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Partizipation II

Total questions: 28

Worksheet time: 9mins

Name
Class
Date
1.

Wie viele Wahlberechtigte müssen laut Art. 47 der Niedersächsischen Verfassung eine Volksinitiative unterstützen?

a)

50.000

b)

70.000

c)

100.000

2.

Was ist Voraussetzung für ein zulässiges Volksbegehren in Niedersachsen?

a)

Ein Beschluss des Landtages

b)

Eine Zustimmung der Landesregierung

c)

Ein ausgearbeiteter, begründeter Gesetzentwurf

3.

Wer entscheidet über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens?

a)

Der Landtag

b)

Die Landesregierung

c)

Der Staatsgerichtshof

4.

Wann kommt ein Volksbegehren zustande?

a)

Wenn 5 % der Wahlberechtigten zustimmen

b)

Wenn 10 % der Wahlberechtigten zustimmen

c)

Wenn 25 % der Wahlberechtigten zustimmen

5.

Wann kann ein Volksentscheid über einen Gesetzentwurf stattfinden?

a)

Wenn der Landtag den Entwurf nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert annimmt

b)

Wenn der Landtag ihn annimmt, aber nicht veröffentlicht

c)

Wenn die Landesregierung ihn ablehnt

6.

Was gilt laut Parteiengesetz als Voraussetzung, um als Partei anerkannt zu werden?

a)

Eine ideologische Bindung an den Staat

b)

Eine dauerhafte Mitwirkung an der politischen Willensbildung

c)

Die Teilnahme an Bundestagswahlen

7.

Welche verfassungsrechtliche Stellung nehmen Parteien ein?

a)

Sie sind staatliche Organe

b)

Sie sind verfassungsrechtlich notwendige Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

c)

Sie sind lediglich private Vereinigungen

8.

Welche Funktion beschreibt die Rolle der Parteien bei der Heranbildung befähigter Bürger zur Übernahme öffentlicher Verantwortung?

a)

Auswahlfunktion

b)

Legitimationsfunktion

c)

Vermittlungsfunktion

9.

Was bezeichnet der Begriff „Parteienprivileg“?

a)

Den staatlichen Schutz der Parteizentralen

b)

Den verfassungsrechtlichen Rang und besondere Garantien für Parteien

c)

Das Verbot der staatlichen Parteienfinanzierung

10.

Wer kann in Deutschland eine Partei verbieten?

a)

Der Bundestag

b)

Die Landesregierung

c)

Das Bundesverfassungsgericht

11.

Welche Funktion beschreibt die Vermittlung zwischen gesellschaftlichen Teilinteressen und dem Staat?

a)

Integrationsfunktion

b)

Vermittlungsfunktion

c)

Auswahlfunktion

12.

Welche Aussage zur Interessenausgleichsfunktion von Parteien trifft zu?

a)

Parteien versuchen, gesellschaftliche Gegensätze zu verschärfen.

b)

Parteien bemühen sich um Kompromisse zwischen verschiedenen Gruppen.

c)

Parteien vertreten ausschließlich eigene Parteizwecke.

13.

Welche Bedeutung hat die Legitimierungsfunktion von Parteien?

a)

Sie rechtfertigt das Parteiensystem moralisch.

b)

Sie trägt zur Begründung und Stabilisierung des politischen Systems bei.

c)

Sie dient der Wahlkampffinanzierung.

14.

Was unterscheidet Volksparteien von Klientelparteien?

a)

Volksparteien vertreten nur regionale Interessen.

b)

Volksparteien sprechen möglichst viele gesellschaftliche Gruppen an.

c)

Volksparteien bestehen ausschließlich aus Berufspolitikern.

15.

Was charakterisiert professionalisierte Wählerparteien?

a)

Geringe Öffentlichkeitsarbeit

b)

Starke Orientierung an Programmentwicklung

c)

Schwerpunkt auf Medienarbeit und Wähleransprache

16.

Von wem wurde die Cleavage-Theorie entwickelt?

a)

Max Weber und Talcott Parsons

b)

Martin Seymour Lipset und Stein Rokkan

c)

Anthony Downs und Giovanni Sartori

17.

Welche Konfliktlinie war nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland besonders wahlentscheidend?

a)

Stadt–Land

b)

Kirche–Staat und Kapital–Arbeit

c)

Jung–Alt

18.

Welche Partei besetzte in den 1980er-Jahren das neue Cleavage zwischen materialistischen und postmaterialistischen Werten?

a)

Die FDP

b)

Die Grünen

c)

Die SPD

19.

Wodurch wird der Erfolg neuer Parteien laut Cleavage-Theorie häufig erklärt?

a)

Durch charismatische Führungspersonen

b)

Durch Besetzung neuer gesellschaftlicher Konfliktlinien

c)

Durch Wahlbeteiligung

20.

Welches moderne Konfliktmodell kombiniert zwei zentrale Linien?

a)

Wirtschaftlich-soziale und kulturelle Konfliktlinie

b)

Nationale und internationale Konfliktlinie

c)

Soziale und technologische Konfliktlinie

21.

Welche Funktion beschreibt, dass Interessengruppen gesellschaftliche Interessen hörbar machen?

a)

Vermittlungsfunktion

b)

Artikulationsfunktion

c)

Aggregationsfunktion

22.

Was beschreibt die Aggregationsfunktion?

a)

Die Zerlegung von Interessen in Teilaspekte

b)

Die Bündelung vieler Einzelinteressen zu handhabbaren Positionen

c)

Die Durchsetzung individueller Interessen

23.

Wodurch erhöhen Verbände ihre politische Durchschlagskraft laut Scharpf?

a)

Durch einen hohen relativen Organisationsgrad

b)

Durch moralisch-gemeinwohlorientierte Ziele

c)

Durch enge Parteibindung

24.

Typisch für Bürgerinitiativen ist:

a)

Sie setzen sich für konkrete lokale Anliegen ein.

b)

Sie sind Teil der Regierung.

c)

Sie vertreten ausschließlich wirtschaftliche Interessen.

d)

Sie sind immer parteipolitisch organisiert.

25.

Welches Merkmal trifft auf Bürgerinitiativen häufig zu?

a)

Hierarchische Struktur

b)

Basisdemokratische Organisation

c)

Wirtschaftliche Zielsetzung

26.

Was unterscheidet soziale Bewegungen von Verbänden?

a)

Soziale Bewegungen haben immer juristische Personeneigenschaft.

b)

Sie organisieren sich lose und zielen auf gesellschaftlichen Wandel ab.

c)

Sie verfolgen rein ökonomische Interessen.

27.

Was kann laut Text ebenfalls Ziel sozialer Bewegungen sein?

a)

Die Verteidigung eines bestehenden Zustands

b)

Die Abschaffung aller Institutionen

c)

Die Parteigründung

28.

Was eint unterschiedliche Bewegungsorganisationen innerhalb einer sozialen Bewegung?

a)

Gleiche Organisationsform

b)

Gemeinsamer Feind und übergeordnete Zielvorstellung

c)

Einheitliche Führung