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Informatik und Trends Quiz IX

Total questions: 20

Worksheet time: 8mins

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Date
1.

Die "Nicht-Abstreitbarkeit" (Non-Repudiation) als erweitertes Schutzziel stellt sicher, dass eine durchgeführte Aktion später nicht bestritten werden kann, was z. B. bei Online-Bestellungen wichtig ist.

a)

Richtig

b)

Falsch

2.

Das "Zwiebelprinzip" (Defense in Depth) bedeutet, dass man sich auf eine einzige, extrem starke Sicherheitsmassnahme konzentrieren sollte, um Kosten zu sparen.

a)

Richtig

b)

Falsch

3.

Ein "ungepatchtes System" ist ein IT-System, das mit den neuesten Sicherheitsupdates versehen wurde und daher als besonders sicher gilt.

a)

Richtig

b)

Falsch

4.

Gemäss dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sind Bussen bei Verstössen immer gegen das Unternehmen als juristische Person und niemals gegen natürliche Personen gerichtet.

a)

Richtig

b)

Falsch

5.

Die 3-2-1-Backup-Regel empfiehlt, mindestens drei Kopien der Daten auf nur einem Speichermedium zu erstellen, das direkt neben dem Originalsystem aufbewahrt wird.

a)

Richtig

b)

Falsch

6.

Welches der folgenden Szenarien beschreibt am besten eine Verletzung des Schutzziels "Verfügbarkeit"?

a)

Ein Hacker stiehlt Kundendaten und veröffentlicht diese im Internet.

b)

Ein Mitarbeiter ändert unbefugt Salden in der Buchhaltungssoftware.

c)

Aufgrund eines Serverausfalls ist der Online-Shop eines Unternehmens für mehrere Stunden nicht erreichbar.

d)

Ein Konkurrenzunternehmen erhält Zugang zu geheimen Produktentwicklungsplänen.

e)

Ein Kunde kann seine Bestellung aufgrund einer komplexen Passwortrichtlinie nicht abschliessen.

7.

Was ist das Hauptziel einer Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)?

a)

Die Geschwindigkeit von Netzwerkverbindungen zu erhöhen.

b)

Die Komplexität von Softwareanwendungen zu reduzieren.

c)

Die automatische Erstellung von Sicherheitsberichten für das Management.

d)

Die Anzahl der benötigten Softwarelizenzen zu verringern.

e)

Die Sicherheit von Benutzerkonten zu erhöhen, indem mehr als nur ein Authentifizierungsfaktor (z. B. Passwort) für den Login verlangt wird.

8.

Welche der folgenden Massnahmen ist ein typisches Beispiel für eine organisatorische Sicherheitsmassnahme (TOM) im Sinne des DSG?

a)

Die Installation einer Firewall am Netzwerkperimeter.

b)

Die Durchführung regelmässiger Sicherheitsschulungen und Awareness-Kampagnen für Mitarbeitende.

c)

Die Verschlüsselung von Datenbanken, die sensible Personendaten enthalten.

d)

Die automatische Installation von Sicherheitspatches auf allen Endgeräten.

e)

Die Implementierung eines Intrusion Detection Systems (IDS).

9.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verpflichtet Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen) zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten. Welcher der folgenden Punkte ist typischerweise kein zwingender Inhalt dieses Verzeichnisses?

a)

Der Bearbeitungszweck der Personendaten.

b)

Die Kategorien der betroffenen Personen.

c)

Die geplante Marketingstrategie für das nächste Quartal.

d)

Die Aufbewahrungsdauer der Personendaten.

e)

Die Kategorien der Empfänger der Personendaten.

10.

Was versteht man unter "Social Engineering" im Kontext von IT-Sicherheit?

a)

Die psychologische Manipulation von Personen, um sie zur Preisgabe vertraulicher Informationen oder zur Ausführung bestimmter Handlungen zu bewegen.

b)

Die Optimierung von Algorithmen für Suchmaschinen.

c)

Die technische Manipulation von Softwarecode zur Ausnutzung von Schwachstellen.

d)

Die Analyse des Sozialverhaltens von Nutzergruppen in Online-Spielen.

e)

Die Entwicklung von sozialen Netzwerken und Community-Plattformen.

11.

Welche zwei der folgenden Punkte sind typische Schwachstellen, die Angreifer ausnutzen können?

a)

Regelmässig getestete und funktionierende Backups.

b)

Die Verwendung von starken, einzigartigen Passwörtern für alle Benutzerkonten.

c)

Fehlende oder veraltete Sicherheitsupdates (ungepatchte Systeme).

d)

Gut geschulte Mitarbeitende, die Phishing-Versuche erkennen.

e)

Mangelndes Sicherheitsbewusstsein und unvorsichtiges Verhalten von Mitarbeitenden.

12.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) hat zum Ziel, die Rechte von natürlichen Personen zu stärken. Welche zwei der folgenden Rechte werden durch das DSG typischerweise gewährt?

a)

Das Recht, von Unternehmen unbegrenzt kostenlose Produkte zu erhalten.

b)

Das Recht auf Auskunft über die von einem Unternehmen bearbeiteten eigenen Personendaten.

c)

Das Recht, die Geschäftsstrategie eines Unternehmens öffentlich zu kritisieren.

d)

Das Recht auf Berichtigung oder Löschung falscher oder nicht mehr benötigter Personendaten.

e)

Das Recht, die IT-Infrastruktur eines Unternehmens eigenhändig zu verwalten.

13.

Welche zwei der folgenden Massnahmen sind Beispiele für technische Sicherheitskontrollen (TOMs)?

a)

Die Erstellung einer detaillierten Datenschutzrichtlinie für das Unternehmen.

b)

Die Durchführung von Awareness-Schulungen zum Thema Phishing.

c)

Die Implementierung einer Firewall zur Kontrolle des Netzwerkverkehrs.

d)

Die Verschlüsselung von sensiblen Daten auf Laptops und Servern.

e)

Die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit im Management.

14.

"Phishing" ist eine weit verbreitete Bedrohung. Welche zwei der folgenden Merkmale können auf einen Phishing-Versuch hindeuten?

a)

Eine E-Mail von einer bekannten Bank, die über neue Sicherheitsfeatures informiert und keine Aktion erfordert.

b)

Eine SMS von einem Paketdienst, die über den voraussichtlichen Liefertermin informiert.

c)

Eine offizielle Rechnung für einen bestellten Artikel, die als PDF-Anhang gesendet wird.

d)

Eine E-Mail mit einer ungewöhnlichen Absenderadresse, Rechtschreibfehlern und einer generischen Anrede (z. B. "Sehr geehrter Kunde").

e)

Eine E-Mail, die dringenden Handlungsbedarf signalisiert (z.B. "Ihr Konto wird in 24 Stunden gesperrt!") und zur Eingabe von Login-Daten auf einer verlinkten Seite auffordert.

15.

Welche zwei der folgenden Aussagen über Datensicherung (Backup) sind korrekt?

a)

Ein einmal erstelltes Backup muss nie wieder überprüft oder getestet werden.

b)

Backups dienen primär der langfristigen, unveränderbaren Archivierung von Daten gemäss gesetzlichen Vorgaben.

c)

Regelmässige Tests der Wiederherstellbarkeit von Backups sind entscheidend, um deren Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

d)

Die "3-2-1-Regel" ist ein nützliches Konzept zur Erhöhung der Zuverlässigkeit von Backups.

e)

Backups sollten idealerweise immer auf demselben physischen Server wie die Originaldaten gespeichert werden, um den Zugriff zu beschleunigen.

16.

Die Sicherstellung, dass Informationen nicht von unbefugten Personen eingesehen werden können, bezeichnet man als __________.

a)

Integrität

b)

Verfügbarkeit

c)

Vertraulichkeit

d)

Authentizität

e)

Nachvollziehbarkeit

17.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz fordert von Unternehmen, bei Datenschutzverletzungen mit voraussichtlich hohem Risiko eine Meldung an den __________ "so rasch als möglich" zu erstatten.

a)

CEO

b)

IT-Leiter

c)

EDÖB

d)

Kunden-Support

e)

Verwaltungsrat

18.

Eine wichtige organisatorische Massnahme zur IT-Sicherheit ist die Definition und Durchsetzung klarer __________ zum Umgang mit Passwörtern und sensiblen Daten.

a)

Softwareversionen

b)

Hardwaremodelle

c)

Marketingbudgets

d)

Richtlinien

e)

Bürozeiten

19.

Die __________ von Software durch das zeitnahe Einspielen von Sicherheitsupdates ist eine grundlegende technische Massnahme zur Reduzierung von Schwachstellen.

a)

Deinstallation

b)

Lizenzierung

c)

Programmierung

d)

Schulung

e)

Aktualisierung

20.

Das Prinzip des "Least __________" besagt, dass Benutzer und Systeme nur die minimal notwendigen Zugriffsrechte erhalten sollten, die sie für ihre Aufgaben benötigen.

a)

Effort

b)

Cost

c)

Privilege

d)

Access

e)

Data