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arbeitswelt im wandel und Soziale Sicherung

Total questions: 30

Worksheet time: 15mins

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1.

Unter "saisnoner Arbeitslosigkeit" versteht man Arbeitlosigkeit auf Grunf ....

a)

von Automatisierung und Rationalisierung in den Betrieben.

b)

von Anter, Krankheit oder mangelhafter Ausbildung.

c)

von schlechtem Wetter, besonders im Winter.

d)

einer allgemein schlechten Wirtschaftslage

e)

einer fehlende Ausbildung des Arbeitssuchenden

2.

Welche Maßnahmen eignet zum Abbau der Arbeitslosigkeit?

a)

Beschäftigung von ausländischen Billigstarbeitskräften

b)

Staatliche Subventionen für die Rationalisierungmaßnahme der Betriebe

c)

Herabsetzung des Renteneintrittsalters

d)

Abbau von Ausbildungsplätze

e)

Steuerliche Begünstigung von Investitionen zur Automatisierung der Betriebe

3.

Was ist KEINE Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Minderung der Arbeitslosigkeit?

a)

Berufsberatung

b)

Arbeitsvermittlung

c)

Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung vob Arbeitsplätze

d)

Gewährung von Arbeitslosengeld

e)

Gewährung von Subventionen für einzelne Betriebe

4.

Die Kosten der Sozialhilfe tragen die Kommunen, die Kosten des Arbeitslosengeldes II (ALG II) trägt der Bund. Wer erhält Arbeitslosengeld II statt Sozialhilfe?

a)

Jeder, der als "erwebsfähig" gilt, d.h..wenigstens drei Stunden täglich arbeiten könnte

b)

Jeder, der als "erwerbfähig" gilt und mimdestens 6 Stunden täglich arbeiten könnte

c)

Jeder, der mindestens 8 Stunden täglich arbeiten könnte

d)

Jeder, der mindestens 12 Stunden täglich arbeiten könnte

e)

Jeder, der nicht als "erwerbfähig" gilt

5.

Welcher Politiker ermöglichte durch die Einführung von Sozialgesetzen, den sozialen Frieden in Deutschland zu erhalten und die Situation der Industriearbeiter im 19. Jahrhundert zu verbessern?

a)

Karl Marx

b)

Ferdinand Lasalle

c)

Otto von Bismarck

d)

Wilhelm Liebknecht

e)

August Bebel

6.

Welche Versicherung war die erste Säule der Sozialversicherung in Deutschland (1883)?

a)

Pflegeversicherung

b)

Arbeitslosenversicherung

c)

Rentenversicherung

d)

Unfallversicherung

e)

Krankenversicherung

7.

Zu den frühen vier gesetzlichen Sozialversicherung kam 1995 eine weitere Sozialversicherung hinzu. Um welche Versicherungen handelt es sich?

a)

Pflegeversicherung

b)

Lebensversicherung

c)

Private Unfallversicherung

d)

Sterbeversicherung

e)

Haftpflichtversicherung

8.

Welche Organisationsform bzw. welches Prinzip der sozialen Sicherung ist gemeint, wenn die gesetzliche Krankenversicherungen ihre Mitglieder für den Krankheitsfall absichert?

a)

Versorgung

b)

Fürsorge

c)

Vorsorge

d)

Subsidiaritätsprinzip

e)

Vollkaskoversicherung

9.

Der Staat sorgt für die Bedürftigen, die sich nicht selbst helfen können. Welche Organisationsform bzw. welches Prinzip der sozialen Sicherung wird hier beschrieben?

a)

Vorsorge

b)

Fürsorge

c)

Versorgung

d)

Dynamisierung der Renten

e)

Private Altersversorge

10.

Wenn der Staat seine Bürger versorgt, die für ihn gearbeitet haben z.B. durch Beamtenpensionen, spricht man von der folgenden Organisationsform bzw. dem folgenden Prinzip der sozialen Sicherung:

a)

Vorsorge

b)

Subsidiaritätsprinzip

c)

Fürsorge

d)

Solidaritätsprinzip

e)

Versorgung

11.

Die gesetzliche Sozialversicherungen...

a)

dienen der materiellen Absicherung von Risiken des Arbeitslebens.

b)

schützen vor den Risiken im Urlaub.

c)

schützen nur vor Risiken des Privatlebens

d)

schützen vor den Risiken bei der Autofahrt.

e)

schützen vor den Risiken dei der Freizeitbeschäftigung (Hobby)

12.

Für welche Personengruppen in unserer Gesellschaft sind die gesetzlichen Sozialversicherungen in erster Linie gedacht?

a)

Arbeitgeber

b)

Unsebständige (Arbeiter, Angestellte), Geringverdienende und Personen ohne eigenes Einkommen (z.B. Studenten)

c)

Beamte

d)

Freiberufler(z.B. Arzt, Steuerberater)

e)

Einzelunzernehmer

13.

Welche der genannten Versicherung zählt zu den privaten Versicherungen, aber NICHT zu den gesetzlichen Sozialversicherung?

a)

Krankenversicherung

b)

Unfallversicherung

c)

Rentenversicherung

d)

Arbeitslosenversicherung

e)

Haftpflichtversicherung

14.

Wer ist der Träger der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung)?

a)

Bundesversicherungsanstalt

b)

Berufsgenossenschaft

c)

Bundesagentur für Arbeit

d)

Bundestag

e)

Gemeindeversischerungsverband

15.

Welche Leistung hat die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung) NICHT zu erbringen?

a)

Die Vermittlung von offenen Stellen

b)

Die Durchführung bzw. Förderung von Fortbildungsmaßnahmen

c)

Zahlung von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II

d)

Zahlung von Kurzarbeitergeld

e)

Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen

16.

Wann muss sich ein Auszubildender zum Ende seiner Ausbildung bei der Agentur für Arbeit als "arbeitssuchend" melden, um ohne zeitliche Abschläge Arbeitslosengeld I zu erhalten?

a)

12 Monate vor dem Ausbildungsende

b)

6 Monate vor dem Ausbildungsende

c)

3 Monate vor dem Ausbildungsende

d)

Am Ende des Ausbildungsverhältnisses

e)

1 Monat nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

17.

Wie lange wird das Arbeitslosengeld II bewilligt, wobei die Voraussetzungen in diesee Zeit regelmäßig überprüft werden?

a)

6 Monate, kurz vor Ende diesea Zeitraums muss der Antrag auf Fortzahlung neu gestellt werden

b)

18 Monate

c)

2 Jahre

d)

5 Jahre

e)

zeitlich unbegrenzt, solange Bedürftigkeit vorliegt

18.

Wer bezahlt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung)?

a)

der Arbeitgeber (100%)

b)

der Arbeitnehmer (100%)

c)

Arbeitgeber (50%) und Arbeitnehmer (50%)!

d)

Arbeitgeber (70%) und Arbeitnehmer (30%)

e)

Staat (50%) und Arbeitgeber (50%)

19.

Wodurch wird eine "Berufskrankheit" NICHT verursacht?

a)

ausschließlich durch die Tätigkeit

b)

stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit

c)

durch schädigende Stoffe anlässlich der Berufsausübung

d)

durch bestimmte Arbeiten anlässlich der Ausübung des Berufs

e)

durch einen Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit

20.

Was ist KEINE Leistung dee gesetzlichen Unfallversicherung?

a)

Kosten der Heilbehandlung nach einem Unfall

b)

Übergangsgeld (nach der Lohnfortzahlung)

c)

Kosten einee notwendigen Umschulung

d)

Kraftfahrzeugreparatur nach Unfall

e)

Verletztenrente bei bleibender Erwerbsunfähigkeit

21.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt im Allgemeinen auch bei Wegunfällen. In welchem Fall erbringt die Versicherung jedoch KEINE Leistung

a)

Ein Auszubildender wird auf dem Weg zum Betrieb angefahren und schwer verletzt.

b)

Ein Angestellter stützt schwer, als er in der Mittagspause zur Kantine geht.

c)

Eine Betriebsangehörige verunglückt in den Werfsferien und wird berufsunfähig

d)

Eine Arbeiter nimmt in seinem Pkw täglich einen Mitarbeiter mit zum Betrieb. Dabei muss er einen Umweg fahren und wird verletzt.

e)

Ein Arbeiter verunglückt auf dem direkten Weg von seiner Arbeitsstelle nach Hause.

22.

Welche Aussage zu den Regelleistungen der gesetztlichen Krankenversicherungen ist zutreffend? Die Regelleistungen ...

a)

hängen von der Beitragshöhe des Versicherten ab.

b)

sind gesetzlich vorgeschrieben

c)

werden für längsten 1/2 Jahr bei Inanspruchnahme gewährt.

d)

können erst nach einer einjährigen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung beansprucht werden.

e)

richten sich nach dem Familienstand des Versicherten.

23.

Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig übernommen? Kosten für ...

a)

Zahnersatz

b)

Brille

c)

Medikamente bei Erkältungskrankheit

d)

ärtzliche Behandlung auf Krankenschein (jedoch Zuzahlung des Patienten zu Medikamenten)

e)

Schönheitsoperation

24.

Was ist KEINE Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung?

a)

Förderung der Gesundheit

b)

Behandlung von Krankheiten

c)

Hilfen für werdende Mütter

d)

Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrenten

e)

Zahlung von Krankengeld

25.

Was ist die Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherungen seit Anfang 2009 geregelt?

a)

Die Pflichtversicherten führen einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttolhnes an die Krankenkasse ab

b)

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen einen bestimmten Prozentsatz, wobei der Arbeitgeber die Beiträge der Arbeitnehmer einbehält und an den "Gesundheitsfond" abführt. Dieser leitet die Beiträge und staatliche Zuschlüsse an die Krankenkassen weiter

c)

Nur die Arbeitnehmer tragen die Kosten der Krankenversicherung.

d)

Arbeutitnehmer, Arbeitgeber und Staat teilen sich die Kosten für die Krankenversicherung zu je einem Drittel.

e)

Der Arbeitgeber allein trägt die Kosten für die Krankenversicherung

26.

Wovon hängt die Höhe einer späteren Rente NICHT ab?

a)

Zeiten der schulischen Ausbildung in der Hauptschule (Mittelschule)

b)

Höhe der Beitragszahlungen

c)

Dauer der Beitragszahlungen

d)

Kindererziehungszeiten

e)

Zeiten der Arbeitlosigkeit

27.

Altersrente erhält, wer die Altersgrenze erreicht hat. Wie hoch liegt diese Altersgrenze? In die Regel beim....

a)
  1. Lebensjahr

b)
  1. Lebensjahr

c)
  1. Lebensjahr

d)
  1. Lebensjahr

e)
  1. Lebensjahr

28.

Was versteht man bei der Rentenversicherung unter dem "Generationenvertrag"?

a)

Die von den Beitragspflichtigen einbezahlten Beiträge werden sofort an die derzeitigen Rentner ausbezahlt

b)

Die Beiträge der Einzelnen werden angesammelt und im Alter als Rente ausbezahlt

c)

Die jüngere Generstion sichert der älteren eine regelmäßige Rentenerhöhung zu.

d)

Die Beiträge werden angelegt und dem Versicherten in voller Höhe sofort ausbezahlt

e)

Die einem Generationenwechsel werden die Rentenzahlungen neu geregelt.

29.

Arbeitslosigkeit verursacht viele gesellschaftliche Probleme. Welches Problem wird nicht durch Arbeitslosigkeit verursacht?

a)

Mobing im Betrieb

b)

Soziala Spannungen

30.

Unter “konjunktureller Arbeitslosigkeit “ versteht man Arbeitslosigkeit auf Grund….?

a)

einer allgemein schlechten Wirtschaftslage

b)

Eine fehlenden Ausbildung des Arbeitssuchenden