WorksheetsFragen zum SCHUG
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Für jede Klasse wird ein Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand bestellt durch:
Die Schulkonferenz
Das Klassenforum
Den Schulleiter
Den Schulqualitäts-manager
Über welche Tätigkeiten eines Lehrers finden sich im Schulunterrichtsgesetz Rechtsgrundlagen:
Vermittlung des Lehrstoffes
Treffung einer sachlichen (gerechten) Beurteilung
Einhaltung des Dienstweges
Beaufsichtigung der Schüler
Zu den Aufgaben eines Schulleiters gehören unter anderem:
Beratung der Lehrer in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit
Überwachung der Einhaltung aller Rechtsvorschriften und schulbehördlichen Weisungen
Delegieren der Führung der Amtsschriften
Wahrgenommene Mängel der Schulliegenschaften und ihrer Einrichtungsgegenstände von den Werklehrern im Werkunterricht beheben lassen
Den Vorsitz bei Schulkonferenzen führt in der Regel:
Der dienstälteste Lehrer
Abwechselnd jeder Klassenlehrer/Klassenvorstand
Der Schulleiter
Ein Fachkoordinator
Der Schulleiter ist verpflichtet, eine Lehrerkonferenz einzuberufen, wenn dies:
Mehrheitlich von den Klassensprechern verlangt wird
Zwei Drittel der Klassenelternvertreter verlangen
Ein Drittel der für die Teilnahme an der Lehrerkonferenz jeweils in Betracht kommenden Lehrer verlangt
Mehr als die Hälfte der für die Teilnahme an der Lehrerkonferenz jeweils in Betracht kommenden Lehrer verlangt
Für den Beschluss einer Lehrerkonferenz ist unbedingt erforderlich:
Die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen
Die Anwesenheit aller Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Über den Verlauf einer Lehrerkonferenz:
Ist keine schriftliche Aufzeichnung zu führen
Ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen
Hat ein vom Schulleiter beauftragter Lehrer eine schriftliche Aufzeichnung zu führen
Hat abwechselnd ein Klassenelternvertreter eine schriftliche Aufzeichnung zu führen
Den Schülervertretern stehen im Rahmen der Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden unter anderen folgende Mitwirkungs-rechte zu:
Das Recht auf Anhörung
Das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Schüler allgemein betreffen
Das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
Das Recht auf Teilnahme bei allen Tagesordnungspunkten an Lehrerkonferenzen
Zur Interessensvertretung und zur Mitgestaltung des Schullebens sind Schülervertreter zu bestellen:
An allen Schulen
Nur an den Mittelschulen
An allen Schulen, ausgenommen die Grundschule der Volksschule sowie die Grundstufen der Sonderschule
Auf freiwilliger Basis, an Schulen, die Schülervertreter wollen
Die Wahl der Schülervertreter findet unter der Leitung des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Lehrers statt:
Möglichst innerhalb der ersten Schulwoche
Möglichst innerhalb der ersten fünf Wochen eines Schuljahres
Bereits am Schulschluss für das darauffolgende Schuljahr
In der letzten Ferienwoche
Schülervertreter sind von den Schülern in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl zu wählen. Wählbar zum Klassensprecher ist:
Jeder Schüler der Schule
Jeder Schüler der betreffenden Klasse
Jeder Schüler der betreffenden Klasse ab der 5. Schulstufe
Schüler, die vom Schulleiter nominiert wurden
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht:
Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu überlassen
Die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten
An der Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers mitzuwirken
Die Schulgemeinschaft zu fördern
Klassenelternvertreter bzw. Vertreter des Schulgemeinschaftsausschusses haben K E I N Mitwirkungsrecht auf:
Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
Teilnahme an Lehrerkonferenzen zur Beratung und Beschlussfassung bei Leistungsbeurteilungen einzelner Schüler
Stellungnahme bei der Wahl von Unterrichtsmittel
Recht auf Anhörung
Lehrer und Erziehungsberechtigte haben eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes der Schüler zu pflegen.
Welche Fragen sind in Einzelaussprachen und gemeinsamen Beratungen zu behandeln?
Fragen der Erziehung
Der Leistungsstand
Der geeigneteste Bildungsweg
Die Art der Vorbereitung des Lehrers auf den Unterricht
Thema Elternvereine:
Die Schulleiter haben die Aufgabe, einen Elternverein zu gründen.
Die Schulleiter haben die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern.
Der Wirkungsbereich eines Elternvereines darf sich nur auf eine Schule erstrecken.
Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen.
Klassenforum und Schulforum dienen der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.
In welchen Punkten ist für eine positive Entscheidung eine unbedingte Mehrheit notwendig?
Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
Bei der Erstellung einer Hausordnung
Bei schulautonomen Schulzeitregelungen
Bei der Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
Beratende Kompetenz fällt dem Klassen- bzw. Schulforum zu:
Verwendung der Budgetmittel einer Schule
Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Benotung der Schüler
Beurteilung der Lehrer
Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer bzw. vom Klassenvorstand einzuberufen:
Einmal pro Monat
Mindestens einmal pro Halbjahr
Innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres
Nie, das ist Aufgabe des Schulleiters
Der Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand hat ein Klassenforum einzuberufen, wenn dies die Erziehungsberechtigten:
Eines Schülers der betreffenden Klasse verlangen
Eines Drittels der Schüler der betreffenden Klasse verlangen
Der Hälfte der Schüler der betreffenden Klasse verlangen
Ohne Grund verlangen
Der Klassenelternvertreter kann die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen.
Was ist dabei zu beachten?
Über die Einberufung ist das Einvernehmen mit dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand herzustellen
Mit jeder Einberufung ist die Tagesordnung zu übermitteln
Die Einberufung hat spätestens 4 Tage vor der Sitzung zu erfolgen
Der Schulleiter ist einzuladen
Ein Klassenforum ist beschlussfähig, wenn
Alle Erziehungsberechtigten der Schüler anwesend sind
Neben dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der Schüler anwesend sind
Eine halbe Stunde nach Beginn der Sitzung neben dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist
Die Hälfte der Erziehungsberechtigten weiblich ist
Frage zum Schulforum:
Das Schulforum ist vom Schulleiter innerhalb der ersten drei Wochen zu einer Sitzung einzuberufen.
Das Schulforum ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder verlangt.
Die Einberufung hat spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen.
Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.
Schuleigene Verhaltensvereinbarungen für Schüler/innen können getroffen werden:
Durch Anordnung des Schulleiters
Durch Beschluss der Klassenkonferenz
Durch Beschluss im Schulforum bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss
Durch Beschluss der Schulkonferenz
Wer kann eine Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung erklären?
Die Klassenkonferenz
Das Klassenforum
Die Schulkonferenz
Das Schulforum
