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P-80 Verwaltungsverfahren (ohne Beschwerde & Fristen)

Total questions: 21

Worksheet time: 11mins

Name
Class
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1.

Welches Gesetz gehört nicht zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen?

a)

STVO

b)

EGVG

c)

AVG

d)

VVG

2.

Wie nennt man/frau die Belehrungs- und Anleitungspflicht der Behörde?

a)

Aufklärungspflicht

b)

Improvisationspflicht

c)

Manuduktionspflicht

d)

Meranduducation

3.

Welcher Grundsatz besagt, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich ein Verfahren von sich aus einzuleiten hat.

a)

Offizialmaxime

b)

Grundsatz der arbiträren Ordnung

c)

Grundsatz der Parteienöffentlichkeit

d)

Grundsatz der Antragspflicht

4.

Wer hat in einem Verwaltungsverfahren einen Rechtsanspruch?

a)

Beteiligte

b)

Zeuge

c)

Partei

d)

Sachverständige

5.

Wie kann ein Verwaltungsverfahren enden?

a)

Einstellung

b)

Bescheid

c)

Rückruf

d)

Erbringung einer sonstigen behördlichen Leistung

6.

Wie kann ein verwaltungsbehördliches Verfahren eingeleitet werden?

a)

Vermittlung

b)

Von Amts wegen

c)

Antrag

d)

Stellvertretung

7.

Welche Arten der Zuständigkeit gibt es?

a)

Personenzuständigkeit

b)

örtliche Zuständigkeit

c)

Zuständigkeit des monokratischen Organs

d)

sachliche Zuständigkeit

8.

Wie heißt das Rechtsmittel gegen einen Bescheid?

a)

Rekurs

b)

Einspruch

c)

Beschwerde

d)

Revision

9.

Wann wird ein Bescheid rechtskräftig?

a)

Ablauf der Rechtsmittelfrist

b)

Verzicht auf ein Rechtsmittel

c)

Sofort mit Erlassung

d)

Verwaltungsorgan bestimmt, wann Bescheid rechtskräftig wird.

10.

Wann darf ein Mandatsbescheid erlassen werden?

a)

Wenn Geldleistungen vorzuschreiben sind.

b)

Wenn Geldleistungen vorzuschreiben sind, die tarifmäßig oder gesetzmäßig festgelegt sind.

c)

Wenn die Behörde unterbesetzt ist.

d)

Wenn dem Antragsteller im Bescheid völlig recht gegeben wird.

11.

Kann ich eine Beschwerde mündlich einbringen?

a)

ja

b)

nein

c)

nur bei einem Realakt

d)

nur bei einem Mandatsbescheid

12.

Wo sind die allgemeinen Regeln für ein Verwaltungsverfahren festgelegt?

a)

VStG

b)

AVG

c)

VVG

d)

B-VG

13.

Ich werde freigesprochen im Verwaltungsstrafverfahren, welche Folge tritt ein?

a)

Verfahren wird endet mit einer Einstellung.

b)

Straferkenntnis wir mitgeteilt.

c)

Ich erhalte einen Bescheid.

14.

Bei einem Lokalaugenschein wird Gefahr im Verzug festgestellt.

a)

ein Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden

b)

ein Mandatsbescheid kann ohne Ermittlungsverfahren ausgestellt werden

c)

Das Erledigungsverfahren wird vorgezogen.

d)

Das Ermittlungsverfahren wird übersprungen.

15.

Welches ist ein Grundsatz im Ermittlungsverfahren?

a)

Akteneinsicht

b)

freie Beweiswürdigung

c)

Rechtbelehrungspflicht

16.

Welche Grundsätze gelten im Ermittlungsverfahren:

a)

Grundsatz der subordinären Ordnung

b)

Erforschung der formellen Wahrheit

c)

Erforschung der materiellen Wahrheit

d)

Unbeschränktheit der Beweismittel

e)

Manuduktionspflicht

17.

Welche Grundsätze gelten im Ermittlungsverfahren:

a)

Parteiengehör

b)

Beteiligtengehör

c)

Einfachheit, Raschheit, Kostenersparnis

d)

Akteneinsicht

e)

Manuduktionspflicht

18.

Können in einem Verfahren laufend neue Beweismittel eingebracht werden?

a)

Ja, solange das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

b)

Nein, seit 2018 kann die Behörde ein Verfahren für geschlossen erklären.

c)

Nur im Zug des Einleitungsverfahrens.

19.

Wie wird der entscheidungsmaßgebende Sachverhalt ermittelt.

a)

im Ermittlungsverfahren

b)

durch eine Verfahrenskommission

c)

im Erledigungsverfahren

d)

im Einleitungsverfahren

20.
Question Image

Verbinden Sie die zusammengehörenden Begriffe

a)

Bundeskanzler*in

1.

steht an der Spitze der Regierung

b)

Bundespräsident*in

2.

steht an der Spitze des Staats

c)

Minister*in

3.

steht an der Spitze eines Ministeriums

d)

SK Rapid

4.

steht an der Spitze des Fußballs

21.
Question Image

Verbinden Sie zusammengehörenden Begriffe

a)

Unbeschränktheit der Beweismittel

1.

Beweisverfahren

b)

Rechtsmittel

2.

Beschwerde

c)

Parteiengehör

3.

Ermittlungsverfahren

d)

Anbringen

4.

Einleitungsverfahren