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Schul- und Dienstrecht

Schul- und Dienstrecht

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Alois Prinzensteiner

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1 Slide • 12 Questions

1

Schul- und Dienstrecht

1. Februar 2021

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2

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LBVO:

In die Beurteilung der Mitarbeit eines Schülers sind einzubeziehen...

1

in die Unterrichtsarbeit eingebundene schriftliche Leistungen

2

Referate, Redeübungen

3

schriftliche Überprüfungen

4

Leistungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hausübungen

3

Multiple Select

LBVO:

Welche Aussagen stimmen?

Der Schulleiter hat die Zustimmung zu den Terminen von Schularbeiten zu verweigern, wenn...

1

Schularbeiten an einem unmittelbar auf mindestens drei aufeinander folgende schulfreie Tage vorgesehen sind.

2

in allgemein bildenden Schulen für einen Schultag für einen Schüler mehr als eine Schularbeit vorgesehen ist.

3

in allgemein bildenden Schulen in einer Woche mehr als drei Schularbeiten vorgesehen sind.

4

Schularbeiten am Nachmittag vorgesehen sind.

4

Multiple Select

LBVO:

Eine Klasse setzt sich aus 24 Schülern zusammen. Drei sind am Tag der Schularbeit krank und fehlen, zwei von den verbleibenden werden während der Arbeit beim "Schwindeln" ertappt. Von den beurteilten Arbeiten bekamen 8 die Note "Nicht genügend".

Es stellt sich die Frage des Wiederholen der Schularbeit für die gesamte Klasse. Welche Aussage ist richtig?

1

Die Schularbeit ist zu wiederholen, da nicht beurteilte Schularbeiten wie "Nicht genügend" zu bewerten sind.

2

Die Schularbeit ist zu wiederholen, wenn die beiden nicht beurteilten Schularbeiten nachgeholt und mit "Nicht genügend" beurteilt werden sollten.

3

Es steht von vornherein fest, dass die Schularbeit für die gesamte Klasse nicht zu wiederholen ist und allenfalls einzelne Schüler die versäumte Schularbeit nachzuholen haben.

5

Multiple Select

Aufsichtspflicht:

Die Aufsicht muss ein Lehrer führen...

1

... 30 Minuten vor Beginn des Unterrichtes.

2

... in der Mittagspause.

3

... in einer "Freistunde", wenn der Lehrer dazu vom Schulleiter eingeteilt wurde.

4

... während eines Lehrausganges, den der Lehrer betreut.

6

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Aufsichtspflicht:

Der Unterricht in einer Schule endet um eine Stunde früher, weil der Lehrer erkrankt ist.

Darf der Schulleiter/Lehrer die Kinder nach Hause schicken?

1

Nein, die Schüler müssen auf jeden Fall in der Schule bleiben.

2

Ja, wenn die Eltern rechtzeitig informiert wurden und keine Gefährdung zu befürchten ist.

3

Nein, wenn eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtende zu befürchten ist.

4

Ja, weil die Aufsichtspflicht nach dem Unterricht beim Verlassen des Schulgebäudes aufhört.

7

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Aufsichtspflicht:

Die Beaufsichtigung von Schülern in der Schule, bei Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen kann auch durch andere geeignete Personen als durch Lehrer oder Erzieher erfolgen.

1

Nein, die Schüler müssen auf jeden Fall von ihren Klassenlehrern beaufsichtigt werden.

2

Ja, wenn es zur Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler erforderlich und in Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Schule zweckmäßig ist.

3

Nein, weil diese Personen die Materie der Schulgesetze nicht beherrschen.

4

Dem Schulleiter obliegt die Übertragung der Aufsichtspflicht, ihm kann daher auch das Auswahlverschulden treffen.

8

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Neues Dienstrecht (pd):

Die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Landesvertragslehrperson beträgt...

1

20 Wochenstunden

2

21 Wochenstunden

3

22 Wochenstunden

4

24 Wochenstunden

9

Multiple Select

Neues Dienstrecht (pd):

Welche der folgenden Aussagen sind richtig?

1

Aus wichtigen Gründen kann die Landesvertragslehrperson verhalten werden, über das Ausmaß von 22 Wochenstunden hinaus regelmäßigen Unterrichts im Ausmaß von bis zu drei weiteren Wochenstunden (Mehrdienstleistungen) zu erteilen.

2

Eine Landesvertragslehrperson kann ohne ihre Zustimmung für ein Schuljahr zur Erteilung des Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten werden, für die sie nicht lehrbefähigt ist.

3

Neben der Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Landesvertraglehrperson hat diese in jeden Fall auch eine qualifizierte Beratungstätigkeit zu erbringen.

4

Die im Rahmen der qualifizierten Beratungstätigkeit zu erbringenden Beratungsstunden sind in der Lehrfächerverteilung auszuweisen.

10

Multiple Select

Neues Dienstrecht (pd):

Einer Landesvertragslehrperson, die nach Absolvierung der einschlägigen Ausbildung mit der Wahrnehmung einer der folgenden Spezialfunktionen betraut ist, gebührt eine Zulage.

1

Mentor/in

2

Schülerberatung

3

Kustodiat

4

leistungsdifferenzierter Unterricht

11

Multiple Select

Rechte und Pflichten in der Schule:

Meldung bei Verhinderung vom Schulbesuch - Rechtfertigungsgründe sind:

1

Erkrankung des Schülers, der Eltern oder anderer Angehöriger

2

zeitlich unbegrenzte Erlaubnis zum Fernbleiben auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse im Leben des Schülers bzw. der Familie

3

schlechte Witterung

4

Verwendung von Schülern zu landwirtschaftlichen Arbeiten

12

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Rechte und Pflichten in der Schule:

Klassenforum und Schulforum dienen der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.

In welchen Punkten ist für eine positive Entscheidung eine unbedingte Mehrheit notwendig?

1

Bei der Erstellung einer Hausordnung.

2

Bei der Planung eines Wandertages.

3

Bei der Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung.

4

Bei der Verwendung schuleigener Budgetmittel.

13

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Rechte und Pflichten in der Schule:

Welche der folgenden Aussagen sind richtig?

1

Im Klassenforum ist eine Stimmenthaltung zulässig.

2

Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer/Klassenvorstand innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einzuberufen.

3

Das Klassenforum ist beschlussfähig, wenn eine halbe Stunde nach Beginn der Sitzung neben dem Klassenlehrer/Klassenvorstand mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.

4

Schuleigene Verhaltensvereinbarungen für Schüler können durch Beschluss der Klassenkonferenz getroffen werden.

Schul- und Dienstrecht

1. Februar 2021

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