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Urheberrecht

Total questions: 37

Worksheet time: 37mins

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1.

Das Urheberrecht ...

a)

entsteht mit Schöpfung eines Werks

b)

ist außer im Erbwege nicht übertragbar

c)

ist im Urheberrechtsgesetz geregelt

d)

entsteht durch Eintragung im Urheberregister

e)

entsteht durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags

2.

Ein Journalist, der einen Kommentar zur politiischen Lage verfasst

a)

ist Urheber eines Werks der Literatur

b)

ist ein ausübender Künstler

c)

sollte Mitglied der Literarmechana sein, um allenfalls Vergütungsansprüche

zu erhalten

d)

sollte Mitglied der AKM sein, um Vergütungsansprüche zu erhalten

3.

Welche Aspekte spielen bei der Frage ob ein Werk vorliegt eine Rolle ?

a)

die Dauer der Recherche

b)

eigene Meinung

c)

sprachliche Gestaltung des Textes

d)

Intelligenz des Autors

e)

Originalität

4.

Was ist ein Werk der Filmkunst?

a)

Ballett

b)

Expose

c)

Zeichentrickfilm

d)

Computerprogramm

e)

Videospiel

5.

Welche Urheberpersönlichkeitsrechte gibt es?

a)

Schutz der Urheberschaft

b)

Schutz der Urheberbezeichnung

c)

Werkschutz

d)

Klagsrecht

e)

Verwertungsrechte

6.

Eine Benützung eines Werks zur Schaffung eines neuen Werks ist zulässig wenn

a)

die Vorlage nicht mehr geschützt ist

b)

das Original hinter der Vorlage verblasst

c)

der Urheber zustimmt

d)

so etwas gibt es nicht

e)

sobald der Urheber verstorben ist

7.

Was genießt keinen Werkcharakter?

a)

Eine Marke bestehend aus einem Wort

b)

Idee

c)

Spielfilm

d)

Songtext

8.

In welchen der folgenden Fälle wird das Recht am eigenen Bild verletzt (die Einwilligung der abgebildeten Person liegt nicht vor)?

a)

Veröffentlichung eines Aktfotos im Internet

b)

Veröffentlichung des Bild des Bundeskanzlers bei der Wahlberichterstattung

c)

Verwendung eines Lichtbilds zu Werbezwecken

d)

Aufnahme eines Lichtbilds

9.

Verbundene Werke sind

a)

Film und Filmmusik

b)

Drehbuch und Dialog

c)

Liedtext und Musik

d)

Übersetzung und Originalwerk

10.

Sie sind Inhaber eines Werknutzungsrechtes an einem Gedicht. Gegen wen können Sie im

Falle einer Urheberrechtsverletzung mit Erfolg vorgehen?

a)

niemanden

b)

Urheber, der das Werk weiterhin verwertet

c)

Jedermann, der das Werk verwertet

d)

Übersetzer, der seine Übersetzung dann doch nicht veröffentlichen will

11.

Was sind entscheidende Gesichtspunkte für die Zulässigkeit eines Zitates?

a)

Belegfunktion

b)

Quellenangabe

c)

Genehmigung des Urhebers liegt vor

d)

Keine kommerzielle Verwertung des zitierndend Werks zulässig

12.

Wessen Werke genießen keinen Urheberrechtsschutz mehr?

a)

Bilder von Gustav Klimt, der im Jahr 1918 gestorben ist

b)

Spielfilm aus den 50er Jahren ?

c)

Tonaufnahme aus den 30er Jahren ?

d)

Werke, deren Urheber verstorben ist

13.

Wann ist eine Vervielfältigung zulässig?

a)

zum eigenen und privaten Gebrauch

b)

zum eigenen und privaten Gebrauch, um die vervielfältigten Exemplare dann auf einer

Messe zu verkaufen

c)

mit Zustimmung des Urhebers

d)

unmittelbar nach dem Tod des Urhebers

14.

Urheber am Filmwerk sind ...

a)

Regisseur

b)

Drehbuchautor

c)

Autor der Romanvorlage

d)

Filmkomponist

e)

Kameramann

15.

Wie werden Rechte an einem Werk übertragen?

a)

durch einen Antrag bei der zuständigen Magistratsabteilung

b)

zB durch einen mündlichen Vertrag

c)

zB durch Einräumung eines Werknutzungsrechts

d)

nur mit Genemigung der Verwertungsgesellschaft

e)

ist nicht möglich

16.

Keinen Urheberrechtlichen Schutz genießt/genießen ...

a)

Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst

und über verwandte Schutzrechte

b)

Urteil des OGH vom 15.03.1988 zu 4Ob20/88 („Lachen ist gesund“)

c)

 Antrittsrede des Bundeskanzlers

d)

 Der Text von „I am from Austria“

17.

Was sind Leistungsschutzrechte?

a)

Schutzrechte des Urhebers, die nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt sind

b)

Schutzrechte der Rechtsnachfolger des Urhebers

c)

Schutzrechte des Schallträgerherstellers

d)

 Schutzrechte des ausübenden Künstlers

e)

Schutzrechte des Rundfunkveranstalters

18.

Welche Verwertungsarten des Urheberrechts kennen Sie?

a)

Recht auf Urteilsveröffentlichung

b)

Vervielfältigungsrecht

c)

Senderecht

d)

Unterlassungsklage

e)

Zurverfügungsstellungsrecht

19.

Wann liegt eine Vervielfältigung vor?

a)

Speicherung eines Musikstückes auf Ihrem Computer

b)

Anfertigung eines Positivs von einem Fotonegativ

c)

Anbringung eines Pressefotos in Ihrem Fotoalbum

d)

Setzen eines Hyperlinkes zu einer Homepage, auf der das Werk abrufbar ist

e)

Aufnahme eines Lichtbildes in Ihre Homepage

20.

Eine Werknutzungsbewilligung ist ...

a)

Exklusiv

b)

nicht exklusiv

c)

immer befristet

d)

niemals befristet

e)

schriftlich zu vereinbaren

21.

Welche Rechtsfolgen kann ein Eingriff in die Rechte der Urheber nach sich ziehen?

a)

eine Klage auf Schadenersatz

b)

eine Verwaltungsstrafe

c)

eine Unterlassungsklage

d)

eine Privatanklage

e)

eine Verwarnung durch die Polizei

22.

Was ist ein Werk der Literatur?

a)

Choreographie

b)

Konzeptkunst

c)

Zeichentrickfilm

d)

Computerprogramm

e)

Songtext

23.

Freie Werknutzungen sind

a)

das Zitatrecht

b)

das Recht am eigenen Bild

c)

die Freiheit am Straßenbild

d)

die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch

24.

Ein Übersetzer ist

a)

ein Bearbeiter

b)

ein Urheber

c)

ein Autor eines Originalwerks

d)

ein Leistungsschutzberechtigter

25.

Die Berichterstattung über Tagesereignisse

a)

ist eine freie Werknutzung

b)

ist ein Verwertungsrecht der Tagespresse

c)

ist nur zulässig, wenn noch am selben Tag berichtet wird

d)

ermöglicht über Tagesereignisse zu berichten und hierbei wahrnehmbar

werdende Werke zu zeigen

26.

Ein Drehbuchautor ist

a)

ein Urheber eines Werks der Literatur

b)

 ein Filmurheber

c)

in der Regel Mitglied der Literarmechana

27.

Ein Hörfunk Redakteur ist

a)

Autor eines Werks der Literatur wenn er Texte verfasst

b)

Ausübender Künstler wenn er Texte auch spricht

c)

Mitglied der AKM weil seine Texte im Radio zu hören sind

d)

Niemals Urheber gem Journalisten KV

28.

Werkschutz bedeutet

a)

niemand darf ein Werk vervielfältigen

b)

niemand darf ein Werk, die Urheberbezeichnung oder den Titel ohne

Einwilligung verändern

c)

schützt den Urheber selbst bei pauschaler vorheriger Einwilligung vor Änderungen des

Werks

d)

ist ein Urheberpersönlichkeitsrecht

29.

Ein Fotograf

a)

ist in der Regel ein Urheber eines Werks der bildenden Kunst

b)

sollte sich um die Rechte am eigenen Bild der abgelichteten Personen

kümmern, bevor er Bilder weitergibt

c)

ist kein Urheber, wenn er das Lichtbild digital hergestellt hat

d)

ist kein Urheber, wenn er nicht geschäftsfähig ist

30.

Wer ein amtliches Werk bearbeiten will

a)

darf das

b)

darf das nicht

c)

darf das nur mit Einwilligung des Bundesministerium für Justiz

31.

Das Verlinken auf eine andere Seite

a)

ist eine Privatkopie

b)

ist generell nicht zulässig bei Gewinnerzielungsabsicht

c)

greift in das Zurverfügungstellungsrecht ein, wenn die verlinkten Inhalte

offensichtlich illegal ins Netz gestellt wurden

d)

ist immer eine freie Werknutzung und daher zulässig

e)

ist auch durch Einbetten auf die eigene Seite zulässig, wenn die Inhalte vom

Werknutzungsberechtigten rechtmäßig ins Netz gestellt wurden

32.

Ein Bild von einem Kornfeld im Internet

a)

kann niemals ein Werk sein

b)

kann man herunterladen und auf die eigene Seite stellen, weil der Urheber durch das

ins Netz stellen konkludent jedermann eine Werknutzungsbewilligung eingeräumt hat

c)

kann das Recht am eigenen Bild des Urhebers verletzen

d)

ist in der Regel urheberrechtlich geschützt

e)

kann verlinkt werden, wenn es rechtmäßig ins Netz gestellt wurde

33.

Lichtbilder von Polizeibeamten in Aktion im Rahmen eines Berichts über eine Demonstration

a)

muss man nie verpixeln

b)

darf man gar nicht herstellen

c)

sollte man verpixeln, sodass diese nicht erkennbar sind, sofern nicht

besondere Gründe für die identifizierene Bildberichterstattung sprechen

d)

darf man zu Werbezwecken verwenden

34.

Eine Sendung liegt vor

a)

beim Livestream

b)

wenn ein Wirt im Gastraum eines Wirtshauses das Radio aufdreht und es von den

Gästen gehört wird

c)

beim zeitversetzen Streaming on demand in der Mediathek

d)

wenn das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise

zur Verfügung gestellt wird, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten

und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

e)

wenn das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in

einer Weise zur Verfügung gestellt wird, dass es Mitgliedern der

Öffentlichkeit von Orten ihrer Wahl zugänglich ist

35.

Die Verbreitung eines Werks ist

a)

die Vervielfältigung durch Kopie (mehr als 7 fach)

b)

das Verschenken auf der Straße von Werkstücken

c)

ausschließlich das In Verkehr bringen gegen angemessenes Entgelt

d)

das In Verkehr bringen mittels terrestrischer Wellen und ähnlicher Übertragungsformen

e)

nicht erlaubt ohne Zustimmung des Urhebers oder sonst

Werknutzungsberechtigen

36.

Verwertungsrechte sind

a)

das Zurverfügungstellungsrecht

b)

das Namensnennungsrecht

c)

das Vervielfältigungsrecht

d)

das Verbreitungsrecht

e)

das Recht am eigenen Bild

37.

Urheber sind

a)

der Affe der ein Selfie aufnimmt

b)

das Kind das ein Foto von einem Affen aufnimmt

c)

der Betreiber eines Zoos, dessen angestellter Zoowärter ein Foto von einen Affen

aufnimmt

d)

der demente Fotograf, der bei einem Zoobesuch einen Affen fotografiert