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Fragen zum SCHUG

Total questions: 24

Worksheet time: 21mins

Name
Class
Date
1.

Für jede Klasse wird ein Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand bestellt durch:

a)

Die Schulkonferenz

b)

Das Klassenforum

c)

Den Schulleiter

d)

Den Schulqualitäts-manager

2.

Über welche Tätigkeiten eines Lehrers finden sich im Schulunterrichtsgesetz Rechtsgrundlagen:

a)

Vermittlung des Lehrstoffes

b)

Treffung einer sachlichen (gerechten) Beurteilung

c)

Einhaltung des Dienstweges

d)

Beaufsichtigung der Schüler

3.

Zu den Aufgaben eines Schulleiters gehören unter anderem:

a)

Beratung der Lehrer in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit

b)

Überwachung der Einhaltung aller Rechtsvorschriften und schulbehördlichen Weisungen

c)

Delegieren der Führung der Amtsschriften

d)

Wahrgenommene Mängel der Schulliegenschaften und ihrer Einrichtungsgegenstände von den Werklehrern im Werkunterricht beheben lassen

4.

Den Vorsitz bei Schulkonferenzen führt in der Regel:

a)

Der dienstälteste Lehrer

b)

Abwechselnd jeder Klassenlehrer/Klassenvorstand

c)

Der Schulleiter

d)

Ein Fachkoordinator

5.

Der Schulleiter ist verpflichtet, eine Lehrerkonferenz einzuberufen, wenn dies:

a)

Mehrheitlich von den Klassensprechern verlangt wird

b)

Zwei Drittel der Klassenelternvertreter verlangen

c)

Ein Drittel der für die Teilnahme an der Lehrerkonferenz jeweils in Betracht kommenden Lehrer verlangt

d)

Mehr als die Hälfte der für die Teilnahme an der Lehrerkonferenz jeweils in Betracht kommenden Lehrer verlangt

6.

Für den Beschluss einer Lehrerkonferenz ist unbedingt erforderlich:

a)

Die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen

b)

Die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen

c)

Die Anwesenheit aller Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen

d)

Die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen

7.

Über den Verlauf einer Lehrerkonferenz:

a)

Ist keine schriftliche Aufzeichnung zu führen

b)

Ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen

c)

Hat ein vom Schulleiter beauftragter Lehrer eine schriftliche Aufzeichnung zu führen

d)

Hat abwechselnd ein Klassenelternvertreter eine schriftliche Aufzeichnung zu führen

8.

Den Schülervertretern stehen im Rahmen der Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden unter anderen folgende Mitwirkungs-rechte zu:

a)

Das Recht auf Anhörung

b)

Das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Schüler allgemein betreffen

c)

Das Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen

d)

Das Recht auf Teilnahme bei allen Tagesordnungspunkten an Lehrerkonferenzen

9.

Zur Interessensvertretung und zur Mitgestaltung des Schullebens sind Schülervertreter zu bestellen:

a)

An allen Schulen

b)

Nur an den Mittelschulen

c)

An allen Schulen, ausgenommen die Grundschule der Volksschule sowie die Grundstufen der Sonderschule

d)

Auf freiwilliger Basis, an Schulen, die Schülervertreter wollen

10.

Die Wahl der Schülervertreter findet unter der Leitung des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Lehrers statt:

a)

Möglichst innerhalb der ersten Schulwoche

b)

Möglichst innerhalb der ersten fünf Wochen eines Schuljahres

c)

Bereits am Schulschluss für das darauffolgende Schuljahr

d)

In der letzten Ferienwoche

11.

Schülervertreter sind von den Schülern in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl zu wählen. Wählbar zum Klassensprecher ist:

a)

Jeder Schüler der Schule

b)

Jeder Schüler der betreffenden Klasse

c)

Jeder Schüler der betreffenden Klasse ab der 5. Schulstufe

d)

Schüler, die vom Schulleiter nominiert wurden

12.

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht:

a)

Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu überlassen

b)

Die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten

c)

An der Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers mitzuwirken

d)

Die Schulgemeinschaft zu fördern

13.

Klassenelternvertreter bzw. Vertreter des Schulgemeinschaftsausschusses haben K E I N Mitwirkungsrecht auf:

a)

Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen

b)

Teilnahme an Lehrerkonferenzen zur Beratung und Beschlussfassung bei Leistungsbeurteilungen einzelner Schüler

c)

Stellungnahme bei der Wahl von Unterrichtsmittel

d)

Recht auf Anhörung

14.

Lehrer und Erziehungsberechtigte haben eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes der Schüler zu pflegen.
Welche Fragen sind in Einzelaussprachen und gemeinsamen Beratungen zu behandeln?

a)

Fragen der Erziehung

b)

Der Leistungsstand

c)

Der geeigneteste Bildungsweg

d)

Die Art der Vorbereitung des Lehrers auf den Unterricht

15.

Thema Elternvereine:

a)

Die Schulleiter haben die Aufgabe, einen Elternverein zu gründen.

b)

Die Schulleiter haben die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern.

c)

Der Wirkungsbereich eines Elternvereines darf sich nur auf eine Schule erstrecken.

d)

Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen.

16.

Klassenforum und Schulforum dienen der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.
In welchen Punkten ist für eine positive Entscheidung eine unbedingte Mehrheit notwendig?

a)

Bei der Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

b)

Bei der Erstellung einer Hausordnung

c)

Bei schulautonomen Schulzeitregelungen

d)

Bei der Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung

17.

Beratende Kompetenz fällt dem Klassen- bzw. Schulforum zu:

a)

Verwendung der Budgetmittel einer Schule

b)

Baumaßnahmen im Bereich der Schule

c)

Benotung der Schüler

d)

Beurteilung der Lehrer

18.

Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer bzw. vom Klassenvorstand einzuberufen:

a)

Einmal pro Monat

b)

Mindestens einmal pro Halbjahr

c)

Innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres

d)

Nie, das ist Aufgabe des Schulleiters

19.

Der Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand hat ein Klassenforum einzuberufen, wenn dies die Erziehungsberechtigten:

a)

Eines Schülers der betreffenden Klasse verlangen

b)

Eines Drittels der Schüler der betreffenden Klasse verlangen

c)

Der Hälfte der Schüler der betreffenden Klasse verlangen

d)

Ohne Grund verlangen

20.

Der Klassenelternvertreter kann die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen.
Was ist dabei zu beachten?

a)

Über die Einberufung ist das Einvernehmen mit dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand herzustellen

b)

Mit jeder Einberufung ist die Tagesordnung zu übermitteln

c)

Die Einberufung hat spätestens 4 Tage vor der Sitzung zu erfolgen

d)

Der Schulleiter ist einzuladen

21.

Ein Klassenforum ist beschlussfähig, wenn

a)

Alle Erziehungsberechtigten der Schüler anwesend sind

b)

Neben dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der Schüler anwesend sind

c)

Eine halbe Stunde nach Beginn der Sitzung neben dem Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist

d)

Die Hälfte der Erziehungsberechtigten weiblich ist

22.

Frage zum Schulforum:

a)

Das Schulforum ist vom Schulleiter innerhalb der ersten drei Wochen zu einer Sitzung einzuberufen.

b)

Das Schulforum ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder verlangt.

c)

Die Einberufung hat spätestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen.

d)

Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.

23.

Schuleigene Verhaltensvereinbarungen für Schüler/innen können getroffen werden:

a)

Durch Anordnung des Schulleiters

b)

Durch Beschluss der Klassenkonferenz

c)

Durch Beschluss im Schulforum bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss

d)

Durch Beschluss der Schulkonferenz

24.

Wer kann eine Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung erklären?

a)

Die Klassenkonferenz

b)

Das Klassenforum

c)

Die Schulkonferenz

d)

Das Schulforum