung tritt eine Zugangsfiktion ein und keine Rechtzeitigkeitsfiktion ein.
Was besagt das sog. Trennungsprinzip?
Wir unterscheiden zwischen schuldrechtlichem (kausalen) und dinglichem (abstrakten) Rechtsgeschäft.
Schuldrechtliches und dingliches Geschäft können unabhängig von einander wirksam sein. Sie sind in Bestand und Umfang nicht voneinander abhängig
Wir trennen zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen.
Wir trennen zwischen dem BGB (Privatrecht) und dem HGB (Sonderprivatrecht der Kaufleute)
Was ist eine sog. Realofferte
Ein Angebot, das sich regelmäßig sowohl auf den Abschluss des schuldrechtlichen als auch des dinglichen Rechtsgeschäfts richtet.
Bsp: Zusendung unbestellter Ware
Ein Angebot, das von einer realen Person und nicht einem Computer gemacht wird.
Dabei handelt es sich entgegen dem Wortlaut nach hM um eine bloße invitatio ad offerendum.
K wurde am 03.07.2005 um 23:56 Uhr geboren. Am 03.07.2023 um 13 Uhr geht er in das Geschäft des V, um sich eine Playstation zu kaufen. Entsprechende Willenserklärungen werden ausgetauscht. Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen?
Tipp: Schaut mal in die §§ 187 ff. BGB.
JA, es handelt sich bei dem Kauf einer Playstation um ein rechtlich lediglich vorteilhaftes Geschäft.
NEIN, er ist noch beschränkt geschäftsfähig und der Kauf nicht rechtlich lediglich vorteilhaft.
JA, er ist nämlich bereits volljährig und damit voll geschäftsfähig
A und B telefonieren miteinander. Wenn sie jetzt Willenserklärungen abgeben, nach welcher Norm richtet sich das Wirksamwerden dieser Willenserklärungen?
§ 130 Abs. 1 BGB in direkter Anwendung: Sie sind räumlich voneinander getrennt, also abwesend.
§ 130 Abs. 1 BGB analog, weil es sich um Willenserklärungen unter Anwesenden handelt. Das folgt bereits aus § 147 I 2 BGB.
Die hM vertritt für die Frage, ob und mit welchem Inhalt unter Anwesenden abgegebene unverkörperte Willenserklärungen wirksam werden, die eingeschränkte Vernehmungstheorie. Was besagt die?
Die Willenserklärung wird immer so wirksam, wie sie der Empfänger vernommen hat.
Die Willenserklärung wird immer so wirksam, wie sie der Erklärende erklärt hat.
Die Willenserklärung wird mit dem Inhalt wirksam, wie sie der Erklärende erklärt hat, wenn für den Erklärenden kein begründeter Anlass besteht, daran zu zweifeln, dass der Empfänger seine Worte richtig und vollständig vernommen hat.
Eine Anfechtung wegen unbewussten Willensmangels (§§ 119 ff. BGB) kommt nur in Betracht, wenn normativer und natürlicher Wille voneinander abweichen. Was heißt das für das Verhältnis von Auslegung und Anfechtung?
Die Anfechtung geht immer der Auslegung vor.
Die Auslegung geht der Anfechtung vor (sog. Primat der Auslegung)
Es handelt sich um völlig verschiedene Fragen, die separat nebeneinander stehen.
Die Auslegung geht der Anfechtung nicht vor, wenn es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt.
K gibt gegenüber V eine ansonsten wirksame Annahmeerklärung namens des B ab und behauptet, er sei mit einer Vollmacht ausgestattet, legt diese aber nicht vor. V ist unsicher, ob er K trauen kann - ungern möchte er sich nach § 179 Abs. 1 BGB an diesen als falsus procurator halten. Welche Möglichkeit hat er?
Er kann die Erklärung des K nach § 174 S. 1 BGB zurückweisen.
Er kann nichts machen. Die Willenserklärung des K wird ihm gegenüber wirksam.
Fehlt es K tatsächlich an Vertretungsmacht, muss er sich gem. § 179 Abs. 1 BGB an diesen halten. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Was ist mit dem Begriff der Fehleridentität gemeint?
Schuldrechtliches und dingliches Geschäft leiden an demselben Mangel (was durch separate Prüfung festgestellt wird)
Weil das schuldrechtliche Geschäft an einem Mangel leidet, leidet auch das dingliche Geschäft an einem Mangel
Weil das dingliche Geschäft an einem Mangel leidet, leidet auch das schuldrechtliche Geschäft an einem Mangel
In welchem der folgenden Fälle liegt ein Dissens i.S.d. §§ 154 f. BGB vor?
Zwischen den Parteien liegt keine Einigung über den Kaufpreis vor.
Zwischen den Parteien liegt keine Einigung über Nebenbestimmung vor.
Nenne eine Ausnahme vom/Einschränkung des Offekundigkeitsprinzips
(a)
Eines der Prinzipien des Vertretungsrechts ist die Abstraktheit der Vollmacht. Was ist damit gemeint?
Das Verfügungsgeschäft und das Verpflichtungsgeschäft sind in ihrem Bestand und Umfang voneinander unabhängig
Die Vollmacht ist in ihrem Bestand und Umfang von dem zugrunde liegenden Grundgeschäft unabhängig.
Der Umfang der Vollmacht beurteilt sich nicht nach §§ 133, 157 BGB, sondern nach dem sog. abstrakten Empfängerhorizont.
Welches Schema kann man auf quasi jede Rechtsscheinvollmacht anwenden?
1. Ob des Rechtsschein
2. Wie des Rechtsscheins
3. Umfang des Rechtsscheins
1. Rechtsschein entstanden
2. Rechtsschein nicht erloschen
3. Rechtsschein durchsetzbar
1. Rechtsschein
2. Zurechenbarkeit
3. Kausalität
4. Gutgläubigkeit
1. Rechtsscheinerklärung
2. Rechtsscheingrund3. Rechtsscheinfrist
Wie unterscheiden sich Duldungs- und Anscheinsvollmacht?
Die Anscheinsvollmacht wird von der hM nicht anerkannt.
Kausalität zwischen Rechtsscheintatbestand und Disposition
Schutzbedürftigkeit des anderen Teils
Kenntnis des Vertretenen vom Rechtsscheintatbestand
A möchte bei B eine Playstation kaufen. B schaut im Laden nach und sieht versehentlich auf den Preis für die alte Playstation, die nur 100 EUR statt wie die neue 200 EUR kostet. Die beiden einigen sich zu einem Kaufpreis von 100 EUR.
Kann B seine Willenserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten?
Nein. Motivirrtümer - das sagt § 119 II BGB ganz deutlich - sie nie beachtlich.
Ja. Bei dem Preis handelt es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB, die zur Anfechtung berechtigt.
Nein. Der Preis selbst ist kein wertbildender Faktor. Das ist für § 119 II BGB aber Voraussetzung.
§ 119 Abs. 2 BGB findet auf Willenserklärungen, die auf Abschluss des Kaufvertrages gerichtet sind, keine Anwendung.
Beim Handeln "unter" fremden Namen wird zwischen der bloßen Namenstäuschung und der Identitätstäuschung entschieden. Was ist die jeweilige Rechtsfolge?
Bei der Namenstäuschung kommen die §§ 164 ff. BGB zur Anwendung
Bei der Namenstäuschung kommen die §§ 164 ff. BGB nicht zur Anwendung. Es handelt sich um ein Eigengeschäft des Handelnden.
Bei der Identitätstäuschung kommen die §§ 164 ff. BGB zur Anwendung.
Bei der Identitätstäuschung kommen die §§ 164 ff. BGB nicht zur Anwendung. Es handelt sich um ein Eigengeschäft des Handelnden.
In welchem Fall ist § 181 Hs. 1 BGB teleologisch zu reduzieren und greift also nicht ein?
Wenn es sich bei dem Vertretenen nicht um einen Minderjährigen handelt.
Wenn das Geschäft für den Vertretenen rechtlich lediglich vorteilhaft ist.
Bei der Schenkung eines vermieteten Grundstücks.
Um welche Art von Vertretungsmacht handelt es sich bei der Vertretungsmacht der Eltern für das minderjährige Kind nach §§ 1626 I, 1629 I BGB?
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, also Vollmacht
Gesetzliche Vertretungsmacht
Organschaftliche Vertretungsmacht
rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht mit gesetzlichem Umfang
Auf welches Interesse ist der Schadensersatzanspruch aus § 122 Abs. 1 BGB gerichtet?
Negatives Interesse
Positives Interesse
Subjektives Interesse
Objektives Interesse
Wann wird eine Willenserklärung, die gegenüber einem Minderjährigen (beide Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus) abgegeben wird und rechtlich nachteilig ist, wirksam?
Zugang bei beiden Elternteilen, § 131 Abs. 1 BGB
Zugang beim Minderjährigen, § 130 I BGB
Zugang bei einem der beiden Elternteile, § 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB
Gegenüber einem Minderjährigen kann eine Willenserklärung nie abgegeben und daher auch nicht wirksam werden.
A ist 5 Jahre alt und somit geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB. Sein großer Bruder überlegt dennoch, den A als Stellvertreter oder Boten einzusetzen. Inwieweit geht das?
Weder Botenschaft noch Stellvertretung sind möglich. Ein Geschäftsunfähiger kann nicht einmal menschliche Brieftaube sein.
Beides geht. Für die Stellvertretung ergibt sich das daraus, dass es sich um ein rechtlich neutrales Geschäft handelt. § 107 ist teleogisch zu reduzieren, was sich auch aus § 165 BGB ergibt.
Botenschaft geht, Stellvertretung nicht
Stellvertretung geht, Botenschaft nicht. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass der Minderjährige analog § 179 BGB haftet.
Kann der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige Willenserklärungen abgeben, die rechtlich zwar nicht nachteilig, aber für ihn nur neutral sind?
Beispiel: Der Minderjährige gibt als Stellvertreter eine Willenserklärung ab.
Die Willenserklärung ist nach § 107 BGB wirksam. Das sagt bereits der Wortlaut so.
Die Willenserklärung ist unwirksam. Der Wortlaut von § 107 BGB gestattet dem beschränkt Geschäftsfähigen ausdrücklich nur für ihn vorteilhafte Erklärungen.
Die Willenserklärung ist zwar dem Wortlaut von § 107 BGB nach nicht wirksam, sondern schwebend unwirksam. Nach hM ist der Wortlaut aber im Fall von neutralen Erklärungen teleologisch zu reduzieren.
Kann ein Vertrag nach der herrschenden Meinung auch als faktischer Vertrag durch bloßes sozialtypisches Verhalten zustande kommen?
Nein. Das wird zwar vertreten, die Rechtsgeschäftslehre ist aber auf die Willenserklärung zugeschnitten. Die Privatautonomie würde nicht hinreichend gewahrt.
Ja. Die Differenzierung von sozialtypischem Verhalten und konkludenter Willenserklärung scheint gekünstelt.
Ja. Die Privatautonomie umfasst nicht die negative Vertragsabschlussfreiheit. Wer keinen Vertrag schließen will, muss das auch schon so kommunizieren.
A und B schließen einen Beförderungsvertrag. B möchte jetzt gegen A einen Anspruch auf Beförderungsleistung geltend machen und erstellt dazu ein Gutachten, ist sich aber unsicher, wo der Beförderungsvertrag im BGB geregelt ist und ob er also überhaupt eine Anspruchsgrundlage hat. Was ist richtig?
B hat keine Anspruchsgrundlage. Der Beförderungsvertrag ist nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, sodass es daraus auch keinen Anspruch geben kann.
Der Beförderungsvertrag ist ein Typenmischvertrag. B muss jetzt den Vertrag genau einordnen, um zu wissen, ob die Anspruchsgrundlage im Dienst- oder Werkvertragsrecht liegt.
Es gilt Vertragsfreiheit. Die Parteien können also erst einmal vereinbaren, was sie wollen. Ob sich, was die Parteien vereinbart haben, auch in einem gesetzlichen Vertragstyp wiederfindet, ist erst einmal egal. Anspruchsgrundlage ist der Vertrag.
