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Kosten in Familiensachen

Total questions: 10

Worksheet time: 4mins

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1.

Welche Art von Gebühren kennen Sie aus den FamGKG?

a)

Verfahrensgebühr

b)

Verwaltungsgebühr

c)

Entscheidungsgebühr

d)

Grundgebühr

2.

Die Gebühr wird fällig gem. § 9 I FamGKG mit Eingang des Antrags ...

a)

auf Ehescheidung

b)

auf Ehegattenunterhalt

c)

auf Regelung des Umgangs

d)

auf Zugewinnausgleich

3.

Bei Einvernahme eines Zeugen in Familiensachen werden die Auslagen fällig mit

a)

Antrag auf Einvernahme des Zeugen

b)

Aussage des Zeugen im Termin

c)

Endentscheidung/Beendigung des Verfahrens

4.

Ein Antrag auf Regelung des Umgangs fällt unter

a)

Ehesachen einschließlich aller Folgesachen

b)

Selbständige Familienstreitsachen

c)

Selbständige Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

d)

Besondere Gebühren

5.

Ist der Antrag auf Durchführung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens vorschusspflichtig?

a)

JA

b)

NEIN

c)

KEINE AHNUNG

6.

Wer kann gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen?

a)

alle am Verfahren beteiligte Parteien

b)

Kostenschuldner

c)

Staatskasse

7.

Um welche "Art" von Familiensache handelt es sich bei Kindesunterhalt?

a)

Ehesache einschließlich aller Folgesachen

b)

Familienstreitsache

c)

Kindschaftssache

d)

selbständige Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

8.

Ist ein Antrag auf Scheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs vorschusspflichtig?

a)

Ja, gem. § 14 I FamGKG

b)

Ja, gem. § 14 III FamGKG

c)

Ja, gem. § 14 I FamGKG, aber nur hinsichtlich des Verfahrenswertes der Scheidung

d)

Nein, hier besteht keine Vorschusspflicht, da die Gebühr erst fällig wird mit unbedingter Kostenentscheidung, § 11 I FamGKG

9.

Um welche "Art" Familiensache handelt es sich bei Zugewinnausgleichsforderungen?

a)

Ehesache einschließlich aller Folgesachen

b)

Familienstreitsache

c)

Kindschaftssache

d)

Besondere Gebühr

10.

Um welche "Art" Familiensache handelt es sich bei Versorgungsausgleichssachen?

a)

Ehesache einschl. aller Folgesachen

b)

Familienstreitsache

c)

Selbständige Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

d)

Einstweilige Anordnung