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Dienstpläne und Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Total questions: 12

Worksheet time: 6mins

Name
Class
Date
1.

Wie lange darf die Tagesarbeitszeit laut Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz maximal sein?

a)

8 Stunden

b)

24 Stunden

c)

13 Stunden

d)

10 Stunden

2.

Was bedeutet "Bereitschaftsdienst"

a)

Der Dienstnehmer steht auf Abruf zum Arbeitseinsatz zur Verfügung. Findet meist am Arbeitsplatz statt.

b)

Der Dienstnehmer muss bereit sein seine Arbeit laut Dienstplan zu erledigen.

c)

Der Dienstnehmer muss sich gewissenhaft auf seinen Dienst vorbereiten.

d)

Der Dienstnehmer kann auch während seines Urlaubes zum Dienst einberufen werden, wenn es erforderlich ist.

3.

Was versteht man unter "Rufbereitschaft"

a)

Der Dienstnehmer arbeiten nur, wenn er vorher im Krankenhaus anruft und sagt, dass er zum Dienst kommt.

b)

Der Dienstnehmer muss vor Ort warten, bis er vom Dienstnehmer zur Arbeit gerufen wird.

c)

Der Dienstnehmer ist in seiner Freizeit, ist aber erreichbar und gewährleistet, innerhalb einer definierten Zeit, zum Arbeitseinsatz abrufbar zu sein.

d)

Wenn der Dienstgeber anruft muss der Dienstnehmer innerhalb von 10 Minuten am Arbeitsplatz erscheinen.

4.

Ab welcher Arbeitszeit stehen einem Dienstnehmer im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Ruhepausen zu?

a)

Der Dienstnehmer darf bei einer Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden eine Pause von 30 Minuten machen.

b)

Der Dienstnehmer darf jede Stunde eine Pause machen, egal wie lange er arbeitet.

c)

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht eine Pause von 30 Minuten zu. Der Dienstnehmer darf die Pause auch aufteilen. Zb 2x 15 Minuten.

d)

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht eine Pause von 30 Minuten zu. Die Pause darf nicht aufgeteilt werden.

5.

Darf die Ruhepause auch verwendet werden um die Dienstzeit zu verkürzen?

a)

Ja aber nur am Beginn der Arbeitszeit (also der Dienstnehmer erscheint 30 Minuten später zum Dienst)

b)

Nein, da die Pause zur Erholung für die restliche Arbeitszeit dienen soll, kann diese nicht mit der Tagesarbeitszeit beginnen oder enden.

c)

Ja aber nur am Ende der Dienstzeit (der Dienstnehmer darf also 30 Minuten vor Dienstschluss gehen)

d)

Der Dienstnehmer darf die Pausen auch aufsparen und diese gesammelt am letzten Tag der Arbeitswoche verwenden.

6.

Wie lange muss die "Ruhezeit" nach Beendigung der Arbeitszeit bzw eines Dienstes mindestens sein?

a)

Die Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und darf nicht unterbrochen sein.

b)

Die Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen, darf aber unterbrochen sein.

c)

Die Ruhezeit muss mindestens 20 Stunden betragen.

d)

Die Ruhezeit muss mindestens 6 Stunden sein, wenn dem Dienstnehmer ein Bett im Krankenhaus zur Verfügung steht.

7.

Dürfen Überstunden verlangt werden?

a)

Ja in unbestimmten Ausmaß

b)

Nein auf keinen Fall

c)

Ja aber nicht unbegrenzt

d)

Nur wenn der Betriebsrat zustimmt, aber dann unbegrenzt.

8.

Zu den bezahlten Arbeitszeiten zählen auch:

a)

Urlaub, Zeitausgleich und Krankenstand.

b)

Fortbildung so viel und oft der Dienstnehmer möchte.

c)

Die Zeit die der Dienstnehmer zum Rauchen, essen und Wc benötigt.

d)

Die Zeit die der Dienstnehmer zum Lesen von Zeitschriften und emails benötigt.

9.

Urlaubsausmaß - wieviel Urlaub darf der Dienstnehmer konsumieren?

a)

Individuell verschieden, je nach Bedürfnis des Dienstnehmers.

b)

14 Tage ununterbrochen, und dann noch 4 Tage mit denen man ein Wochenende verlängern kann.

c)

Je älter man ist desto weniger Urlaub darf man nehmen, da man ohnehin weniger Vorbereitung benötigt und so weniger arbeitet.

d)

Bei weniger als 25 anrechenbaren Dienstjahren 30 Werktage, bei mehr als 25 Dienstjahren 36 Werktage.

10.

Was versteht man unter dem Begriff "Werktage"

a)

Werktage sind alle Tage an denen der Dienstnehmer während des vergangenen Jahres gearbeitet hat.

b)

Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag.

c)

Werktage sind die Tage an denen der Dienstnehmer arbeitet und nicht im Krankenstand ist.

d)

Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind.

11.

Wann darf der Urlaub angetreten werden?

a)

Der Dienstnehmer kann alleine bestimmen wann und wie lange er Urlaub machen möchte.

b)

Der Dienstgeber muss den Urlaub zuteilen und bestimmt wer wann wielange auf Urlaub gehen muss.

c)

Der Dienstgeber muss den Urlaubswünschen zustimmen und Erfordernisse des Betriebes sowie Erholungsmöglichkeiten des Arbeitsnehmers berücksichtigen.

d)

Der älteste Dienstnehmer bestimmt wer wann und wie lange auf Urlaub gehen darf.

12.

Was passiert wenn der Dienstnehmer im Urlaub krank wird?

a)

Er darf länger im Urlaub bleiben.

b)

Der Urlaub wird unterbrochen, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert, der Dienstnehmer dies unverzüglich meldet und ein ärztliches Zeugnis vorweisen kann.

c)

Da der Dienstnehmer ohnehin Urlaub hat kann er sich gut erholen und ausruhen.

d)

Der Dienstnehmer muss nach dem Urlaub einfach sagen dass er krank war und darf sich die Tage dann als zusätzlichen Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.