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Juleica

Total questions: 10

Worksheet time: 7mins

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1.

Wie verhalte ich mich bei Störungen und Konflikten?

a)

Ich warte ab und verschaffe mir erst einen Überblick.

b)

Ich reagiere sofort auf Störungen.

c)

Ich benenne im Vorfeld erwünschtes Verhalten und Regeln.

d)

Die Kinder sollen selbst Lösungen finden.

2.

Das Jugendschutzgesetz...

a)

...dient dem Schutz der Kinder in der Öffentlichkeit

b)

...dient dem Schutz der Kinder vor Gewalt in der Familie

c)

...regelt u. a. den Umgang mit Tabakwaren und Alkohol

d)

...regelt u. a. ab welchem Alter Jugendliche eine sexuelle Beziehung eingehen dürfen

3.

Nach dem Jugendmedienschutz sind folgende Rechte und Pflichten zu beachten:

a)

Persönlichkeitsrechte (z. B. bei der Nutzung von sozialen Medien)

b)

Urheberrechte (Die Person, die ein Bild- und Tondokument aufnimmt, hat das Urheberrecht)

c)

Als Jugendleiter*in hast du eine Mitwirkungspflicht, wenn es um die Einhaltung von Gesetzen bzw. um die Vermeidung von Straftaten geht.

d)

Während der Angebote der Jugendarbeit gilt das Smartphone und alles, was die Kinder und Jugendlichen damit machen, der Privatsphäre.

4.

Sexueller Missbrauch...

a)

90 % der Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen passieren im sozialen Umfeld der Opfer

(Bekannte, Verwandte, Jugendleiter*innen, Pfarrer etc.)

b)

Jedes vierte Mädchen wird Opfer sexualisierter Gewalt

c)

50 % der Täter sind weiblich

d)

Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Strafanzeige

5.

Wie sorgen wir für den Schutz vor sexualisierter Gewalt bei unseren Maßnahmen?

a)

Wenn ein Kind sich uns anvertraut, behalten wir sein Geheimnis für uns.

b)

Wir sorgen dafür, dass möglichst wenig Situationen entstehen, in denen Betreuer*innen mit Kindern alleine sind.

c)

Wir nehmen Kinder nicht auf den Schoß oder fassen sie von unserer Seite aus grundlos an.

d)

Wir geben weiter, wenn wir beobachten, dass sich in unserem Team Betreuer*innen grenzüberschreitend gegenüber Kindern oder Jugendlichen verhalten.

6.

Sexualstrafrecht

Welche folgenden Sachverhalte sind für den Gesetzgeber okay?

a)

Zwei 14-Jährige sind verliebt und geben sich einen Zungenkuss.

b)

Ein 14-jähriger Junge ist in seine 16-jährige Jugendleiterin verliebt und gibt ihr einen Zungenkuss auf der Freizeit - diese verliebt sich dann auch.

c)

Ein 14-jähriger Junge und seine 16-jährige Freundin knutschen im Jugendzentrum.

d)

Eine 14-Jährige und ein 18-Jähriger knutschen verliebt im Park.

7.

Sexualstrafrecht - wichtig für dich als Jugendleiter:

a)

Deine sexuellen Interessen haben in der Jugendarbeit mit minderjährigen Teilnehmer*innen nichts verloren! Auch wenn es nur einen kleinen oder gar keinen Altersunterschied gibt..

b)

Sei dir deiner verantwortungsvollen Rolle als Jugendleiter*in immer bewusst! Auch Beziehungen unter Betreuer*innen dürfen nicht vor den Kindern ausgelebt werden.

c)

Sexualaufklärung ist eine Aufgabe der Jugendarbeit. Bei Fragen klären wir Kinder gerne auf.

8.

Kindeswohlgefährdung

a)

Kindeswohlgefährdung wird in folgende Unterformen unterteilt:

körperliche Gewalt

seelische Gewalt

Vernachlässigung

sexuelle Gewalt

b)

Du als Jugendleiter*in bist bei gewichtigen Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung aufgerufen, dich zu informieren und fachlichen Rat zu suchen.

c)

Du wirst als erfahrener Jugendleiter/erfahrene Jugendleiterin alleine einen Weg finden, dem Kind zu helfen.

9.

Aufsichtspflicht: Um diese zu gewährleisten, musst du:

a)

ständig wissen, wo sich die uns anvertrauten Kinder aufhalten

b)

vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und Anstrengungen unternehmen, die anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren

c)

dich darauf verlassen, dass Esther alles im Blick hat

d)

du selbst alles um dich herum im Blick haben

10.

Die Schlüsselhandlungen zum Thema Aufsichtspflicht lauten

a)

beobachten

beteiligen

beratschlagen

sanktionieren

b)

informieren

beratschlagen

beteiligen

reflektieren

c)

informieren

Gefahren vermeiden

belehren

kontrollieren

sanktionieren