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WorksheetsHandelsregister
Total questions: 8
Worksheet time: 6mins
Zuständige Behörde für Einträge ins Handelsregister ist das entsprechende
(a)
Beispiele für Eintragungen in Abteilung A
Einzelkaufleute
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft
Eintragungspflicht besteht für
Kaufleute gem. § 1 BGB
Kaufleute gem. § 1 HGB
Kaufleute gem. § 1 AG
Kaufleute gem. § 1 BBiG
Kapitalgesellschaften sind eingetragen in Abteilung
(a)
Was gehört nicht zum Eintragungsverfahren ins HGB?
Anmeldung durch den Notar
Anmeldung bei der Kammer
Prüfung durch das Registergericht
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Die Tatsache, dass Eintragungen als bekannt gelten, nennt man ... Publizität.
(a)
nicht eingetragene Tatsachen können Dritten nicht entgegen gehalten werden:
positive Publizität
negative Publizität
Vertrauenstatbestand
Wer kann Einsicht in das HGB nehmen?
niemand, ist geheim
nur Firmen
nur berechtigte Personen
jedermann
