Wayground logo

Free Printable Worksheets

Font size

S
M
L
XL
Worksheets

P40-203 - Aktuell

Total questions: 72

Worksheet time: 4hrs 32mins

Name
Class
Date
1.
  1. 1. Wer ist Träger des Grundrechts der „Menschenwürde" gemäß Art. 1 GG?

a)

Verstorbene Menschen

b)

Juristische Personen des Privatrechts, z.B. eine GmbH

c)

Alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten

d)

Nur deutsche Staatsbürger

2.

Was wird unter dem „Privatrecht" verstanden?

a)

Das Privatrecht regelt die Rechtbeziehungen zwischen gleichgestellten natürlichen und juristischen Personen

b)

Das Privatrecht legt im Wesentlichen fest, welche Freiheiten, Rechte und Pflichten die Menschen im Verhältnis zueinander haben

c)

Das Privatrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger

d)

Das Privatrecht beschreibt die Rechtsfolgen für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z.B. Geld- oder Freiheitsstrafen, Geldbußen

3.

Welche Handlungen sind dem „Öffentlichen Recht" zuzuordnen?

a)

Die Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson mit Bewachungs­aufgaben, wenn sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt

b)

Der Abschluss eines Bewachungsvertrages zwischen einem Bewachungsunternehmer und einem Auftraggeber

c)

Die Sicherstellung von Beweismitteln durch Polizeivollzugsbeamte zum Zwecke der Strafverfolgung

d)

Die Durchführung einer Taschenkontrolle durch eine Wachperson mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person

4.

Was schützt das Grundrecht des „Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" gemäß Art. 10 GG?

a)

Das Briefgeheimnis schützt jede schriftliche Nachricht, die sich z.B. in einem verschlossenen Kuvert oder in einem Paket befindet

b)

Das Briefgeheimnis schützt Werbeprospekte sowie Zeitungen und Warensendungen

c)

Das Fernmeldegeheimnis schützt die individuelle Kommunikation, z.B. mittels Telefon, Funkverkehr und Messenger-Dienste

d)

Das Fernmeldegeheimnis schützt die Inhalte von Websites von Unternehmen und Behörden

5.

Welche Hinweise müssen gemäß BewachV in der Dienstanweisung enthalten sein?

a)

Der Hinweis, dass Wachpersonen während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen dürfen

b)

Der Hinweis, dass die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, beachtet werden muss

c)

Der Hinweis, dass Sonderrechte im öffentlichen Straßenverkehr nur bei der Alarmverfolgung zulässig sind

d)

Der Hinweis, dass Wachpersonen nicht die Eigenschaft und die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten oder sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzen

6.

Was sind Bewachungstätigkeiten im Sinne des § 34a GewO?

a)

Zugangskontrolle mit erforderlichenfalls Zutrittsverweigerung bei Veranstaltungen wie z.B. Konzerten

b)

Ordnerdienste wie z.B. die Parkplatzeinweisung für Besucher eines Fußballspiels

c)

Ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen

d)

Reine Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeiten, z.B. durch Detekteien

e)

Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

7.

Türsteher T hat in Notwehr sein Reizstoff-Sprühgerät gegen einen Angreifer eingesetzt. Welche Pflichten haben T und der Gewerbetreibende nach dem Gebrauch der Waffe gemäß BewachV?

a)

T muss den Waffeneinsatz innerhalb einer Woche der zuständigen Gewerbebehörde melden

b)

Der Gewerbetreibende muss den Gebrauch der Waffe unverzüglich der zuständigen Gewerbebehörde melden

c)

Der Gewerbetreibende muss den Waffeneinsatz der zuständigen Industrie- und Handelskammer melden

d)

T muss den Waffeneinsatz unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibende

8.

Was muss der Gewerbetreibende jeder Wachperson gemäß BewachV gegen Empfangsbescheinigung aushändigen?

a)

Einen Abdruck der Bewachungsverordnung

b)

Die Unfallverhütungsvorschriften „Wach- und Sicherungsdienste" sowie „Grundsätze der Prävention"

c)

Einen Abdruck der betrieblichen Haftpflichtversicherung

d)

Einen Abdruck der Dienstanweisung

9.

Was sind „personenbezogene Daten" im Sinne der DS-GVO?

a)

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen

b)

Anonyme Informationen über natürliche Personen, die für statistische oder für Forschungszwecke verwendet werden

c)

Alle personenbezogenen Daten, die durch Pseudonymisierung so verarbeitet wurden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können

d)

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare juristische Person beziehen

10.
  1. 10. Unter welchen Voraussetzungen dürfen gemäß DS-GVO und BDSG personenbezogene Daten verarbeitet werden?

a)

Wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat

b)

Wenn der Verantwortliche nachweisen kann, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat

c)

Wenn der Betroffene zugestimmt hat. Die Zustimmung ist selbst dann erforderlich, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, z.B. für die Anmeldung einer Wachperson über das Bewacherregister

d)

Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten automatisiert erfolgen soll, z.b. durch Computer. Die Einwilligung des Betroffenen ist nicht erforderlich, wenn die personenbezogenen Daten in Akten manuell verarbeitet werden

11.

Gemäß DS-GVO und BDSG ist die Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten" grundsätzlich untersagt. Welche Informationen zählen hierzu?

a)

Freiwillige Telefonbucheintragungen

b)

Namensangaben auf dem Türschild

c)

Eintragungen im Handelsregister

d)

Genetische und biometrische Daten

e)

Gesundheitsdaten

12.

Wann gilt die DS-GVO?

a)

Sie gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten

b)

Sie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu familiären Zwecken ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit

c)

Sie gilt für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen

d)

Sie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten

13.
  1. 13. Welche Aussagen zur „Selbsthilfe des Besitzdieners" sind gemäß §§ 860 und §§ 855 BGB richtig?

a)

Der Besitzdiener darf eine dem Besitzer weggenommene Sache auch Tage später dem Dieb abnehmen, um sie dem Besitzer zurückzugeben

b)

Der Besitzdiener darf bei verbotener Eigenmacht nur eingreifen, wenn er sich zuvor vom Eigentümer die Zustimmung eingeholt hat

c)

Der Besitzdiener darf eine dem Besitzer weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter notfalls mit angemessener Gewalt abnehmen

d)

Der Besitzdiener darf eine Person, die sich unbefugt im Hausrechtsbereich aufhält, vom Objekt verweisen oder mit Der Besitzdiener darf eine Person, die sich unbefugt im Hausrechtsbereich aufhält, vom Objekt verweisen oder mit angemessener Gewalt entfernen

14.
  1. 14. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die „Allgemeine Selbsthilfe" gemäß § 229 BGB angewendet werden kann?

a)

Es muss ein einklagbarer, nicht verjährter zivilrechtlicher Anspruch bestehen und obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erlangen

b)

Es muss ein Anspruch des Berechtigten vorliegen. Der Anspruch muss einen Wert von mindestens 50 Euro haben

c)

Es muss die Gefahr bestehen, dass ohne sofortiges Eingreifen die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird

d)

Es muss sich um eigene oder Ansprüche Dritter handeln, zu deren Sicherung private Gewalt zulässig ist

15.
  1. 15. Dürfen Wachpersonen zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Sicherheit und Ordnung und zum Schutz von Leib, Leben sowie weiterer Rechtsgüter in die Rechte Dritter eingreifen?

a)

Ja, sie dürfen in die Rechte Dritter zur Durchsetzung von Sicherheitsinteressen des Auftraggebers uneingeschränkt eingreifen

b)

Ja, sie dürfen Befugnisse wie die Notwehr und Notstände zugunsten eines Auftraggebers unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit einsetzen

c)

Ja, sie dürfen im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts des Auftraggebers das unbefugte Betreten des Betriebsgeländes und der Betriebsgebäude untersagen

d)

Nein, weil Wachpersonen nicht die Eigenschaft und Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten besitzen

16.

Wann ist die „Selbsthilfe des Besitzers" gemäß § 859 BGB zulässig?

a)

Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr bei beweglichen Sachen und Grundstücken

b)

Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei beweglichen Sachen, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird

c)

Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei Grundstücken, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen wird

d)

Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr oder Besitzkehr, wenn der Täter widerrechtlich und schuldhaft handelt

17.

Welche Rechte besitzt der Eigentümer gemäß § 903 BGB, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen?

a)

Er darf für Besucher, die seine Geschäftsräume betreten wollen, eine Hausordnung erstellen

b)

Er darf andere Personen von jeder Einwirkung auf sein Eigentum ausschließen, um z.B. die unbefugte Wegnahme oder Benutzung zu verhindern

c)

Er darf Passanten verbieten, sein Betriebsgelände von öffentlichen Straßen aus zu fotografieren

d)

Er darf als Eigentümer seiner Geschäftsräume eine Betriebsprüfung, z.B. durch die Gewerbebehörde, verwehren

18.

Welche Aussagen zum „Eigentum" sind richtig?

a)

Eigentum wird durch Art. 14 GG als Grundrecht geschützt

b)

Eigentum darf nicht eingeschränkt werden

c)

Eigentum kann durch Gesetze eingeschränkt werden

d)

Eigentum darf nur durch Notstandsbestimmungen geschützt werden

19.
  1. 19. Welche Aussage zur „Unerlaubten Handlung" gemäß § 823 BGB ist richtig?

a)

Unerlaubte Handlungen werden mit Geldbußen geahndet

b)

Unerlaubte Handlungen lösen in der Regel Schadensersatzpflichten aus

c)

Unerlaubte Handlungen werden mit Geldstrafe geahndet

d)

Unerlaubte Handlungen bestehen auch in der Verletzung von Vertragspflichten

20.
  1. 20. Welche Aussagen zu den Rechtfertigungsgründen im BGB sind richtig?

a)

Die Gewaltanwendung ist nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zum Schutz oder zur Durchsetzung von Rechten gestattet

b)

Die Rechtfertigungsgründe dürfen nur zum Schutz eigener Rechtsgüter eingesetzt werden

c)

Grundsätzlich ist nur der Staat zur Gewaltanwendung befugt. Nur die Rechtfertigungsgründe, wie z.B. die Notwehr, erlauben dem Bürger im privaten Bereich die Gewaltanwendung

d)

Wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen der Rechtfertigungsgründe im BGB. beachtet werden, besteht in keinem Fall die Pflicht zum Schadensersatz

21.
  1. 21. Welche Aussagen zum „Besitzdiener" gemäß BGB sind richtig?

a)

Er hat kein eigenes Selbsthilferecht. Er darf lediglich die vom Besitzer übertragenen Selbsthilferechte in dessen Interesse ausüben

b)

Er hat die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer. Er darf eine entzogene Sache auch nach Tagen dem Dieb mittels Besitzkehr wieder abnehmen

c)

Er darf im Namen des Besitzers eine unbekannte Person, die widerrechtlich das Schutzobjekt betreten hat, mit angemessener Gewalt entfernen

d)

Er darf die vom Besitzer übertragenen Selbsthilferechte auch dann ausüben, wenn die Besitzstörung oder Besitzentziehung nicht mehr gegenwärtig ist

22.

Wann befindet sich eine Person in einer „Notwehrlage" im Sinne der Notwehr gemäß § 227 BGB?

a)

Wenn die Person grundlos von einer geistig verwirrten Person mit einer Eisenstange geschlagen wird

b)

Wenn die Person von einem 10-jährigen Kind rechtswidrig und gegenwärtig angegriffen wird

c)

Wenn die Person von einem herrenlosen Tier angefallen wird

d)

Wenn die Person von herabstürzenden Dachziegeln getroffen und verletzt wird

23.

In einem vollbesetzten Bierzelt schubst eine betrunkene Person einen anderen Gast von seinem Sitzplatz. Der Gast bittet eine anwesende Wachperson, ihm seinen Sitzplatz wieder zu beschaffen. Darf die Wachperson dem Gast helfen?

a)

Die Wachperson darf dem Gast helfen. Die betrunkene Person hat in verbotener Eigenmacht gehandelt. Voraussetzung ist aber, dass obrigkeitliche Hilfe nicht sofort zur Stelle ist

b)

Die Wachperson darf dem Gast helfen. Die betrunkene Person hat in verbotener Eigenmacht gehandelt. Der Gast darf sich auf die Selbsthilfe des Besitzers berufen. Dabei darf sich der Gast im Rahmen der Erforderlichkeit der Hilfe der Wachperson bedienen

c)

Die Wachperson darf dem Gast nicht helfen. Die Wachperson kann den Gast nur darauf hinweisen, dass er sich gegen die von der betrunkenen Person ausgeübte verbotene Eigenmacht mit Gewalt erwehren darf.

d)

Die Wachperson darf dem Gast nicht helfen. Das Verhalten der betrunkenen Person ist weder ein Notwehrfall noch ein Notstandsfall, sodass ein Einschreiten gegen die betrunkene Person unzulässig ist

24.
  1. 24. In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?

a)

Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist

b)

Im Falle eines Verteidigungsnotstandes

c)

Im Falle einer unerlaubten Handlung

d)

Im Falle einer Notwehr

25.
  1. 25. Welche Aussagen zur „Unterschlagung" gemäß § 246 StGB sind richtig?

a)

Unterschlagung liegt z.B. vor, wenn eine Person eine auf der Straße gefundene Sache in der Absicht einsteckt, diese zu behalten

b)

Die Unterschlagung schützt das Rechtsgut „Eigentum"

c)

Bei der Unterschlagung nimmt der Täter einem anderen eine bewegliche Sache mit Gewalt weg

d)

Die Unterschlagung ist auch bei fahrlässiger Begehung strafbar

26.

In welchen Fällen ist die Notwehr gemäß § 32 StGB in der Regel nicht geboten?

a)

Bei einer absichtlichen Provokation

b)

Wenn der Angreifer alkoholisiert ist

c)

Bei einem Bagatellangriff, z.B. bei einer bedeutungslosen Unhöflichkeit

d)

Bei einem waffenlosen Angriff durch ein sechsjähriges Kind

27.
  1. 27. K betritt ein Kaufhaus, versteckt sich und lässt sich nach Geschäftsschluß einschließen. Nach einer Weile hat er verschiedene Elektroartikel in seinem Rucksack verstaut und will das Kaufhaus verlassen. Kaufhausdetektiv P stellt K und verhindert, dass K mit der Beute flüchtet. P hält K bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei fest. Auf welche Rechtfertigungsgründe kann P sein Einschreiten stützen?

a)

Auf die „Vorläufige Festnahme" gemäß § 127 Abs. 1 StPO

b)

Auf den „Rechtfertigenden Notstand" gemäß § 34 StGB.

c)

Auf den „Entschuldigenden Notstand" gemäß § 35 StGB.

d)

Auf die Notwehr gemäß § 32 StGB

28.

Wachperson S nimmt die Person B. ungerechtfertigt im Sinne von § 127 Abs. 1 StPO fest. Dabei wird B. verletzt. Hat sich S möglicherweise strafbar gemacht?

a)

Ja, wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB.

b)

Ja, wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß §§ 223, 229 StGB.

c)

Ja, wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB.

d)

Ja, wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB

29.
  1. 29. Welche Aussagen zum „Allgemeinen Teil" des StGB sind richtig?

a)

Er regelt, dass rechtswidrige Taten nach der Strafandrohung in Verbrechen und Vergehen eingeteilt werden. Diese Einteilung erfolgt nach der jeweils angedrohten Höchststrafe

b)

Er enthält Aussagen über die Grundlagen der Strafbarkeit, z.B. zum Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

c)

Er bestimmt, dass menschliches Verhalten nur dann strafbar ist, wenn die rechtswidrigen Taten vorsätzlich begangen werden

d)

Er enthält z.B. Regelungen zu Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand

30.
  1. 30. Welche Straftatbestände sind „Eigentumsdelikte"?

a)

Raub gemäß § 249 StGB.

b)

Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.

c)

Unterschlagung gemäß § 246 StGB.

d)

Betrug gemäß § 263 StGB

31.

Welche Aussagen zum Strafrecht sind richtig?

a)

Fahrlässiges Handeln kann zu einer Bestrafung führen, wenn dies ausdrücklich im Gesetz bestimmt ist

b)

Bei allen Verbrechen und Vergehen ist der Versuch strafbar

c)

Tun oder Unterlassen kann zu einer Bestrafung führen

d)

Nur vorsätzliches Handeln kann zu einer Bestrafung führen

32.

Ein Passant beobachtet, wie eine Frau einer Mutter den Kinderwagen entreißt. Der Passant rennt der Täterin nach und hält sie bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Täterin versetzt dem Passanten einige Faustschläge. Der Passant hat durch sein Einschreiten die Entführung des Kindes verhindert. Welche Aussagen zu diesem Fall sind richtig?

a)

Der Passant durfte die Täterin nicht festhalten, weil er selbst durch den Entführungsversuch nicht unmittelbar betroffen war

b)

Der Passant durfte das Kind aus der Gefahrenlage aufgrund des „Rechtfertigenden Notstandes" gemäß § 34 StGB. retten

c)

Der Passant durfte die Täterin gemäß § 127 Abs. 1 StPO vorläufig festnehmen, weil er sie auf frischer Tat verfolgt hat und ihre Identität nicht sofort feststellbar war

d)

Der Passant durfte den Angriff auf die Freiheit des Kindes in Nothilfe und die Faustschläge gegen sich in Notwehr gemäß § 32 StGB. abwehren

33.
  1. 33. Welche Aussagen zur „Unterlassenen Hilfeleistung" gemäß § 323c StGB sind richtig?

a)

Die Art und der Umfang der Hilfeleistung richten sich nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten der zur Hilfe verpflichteten Person

b)

Eine „Gemeine Not" ist z.B. der plötzliche Ausfall der Stromversorgung einer Stadt

c)

Die Pflicht zur Hilfeleistung besteht nur bei „Unglücksfällen". Damit sind Verkehrsunfälle gemeint

d)

Die „Unterlassene Hilfeleistung" ist ein sogenanntes „unechtes Unterlassungsdelikt"

34.

Was sind Merkmale des Betrugs gemäß § 263 StGB?

a)

Täuschung einer anderen Person über Tatsachen

b)

Vermögensschaden

c)

Herstellen einer unechten Urkunde

d)

Nötigungsmittel wie Androhung von Gewalt

35.
  1. 35. Welche Aussagen zur Notwehr gemäß § 32 StGB sind richtig?

a)

Die Notwehr setzt einen Angriff mit Waffengewalt auf das Rechtsgut Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person voraus

b)

Ein Angriff muss von einem Menschen ausgehen. Ein Tier kann nicht rechtswidrig handeln

c)

Die Notwehr rechtfertigt nur die Einwirkung auf Rechtsgüter des Angreifers

d)

Die Notwehrhandlung erlaubt auch Eingriffe in die Rechtsgüter unbeteiligter Dritter

36.
  1. 36. Welche Aussagen zur „Verletzung des Briefgeheimnisses" gemäß § 202 StGB sind richtig?

a)

Tatobjekte sind Schriftstücke wie Briefe und Fotos

b)

Tatobjekte sind elektronisch gespeicherte Daten

c)

Tathandlung ist z.B. das Öffnen eines verschlossenen Briefes

d)

Tathandlung ist stets die Kenntnisnahme des Inhalts von Schriftstücken

37.

Bei Sicherungstätigkeiten, wie z.B. in Asylunterkünften, können sich für das Wach- und Sicherungspersonal besondere Gefahren ergeben. Welche Aussagen dazu sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?

a)

Es darf nur Wach- und Sicherungspersonal eingesetzt werden, das über ausreichend Menschenkenntnis und Lebenserfahrung verfügt und die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat

b)

Der Unternehmer muss die zu sichernden Objekte zum Schutz des Wach- und Sicherungspersonals regelmäßig auf Gefahren überprüfen und festgestellte Gefahren beseitigen

c)

Der Unternehmer ist verpflichtet, bei Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren, z.B. mit einem hohen Konfrontationspotenzial, immer zwei oder mehr Wachpersonen einzusetzen

d)

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass das Wach- und Sicherungspersonal überwacht wird, z.B. per Telefon oder Personen-Notsignal-Anlagen

38.

Welche Aussagen zu „Nebentätigkeiten" sind gemäß der Unfallverhütungs­vorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?

a)

Nebentätigkeiten, die über den eigentlichen Sicherungsauftrag hinausgehen, müssen in der Dienstanweisung schriftlich festgelegt werden

b)

Nebentätigkeiten sind bei der Durchführung von Geld- und Werttransporten unzulässig. Davon ausgenommen ist z.B. die Beseitigung von Störungen an Geldautomaten

c)

Nebentätigkeiten wie Kehrdienste oder Lagerarbeiten muss das Wach- und Sicherungspersonal erledigen. Hierfür genügen mündliche Absprachen mit dem Auftraggeber

d)

Nebentätigkeiten wie die gelegentliche Kontrolle oder Bedienung technischer Anlagen dürfen vom Wach- und Sicherungspersonal ausgeführt werden, wenn es eingewiesen wurde

39.

DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für den Unternehmer?

a)

Er muss dafür sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal anhand der Dienstanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und darüber hinaus regelmäßig unterwiesen wird

b)

Er muss dafür sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal jährlich einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterzogen wird, um die körperliche Eignung zu überprüfen

c)

Er muss dafür sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal die Dienstanweisung wöchentlich zur Kenntnis nimmt und dies mit seiner Unterschrift bestätigt

d)

Er muss dafür sorgen, dass für Geldtransporte nur Personen eingesetzt werden, die mindestens 18 Jahre alt, persönlich zuverlässig, geeignet sowie für diese Aufgabe besonders ausgebildet und in diese eingewiesen sind

40.

Was bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, für die Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schusswaffen?

a)

Das Wach- und Sicherungspersonal darf nur unter Beachtung waffenrecht­licher Bestimmungen mit Schusswaffen ausgerüstet werden, wenn es der Unternehmer ausdrücklich anordnet

b)

Das Wach- und Sicherungspersonal darf im Wachdienst mit Zustimmung des Unternehmers Gasschusswaffen führen, wenn es den „Kleinen Waffenschein" besitzt

c)

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass das mit Schusswaffen ausgerüstete Wach- und Sicherungspersonal regelmäßig an Schießübungen teilnimmt und die Schießfertigkeit nachgewiesen wird

d)

Das Wach- und Sicherungspersonal muss vor Dienstantritt Schusswaffen auf Mängel überprüfen und die Mängel selbst beheben

41.

Das Wach- und Sicherungspersonal muss gemäß der Unfallverhütungs­vorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, in Wachobjekte eingewiesen werden. Welche Aussagen zur Objekteinweisung sind richtig?

a)

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal in das Wachobjekt und in die spezifischen Gefahren eingewiesen wird

b)

Der Unternehmer muss das Wach- und Sicherungspersonal über das Verhalten bei der Begegnung mit Diensthunden einweisen lassen, wenn im Wachobjekt diese Hunde eingesetzt werden

c)

Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal immer zur Tageszeit in das Wachobjekt eingewiesen wird

d)

Der Unternehmer kann auf die Objekteinweisung verzichten, wenn das Wach- und Sicherungspersonal über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Ansonsten genügt eine Objekteinweisung alle zwei Jahre

42.

Welche Aussagen über „Dienstanweisungen" sind gemäß der Unfall­verhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?

a)

Dienstanweisungen müssen das Verhalten des Wach- und Sicherungspersonals und das Weitermelden von Mängeln und besonderen Gefahren regeln

b)

Damit das Wach- und Sicherungspersonal Bewachungsaufgaben sicher durchführen kann, müssen in den Dienstanweisungen die Aufgaben im erforderlichen Umfang und in verständlicher Sprache geregelt werden

c)

Das Wach- und Sicherungspersonal muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit in die Dienstanweisungen unterwiesen werden

43.

Was regelt die „Objektbezogene Dienstanweisung"?

a)

Verschwiegenheitspflicht

b)

Meldepflichten bei besonderen Ereignissen

c)

Umfang und Ablauf der Wach- und Sicherungstätigkeiten

d)

Verbot berauschender Mittel

44.

Welche Aussagen zur Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals sind gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste, richtig?

a)

Ausrüstungsgegenstände wie Handleuchten, Kommunikationsmittel oder sonstige Hilfsmittel müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen

b)

Eingesetzte Dienstfahrzeuge müssen sich in einem betriebssicheren Zustand befinden

c)

Bei der Dienstkleidung müssen Witterungseinflüsse wie Nässe, Kälte und Hitze berücksichtigt werden

d)

Ausrüstungsgegenstände und Hilfsmittel müssen aus gesundheitlichen Gründen monatlich desinfiziert und gereinigt werden

45.

Welche Grundregeln bestimmt das WaffG für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition?

a)

Schusswaffen und Munition müssen in feuerhemmenden Tresoren aufbewahrt werden

b)

Es müssen erforderliche Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte die Waffen oder Munition an sich nehmen

c)

Schusswaffen müssen in ihre Einzelteile zerlegt und getrennt von der Munition aufbewahrt werden

d)

Es muss durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden, dass die Waffen oder die Munition abhanden kommen

46.

Welche Aussagen für die Erteilung einer „Waffenbesitzkarte" sind gemäß WaffG richtig?

a)

Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben

b)

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch Eintragung in einen Waffenschein erteilt

c)

Innerhalb von zwei Wochen muss der zuständigen Behörde der Erwerb schriftlich oder elektronisch angezeigt werden und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorgelegt werden

d)

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt für die Dauer von drei Monaten, die Erlaubnis zum Besitz wird auf ein Jahr befristet

47.

Was sind „Allgemeine Bestimmungen" des WaffG?

a)

Das WaffG regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

b)

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, sie herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt

c)

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 25. Lebensjahr vollendet haben

d)

Bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden, nachgewiesen werden

48.

Eine Wachperson führt eine Schusswaffe. Welche gültigen Dokumente muss sie gemäß WaffG mitführen?

a)

Waffenbesitzkarte

b)

Personalausweis oder Pass

c)

Waffenschein

d)

Firmenausweis

e)

Kopie der Dienstanweisung

49.

Was ist der Zweck des „Aktiven Zuhörens" im Gespräch?

a)

Informationen erlangen

b)

Kontrolle des Gesprächspartners

c)

Den Inhalt des Gesprächs verstehen

d)

Emotionen weiterleiten

50.
  1. 50. Welche Aussagen zur „Höflichkeit" sind richtig?

a)

Wer höflich ist, wird als Schwächling angesehen, ausgenutzt und ausgelacht

b)

Wer höflich ist, kann schneller Kontakt zu anderen Personen herstellen

c)

Wer höflich ist, zeigt, dass er kein Durchsetzungsvermögen besitzt

d)

Wer höflich ist, erleichtert die Zusammenarbeit in der Gruppe

51.

Ein Fahrgast raucht im rauchfreien Bahnhof. Wie sollte der Fahrgast durch eine Wachperson auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht werden?

a)

„Wenn Sie rauchen möchten, verlassen Sie bitte den Bahnhof!"

b)

„Hallo, mein Freund, mach' die Kippe sofort aus!"

c)

„Bitte machen Sie Ihre Zigarette aus, hier dürfen Sie nicht rauchen!"

52.

Wann verhalten sich Wachpersonen professionell?

a)

Wenn sie autoritär auftreten und entsprechend handeln

b)

Wenn sie grundsätzlich auf ihrem Standpunkt beharren

c)

Wenn sie kundenorientiert und angemessen handeln

d)

Wenn sie rechthaberisch auftreten

53.

Was ist im Umgang mit einer wütenden Person hilfreich, um deeskalierend zu wirken?

a)

Die Situation auf der Beziehungsebene zu Ende bringen. Die Sachebene ist nicht hilfreich

b)

Die andere Person zur Ruhe kommen lassen und Verständnis zeigen

c)

Wenn die Person beleidigend wird, laut werden und mit Folgen drohen

d)

Selbstbeherrscht sein und mit Emotionen offen umgehen

54.

Oft müssen Wachpersonen auf die Beachtung von Regeln hinweisen. Welche Formulierungen sind provozierend und sollten unterlassen werden?

a)

„Ich möchte Sie auf die Einhaltung dieser Regel hinweisen."

b)

„Wie oft soll ich das noch wiederholen! Tun Sie endlich, was ich Ihnen sage!"

c)

„Es ist auch in Ihrem Interesse, wenn Sie die Anordnung befolgen!"

d)

„In Ihrem Alter sollten Sie das besser wissen und sich anders verhalten!"

55.

Wer zeichnet sich im Gespräch als „kompromissbereit" aus?

a)

Wer nicht nachgibt und keine Zugeständnisse macht

b)

Wer Gegenargumente zur Konfliktlösung heranzieht

c)

Wer auf seinem Standpunkt beharrt und nicht einlenkt

d)

Wer aufmerksam zuhört und Vorschläge zur Problemlösung einbringt

56.

Welche nonverbalen Signale können eine Konfliktsituation entspannen?

a)

Verschränkte Arme

b)

Zustimmendes Lächeln

c)

Zorniger Gesichtsausdruck

d)

Offene Arme

57.

Was können Minderwertigkeitsgefühle bewirken?

a)

Sie können Frustrationen auslösen

b)

Sie können die soziale Kompetenz stärken

c)

Sie können zur Antriebslosigkeit führen

d)

Sie können den sachlichen Umgang mit Konflikten fördern

58.

Wie kann sich Alkohol auf Personen auswirken?

a)

Die Wahrnehmung nimmt zu und verbessert sich

b)

Die Person wird risikobereiter und mutiger

c)

Die Konzentration verbessert sich

d)

Die Motorik verändert sich, Bewegungen werden unkontrollierter

59.

Welches Verhalten drückt nonverbal Ablehnung gegenüber dem Gesprächspartner aus?

a)

Zugewandte und offene Körperhaltung

b)

Ein von unten nach oben gerichteter, prüfender Blick

c)

Zustimmendes Nicken

d)

Demonstratives Verschränken der Arme vor der Brust

60.

Wann kann ein Konflikt am ehesten entstehen?

a)

Wenn Menschen mit unvereinbaren Interessen aufeinandertreffen

b)

Wenn Menschen sich respektieren

c)

Wenn Menschen gleiche Interessen verfolgen

d)

Wenn Menschen ähnliche Wertvorstellungen haben

61.

Welches Verhalten kann bei aggressiven Personen beobachtet werden?

a)

Sie sind in ihren Aktionen gehemmt

b)

Sie sind leicht zu überzeugen und zeigen sich verständnisvoll

c)

Sie sind oft gewalttätig

d)

Sie reagieren eher gefühlsmäßig

62.

Was sollte bei einer Befragung durch Wachpersonen unterlassen werden?

a)

Die Befragung im Beisein von Zeugen durchführen

b)

Suggestivfragen stellen, um schnell zu einem erwünschten Ergebnis zu kommen

c)

Die zu befragende Person vor anderen bloßstellen

d)

Mehrere Zeugen trennen und nacheinander befragen

63.

63. Welche Aussagen zur Stellung einer Person in einer Gruppe sind richtig?

a)

A. Die Stellung in der Gruppe wird vom Zufall bestimmt

b)

B. An die Stellung in der Gruppe werden Erwartungen geknüpft

c)

C. Die Stellung in der Gruppe ist abhängig von der Bedeutung der Rolle

d)

D. Die Stellung in der Gruppe ist dauerhaft und stabil

64.

64. Ein neuer Mitarbeiter fragt einen älteren Kollegen nach Möglichkeiten, wie er sich bei den Arbeitskollegen Respekt und Ansehen verschaffen könne. Welche Ratschläge sind hilfreich?

a)

A. Zuverlässig und hilfsbereit sein

b)

B. Zeigen, dass er alles besser kann und weiß

c)

C. Streng, kompromisslos und unnachgiebig sein

d)

D. Einsichtig sein, auch mal Fehler zugeben können

65.

65. Welche Schlüssel gehören zu einer Generalhauptschlüsselanlage?

a)

A. Zentralschlüssel

b)

B. Gruppenschlüssel

c)

C. Obergruppenschlüssel

d)

D. Buntbartschlüssel

66.

66. Welche Mindestabstände müssen beim Einsatz von Handfeuerlöschern in elektrischen Anlagen bis 1000 V beachtet werden?

a)

A. Beim Einsatz von Kohlendioxidlöschern mindestens 3 m

b)

B. Beim Einsatz von Schaumlöschern mindestens 3 m

c)

C. Beim Einsatz von ABC-Pulverlöschern mindestens 1 m

d)

D. Beim Einsatz von Wasserlöschern mit Sprühdüse mindestens 5 m

67.

67. Gefahrenmeldeanlagen werden unterschieden in Einbruch-, Brand- und Überfallmeldeanlagen. Welche Bauelemente werden nur in Einbruchmeldeanlagen eingesetzt?

a)

A. Primäre und sekundäre Stromversorgung

b)

B. Zentraleinheit

c)

C. Bewegungsmelder

d)

D. Scharfschalteinrichtung

68.

68. Worin besteht der Löscheffekt „Abkühlen“ des Löschmittels Wasser?

a)

A. Trennung des brennbaren Stoffes vom Sauerstoff der Umgebungsluft

b)

B. Wärmebindung infolge der Verdampfung des Wassers

c)

C. Verdünnung des Sauerstoffs der Umgebungsluft auf unter 15%

d)

D. Abkühlung des brennbaren Stoffes bis unter die Mindestverbrennungstemperatur

69.

69. Welche Aussagen treffen auf eine Hauptschlüsselanlage zu?

a)

A. Einzelschlüssel können alle Schließzylinder der Anlage öffnen

b)

B. Einzelschlüssel können den Hauptschlüssel ersetzen

c)

C. Hauptschlüssel schließen alle Schließzylinder der Anlage

d)

D. Einzelschlüssel schließen nur den dazugehörigen Schließzylinder

70.

70. Welche Bestandteile eines Gebäudes bilden Schwerpunkte einer Außenhautkontrolle?

a)

A. Fenster und Dachluken

b)

B. Ein- und Ausfahrten

c)

C. Zäune und Mauern

d)

D. Ein- und Ausgangstüren

71.

71. Was bedeutet der „Duplex-Betrieb“ beim Funkbetrieb?

a)

A. Die Datenübertragung ist nur in eine Richtung möglich

b)

B. Die Datenübertragung ist nur abwechselnd in beide Richtungen einer Telekommunikationsverbindung möglich

c)

C. Die Datenübertragung ist gleichzeitig in beide Richtungen einer Telekommunikationsverbindung möglich

d)

D. Die Datenübertragung ist nur zwischen zwei ortsfesten Funkstellen möglich

72.

72. Welche Aussagen zu „einbruchhemmenden Türen“ sind richtig?

a)

A. Sie können in Holz, Kunststoff oder Metall ausgeführt sein

b)

B. Sie erschweren nach Widerstandsklassen Einbrüche mit Werkzeugen oder körperlicher Gewalt

c)

C. Sie müssen für den Einbau von Einbruchmeldetechnik vorgerüstet sein

d)

D. Die Nachrüstung von Türen ist unzulässig. Die einbruchhemmende Wirkung muss werksseitig hergesteift werden