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Strafverfahren und Anfangsverdacht

Total questions: 8

Worksheet time: 4mins

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1.

Neben StGB, welche Gesetze gibt es noch, die Gerichtsdelikte beinhalten?

a)

SMG

b)

WaffG

c)

VerbotsG

d)

FPG

e)

Anti-Doping-Bundesgesetz

2.

Was regelt die StPO?

a)

Die Festlegung von Gerichtsgebühren

b)

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten

c)

Die Organisation der Polizei

d)

Die Genehmigung von Gesetzen

3.

Was ist eine Straftat gemäß der StPO?

a)

Jede Handlung, die gesellschaftlich nicht akzeptiert ist

b)

Jede Handlung, die nach einem Bundes- oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedroht ist

c)

Jede Handlung, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt ist

d)

Jede Verletzung der Straßenverkehrsordnung

4.

Welches Gesetz ist ein Beispiel für ein Landesgesetz, das mit gerichtlicher Strafe bedroht ist?

a)

Waffengesetz (WaffG)

b)

Kärntner Untersuchungsausschussgesetz (K-UAG)

c)

Verbotsgesetz (VerbotsG)

d)

Anti-Doping-Bundesgesetz

5.

Wann liegt ein Anfangsverdacht vor?

a)

Wenn eine Straftat vor Gericht bewiesen wurde

b)

Wenn es keine Anhaltspunkte für eine Straftat gibt

c)

Wenn konkrete Hinweise oder Indizien auf eine Straftat vorliegen

d)

Wenn die Tat von einem Unmündigen begangen wurde

6.

Wer wird als „Verdächtiger“ im Rahmen der StPO bezeichnet?

a)

Jede Person, die eine Ordnungswidrigkeit begangen hat

b)

Jede Person, die verhaftet wurde

c)

Jede Person, die vor Gericht schuldig gesprochen wurde

d)
  • Jede Person, gegen die aufgrund eines Anfangsverdachtes ermittelt wird

7.

Wann beginnt das Ermittlungsverfahren gemäß der StPO?

a)

Wenn die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermittelt

b)

Nach der Anklageerhebung durch das Gericht

c)

Nach der Verurteilung des Verdächtigen

d)

Nach der Erhebung einer Klage durch den Staatsanwalt

8.

Auf welche Weise kann ein Strafverfahren enden?

a)

Nur durch eine Verurteilung

b)

Nur durch Freispruch des Beschuldigten

c)

Durch gerichtliche Entscheidung, Einstellung oder Rücktritt von der Verfolgung

d)

Durch eine Schlichtung zwischen Täter und Opfer