
Datenschutz in der Schule
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Hard
Claudio Anliker
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12 Slides • 11 Questions
1
Datenschutz in der Schule
Notiere dir die Richtungsangaben der korrekten Antworten!
Verfolge den Datendieb auf seiner Flucht. Notiere dir dazu die Anfangs-buchstaben der korrekten Antworten und verfolge die Flucht des Diebs mithilfe der Karte. In welcher Stadt kriegst du ihn zu fassen?
N = Norden | O = Osten | S = Süden | W = Westen
2
Multiple Choice
Frau Gschwend ist wahnsinnig stolz auf die tollen Projektarbeiten ihrer Schülerinnen und Schüler. Die besten drei Projektarbeiten werden auf der Schulwebseite veröffentlicht. Ist das erlaubt?
O: Wenn die SuS ihre Erlaubnis dazu geben, dann ist das grundsätzlich erlaubt.
S: Die Eltern müssen in jedem Fall mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
W: Sind die SuS jünger als 10, so braucht es zwingend sowohl das Einverständnis der Eltern als auch das der SuS.
N: Nein, es ist nicht erlaubt. Schülerarbeiten gehören nicht auf die Webseite der Schule.
3
Hinweis
Wenn Schülerarbeiten veröffentlicht werden sollen, dann braucht es dazu deren Einverständnis. Sind die SuS jünger als 10, so müssen zwingend auch die Eltern mit einer Veröffentlichung einverstanden sein.
Achtung: Schülerarbeiten dürfen nur anonymisiert veröffentlicht werden. Zudem ist darauf zu achten, dass bei den Schülerarbeiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen wurden!
4
Multiple Choice
Ein neues Schulhaus wird eingeweiht. An diesem Tag entstehen viele Bilder vom gelungenen Fest, welche auf die Schulwebseite hochgeladen werden. Was muss die Schule beim Hochladen der Bilder beachten?
O: Von einem öffentlichen Anlass dürfen Bilder ohne zusätzliche Einwilligung publiziert werden.
S: Es dürfen nur vorteilhafte Personenfotos publiziert werden.
N: Fotos von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen dürfen nur publiziert werden, wenn die Einwilligung aller abgebildeten Personen schriftlich vorliegt.
5
Hinweis
Personen, deren Bilder ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, können sich gegen die Veröffentlichung wehren und ihre Ansprüche notfalls mittels Zivilklage geltend machen. Kommt das Gericht zum Schluss, dass eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegt, weil die Fotos ohne Einwilligung oder überwiegendes öffentliches bzw. privates Interesse veröffentlicht wurden, so kann es nebst der Entfer-nung bzw. Vernichtung der fraglichen Bilder auch die Bezahlung von Schadenersatz und/oder einer Genugtuung anordnen.
6
Multiple Choice
Auf der elektronischen Anzeigetafel einer Schule gibt es die Rubrik «Geburtstagskinder». Jeden Tag werden dort die Schülerinnen und Schüler angezeigt, die dann ihren Geburtstag feiern. Welche Aussage ist richtig?
N: Das ist eine schöne Geste - sofern die Anzeigetafel nicht mit dem Internet verbunden ist.
W: Das ist nicht zulässig. Der Geburtstag darf nicht auf einer Anzeigetafel publiziert werden, die öffentlich zugänglich ist.
S: Das geht, wenn auf der Anzeigetafel nur der Vor- und Nachnahme und das Geburtsdatum angezeigt werden.
7
Hinweis
Die Verwendung von Personendaten zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszweck (also dem Unterricht) bedarf einer erneuten Einwilligung.
Das Schulhaus, bzw. die Gänge des Schulhauses, ist / sind ein öffentlich zugänglicher Raum. Eine Publikation von Personendaten im öffentlichen Raum ist nicht gestattet, wenn dazu nicht eine schriftliche Einwilligung eingeholt wurde. Auch mit Einwilligung sollten diese Informationen nicht so publik gemacht werden!
8
Multiple Choice
Der Sporttag der Mittelstufe war ein grosser Erfolg! Die Rangliste der Schülerinnen und Schüler wird die nachfolgenden drei Tage im Gang vor dem Lehrerzimmer publiziert. Ist das erlaubt?
N: Ja klar. Das ist eine tolle Gelegenheit, dass auch schulisch schwächere aber sportliche Schülerinnen und Schüler einmal ein Erfolgserlebnis haben.
W: Das öffentliche Publizieren der Resultate im Schulhausgang ist nur dann erlaubt, wenn die SuS damit einverstanden sind.
S: Das öffentliche Publizieren der Resultate im Schulhausgang ist nur dann erlaubt, wenn die Resultate der SuS anonymisiert werden.
O: Nein. Das öffentliche Publizieren der Resultate ist in jedem Fall verboten, da die Daten Rückschlüsse auf die Gesundheit der SuS geben könnten.
9
Hinweis
Ranglisten von Sportanlässen und anderen Wettbewerben dürfen grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich sein. Die Bekanntgabe innerhalb der Schule ist dann möglich, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder die Eltern der Bekanntgabe zugestimmt haben.
Es wird empfohlen, die schriftliche Einverständniserklärung beim Eintritt in die Schule einzuholen. Ansonsten dürfen die Resultate ausschliesslich in anonymisierter Form bekannt gegeben werden (zum Beispiel mit Startnummer).
10
Multiple Choice
Ein Vater entdeckt auf der Webseite der Schule ein Foto, welches seine Tochter während eines Schulanlasses inmitten einer grossen Kinderschaar zeigt. Erbost meldet er sich bei der Lehrperson und verlangt die sofortige Löschung des Bildes, da er kein Einverständnis für die Aufnahme von Bildern seiner Tochter erteilt hat. Hat die Schule bei der Veröffentlichung des Bildes auf der Webseite tatsächlich einen Fehler gemacht?
S: Ja, denn ohne das Einverständnis der Eltern dürfen unter keinen Umständen Fotos von Schülerinnen und Schülern gemacht und veröffentlicht werden.
W: Weitwinklige Gruppenaufnahmen, auf denen keine Einzelpersonen aus der Gruppe heraustreten, dürfen publiziert werden.
N: Nein. Der Schulanlass war öffentlich. Somit dürfen die Fotos des Anlasses ohne Einwilligung der Eltern publiziert werden.
11
Hinweis
Ohne Einwilligung dürfen Bilder aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die abgebildete Person fügt sich in die Umgebung ein und ist nicht gezielt im Fokus.
Die fragliche Person ist nicht optisch hervorgehoben und wird als Teil der Menschenmenge wahrgenommen.
Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, muss in Kauf nehmen, auf einem Bild als eine unter mehreren Personen fotografiert zu werden.
Dies gilt auch für öffentliche Anlässe an der Schule.
12
Multiple Choice
Der Schulleiter Herr Wehrli erhält ein Mail einer ehemaligen Schülerin. Diese möchte gerne eine Klassenzusammenkunft organisieren und fragt dazu nach der Adressliste der damaligen Primarschulklasse. Darf Herr Wehrli ihr die Adressliste aushändigen?
N: Ja klar. Eine Klassenzusammenkunft ist doch eine tolle Sache. Dazu darf die Liste mit Vor- und Nachnamen und Adressen auf jeden Fall weitergegeben werden!
O: Eigentlich dürfte man die Adressliste aus Gründen des Datenschutzes nicht herausgeben. Das wird jedoch meist ignoriert.
S: Das Herausgeben der Klassenliste ist erst möglich, wenn mindestens 15 Jahre vergangen sind. Nach 15 Jahren entfallen die Richtlinien des Datenschutzes, welche eine Herausgabe untersagen.
W: Nein, das Herausgeben der Adressliste ist nicht erlaubt! Auch nicht, wenn bereits viel Zeit vergangen ist.
13
Hinweis
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse dürfen bekannt gegeben werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger gewährleistet, dass die Daten ausschliesslich für gemeinnützige oder schutzwürdige ideelle Zwecke verwendet werden. Somit dürfen diese Daten z.B. für Klassenzusammenkünfte bekannt gegeben werden. Ebenfalls zulässig ist die Bekanntgabe für wissenschaftliche Zwecke, nicht jedoch, wenn es sich um kommerzielle Zwecke handelt (z.B. zur Zustellung von Werbematerial).
14
Multiple Select
Alexandra hat den schweizerischen Zeichnungswettbewerb der Raiffeisenbank gewonnen. Die Schule ist natürlich sehr stolz auf Alexandra. Sowohl die Eltern als auch die Schülerin sind damit einverstanden, dass auf der Schulwebseite ein kurzer Artikel erscheinen soll, mit einem Bild von Alexandra und ihrer Zeichnung und einem kurzen Bericht über die Arbeit an der Zeichnung. Ist das erlaubt?
O: Alles richtig gemacht! Solange Alexandra und ihre Eltern mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, darf der Artikel so erscheinen.
N: Grundsätzlich sollte von so einem Artikel abgesehen werden, da keine Notwendigkeit aus dem Schulauftrag dazu besteht. Da die Schülerin und deren Eltern einverstanden sind, ist es jedoch zulässig.
W: Das ist nur erlaubt, solange nur das Bild von Alexandra und ihrer Zeichnung, nicht jedoch Alexandras Name und/oder Adresse veröffentlicht werden!
S: Dieser Artikel ist nicht erlaubt! Es dürfen unter keinen Umständen Einzelbilder von Schülerinnen oder Schülern und deren Namen auf der Schulwebseite veröffentlicht werden.
15
Hinweis
Die Veröffentlichung von Einzelbildern von SuS, Namen und Privatadressen auf der Website ist nicht erlaubt, weil es dafür weder eine gesetzliche Grundlage gibt noch eine Notwendigkeit aus dem Schulauftrag besteht. Die Angaben dürfen insbesondere nicht dazu führen, dass Besucher einer Website Rückschlüsse auf einzelne SuS ziehen und schon gar nicht mit ihnen Kontakte knüpfen können.
Möglich ist jedoch die Veröffentlichung von Fotos, wenn die Eltern dazu ihre Einwilligung erteilt haben.
16
Multiple Choice
Frau Kuoni (Lehrerin der 2. Oberstufe) geht es nicht gut. Sie steckt mitten in einer kräftezehrenden Scheidung. Weil sie so erschöpft ist, lässt sie sich vom Arzt für zwei Wochen krankschreiben und erholt sich zuhause von den Strapazen.
Der Schulleiter notiert diese Absenz und den Grund dafür im Personaldossier von Frau Kuoni. Darf er das?
N: Ja, er ist der Schulbehörde gegenüber verpflichtet, solche Absenzen und die Gründe dafür festzuhalten.
O: Der Schulleiter darf im Personaldossier festhalten, dass es eine Absenz gegeben hat, nicht jedoch aus welchem Grund.
S: Eine Absenz von zwei Wochen gehört nicht ins Personaldossier einer Lehrperson, genauso wenig wie der Grund für die Absenz.
17
Hinweis
In ein Personaldossier gehören nur Informationen, die im Zusammenhang mit der Anstellung relevant sind. Dazu gehören die Mitarbeiterbeurteilung oder Akten über besondere Ereignisse und Verfahren. Private Angaben wie ausserschulisches Verhalten, Gesinnung oder Informationen über das Beziehungsnetz gehören nicht dazu. Steht ein Vorfall aus dem Privatleben in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und ist beispielsweise
ein Gerichtsurteil ergangen, darf ein Vermerk erfolgen.
18
Multiple Choice
Der Volleyballclub im Dorf hat Nachwuchsprobleme. Immer weniger Schülerinnen und Schüler entscheiden sich dazu, die Sportart zu erlernen. Um für den Verein Werbung zu machen, wendet sich der Vereinspräsident an die Schulverwaltung. Er hätte gerne die Adresslisten der Schulkinder des Dorfes. Darf die Schulverwaltung die Listen herausgeben?
O: Ja, Sportvereine sind auf diese Unterstützung angewiesen und fördern indirekt ja die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
S: Die Schulverwaltung darf nur die Adresslisten der Primarschulkinder herausgeben, nicht jedoch diejenigen der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
W: Nein, eine Herausgabe der Adresslisten an Sportvereine ist nicht zulässig.
19
Hinweis
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse dürfen bekannt gegeben werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger gewährleistet, dass die Daten ausschliesslich für gemeinnützige oder schutzwürdige ideelle Zwecke verwendet werden.
Sportvereine, Jugendverbände wie die Cevi oder der lokale Fussballverein erfüllen diese Bedingung nicht und erhalten deshalb keine Adresslisten von der Schulverwaltung.
20
Multiple Choice
Ein Elternpaar beschwert sich beim Schulleiter darüber, dass am ersten Tag im Kindergarten die Eltern eines Jungen Fotos gemacht und über WhatsApp im Elternchat geteilt haben. Der Schulleiter hat genug von dem ganzen Hin und Her zum Thema Bildrechte. Er informiert per Elternbrief, dass für die Eltern zukünftig auf dem ganzen Schulgelände ein Verbot für Bild-, Video- und Tonaufnahmen gelte. Darf er das?
N: Ja, das darf er. Die Schule darf Weisungen erlassen, was auf dem Schulareal erlaubt ist und was nicht.
O: Das Verbot für Aufnahmen kann er zwar aussprechen, er hat aber keine Möglichkeit, die Eltern bei einer Zuwiderhandlung zu strafen.
S: Alle Eltern haben das Recht, Bildaufnahmen von ihrem Kind zu machen. Der Schulleiter kann nur verbieten, dass Aufnahmen von fremden Kindern gemacht werden.
W: Jeder hat das Recht, Bildaufnahmen zu machen, ganz egal wo er oder sie sich gerade befindet.
21
Hinweis
Die Schule ist rechtlich gesehen eine Anstalt. Der Inhaber bzw. die Inhaberin der Anstaltsgewalt hat gegenüber dem Benützer oder der Benützerin eine erhöhte Weisungsgewalt.
Das bedeutet, dass die Schule - gestützt auf ihr Hausrecht - Regeln erlassen kann, ob und wie Aufnahmen in der Schule erlaubt sind oder nicht. Es wird empfohlen, dies für den Unterricht und für Schulanlässe eindeutig zu regeln.
22
Multiple Choice
Die Eltern einer 15jährigen Oberstufenschülerin sind nicht damit einverstanden, dass der Aufsatz der Tochter - natürlich ohne Namensnennung - auf der Klassenwebseite publiziert wird. Die Schülerin ist stolz auf ihr Werk und möchte, dass ihr Aufsatz veröffentlicht wird. Sie argumentiert damit, dass sie die Urheberin und zudem alt genug sei, um das selbst entscheiden zu können. Hat sie Recht?
N: Ja, im Grundsatz geht man davon aus, dass Kinder zwischen 10 und 14 Jahren das Alter der "Urteilsfähigkeit" erreichen und solche Entscheidungen selbst treffen können.
W: Die Eltern und das Kind müssen gemeinsam eine Entscheidung treffen. Sie müssen so lange diskutieren, bis beide mit der Lösung einverstanden sind.
S: Nein. Wenn die Eltern nicht damit einverstanden sind, dann darf der Aufsatz nicht veröffentlicht werden!
23
Hinweis
Urteilsfähig ist, wer seine Handlungen vernunftgemäss beurteilen kann. Laut Gesetz ist das «jede Person, der nicht wegen ihres Kindes-alters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln».
Es gibt keine konkrete Altersgrenze für das Bestimmen der Urteils-fähigkeit. Von der Rechtslehre genannte Richtwerte für den Beginn der Urteilsfähigkeit variieren jedoch zwischen 10 und 14 Jahren.
Datenschutz in der Schule
Notiere dir die Richtungsangaben der korrekten Antworten!
Verfolge den Datendieb auf seiner Flucht. Notiere dir dazu die Anfangs-buchstaben der korrekten Antworten und verfolge die Flucht des Diebs mithilfe der Karte. In welcher Stadt kriegst du ihn zu fassen?
N = Norden | O = Osten | S = Süden | W = Westen
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