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Zulassung zum Straßenverkehr

Total questions: 13

Worksheet time: 2hrs 10mins

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Date
1.

Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II?

a)

Teil I ist der Brief, Teil II der Schein.

b)

Teil II indiziert die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, Teil I dient als Ausweis über die Beschaffenheit des Fahrzeugs.

c)

Teil I indiziert die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, Teil II dient als Ausweis über die Beschaffenheit des Fahrzeugs.

d)

Teil II muss man immer dabei haben, sonst POLIZEI!

2.

Welchen Verstoß/welche Verstöße hat der Fahrzeugführer begangen?

a)

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG.

b)

OWi gem. § 3 I i.V.m. § 77 I FZV.

c)

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

d)

Aufgrund es Anfangsverdachtes für eine Steuerstraftat muss das Hauptzollamt gem. § 116 AO unterrichtet werden.

3.

Wie erfolgt die Zulassung eines KFZ?

a)

Aushändigung der Zulassungsbescheinigungen.

b)

Übersendung des Datensatzes an das Fahrzeugregister (KBA).

c)

Durch die Zuteilung des Kennzeichens, die Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigungen.

d)

Durch einen schriftlichen Verwaltungsakt.

4.

Was ist der Unterschied zwischen Erkennungsnummer und Unterscheidungszeichen?

a)

Das Unterscheidungszeichen ist auch als Wunschkennzeichen bekannt.

b)

Das Unterscheidungszeichen wird vom Ministerium festgelegt und steht für die kennzeichenführende Behörde (Verwaltungsbezirk), die Erkennungsnummer vergibt die kennzeichenführende Behörde individuell.

c)

Die Erkennungsnummer wird vom Ministerium festgelegt und steht für die kennzeichenführende Behörde (Verwaltungsbezirk), das Unterscheidungszeichen vergibt die kennzeichenführende Behörde individuell.

d)

Es gibt keinen Unterschied.

5.

Welche Fahrzeuge können ein grünes Kennzeichen erhalten?

a)

Botschaftsfahrzeuge

b)

Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen

c)

Fahrzeuge von Hilfsorganisationen für humanitäre Auslandseinsätze

d)

Fahrzeuge, die ausschließlich in der Landwirtschaft verwendet werden

6.

Welche Aussagen zum dem abgebildeten Fahrzeug treffen zu?

a)

Es handelt sich um eine sAM gem. § 3 III Nr. 1a FZV

(§ 2 Nr. 17 FZV) .

b)

Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.

c)

Es besteht keine Steuerpflicht.

d)

Das Fahrzeug muss mit einem amtlichen Kennzeichen nach § 4 II FZV versehen werden.

7.

Welchen Verstoß oder welche Verstöße hat der Fahrzeugführer hier begangen?

a)

Es liegt eine OWi gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 77 Nr. 1 FZV vor.

b)

Es liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

c)

Es liegt eine OWi gem. § 3 Abs. I i.V.m. § 77 FZV vor.

d)

Es liegt der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat vor, sodass das Hauptzollamt gem. § 116 AO unterrichtet wird.

8.

Welche Aussagen zu dem abgebildeten Fahrzeug treffen zu?

a)

Das Fahrzeug muss nicht gekennzeichnet werden.

b)

Es handelt sich im ein Fahrzeug (Fahrrad-Pedelec)

 gem. § 1 III StVG.

c)

Das Fahrzeug fällt in den Anwendungsbereich des § 1 FZV.

d)

Das Fahrzeug ist steuerpflichtig.

9.

Welche Aussagen zum Fahrzeug treffen zu?

a)

Das Fahrzeug muss nach § 3 I FZV zugelassen werden.

b)

Das Fahrzeug ist von der Versicherungspflicht befreit.

c)

Das Fahrzeug ist von der Steuerpflicht befreit.

d)

Es handelt sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug.

10.

Welche Aussagen zu dem Kfz treffen zu?

a)

Es handelt sich um ein KKR gem. § 3 III Nr. 1 d FZV

(§ 2 Nr. 11a FZV).

b)

Es handelt sich um ein LKR gem. § 3 III Nr. 1 c FZV

(§ 2 Nr. 10 FZV).

c)

Für das Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

d)

Das Fahrzeug ist steuerpflichtig.

11.

Welche Aussagen zum KFZ treffen zu?

a)

Es handelt sich um einen zulassungsfreien Anhänger nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 a FZV.

b)

Es handelt sich um eine zulassungsfreie sAM nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 a FZV.

c)

Das Fahrzeug ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

d)

Das Fahrzeug ist von der Versicherungspflicht befreit.

12.

Welche Aussagen treffen für das Fahrzeug zu?

a)

Es handelt sich um ein zulassungsfreies Leichtkraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 f) FZV

b)

Das Fahrzeug ist von der Versicherungspflicht befreit.

c)

Das Fahrzeug ist steuerpflichtig.

d)

Das Fahrzeug wird nach § 3 Abs. 1 FZV zugelassen.

13.

Welchen Verstoß oder welche Verstöße hat der Fahrzeugführer hier begangen?

a)

Es liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

b)

Es liegt ein Verstoß gegen § 12 V, XIII FZV vor (Anbringung der Kennzeichen).

c)

Das Hauptzollamt muss gem. § 116 AO unterrichtet werden, da ein Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat besteht.

d)

Das Kurzzeitkennzeichen wurde zweckwidrig verwendet.