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WorksheetsKosten in Familiensachen
Total questions: 10
Worksheet time: 4mins
Welche Art von Gebühren kennen Sie aus den FamGKG?
Verfahrensgebühr
Verwaltungsgebühr
Entscheidungsgebühr
Grundgebühr
Die Gebühr wird fällig gem. § 9 I FamGKG mit Eingang des Antrags ...
auf Ehescheidung
auf Ehegattenunterhalt
auf Regelung des Umgangs
auf Zugewinnausgleich
Bei Einvernahme eines Zeugen in Familiensachen werden die Auslagen fällig mit
Antrag auf Einvernahme des Zeugen
Aussage des Zeugen im Termin
Endentscheidung/Beendigung des Verfahrens
Ein Antrag auf Regelung des Umgangs fällt unter
Ehesachen einschließlich aller Folgesachen
Selbständige Familienstreitsachen
Selbständige Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Besondere Gebühren
Ist der Antrag auf Durchführung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens vorschusspflichtig?
JA
NEIN
KEINE AHNUNG
Wer kann gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen?
alle am Verfahren beteiligte Parteien
Kostenschuldner
Staatskasse
Um welche "Art" von Familiensache handelt es sich bei Kindesunterhalt?
Ehesache einschließlich aller Folgesachen
Familienstreitsache
Kindschaftssache
selbständige Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Ist ein Antrag auf Scheidung und Durchführung des Versorgungsausgleichs vorschusspflichtig?
Ja, gem. § 14 I FamGKG
Ja, gem. § 14 III FamGKG
Ja, gem. § 14 I FamGKG, aber nur hinsichtlich des Verfahrenswertes der Scheidung
Nein, hier besteht keine Vorschusspflicht, da die Gebühr erst fällig wird mit unbedingter Kostenentscheidung, § 11 I FamGKG
Um welche "Art" Familiensache handelt es sich bei Zugewinnausgleichsforderungen?
Ehesache einschließlich aller Folgesachen
Familienstreitsache
Kindschaftssache
Besondere Gebühr
Um welche "Art" Familiensache handelt es sich bei Versorgungsausgleichssachen?
Ehesache einschl. aller Folgesachen
Familienstreitsache
Selbständige Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Einstweilige Anordnung
