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12 Fragen zum Urheberrecht

Total questions: 12

Worksheet time: 7mins

Name
Class
Date
1.

Was sagt das Urheberrecht im Grundsatz aus?

a)

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen.

b)

Schöpfer bzw. die Urheber müssen um Erlaubnis gefragt werden, wenn andere ihre Werke nutzen wollen.

c)

Digitale Kopien von urheberrechtlich geschützten Materialien sind in allen Berufsgruppen erlaubt.

d)

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Allerdings kann der Urheber/die Urheberin andere Personen Nutzungs- und Verwendungsrechte einräumen.

2.

Was ist alles durch das Urheberrecht geschützt?

a)

Sprachwerke (Texte, Reden etc.)

b)

Musik- und Filmwerke

c)

Lichbildwerke und Werke der bildenden Kunst (Skulpturen, Malerei)

d)

Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Karten sowie Computerprogramme

3.

Die Unterrichtsschranke…

a)

...verbietet alles, was Lehrkräfte oder Lehrende unter Nutzung fremder Inhalte machten möchten, auch wenn es aus pädagogischen Gründen sinnvoll erscheint.

b)

...erlaubt die Nachnutzung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen des Unterrichts unter bestimmten Bedingungen, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers vorliegen muss.

c)

...ist keine gesetzliche Erlaubnis für die Nutzung zu Unterrichtszwecken.

4.

Wie viel Prozent eines geschützten Werkes darf ich als Lehrkraft nachnutzen?

a)

Bis zu 25%

b)

Bis zu 50%

c)

Bis zu 15% (Jedoch nicht mehr als 20 Seiten)

d)

Bis zu einem Drittel

5.

Was darf ich als Lehrkraft unter bestimmten Bedingungen sogar vollständig einscannen?

a)

Kleine Werke, z.B. Musikeditionen mit max. 6 Seiten

b)

Sonstige Druckwerke mit max. 20 Seiten (außer Schulbücher und Unterrichtsmaterialien)

c)

Alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen

d)

Vergriffene Werke (außer Schulbücher und Unterrichtsmaterialien)

6.

Wie viele Seiten darf ich als Lehrer:in aus einem 200 Seiten starken Werk kopieren?​

a)

15

b)

20

c)

30

7.

Darf ich als Lehrkraft ein Lied (mit oder ohne Noten) für den Unterricht kopieren?

a)

Ja

b)

Nein

c)

Es kommt auf das Lied an.

8.

Was versteht das Urheberrecht unter einem Zitat?​

a)


Ein Sinnspruch, häufig anzutreffen in Zitatsammlungen.​

b)

Ein Beleg aus einem anderen Werk, der eine eigene Aussage untermauert.

c)

Kalendersprüche.​

9.

Welche Informationen gehören in die Quellenangabe einer Kopie?

a)

Autor

b)

Buchtitel

c)

Verlag

d)

Erscheinungsjahr

e)

Seite

10.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich als Lehrkraft etwas einscannen?

a)

Das Werk ist ab 2005 erschienen.

b)

Der Autor ist bekannt.

c)

Ich scanne pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 %, jedoch maximal 20 Seiten ein.

11.

Was sind Open Educational Ressources (OER)?

a)

Ein Gesetz aus Großbritannien, das die Nutzung von allen Werken zu Unterrichtszwecken erlaubt.

b)

Bildungsmaterialien, die zur freien Verwendung und Weitergabe geschaffen wurden.

c)

Ein Portal ähnlich wie Wikipedia.

12.

Was darf ich bei der Nutzung von CC-lizenzierten Bildern nicht vergessen?​

a)

Bei CC-lizenzierten Bildern muss ich an nichts denken, da die Nutzung nicht an Bedinungen geknüpft ist.

b)

Ich muss meinen Chef in Kopie setzen, wenn ich die Bilder nutzen möchte.

c)

Ich muss mindestens die Namensnennung beachten und darf den Lizenzhinweis nicht vergessen.​