WorksheetsKündigung und Kündigungsschutz
Total questions: 5
Worksheet time: 30mins
Aufgabe 1:
Bestimmen Sie in den folgenden Fällen, ob für die fristlose Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
a) Robert weigert sich zum wiederholten Male zulässig angeordnete Überstunden zu leisten. Abmahnung erforderlich?
Ja
Nein
b) Sekretärin Lausch erpresst ihren verheirateten Chef mit ihrem Wissen über dessen Affäre. Abmahnung erforderlich?
Ja
Nein
c) Herr Frisch ist im letzten Monat mehrfach nicht zur Arbeit erschienen und hat keinerlei Entschuldigungen vorgelegt. Abmahnung erforderlich?
Ja
Nein
d) Sachbearbeiterin Kühn will ihre Aufstiegschancen verbessern und bedrängt dazu ihren Chef sexuell. Abmahnung erforderlich?
Ja
Nein
e) Herr Blank hat sich privat verschuldet und leiht sich deshalb 20.000,00 € vom Firmenkonto. Abmahnung erforderlich?
Ja
Nein
Aufgabe 2:
Die Mühlenbach AB (50 MA) beschließt eine Reihe von Kündigungen. Den Betroffenen gehen die Kündigungen am 15. April zu.
Entscheiden Sie, wann folgende Kündigungen jeweils rechtswirksam (=Ende der Kündigungsfrist) sind. Beachten Sie die Kündigungsfristen des BGB (§ 622)!
a) Carla Monti, 22 Jahre, seit 4 Jahren im Betrieb
(a)
b) Hannah Schmidt, 42 Jahre, seit 20 Jahren im Betrieb
(a)
c) Zu welchem Zeitpunkt sind die Kündigungen rechtswirksam, d. h. wann ist der letzte Arbeitstag, wenn für alle Arbeitnehmer ein Tarifvertrag gilt, der eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Ende des Monats vorsieht?
(a)
Aufgabe 3:
Prüfen Sie, welche der folgenden Aussagen richtig oder falsch sind.
a) In Kleinbetrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern kann ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.
Richtig
Falsch
b) Eltern in Elternzeit genießen allgemeinen Kündigungsschutz
Richtig
Falsch
c) Immer wenn ein Grund für eine Kündigung vorliegt, muss eine fristlose Kündigung erfolgen.
Richtig
Falsch
d) Der Betriebsrat muss bei jeder Kündigung zuvor angehört werden.
Richtig
Falsch
e) Im Rahmen eines Tarifvertrags können auch kürzere Kündigungsfristen anstelle der gesetzlichen Kündigungsfristen festgelegt werden.
Richtig
Falsch
f) Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages endet das Arbeitsverhältnis automatisch
Richtig
Falsch
g) Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Richtig
Falsch
h) Erfolgt eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines gravierenden Vertrauensbruches ist keine vorherige Abmahnung erforderlich.
Richtig
Falsch
i) Ist eine Kündigung (bei Gültigkeit des Kündigungsschutzgesetzes) nicht in der Person des Arbeitnehmers bedingt, so ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt.
Richtig
Falsch
j) Eine betriebsbedingte Kündigung muss keine weiteren Anforderungen mehr berücksichtigen.
Richtig
Falsch
Aufgabe 4:
Bettina Mahler, 28 Jahre, verheiratet, ein Kind ist seit vier Jahren in einer Filiale der Taunus Bank AG mit monatliche 30 Stunden als Kundenberaterin beschäftigt.
Aufgrund ihrer Unpünktlichkeit wurden mit ihr bereits zwei Mitarbeitergespräche geführt, in denen ihr unter anderem ein späterer Beginn ihrer täglichen Arbeitszeit angeboten wurde. Dieses Angebot lehnte sie mit Verweis auf ihr Kind ab. Nach zwei erfolglosen Abmahnungen kündigt ihr die Taunus Bank AG fristgerecht.
Frau Mahler ist der Meinung, dass diese Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
a) Welche der folgenden Aussagen sind gemäß Kündigungsschutzgesetz zutreffend (Mehrere Antworten können korrekt sein)?
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, da Frau Mahler aufgrund ihres Kindes erweiterten Kündigungsschutz genießt.
Die Kündigung ist sozial gerechtfertigt, da sie durch das Verhalten von Frau Mahler begründet ist.
Aufgrund des Teilzeitvertrags ist die Kündigung rechtswirksam, da das Kündigungsschutzgesetz nur für Vollzeitbeschäftigte gilt.
Die Taunus Bank AG hatte im Vorfeld ausreichende Schritte unternommen, die bevorstehende Kündigung abzuwenden. Daher sozial gerechtfertigt.
b) Frau Mahler hat sich einen Termin beim Betriebsrat besorgt, um sich Rat einzuholen. Welche der folgenden Aussagen zum Betriebsrat ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz korrekt?
Der BR hat ein Anhörungsrecht, d. h. er muss nach der Kündigung angehört werden.
Da der BR ein Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten hat, ist die Kündigung unwirksam.
Äußert der BR gegen diese Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche mitzuteilen.
Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber hat der BR nur ein Informationsrecht.
Aufgabe 5:
Prüfen Sie, welche Aussage in den folgenden Fällen korrekt ist.
a) Zwei Auszubildende (3. Ausbildungsjahr) der Süddeutschen Hausgeräte GmbH, Robert Möller, 22 Jahre und Sandra Meyer, 19 Jahre, erhalten ein Übernahmeangebot in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Nach bestandener Abschlussprüfung ist Robert für die Produktion und Sandra für den Verkauf vorgesehen. Mit Robert und Sandra sollen Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die auch eine Probezeit beinhalten.
Prüfen Sie, worin sich die Regelungen zur Probezeit im Berufsausbildungsvertrag vom Arbeitsvertrag unterscheiden.
Während bei einem Berufsausbildungs-verhältnis eine Probezeit von mind. einem Monat vorgeschrieben ist, kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne Probezeit vereinbart werden.
Die Probezeit während der Ausbildung darf höchstens zwei Monate dauern. Für ein Arbeitsverhältnis gilt eine Maximaldauer von 18 Monaten.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes kann in einem Arbeitsverhältnis während der Probezeit entfallen. Bei einer Ausbildung ist der Kündigungsgrund anzugeben.
Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Probezeit sind bei einem Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis genau gleich.
b) Bei einer Prüfung der Personalakten stellen Sie fest, dass von den nachstehend aufgeführten MA eine Person einen besonderen Kündigungsschutz genießt, weil sie zu einer bestimmten Arbeitnehmergruppe gehört. Um welche Person handelt es sich?
Norbert Meier, ehemaliges BR-Mitglied, 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt des BR.
Astrid Pauli, 58 Jahre, Witwe, 23 Monate Betriebszugehörigkeit.
Sebastian Pohl, 39 Jahre, vom Unternehmen bestellter Sicherheitsbeauftragter.
Paul Süder, 28 Jahre, 5 Jahre Betriebszugehörigkeit, Vater von Zwillingen, zurzeit in Elternzeit.
